Visum China

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neoman

Reguläres Mitglied
11.07.2017
32
0
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Kein Problem, Foren sind ja zum diskutieren da... :)

Hast du die verlinkte Seite durchgelesen? Klingt alles plausibel. Auf der verlinkten Seite wird auch die Beantragung für ein Russlandvisum beschrieben. Nach dessen Anleitung hatte ich vor 2 Monaten ein Visum eben für Russland beantragt und es lief alles reibungslos. Deswegen vertraue ich der Anleitung schon. Aber für Experimente bin ich dann doch nicht bereit.
 

traveltochina

Neues Mitglied
12.09.2019
24
7
Einreise China mit Visum und türkischem Stempel

Hallo,


hat hier jemand Erfahrungen bzgl. der Einreise in China mit türkischen Stempeln im Pass? Ich habe gehört, dass es damit in letzter Zeit in einigen Fällen Probleme gegeben haben soll.

Ein Visum muss ich ohnehin vorher beantragen, da es sich nicht um einen Transitaufenthalt handelt sondern ich, nach einigen Tagen in Peking, wieder dahin zurück fliege wo ich her gekommen bin.


Ich war 2013 für 2 Wochen in der Türkei und habe somit einen Einreise- sowie Ausreisestempel von denen.


Vielleicht gibt es hier jemand, der in einer ähnlichen Lage war und berichten kann, ob es Probleme mit der Ausstellung des Visums oder sogar trotz Visum Probleme bei der Einreise gegeben hat.
 

Niehoffbt

Erfahrenes Mitglied
28.11.2010
738
0
FMO
Habe weder bei der Ausstellung des Visums (2Jahre gültig) noch bei der Einreise nach China irgendwelche Probleme gehabt.
Türkische Stempel habe ich reichlich.

Gruß.
 

mariomue

Erfahrenes Mitglied
23.10.2014
3.031
501
Sachsen
ich weiss ja nicht von wievielen Stempeln wir jetzt reden. Ich bin im Juli mit TK geflogen und bin dann mit einem frischen Stempel aus Istanbul in Sanya ohne irgendwelche Fragen eingereist.

Der Beamte hat zwar meinen (fast neuen) Pass eine gefühlte Ewigkeit hin und her gedreht, aber da nur eine handvoll Stempel drin waren , denke ich er wollte nur ein wenig technisch tun.
 
Zuletzt bearbeitet:

slugbuster

Erfahrenes Mitglied
02.08.2016
371
2
Olympus Mons
Visum für China

Hallo, ich habe eine Frage zum China Visum.
China fragt für das Visum immer mehr Daten ab, die nicht einmal mehr nur meine Person betreffen. Ich muss Daten der Eltern und der erwachsenen Kinder inkl. deren Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse angeben.
Das ist lt. Datenschutzverordnung nicht erlaubt , ohne dass die betroffenen Personen zustimmen. So eine Zustimmung ist im Online Formular nicht vorgesehen. Ergibt sich aus der Notwendigkeit
eines beruflichen Aufenthalts in China rechtlich ein "Notstand" , dass man Daten Dritter weitergeben darf ?
Was ist wenn eine betroffene Dritte Person die Weitergabe seiner Daten an den Chinesischen Staat verweigert ?
Kann man dann ohne Nachteile im Formular "not applicable" angeben und als Grund :
"3rd. person does not agree to provide the data"
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich aus so einem Grund kein Visum erhalte und meine beruflichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann ?
Gegenüber dem Arbeitgeber bin ich ja klar gewillt und bereit meine Aufgaben dort zu erfüllen. Höhere Gewalt ?
Vieleicht hat ja jemand Erfahrungen mit diesem Thema .

Viele Grüße

Slugbuster
 

Tesla

Aktives Mitglied
13.12.2016
204
510
AKL
Hallo, ich habe eine Frage zum China Visum.
China fragt für das Visum immer mehr Daten ab, die nicht einmal mehr nur meine Person betreffen. Ich muss Daten der Eltern und der erwachsenen Kinder inkl. deren Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse angeben.
Das ist lt. Datenschutzverordnung nicht erlaubt , ohne dass die betroffenen Personen zustimmen. So eine Zustimmung ist im Online Formular nicht vorgesehen.

Erzähl' den Chinesen mal was von Datenschutz. Noch bevor du ausgeredet hast, liegend die schon lachend auf dem Boden und halten sich den Bauch...

