[vorbei] AZ FLR -TYO 1078 USD

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L_R

Erfahrenes Mitglied
01.10.2013
2.136
50
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ich vermute "die" haben aktuell andere Sorgen.
 

wwwPascal

Neues Mitglied
19.03.2010
19
0
Habe den Augustflug auch komplett storniert, da Reiseplanänderung kam.

Aussage update von Expedia: Auch die restlichen Segmente können nicht angetreten werden, da ungültig.
KK Rückerstattungsbeleg kam auch sofort.
 

feinstaubplakette

Aktives Mitglied
25.09.2016
235
61
Habe den Augustflug auch komplett storniert, da Reiseplanänderung kam.

Aussage update von Expedia: Auch die restlichen Segmente können nicht angetreten werden, da ungültig.
KK Rückerstattungsbeleg kam auch sofort.
Ebookers ist dazu heute nicht in der Lage, da es die AZ übers Wochenende nicht nötig haben die Hotline zu besetzen.
Für diese Infos hat ebookers ganze 45 Minuten gebraucht in der Warteschleife[emoji107]
 

chpl

Reguläres Mitglied
16.12.2016
33
0
NUE
Mein Anwalt ist schon ganz heiss auf das Mandat (habe Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung). Wir haben zu viert ein Routing FLR-SYD-BKK-NRT-DUS gebucht. Dadurch dass die Grenze zwischen günstigem Angebot und EF fließend übergeht, ist es für den Verbraucher schwierig einzuschätzen. Bis jetzt liegt noch kein einschlägiges Urteil vor. Ein Urteil vom LG München bezieht sich auf eine Pauschalreise und ist für diesen Fall nicht anwendbar. Wenn Ryanair einen Flug für 1 Euro anbietet, müsste man sonst auch immer zittern, ob die Fluggesellschaft sich kurz vor dem Abflug auf einen Preisfehler beruft. Bei Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden beruft sich die Airline immer auf die undurchsichtigen Tarifbedingungen. Nun wird der Spiess umgedreht. Zum Glück habe ich mir die Tarifbedingungen schon vor und nach der Buchung mit ausgedruckt. Das Gute ist ebenfalls, dass Gerichtsstand (durch den Kläger frei wählbar Abflugsort, Ankunftsort oder Hauptsitz der Airline) Düsseldorf ist. Ich lasse es ruhig angehen und treibe Notfalls den Prozess bis zum BGH.
 
A

Anonym38428

Guest
Mein Anwalt ist schon ganz heiss auf das Mandat (habe Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung). Wir haben zu viert ein Routing FLR-SYD-BKK-NRT-DUS gebucht. Dadurch dass die Grenze zwischen günstigem Angebot und EF fließend übergeht, ist es für den Verbraucher schwierig einzuschätzen. Bis jetzt liegt noch kein einschlägiges Urteil vor. Ein Urteil vom LG München bezieht sich auf eine Pauschalreise und ist für diesen Fall nicht anwendbar. Wenn Ryanair einen Flug für 1 Euro anbietet, müsste man sonst auch immer zittern, ob die Fluggesellschaft sich kurz vor dem Abflug auf einen Preisfehler beruft. Bei Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden beruft sich die Airline immer auf die undurchsichtigen Tarifbedingungen. Nun wird der Spiess umgedreht. Zum Glück habe ich mir die Tarifbedingungen schon vor und nach der Buchung mit ausgedruckt. Das Gute ist ebenfalls, dass Gerichtsstand (durch den Kläger frei wählbar Abflugsort, Ankunftsort oder Hauptsitz der Airline) Düsseldorf ist. Ich lasse es ruhig angehen und treibe Notfalls den Prozess bis zum BGH.

Hast du Sitzplätze reserviert? Sonst sehe ich da keine Chance!
 
Moderiert:

JohnnieFlyer

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
581
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HAJ
Mein Anwalt ist schon ganz heiss auf das Mandat (habe Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung). Wir haben zu viert ein Routing FLR-SYD-BKK-NRT-DUS gebucht. Dadurch dass die Grenze zwischen günstigem Angebot und EF fließend übergeht, ist es für den Verbraucher schwierig einzuschätzen. Bis jetzt liegt noch kein einschlägiges Urteil vor. Ein Urteil vom LG München bezieht sich auf eine Pauschalreise und ist für diesen Fall nicht anwendbar. Wenn Ryanair einen Flug für 1 Euro anbietet, müsste man sonst auch immer zittern, ob die Fluggesellschaft sich kurz vor dem Abflug auf einen Preisfehler beruft. Bei Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden beruft sich die Airline immer auf die undurchsichtigen Tarifbedingungen. Nun wird der Spiess umgedreht. Zum Glück habe ich mir die Tarifbedingungen schon vor und nach der Buchung mit ausgedruckt. Das Gute ist ebenfalls, dass Gerichtsstand (durch den Kläger frei wählbar Abflugsort, Ankunftsort oder Hauptsitz der Airline) Düsseldorf ist. Ich lasse es ruhig angehen und treibe Notfalls den Prozess bis zum BGH.

