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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.613
2.273
Europa
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Wäre auch meine Empfehlung für jeden, sofern es einfach möglich ist und das nicht nur für die USA als Reiseziel. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein Ausdruck der Unterlagen und noch dazu in englischer Sprache die Sache - je nach Check-In Agent - extrem beschleunigen kann, auch wenn es nicht gefordert ist. War es mir nicht möglich, dann hatte ich aber wenigstens den Verweis auf die offizielle Regelung parat.

Ich habe hier aber auch die Möglichkeit, ohne Umstände bei der Apotheke auf der Straßenseite gegenüber einen kostenlosen Bürger-Test mit englischem Zertifikat und der Reisepassnummer drauf zu machen. Meine Eltern auf dem Land hätten diese Möglichkeit nur, wenn sie erst einmal eine ganze Weile fahren würden. Da hat dann aber ein Verweis auf die o.g. CDC Vorgaben ausgereicht, dass sämtliche Fragen beim Check-In geklärt werden konnten.
Genau wie ESTA, niemals wurde ich nach ESTA gefragt seit der Einführung, nur einmal im Jahr 2019 in DUS bei BA (hatte eigentlich schon OCI gemacht), wollten die am Check-IN mein ESTA sehen und von der ganzen Familie, als wir die Koffern abgegeben haben, zum Glück habe ich die AUTHORIZATION APPROVED Seite immer in meinen Pass, frag mich bitte nicht wieso, meine API Daten sind bei BA hinterlegt
 
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Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.212
MLA
Das ESTA wollte man bisher bei mir auch nur ein Mal sehen, COPA bei Boarding in Bogota nach Panama (Weiterflug nach Miami). Erstmal die Mail finden mit der Aktennummer... :ROFLMAO:
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.285
1.920
Das ESTA wollte man bisher bei mir auch nur ein Mal sehen, COPA bei Boarding in Bogota nach Panama (Weiterflug nach Miami). Erstmal die Mail finden mit der Aktennummer... :ROFLMAO:

Wurde des öfteren schon gefragt in Zentralamerika ob ich ein „Esta“ habe..

und jedes mal das erschrockene Gesicht wenn ich nein sage…

um kurz darauf zusagen: Tengo una visa B1/B2
 
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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
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732
Ja, Ausdrucke dabei zu haben ist immer sinnvoll angesichts der weit verbreiteten Inkompetenz unter den Check-in Agents. Mir hat neulich einer an einem deutschen Flughafen gesagt, er würde mir definitiv keine Bordkarte für einen Flug in die USA geben, wenn ich ihm das Esta nicht vorzeigen würde. Dabei ist das meines Wissens nach doch mit der Reisepass-Nummer verknüpft, und wenn man ein Esta hat und der CI Agent scant den Reisepass ein, würde daraufhin grünes Licht gegeben, falls Esta vorhanden. Eine Notwendigkeit jedenfalls, das Esta physisch ausgedruckt dabei zu haben und vorzuzeigen, besteht nicht.

Selbst für den ersten Flug in ein anderes europäischen Landes (Zubringerflug vor dem eigentlichen zweiten Flug in die USA), also nur für jenen ersten Flug, würde er mir keine Bordkarte geben (können), weil er verpflichtet sei, am ersten Einsteige-Ort schon alle Dokumente zu prüfen und zu sehen für die Gesamtstrecke (meinen Einwand, er könne mir ja erstmal nur die Bordkarte für den ersten Flug geben, weil dafür inner-europäisch ja kein Esta erforderlich sei, und ich würde dann - erst - am Umsteigeflughafen das Esta zum Erhalt der zweiten Bordkarte vorzeigen bzw. vorzeigen müssen, ließ er nicht gelten).
 