Ergibt sich aus der Notwendigkeit
eines beruflichen Aufenthalts in China rechtlich ein "Notstand" , dass man Daten Dritter weitergeben darf ?
Was ist wenn eine betroffene Dritte Person die Weitergabe seiner Daten an den Chinesischen Staat verweigert ?
Kann man dann ohne Nachteile im Formular "not applicable" angeben und als Grund :
"3rd. person does not agree to provide the data"

Wenn du das hinschreibst, ist eine Ablehnung des Antrags so gut wie sicher.

Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich aus so einem Grund kein Visum erhalte und meine beruflichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann ?
Gegenüber dem Arbeitgeber bin ich ja klar gewillt und bereit meine Aufgaben dort zu erfüllen. Höhere Gewalt ?
Vieleicht hat ja jemand Erfahrungen mit diesem Thema .

Ich bin kein Experte, würde jetzt aber mal behaupten dass das lediglich ein Schaden für deinen Arbeitgeber ist. China ist ein Polizeistaat und versucht als solcher nunmal alles an persönlichen Details abzugreifen, was so geht - wenn man damit nicht einverstanden ist (und die Basis des Antrags sind chinesische Gesetze, keine deutschen), gibt's halt kein Visum. Das ist überall auf der Welt so, wird je nach Land mal strenger, mal lockerer gehandhabt - aber China ist da rigoros.
 

slugbuster

Erfahrenes Mitglied
02.08.2016
371
2
Olympus Mons
Es geht ja auch darum, dass ich die Daten lt. Datenschutzverordnung gar nicht weitergeben darf. Die Personen die ich dort nenne, erfahren ja nichts davon und es gibt auch kein Formular wo die zustimmen können. Die DSGVO verpflichtet mich ja die Zustimmung einzuholen. Das ist meist möglich, aber nicht immer gegeben. Dann würde ich mit der Übermittlung der Daten einen Rechtsverstoß begehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tesla

Aktives Mitglied
13.12.2016
204
510
AKL
In China gibt es keine DSGVO, und auch wenn der Antrag von dir in Deutschland gestellt wird, würde ich mal behaupten, dass das - wenn überhaupt - unter irgendeine Sonderregelung fällt, da es um einen Visumsantrag für ein Land außerhalb Europas geht.

...aber selbst WENN die DSGVO dafür irgendeine Relevanz hätte: Glaubst du, dass China seinen Antrag umändern/ergänzen würde, wenn man jetzt zu irgendeiner Regierungsstelle geht und das Fehlen eines Feldes zur Zustimmung o. ä. bemängelt? Das bezweifle ich stark...das wäre in etwa der sprichwörtliche Kampf gegen Windmühlen.

Falls das irgendjemand ganz anders sieht, lasse ich mich aber auch gerne eines Besseren belehren.
 
M

makezoni

Guest
Nicht schizophren werden:

Einfach irgendeinen Namen, Geburtsdatum und Beruf eintragen. Ob das jetzt wahr ist oder falsch, wird nie einen Chinesen interessieren. Es wird nicht geprüft und dient nur der Datensammelei.

Ich bin jetzt bereit, von euch gesteinigt zu werden. :)
 

slugbuster

Erfahrenes Mitglied
02.08.2016
371
2
Olympus Mons
In China gibt es keine DSGVO, und auch wenn der Antrag von dir in Deutschland gestellt wird, würde ich mal behaupten, dass das - wenn überhaupt - unter irgendeine Sonderregelung fällt, da es um einen Visumsantrag für ein Land außerhalb Europas geht.

...aber selbst WENN die DSGVO dafür irgendeine Relevanz hätte: Glaubst du, dass China seinen Antrag umändern/ergänzen würde, wenn man jetzt zu irgendeiner Regierungsstelle geht und das Fehlen eines Feldes zur Zustimmung o. ä. bemängelt? Das bezweifle ich stark...das wäre in etwa der sprichwörtliche Kampf gegen Windmühlen.

Falls das irgendjemand ganz anders sieht, lasse ich mich aber auch gerne eines Besseren belehren.

Es geht nicht um Personen in China. Es geht um Personen in Deutschland , deren Daten ich herausgeben soll. Es sind also Leute betroffen, die in Deutschland leben und die sich auf die Gesetze hier zu Recht berufen können . Wenn es anders wäre könnte man Daten ungestraft ins EU Ausland transferieren , weil dort andere Gesetze gelten.
 

slugbuster

Erfahrenes Mitglied
02.08.2016
371
2
Olympus Mons
Nicht schizophren werden:

Einfach irgendeinen Namen, Geburtsdatum und Beruf eintragen. Ob das jetzt wahr ist oder falsch, wird nie einen Chinesen interessieren. Es wird nicht geprüft und dient nur der Datensammelei.