Troll woanders... [emoji23]
 

Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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Mein Anwalt ist schon ganz heiss auf das Mandat (habe Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung). Wir haben zu viert ein Routing FLR-SYD-BKK-NRT-DUS gebucht. Dadurch dass die Grenze zwischen günstigem Angebot und EF fließend übergeht, ist es für den Verbraucher schwierig einzuschätzen. Bis jetzt liegt noch kein einschlägiges Urteil vor. Ein Urteil vom LG München bezieht sich auf eine Pauschalreise und ist für diesen Fall nicht anwendbar. Wenn Ryanair einen Flug für 1 Euro anbietet, müsste man sonst auch immer zittern, ob die Fluggesellschaft sich kurz vor dem Abflug auf einen Preisfehler beruft. Bei Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden beruft sich die Airline immer auf die undurchsichtigen Tarifbedingungen. Nun wird der Spiess umgedreht. Zum Glück habe ich mir die Tarifbedingungen schon vor und nach der Buchung mit ausgedruckt. Das Gute ist ebenfalls, dass Gerichtsstand (durch den Kläger frei wählbar Abflugsort, Ankunftsort oder Hauptsitz der Airline) Düsseldorf ist. Ich lasse es ruhig angehen und treibe Notfalls den Prozess bis zum BGH.

Muss arm dran sein der RA, dass er auf solch ein Mandat heiß ist. Viel Arbeit, wenig Geld. Würde den RA wechseln, kann kein guter sein.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.860
3.524
Mein Anwalt ist schon ganz heiss auf das Mandat (habe Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung). Wir haben zu viert ein Routing FLR-SYD-BKK-NRT-DUS gebucht. Dadurch dass die Grenze zwischen günstigem Angebot und EF fließend übergeht, ist es für den Verbraucher schwierig einzuschätzen. Bis jetzt liegt noch kein einschlägiges Urteil vor. Ein Urteil vom LG München bezieht sich auf eine Pauschalreise und ist für diesen Fall nicht anwendbar. Wenn Ryanair einen Flug für 1 Euro anbietet, müsste man sonst auch immer zittern, ob die Fluggesellschaft sich kurz vor dem Abflug auf einen Preisfehler beruft. Bei Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden beruft sich die Airline immer auf die undurchsichtigen Tarifbedingungen. Nun wird der Spiess umgedreht. Zum Glück habe ich mir die Tarifbedingungen schon vor und nach der Buchung mit ausgedruckt. Das Gute ist ebenfalls, dass Gerichtsstand (durch den Kläger frei wählbar Abflugsort, Ankunftsort oder Hauptsitz der Airline) Düsseldorf ist. Ich lasse es ruhig angehen und treibe Notfalls den Prozess bis zum BGH.

Das Beispiel des Dr. Thax hast Du gelesen?
Ansonsten teile bitte den Termin der Vorverhandlung mit, ich möchte nicht verpassen live mitzuerleben wie der Anwalt sich lächerlich macht.
Leider wird es dazu nicht kommen, den auch RVs übernehmen i.d.R. nur Fälle, bei denen der RA glaubhaft machen kann, dass eine Erfolgsmöglichkeit besteht - SB hin oder her.
Und selbst werdet ihr vier das Prozessrisiko auf sicher scheuen.
Insofern , weiterhin gute Reise!
 
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chpl

Reguläres Mitglied
16.12.2016
33
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NUE
Nach dem Prozesskostenrechner würde alleine mein Anwalt bei 2 Instanzen 13.634 Euro verdienen, wenn als Schadensersatz 4 Ersatzflüge mit den gleichen Routing eingeklagt werden
 
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Reakawon

Aktives Mitglied
03.11.2014
171
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FMO
Muss arm dran sein der RA, dass er auf solch ein Mandat heiß ist. Viel Arbeit, wenig Geld. Würde den RA wechseln, kann kein guter sein.


Vielleicht
hat der RA auch selbst 10 Routings für sich und seine "besten" Mandanten gebucht oder ist Aktionär und will es AZ jetzt mal "so richtig zeigen"....