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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.142
2.689
Selbst für den ersten Flug in ein anderes europäischen Landes (Zubringerflug vor dem eigentlichen zweiten Flug in die USA), also nur für jenen ersten Flug, würde er mir keine Bordkarte geben (können), weil er verpflichtet sei, am ersten Einsteige-Ort schon alle Dokumente zu prüfen und zu sehen für die Gesamtstrecke (meinen Einwand, er könne mir ja erstmal nur die Bordkarte für den ersten Flug geben, weil dafür inner-europäisch ja kein Esta erforderlich sei, und ich würde dann - erst - am Umsteigeflughafen das Esta zum Erhalt der zweiten Bordkarte vorzeigen bzw. vorzeigen müssen, ließ er nicht gelten).
Na ja, klar macht er das nicht. Wenn du dann doch keine Berechtigung für den Weiterflug hast, aber auf einem Ticket gebucht bist, hat die Airline den Ärger mit dir. Im Transit wird normalerweise nichts mehr geprüft.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
960
732
Na ja, klar macht er das nicht. Wenn du dann doch keine Berechtigung für den Weiterflug hast, aber auf einem Ticket gebucht bist, hat die Airline den Ärger mit dir. Im Transit wird normalerweise nichts mehr geprüft.

Aber wie soll ich denn im Transit ohne Bordkarte an Bord gehen können für den Anschlussflug? Die bekomme ich doch nur nach Esta-Check, in dem Fall würde ich im Transit hängen bleiben, falls ich (spätestens dort) kein Esta vorweisen könnte.
 

drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
1.145
1.811
Aber wie soll ich denn im Transit ohne Bordkarte an Bord gehen können für den Anschlussflug? Die bekomme ich doch nur nach Esta-Check, in dem Fall würde ich im Transit hängen bleiben, falls ich (spätestens dort) kein Esta vorweisen könnte.
Da würde ich dich - wenn es sich vermeiden lässt - aber auch nicht hinbringen als Airline, denn dass du dort ebenfalls die Nachweise nicht erbringen kannst, ist zumindest eine valide Möglichkeit und dann hätte die Airline das potentielle Problem, dass der ein oder andere Fluggast durch Beschwerden/Anspruchsverhalten/Transit-Nomade/YouNameIt der Airline im Transit und im Nachgang Arbeit und Kosten verursacht. Noch dazu, dass es nicht das übliche Vorgehen ist und damit alleine schon irgendjemandem extra Aufwand verursacht, weil es außerhalb des Standard-Prozesses abläuft.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.142
2.689
Aber wie soll ich denn im Transit ohne Bordkarte an Bord gehen können für den Anschlussflug? Die bekomme ich doch nur nach Esta-Check, in dem Fall würde ich im Transit hängen bleiben, falls ich (spätestens dort) kein Esta vorweisen könnte.
Deswegen musst du ja alles vor dem ersten Leg vorzeigen. Verstehe gerade nicht, worauf du hinauswillst. Du beschreibst doch das Problem: Es ist nicht klar, ob du aus dem Transit weiterfliegen kannst, also wirst du gar nicht erst in den Transit gelassen.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
960
732
Da würde ich dich - wenn es sich vermeiden lässt - aber auch nicht hinbringen als Airline, denn dass du dort ebenfalls die Nachweise nicht erbringen kannst, ist zumindest eine valide Möglichkeit und dann hätte die Airline das potentielle Problem, dass der ein oder andere Fluggast durch Beschwerden/Anspruchsverhalten/Transit-Nomade/YouNameIt der Airline im Transit und im Nachgang Arbeit und Kosten verursacht. Noch dazu, dass es nicht das übliche Vorgehen ist und damit alleine schon irgendjemandem extra Aufwand verursacht, weil es außerhalb des Standard-Prozesses abläuft.

Erstaunlich, dass du hier das Wohlergehen und möglichst effiziente Prozesse aus Airline-Sicht in den Vordergrund stellst, statt den Passagier und dessen Bedürfnisse. Denn es gibt im realen Leben durchaus mal Situationen, dass man die für die Gesamtstrecke eigentlich erforderlichen Nachweise (hier: Esta + Antigen-Test) nicht schon am (ersten) Abflug-Flughafen der ersten Teilstrecke, sondern erst vor Antritt des eigentlichen Fluges in die USA, also erst am zweiten Flughafen, von wo aus der Anschlussflug startet, erbringen kann oder will.

