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Man müsste also erst eine dt. Behörde fragen?
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/verlust-der-deutschen-staatsangehoerigkeit-460580
Korrekt - Du musst vorab eine sog. Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Mit dieser musst man seine Bindungen nach/an D nachweisen. Wir haben diese 2018 beantragt und auch genehmigt bekommen - haben also legal 2 Staatsbürgerschaften. Ich habe allerdings gehört, dass die Hürden seit unserem Antrag erheblich gestiegen sein sollen.