Edit: Ich würde aber hiermit auch ein Erstgebot auf Tickets in der ersten Reihe für den ersten Verhandlungstag abgeben.
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.860
3.524
Nach dem Prozesskostenrechner würde alleine mein Anwalt bei 2 Instanzen 13.634 Euro verdienen, wenn als Schadensersatz 4 Ersatzflüge mit den gleichen Routing eingeklagt werden

Das setzt voraus, dass sich jemand findet, der. Erneut ist die 13.634 Euro zu bezahlen, und wie weiter oben angeführt, werdet ihr vier wohl
kaum dazu bereit sein.
 

Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
0
Nach dem Prozesskostenrechner würde alleine mein Anwalt bei 2 Instanzen 13.634 Euro verdienen, wenn als Schadensersatz 4 Ersatzflüge mit den gleichen Routing eingeklagt werden

1. haust du hier beim Streitwert massiv daneben,
2. gibt es eh in erster Instanz einen Vergleich und
3. übernimmt deine RSV eh nicht das Risiko.

Mal angenommen, dass das Ding wirklich vor Gericht geht, dann komme ich überschlagen (mit erhöhter Geschäftsgebühr) vielleicht auf 2,5k. Das ist in Anbetracht des Mandats ein schlechtes Geschäft (mehrere private Mandanten, offenbar schon jetzt Beratungsgespräche, weitere werden folgen). Auch wenn ich aus der Branche eh raus bin, würde ich solch ein Mandat nicht gerne haben wollen.

Edit: Es sei denn, du bist Eigentümer eines Unternehmens, dass uns als Hausanwälte engagiert und jährlich mit Mandaten über 500k versorgt. Da du aber die EF gebucht hast, ist das mit Sicherheit nicht der Fall :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:

VIESTR

Aktives Mitglied
24.08.2014
230
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VIE/AT
Mein Anwalt ist schon ganz heiss auf das Mandat (habe Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung). Wir haben zu viert ein Routing FLR-SYD-BKK-NRT-DUS gebucht. Dadurch dass die Grenze zwischen günstigem Angebot und EF fließend übergeht, ist es für den Verbraucher schwierig einzuschätzen. Bis jetzt liegt noch kein einschlägiges Urteil vor. Ein Urteil vom LG München bezieht sich auf eine Pauschalreise und ist für diesen Fall nicht anwendbar. Wenn Ryanair einen Flug für 1 Euro anbietet, müsste man sonst auch immer zittern, ob die Fluggesellschaft sich kurz vor dem Abflug auf einen Preisfehler beruft. Bei Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden beruft sich die Airline immer auf die undurchsichtigen Tarifbedingungen. Nun wird der Spiess umgedreht. Zum Glück habe ich mir die Tarifbedingungen schon vor und nach der Buchung mit ausgedruckt. Das Gute ist ebenfalls, dass Gerichtsstand (durch den Kläger frei wählbar Abflugsort, Ankunftsort oder Hauptsitz der Airline) Düsseldorf ist. Ich lasse es ruhig angehen und treibe Notfalls den Prozess bis zum BGH.

Oh Mann. Rechtsschutz hin oder her. Hast du zu viel Freizeit? :confused:
 

chpl

Reguläres Mitglied
16.12.2016
33
0
NUE
Das intetessante sind ja auch die 2 verschiedenen Buchungscodes. Der Alitalia Buchungscode ist gecancelled. Auf dem Etihad Buchungscode befinden sich aber auch die eigentlich gecancellten Flüge mit der AF. Habe gerade die Sitzplätze bei Etihad nochmals abgeändert, wobei eine Bestätigung für die gesamte Flugstrecke per E-Mail zugestellt wurde :)
 

vanheslig

Erfahrenes Mitglied
17.10.2013
2.124
0
FRA
Immer wieder amüsant wie sich hier manche ihrem Ärger Luft machen. Man kann sich noch soviel aufregen, aber es war doch von Anfang an, allen bewusst, dass es reinstes Zocken war. Wer aufgrund von solchen EF wirklich einen Urlaub arrangiert, plant und bucht, dem ist echt nicht zu helfen. Aber wie heißt es immer so schön: Geiz ist geil und wenn sich dann noch Geiz und Gier treffen, lass Hirn regnen ...
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
Mion ertmal. Ja, wie schon gesagt, in der Tat ist es mal wieder lustig. Alitalia hat hier eigentlich zeitnah reagiert und somit sollte die Sache gegessen sein. Natürlich sollte es nicht, sein, dass solche Error Fare über so lange Zeitraum gebucht werden können. Aber jey, its Popcorn time!