Nebenbei bemerkt, wäre ein aus diesem Grund verweigertes Boarding aus meiner Sicht wohl ein Fall, der überdies eine Schadensersatzpflicht (Kompensation) zugunsten des Passagiers aufgrund von Nichtbeförderung auslösen würde. Fraglich wäre m.E. allenfalls, ob es hier dann nur die 250,- EUR gäbe (weil ja zunächst einmal "nur" die erste, kurze Teilstrecke verweigert würde, oder gleich die maximal möglichen 600,- EUR aufgrund der Flugdistanz des damit indirekt bzw. gleichzeitig mit verweigertem Anschlussfluges in die USA.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.142
2.689
Erstaunlich, dass du hier das Wohlergehen und möglichst effiziente Prozesse aus Airline-Sicht in den Vordergrund stellst, statt den Passagier und dessen Bedürfnisse. Denn es gibt im realen Leben durchaus mal Situationen, dass man die für die Gesamtstrecke eigentlich erforderlichen Nachweise (hier: Esta + Antigen-Test) nicht schon am (ersten) Abflug-Flughafen der ersten Teilstrecke, sondern erst vor Antritt des eigentlichen Fluges in die USA, also erst am zweiten Flughafen, von wo aus der Anschlussflug startet, erbringen kann oder will.

Nebenbei bemerkt, wäre ein aus diesem Grund verweigertes Boarding aus meiner Sicht wohl ein Fall, der überdies eine Schadensersatzpflicht (Kompensation) zugunsten des Passagiers aufgrund von Nichtbeförderung auslösen würde. Fraglich wäre m.E. allenfalls, ob es hier dann nur die 250,- EUR gäbe (weil ja zunächst einmal "nur" die erste, kurze Teilstrecke verweigert würde, oder gleich die maximal möglichen 600,- EUR aufgrund der Flugdistanz des damit indirekt bzw. gleichzeitig mit verweigertem Anschlussfluges in die USA.
Wenn du auf einem Ticket gebucht bist, hat die Airline bei Problemen ihrerseits allerlei Pflichten für die komplette Strecke. Du als Passagier hast wiederum die Pflicht dafür zu sorgen, dass du alle Bestimmungen wie Visa, Tests etc. für die komplette Strecke vorlegen kannst. Wenn du das nicht erbringen "kannst" oder "willst", wie du hier argumentierst, ist das doch nicht das Problem der Airline.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
960
732
Wenn du auf einem Ticket gebucht bist, hat die Airline bei Problemen ihrerseits allerlei Pflichten für die komplette Strecke. Du als Passagier hast wiederum die Pflicht dafür zu sorgen, dass du alle Bestimmungen wie Visa, Tests etc. für die komplette Strecke vorlegen kannst. Wenn du das nicht erbringen "kannst" oder "willst", wie du hier argumentierst, ist das doch nicht das Problem der Airline.
Das weiß ich doch alles und das ist auch alles richtig. Es geht hier aber (nur) um die erste Teilstrecke. Wenn der Passagier Gründe geltend macht, warum er die Nachweise vor Antritt des ersten Legs noch nicht erbringen kann oder will, gleichzeitig aber zu erkennen gibt, dies vor Antritt des zweiten Legs noch nachholen zu können und zu wollen, gibt es keinen Grund, ihm das Boarding schon für die erste Teilstrecke zu verweigern, zum einen weil dafür eben noch keine Nachweise erforderlich sind, und insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Airline ihr Risiko dadurch auf Null reduzieren kann, indem Sie in dem Fall den Passagier eben noch nicht auf die Gesamtstrecke, sondern erstmal nur für die erste Teilstrecke eincheckt, und sich dadurch auch gesetzeskonform verhält - wohingegen das Verweigern der ersten Teilstrecke m.E. ein Rechtsbruch wäre (Nichtbeförderung / denied boarding).
 
Zuletzt bearbeitet:

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
960
732
Welche Gründe könnten das sein?

Beim (noch) nicht Können kann das der Fall sein bei sehr kurzfristig gebuchten Flügen, in Notfällen, sei es privat oder geschäftlich. Dann reicht es teilweise nicht mehr, vor dem Eintreffen oder Einchecken am Flughafen für das erste Leg noch einen Test zu machen bzw. rechtzeitig das Ergebnis dafür zu bekommen, während das Ergebnis entweder erst während des ersten Zubringerfluges vorliegt, oder dann am Start-Flughafen des zweites Legs erst der Test gemacht werden kann, was aber unproblematisch ist, weil zwischen dortiger Landung des Zubringerfluges und Abflug des zweiten Legs noch ausreichend Zeit dafür vorhanden ist.

