Was für ein Quatsch.
Selbstverständlich zahlen VR VN durchaus mal wacklige Ansprüche aus, aber sehr viel mehr? Schwachsinn, höchstens werden Gerichtskosten geteilt - das war's dann auch. Ich kenne tausende solcher Vergleiche...
Ja, ja du warst an tausenden solcher Vergleiche beteiligt. Schon klar. Kennen reicht da nämlich nicht. Quatsch ist daher was Du hier zum besten gibst.
Hier geht es nicht um Vergleiche vor einem AG in Posemuckel sondern um OHG oder BGH Verfahren.
Und da erfahren dann viele Betroffene, die gerade auf dieses höchstrichterliche Urteil lange gewartet haben immer öfter kurz vor Abschluss des Verfahrens, dass sich die Parteien vergleichsweise
geeinigt haben und darüber stillschweigen vereinbart wurde. Solche Urteile hätten regelmäßig erhebliche Auswirkungen (Folgeverfahren) auf eine in Verbänden organisierte ganze Branche oder für den
Konzern einer Partei z.B. in den letzten Jahren Stichwort Widerrufsjoker. In nächster Zeit wird sich das hinsichtlich gekündigter Bausparverträge sicher wiederholen.
Welchen Sinn macht es für einen einzelnen Kläger oder Beklagten, trotz einer meist schon vorher erkennbaren positiven Tendenz des Gerichts, hier noch einen
außergerichtlichen Vergleich mit Schweigevereinbarung einzugehen? Keinen, außer man bezahlt ihn dafür großzügig. Das ist auch kein Geheimnis, weshalb von Verbraucherverbänden
in dieser Hinsicht auch regelmäßig eine Gesetzesänderung gefordert wird.