Ich bin jetzt bereit, von euch gesteinigt zu werden. :)

Ich habe schon früher Visa in China beantragt, also kennen die meine Familienverhältnisse schon. Aber jetzt fragen die nach mehr Details . Wenn aus geschieden mit x Kindern auf einmal ledig ohne Kinder wird, könnte das schon Probleme bereiten. Ich muss ja auch vergleichsweise die Visanummer des abgelaufenen Visums angeben.
 

Bommel

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
334
73
Es geht nicht um Personen in China. Es geht um Personen in Deutschland , deren Daten ich herausgeben soll. Es sind also Leute betroffen, die in Deutschland leben und die sich auf die Gesetze hier zu Recht berufen können . Wenn es anders wäre könnte man Daten ungestraft ins EU Ausland transferieren , weil dort andere Gesetze gelten.

Du solltest besser zu Hause bleiben. Meinst du wirklich, die Chinesen überprüfen, welche Angaben du früher gemacht hast? Ich glaube, du hast keine Ahnung, wie eine Behörde, insb. eine chinesische, arbeitet.
 

slugbuster

Erfahrenes Mitglied
02.08.2016
371
2
Olympus Mons
Du solltest besser zu Hause bleiben. Meinst du wirklich, die Chinesen überprüfen, welche Angaben du früher gemacht hast? Ich glaube, du hast keine Ahnung, wie eine Behörde, insb. eine chinesische, arbeitet.

Also bin ich demnächst elternloser, kinderloser Single , reise zum x-ten mal nach China, bleibe in Shanghai an einer erfundenen Adresse und benutze eine nicht existierende Mobilfunknummer.
Alles ganz easy. Super Tips gibt’s hier.
Danke !
 

slugbuster

Erfahrenes Mitglied
02.08.2016
371
2
Olympus Mons
Die USA, Kanada oder Indien sind auch nicht besser. Die wollen auch alles wissen. Die EU wird nicht anders drauf sein.

Die EU wird kaum wohl kaum entgegegen ihrer eigenen Datenschutzverordnung offiziell (!) Daten sammeln. Andere Länder halten sich auch oft an ihre eigenen Gesetze und wenn dort Datenschutz nicht vorgesehen ist, dann ist das ja auch ok. Todesstrafe in USA und China ist ja auch etwas alltägliches dort, aber bei uns eben nicht vorgesehen.

Hier geht’s darum, Daten von EU Bürgern ohne Autorisierung durch einen EU Bürger in ein nicht EU Land zu transferieren. Da sind dann ausländische Gesetze gar nicht betroffen.

Das kann es ja wohl nicht sein und daher fälscht man halt die Daten oder lässt sie weg um der Datenschutzverordnung gerecht zu werden. Wenn sich das Problem so lösen lässt, ist das doch gut. Man muss da viel dreister und kreativer herangehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

makezoni

Guest
Ich habe schon früher Visa in China beantragt, also kennen die meine Familienverhältnisse schon. Aber jetzt fragen die nach mehr Details . Wenn aus geschieden mit x Kindern auf einmal ledig ohne Kinder wird, könnte das schon Probleme bereiten. Ich muss ja auch vergleichsweise die Visanummer des abgelaufenen Visums angeben.

Gut, okay, das ist wohl was anderes. Ich habe mit einem Zweitpass angefangen mit fiktiven Daten zu arbeiten und es war nie ein Problem. Die angegebene Rufnummer ist eine virtuelle welche ich beliebig weiterleiten kann. Ich gehöre zum Klientel, was den chinesischen Apparat nicht so wirklich ernst nimmt, daher habe ich keine Angst vor solchen Spielchen.
 

Aviatar

Erfahrenes Mitglied
14.10.2017
3.666
924
Wie ist das eigentlich, wenn ich ein sagen wir ein drei Wochen Visum für China kriege. Kann ich dazwischen dann problemlos nach HKG fliegen und eine Woche später wieder nach China rein, oder bedeutet so ein Visum, dass er verfällt, sobald man China verlässt?
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.257
107
es gibt bei China-Visum auch eine Anzahl von Einreisen. Einfach, Zweifach oder Mehrfach. Wenn Deutschland-China-HKG-China machen willst brauchst Du eins mit zweifacher Einreise. Visum mit mehrfach (mehr als zwei) Einreise gibt es nicht so einfach.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.764
12.940
Das One China Principle (nicht Policy; One China Policies haben andere Laender) betrifft die Taiwan-Frage. Du meinst One country, two Systems. Das hat nichts mit schizophren zu tun, sondern wurde 1984 in der Chinesisch-britischen gemeinsamen Erklaerung zu Hongkong bzw. 1987 in der Chinesisch-portugiesischen gemeinsamen Erklaerung ueber die Macau-Frage jeweils vereinbart.
 
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