Oder denk an einen privaten Notfall, bei dem der betroffene Passagier noch kein Esta hat, aber die Gesamtstrecke (in die USA) trotzdem schon mal "auf gut Glück" bucht und den Esta-Antrag noch schnell Zuhause abschickt, unmittelbar bevor er zum Flughafen hetzt, um gerade noch das erste Leg antreten zu können, im Vertrauen darauf, dass das Esta in den kommenden Stunden noch vor bzw. zum Antritt des zweiten Legs bewilligt wird, an dessen Start-Flughafen er dann das (hoffentlich bewilligte) Esta am Check-in-Schalter vorlegen will bzw. ggf. wird, um damit die Bordkarte für das zweite Leg zu erhalten.

Und das nicht Wollen könnte ein Fall sein, wo jemand eine bestimmte Teststelle bevorzugt, sagen wir mal beispielsweise er hat mit Air France HAM-CDG-JFK (rein fiktives Beispiel, ich weiß gar nicht, ob es diese Strecke so gibt) gebucht, will aber den erforderlichen Antigen-Test nicht schon in HAM, sondern erst am CDG machen, der Flug in HAM nach CDG startet um 21:30 Uhr, und der ab CDG nach JFK am nächsten Morgen um 9:45 Uhr, sodass noch genügend Zeit verbleibt, den Test (erst) am CDG zu machen, und sich damit (erst) dort die Bordkarte für das zweite Leg von dort nach JFK zu holen.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.142
2.689
Beim (noch) nicht Können kann das der Fall sein bei sehr kurzfristig gebuchten Flügen, in Notfällen, sei es privat oder geschäftlich. Dann reicht es teilweise nicht mehr, vor dem Eintreffen oder Einchecken am Flughafen für das erste Leg noch einen Test zu machen bzw. rechtzeitig das Ergebnis dafür zu bekommen, während das Ergebnis entweder erst während des ersten Zubringerfluges vorliegt, oder dann am Start-Flughafen des zweites Legs erst der Test gemacht werden kann, was aber unproblematisch ist, weil zwischen dortiger Landung des Zubringerfluges und Abflug des zweiten Legs noch ausreichend Zeit dafür vorhanden ist.

Oder denk an einen privaten Notfall, bei dem der betroffene Passagier noch kein Esta hat, aber die Gesamtstrecke (in die USA) trotzdem schon mal "auf gut Glück" bucht und den Esta-Antrag noch schnell Zuhause abschickt, unmittelbar bevor er zum Flughafen hetzt, um gerade noch das erste Leg antreten zu können, im Vertrauen darauf, dass das Esta in den kommenden Stunden noch vor bzw. zum Antritt des zweiten Legs bewilligt wird, an dessen Start-Flughafen er dann das (hoffentlich bewilligte) Esta am Check-in-Schalter vorlegen will bzw. ggf. wird, um damit die Bordkarte für das zweite Leg zu erhalten.

Und das nicht Wollen könnte ein Fall sein, wo jemand eine bestimmte Teststelle bevorzugt, sagen wir mal beispielsweise er hat mit Air France HAM-CDG-JFK (rein fiktives Beispiel, ich weiß gar nicht, ob es diese Strecke so gibt) gebucht, will aber den erforderlichen Antigen-Test nicht schon in HAM, sondern erst am CDG machen, der Flug in HAM nach CDG startet um 21:30 Uhr, und der ab CDG nach JFK am nächsten Morgen um 9:45 Uhr, sodass noch genügend Zeit verbleibt, den Test (erst) am CDG zu machen, und sich damit (erst) dort die Bordkarte für das zweite Leg von dort nach JFK zu holen.
Ich weiß gar nicht, was ich mit dir diskutieren soll. Du siehst die Möglichkeit, dass ein Denied Boarding vorliegt, weil der Passagier "auf gut Glück" was machen will. "Gut Glück" ist ein super Argument ...

Die Airline, die ja nur überprüfen soll, ob deine Unterlagen mit den Einreisebestimmungen konform sind, will auch nicht sehen, dass du einen Test "planst". Der Test ist nicht ausschlaggebend (war er mal als Day2 Test in UK, ist jetzt aber gegessen), sondern das Ergebnis. Du sollst ein Ergebnis vorlegen, das auch noch negativ zu sein hat, nicht irgendein Ergebnis. Keine Ahnung, was für einen Fall du konstruieren willst mit einem durchgehenden Ticket.

