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Habe hier bei diesem EF nichts gebucht( da verreist und nicht so oft im VFT unterwegs), aber was AZ hier anbietet ist unterste Schublade. Vielleicht sollte EY ernsthaft über diese Zusammenarbeit nachdenken.
...und drücke den klagewilligen viel Erfolg, immerhin ist es nachher zum Wohle aller, festzustellen, wie so eine EF gerichtlich beurteilt wird, wo die Klippen liegen.
Naja, 99,9% die mit dem Anwalt drohen kennen nichtmal einen. Und wer es ernst meint hat in meinen Augen schon etwas den Geruch des schlechten Verlierers. Ich bezweifle auch wie oben geschrieben, dass eine Klage im Interesse unserer Gemeinde ist, die gelegentlich in die Lostrommel greift um ein Schnäppchen zu machen.Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum auf die User mit Klageabsicht hier so herumgehackt wird und AZ dafür teilweise sogar in Schutz genommen wird. Ich meine gut, es ist eine Error Fare ...
Viel interessanter ist doch, wie du aus der Fehlermeldung auf deine Eingangsfrage schließen kannst.
Bin dabei, Sammelklage ??Wenn Jemand ernsthaftes Interesse hat juristisch gegen AZ /die OTA vorzugehen würde ich mich über eine PN freuen.
Darf AZ nach EU-Recht eigentlich das Routing so einfach aendern? Anstelle FLR-FCO-SEL- ..... - DUS nun nur noch FLr-FCO-DUS????
Kann man da nicht auf EU -Recht bestehen?
Frage in die Runde: Gibt es eine Homepage, wo ich die Tarifbedingungen zum PNR einsehen kann? Zur Buchung konnte ich die bei Expedia einsehen, jetzt sind die nicht mehr aufrufbar.
Wie ich immer sage:"Arag wartet schon!" [emoji16] Verklagen den Sauhaufen!
Laß gut sein. DU hast Deinen Spaß schon gehabt...
Menschenskinder, lest doch mal andere EF-Threads durch, entweder gehts durch oder es wird storniert. Und klagt doch nicht immer! Die Welt spielt sich draussen ab.
Wobei Alitalia ja gerade nicht storniert, sondern Tickets einfach auf eine komplett andere Strecke an einem anderen Datum umbucht und das noch ohne Benachrichtigung.
Laß gut sein. DU hast Deinen Spaß schon gehabt...
Frei nach der Unna-Trilogie: "Die bescheissen uns, wir bescheissen eine andere... is Kreislauf, verstehst du!"
Gibt es. Nennt sich im deutschen Recht Anfechtung. Das wollen aber die meisten Unternehmen in Deutschland nichts von wissen. Dann muss man es ihnen eben gerichtlich beibringen.Es gäbe doch eine einfache Lösung, die die Reisebranche aber bisher offensichtlich verhindert hat.
Ein Widerrufsrecht für beide Vertragspartner von wenigen Minuten bis Tagen je nach Termin.
Dann hat Dein Anwalt sich leider schon auf dem allerersten Schritt ein Stück weit disqualifiziert, denn als guter Jurist, liest man immer noch ein wenig um die "Kernnorm" herum, falls man sich nicht auskennt. Dann hätte man Art. 17 Abs. 3 EuGVVO gefunden. Das Problem gab es ja bei der PRG-CUN-EF von BA auch.Nach den Aussagen meines Anwaltes wäre der Klageort immer der Wohnsitz des Klägers wenn dieser als "Verbraucher" gebucht hat ( ist davon auszugehen, ich denke da hat wohl kaum jemand beruflich veranlasst gebucht ). AZ ist ein EU Unternehmen welches aktiv Dienstleistungen in Deutschland anbietet, deshalb wäre der Rechtsstreit auf jeden Fall in D zu führen. Da der Gegner wohl AZ wäre und kein OTA wo häufig ein sogenannter fliegender Gerichtsstand vorgebracht wird ist das AG an meinem Wohnort zuständig. Nach seinen Worten werden gerade in D Einwände von Airlines wegen angeblicher Gerichtsstände in Ausland abgewiesen.
Wer von der Stornierung / Änderung erfährt, sollte unverzüglich AZ mitteilen, dass man diese Erklärung nach § 174 BGB zurückweist. Das bestenfalls per Fax (protokoll aufbewahren) +49 69 257 385 811 oder per Mail an customer.relationsDE@alitalia.it. Die Mail dann aber BCC auch an ein paar weitere Zeugen senden, damit später wenigstens der Versand bewiesen werden kann. Damit vergibt man sich zunächst einmal nichts und kann dann noch in Ruhe entscheiden, ob man hier Geld in die Hand nimmt.
Sollte eine Zustellung an die "Direktion für Deutschland" möglich sein, dürfte auch die Hürde der Übersetzung einer etwaigen Klage nicht mehr bestehen.