Buche 2 Tickets und die Airline wird es erst am Umsteiger interessieren. Damit hat sie aber auch keine weiteren Verpflichtungen oder Interessen dir gegenüber.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
960
732
Ich weiß gar nicht, was ich mit dir diskutieren soll.

Ja, das ist in der Tat sinnlos, weil du ein ums andere mal offenbar nicht verstehen willst oder kannst, dass es mir nicht darum geht, dass ich von der Airline verlange, mich trotz noch fehlender, jedoch erforderlicher Dokumente, bereits komplett auf das Endziel ein- bzw. durchzuchecken, und dafür bereits beide Bordkarten auszuhändigen, sondern nur darum, dies (nur) für das erste Leg zu tun, wofür es für diese erste Teilstrecke eben gerade keine Pflicht zum Dokumentencheck für die Airline gibt, weshalb das unproblematisch sein sollte.

Auch habe ich schon mehrmals erläutert, dass die Airline dadurch auch gesetzeskonform handelt bzw. handeln kann, indem sie mich in dem Fall noch nicht auf den zweiten Flug eincheckt, weil eben noch Dokumente dafür fehlen.

Niemand spricht davon, dass die Airline dies "auf gut Glück" tun soll, du hast mich da entweder mißverstanden oder verdrehst meine Aussage bewusst. In den geschilderten Sonder- und Notfällen ist es dann eben mein persönliches Risiko, auf dem zweiten Flug nicht mehr mitgenommen zu werden, falls das Testergebnis oder Esta dafür noch nicht vorliegt, und selbstverständlich kann ich in dem Fall auch nicht gegen die Airline vorgehen, weil sie die Beförderung dann zurecht verweigert hätte, und somit kein "denied boarding" vorliegt.

Wenn es deine Vorstellungskraft übersteigt, dass es in der Praxis solche Sonder- und Notfälle wie die von mir angedeuteten gibt, sondern für dich Flugreisen stets 4 Monate zuvor gebucht werden und Passagiere daher stets bestens vorbereitet mit einem akkurat ausgedruckten vollständigen Dokumentensatz aller erforderlichen Nachweise am Flughafen erscheinen (können), dann ist das halt so, ändert aber nichts daran, dass die Welt etwas komplexer und vielfältiger ist als von dir angenommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.870
820
ZQH
Auch habe ich schon mehrmals erläutert, dass die Airline dadurch auch gesetzeskonform handelt bzw. handeln kann, indem sie mich in dem Fall noch nicht auf den zweiten Flug eincheckt, weil eben noch Dokumente dafür fehlen.

Niemand spricht davon, dass die Airline dies "auf gut Glück" tun soll, du hast mich da entweder mißverstanden oder verdrehst meine Aussage bewusst. In den geschilderten Sonder- und Notfällen ist es dann eben mein persönliches Risiko, auf dem zweiten Flug nicht mehr mitgenommen zu werden, falls das Testergebnis oder Esta dafür noch nicht vorliegt, und selbstverständlich kann ich in dem Fall auch nicht gegen die Airline vorgehen, weil sie die Beförderung dann zurecht verweigert hätte, und somit kein "denied boarding" vorliegt.
Ich wäre mir nicht so sicher, dass dieser Fall gesetzeskonform ist. M. W. muss die Airline bei einem durchgehenden Ticket bereits vor dem Antreten der ersten Teilstrecke alle Voraussetzungen prüfen (= Forderung des Ziellandes!). Und was soll sie denn tun, wenn es einen kurzfristigen Schedule Change auf Nonstopflug gibt und sie dich bereits eingecheckt hat? Dann wedelst du mit deiner Bordkarte, auf der API OK und ADOC OK steht und willst mitgenommen werden, strandest aber bei der Einreise wegen der fehlenden Docs, und die Airline bekommt eine saftige Strafe aufgebrummt. Um diesen Fall auszuschließen, müsste extra eine Routine eingebaut werden, die checkt, ob du auch schon alle Dokumente bis zum Ziel vorgelegt hast oder nur bis zu dem (jetzt obsolet gewordenen) Zwischenstop. Oder falls du beim planmäßigen Umstieg hängenbleibst, weil du die Dokumente dort doch nicht beibringen kannst? Soll sie dich dann wieder zurückfliegen, am besten noch kostenlos?
 
Zuletzt bearbeitet:

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.142
2.689
Wenn es deine Vorstellungskraft übersteigt, dass es in der Praxis solche Sonder- und Notfälle wie die von mir angedeuteten gibt, sondern für dich Flugreisen stets 4 Monate zuvor gebucht werden und Passagiere daher stets bestens vorbereitet mit einem akkurat ausgedruckten vollständigen Dokumentensatz aller erforderlichen Nachweise am Flughafen erscheinen (können), dann ist das halt so, ändert aber nichts daran, dass die Welt etwas komplexer und vielfältiger ist als von dir angenommen.
Haha, ich buche meine Flüge extrem kurzfristig, meist erst 1-2 Tage vor Abflug ... Für Südafrika lag das PCR-Ergebnis wirklich erst in London vor -- aber dann buche ich eben den Zubringer getrennt.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
960
732
Ich wäre mir nicht so sicher, dass dieser Fall gesetzeskonform ist. M. W. muss die Airline bei einem durchgehenden Ticket bereits vor dem Antreten der ersten Teilstrecke alle Voraussetzungen prüfen (= Forderung des Ziellandes!).

Das gilt wohl aber nur, falls sie den Passagier schon komplett ein- bzw. durchcheckt bis aufs Endziel (hier USA). Für die erste Teilstrecke (in meinem fiktiven Beispiel HAM-CDG) gibt es zB. kein Erfordernis eines Esta, sodass es unproblematisch und gesetzeskonform sein sollte, wenn die Airline den Passagier nur auf die erste Teilstrecke (nach CDG) eincheckt.

Und was soll sie denn tun, wenn es einen kurzfristigen Schedule Change auf Nonstopflug gibt und sie dich bereits eingecheckt hat? Dann wedelst du mit deiner Bordkarte, auf der API OK und ADOC OK steht und willst mitgenommen werden, strandest aber bei der Einreise wegen der fehlenden Docs, und die Airline bekommt eine saftige Strafe aufgebrummt.

Die Bordkarte für den zweiten Flug würde ich doch gar nicht erst bekommen (aufgrund noch fehlender Dokumente dafür), sodass diese Konstellation gar nicht erst entstehen würde, weil ich den zweiten Flug gar nicht antreten konnte.

Oder falls du beim planmäßigen Umstieg hängenbleibst, weil du die Dokumente dort doch nicht beibringen kannst? Soll sie dich dann wieder zurückfliegen, am besten noch kostenlos?

Das ist dann natürlich mein eigenes Problem, und die Airline hat damit nichts mehr zu tun. In dem Fall müsste ich den zweiten Flug verfallen lassen und entweder am Umsteigeort so lange warten, bis ich ggf. die noch fehlenden Dokumente beibringen kann, und auf meine eigenen Kosten anschließend einen neuen Flug in die USA buchen, oder falls nicht, wieder nach Deutschland zurückfliegen - ebenfalls auf eigene Kosten durch Buchung eines neuen Rückflugs, der nichts mehr mit der initialen Buchung zu tun hat.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.613
2.273
Europa
Ich weiß gar nicht, was ich mit dir diskutieren soll. Du siehst die Möglichkeit, dass ein Denied Boarding vorliegt, weil der Passagier "auf gut Glück" was machen will. "Gut Glück" ist ein super Argument ...

Die Airline, die ja nur überprüfen soll, ob deine Unterlagen mit den Einreisebestimmungen konform sind, will auch nicht sehen, dass du einen Test "planst". Der Test ist nicht ausschlaggebend (war er mal als Day2 Test in UK, ist jetzt aber gegessen), sondern das Ergebnis. Du sollst ein Ergebnis vorlegen, das auch noch negativ zu sein hat, nicht irgendein Ergebnis. Keine Ahnung, was für einen Fall du konstruieren willst mit einem durchgehenden Ticket.

Buche 2 Tickets und die Airline wird es erst am Umsteiger interessieren. Damit hat sie aber auch keine weiteren Verpflichtungen oder Interessen dir gegenüber.
Aber ein Test kann man fast in jeder Apotheke machen und innerhalb von 20 Minuten hat man spätestens das Ergebnis.

Anders ist es bei Esta, bin mal aus MXP geflogen mit AZ mir eine Kollegin
Sie hatte noch ein 9 Monate gültigen Esta, nur die hatte eine neuen Pass, somit konnte sie nicht einchecken
Sie hat es dort noch online schnell gemacht, aber nach 30 Minuten kam noch nicht die Antwort, da haben die von AZ mit jemanden telefoniert und Sie wurde eingecheckt , eine Stunde später, wir waren in der Lounge kann dann Esta Approved
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
960
732
aber dann buche ich eben den Zubringer getrennt.

Den Zubringerflug als separates Ticket zu buchen, hattest du ja schon mehrfach erwähnt, und in der Tat könnte das eine Lösung sein. Allerdings bringt dies auch Nachteile mit sich wie zB. i.d.R. höhere Gesamt-Kosten für die Flugbuchungen insgesamt, oder auch, dass das Gepäck dann nicht durchgecheckt wird, sondern man es am Umsteige-Flughafen erstmal wieder entgegennehmen und nochmals selbst wieder für den Anschlussflug einchecken müsste.
 

Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
803
914
FMO
Mein + 1 ist Drittstaatler und hat schon mehrfach erlebt, dass die CI-Damen an unserer Milchkanne nicht genau über die Einreisebestimmungen des Ziellandes informiert waren.
Also gabs nur den BP bis MUC oder FRA , die Doks ( eigentlich nicht erforderlich ) wurden in FRA resp.MUC noch nachgereicht. War Gewiggel ohne Ende für ihn und für mich , aber es hat letztlich alles funktioniert.
Ansonsten , habe ich auch schon woanders geschrieben, sehe ich sehr hohen Schulungsbedarf bei den Herrschaften am CI in DE im Hinblick auf geltende Vorschriften bzw in den Unterlagen, die dort zur Verfügung stehen.
Bei durchaus vorhandenem Verständnis für die aktuelle Situation.
 

Flp

Erfahrenes Mitglied
30.01.2014
2.498
1.422
Gibt es hier eigentlich Erfahrungen mit Testifly als Test für die Einreise in die USA? Wird das von den Fluglinien anerkannt? Mich würden insbesondere LH/LX und BA/AA interessieren.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
960
732
Gibt es hier eigentlich Erfahrungen mit Testifly als Test für die Einreise in die USA? Wird das von den Fluglinien anerkannt? Mich würden insbesondere LH/LX und BA/AA interessieren.

Falls ich den Thread nicht verwechsle, so haben wir das hier einige Seiten zurück bereits diskutiert, dazu gab es in den vergangenen Wochen immer wieder mal Beiträge, daher einfach mal zurückblättern im Thread, oder dessen Suchfunktion nutzen.
 

Flp

Erfahrenes Mitglied
30.01.2014
2.498
1.422
Falls ich den Thread nicht verwechsle, so haben wir das hier einige Seiten zurück bereits diskutiert, dazu gab es in den vergangenen Wochen immer wieder mal Beiträge, daher einfach mal zurückblättern im Thread, oder dessen Suchfunktion nutzen.

Ja, ich hab Testifly sogar mal selbst erwähnt. Aber ich hab zumindest in diesem Thread nichts in Erinnerung und auch auf den letzten Seiten nichts gefunden bezüglich konkreter Erfahrungen mit den erwähnten Fluglinien.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.613
2.273
Europa
Gibt es hier eigentlich Erfahrungen mit Testifly als Test für die Einreise in die USA? Wird das von den Fluglinien anerkannt? Mich würden insbesondere LH/LX und BA/AA interessieren.
Funktioniert, bei BA und bei LH sowieso
Ich habe es vor 2 Wochen gemacht, war positiv, habe es mit so ein HOTGEN Test versucht und man bekommt so ein Zertifikat, den man auch auf der CWA Hochladen kann, der ist dann gültig für USA Flüge und BA Akzeptiert es, habe bei diese Nummer (BA) telefoniert: 0421 5575 767 und gefragt, als ich mein Flug verschoben habe
 
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