Eigentlich kann man schon fast davon ausgehen,d ass Error Fares so fast gar nie mehr honoriert werden. Ich erinnere mich spontan an den Swiss Error in First Class und an den Ethiopian in Business und nun diesen Alitalia in Bueinsss. Ich hätte ein Pferd darauf verwettet, dass Alitlaia hier durchgeht. Aber so kann man sich täuschen. Na ja, mir persönlich eher gleichgültig, denn mich hat es zwar in den Fingern gejuckt aber Verstand hat obsiegt, denn was ist so toll daran, in der Gegenrd rzuzufliegen, wenn man gar nicht wirklich das braucht? Keine nteressante Destionation und kein wirklicher Wunsch nach einer Reise. Da ist selbst "nur" 600 € für Business zuviel. Aber jedem das seine.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
10
VIE
Mein Anwalt ist schon ganz heiss auf das Mandat (habe Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung). Wir haben zu viert ein Routing FLR-SYD-BKK-NRT-DUS gebucht. Dadurch dass die Grenze zwischen günstigem Angebot und EF fließend übergeht, ist es für den Verbraucher schwierig einzuschätzen. Bis jetzt liegt noch kein einschlägiges Urteil vor. Ein Urteil vom LG München bezieht sich auf eine Pauschalreise und ist für diesen Fall nicht anwendbar. Wenn Ryanair einen Flug für 1 Euro anbietet, müsste man sonst auch immer zittern, ob die Fluggesellschaft sich kurz vor dem Abflug auf einen Preisfehler beruft. Bei Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden beruft sich die Airline immer auf die undurchsichtigen Tarifbedingungen. Nun wird der Spiess umgedreht. Zum Glück habe ich mir die Tarifbedingungen schon vor und nach der Buchung mit ausgedruckt. Das Gute ist ebenfalls, dass Gerichtsstand (durch den Kläger frei wählbar Abflugsort, Ankunftsort oder Hauptsitz der Airline) Düsseldorf ist. Ich lasse es ruhig angehen und treibe Notfalls den Prozess bis zum BGH.

Das intetessante sind ja auch die 2 verschiedenen Buchungscodes. Der Alitalia Buchungscode ist gecancelled. Auf dem Etihad Buchungscode befinden sich aber auch die eigentlich gecancellten Flüge mit der AF. Habe gerade die Sitzplätze bei Etihad nochmals abgeändert, wobei eine Bestätigung für die gesamte Flugstrecke per E-Mail zugestellt wurde :)

Abgesehen davon, dass jene die hier am lautesten mit dem Anwalt drohen immer genau jene sind die dann die allerkleinsten Eier haben (also jene die niemals klagen), bist du und dein Anwalt wirklich ein tolles Beispiel wie man sich mit Halbwissen völlig lächerlich machen kann.

Ehrlich, ich würde dir vergönnen dass dich dein Winkeladvokat in einen Prozess treibt. (Der wohl nicht von deiner RSV gedeckt sein würde, da du wohl nur sehr schwer einen konkreten "Schaden" nachweisen könntest, was bei den meisten RSV's obligatorisch ist damit sie aktiv werden)

Wäre ich AZ, würde ich mir eine solche Frechheit nicht bieten lassen und mit dir und deinen Freunden keinesfalls einen Vergleich schließen, es würde ein leichtes sein dir Arglist und den Schaden nachzuweisen als für dich einen konkreten Schaden durch das Storno. Ich denke sogar dass das für AZ gut wäre in der öffentlichen Darstellung mal darzulegen was hier wirklich abgegangen ist.
 

martin82

Erfahrenes Mitglied
29.10.2012
687
96
BER, MUC, STR
Immer wieder amüsant wie sich hier manche ihrem Ärger Luft machen. Man kann sich noch soviel aufregen, aber es war doch von Anfang an, allen bewusst, dass es reinstes Zocken war. Wer aufgrund von solchen EF wirklich einen Urlaub arrangiert, plant und bucht, dem ist echt nicht zu helfen. Aber wie heißt es immer so schön: Geiz ist geil und wenn sich dann noch Geiz und Gier treffen, lass Hirn regnen ...

Da bin ich bei Dir... allerdings kann man sich schon darüber ärgern, wie unprofessionel Alitalia das handled - dieses wilde Umgebuche auf willkürliche Daten, Teil-Storno und dann kann man nicht einfach canceln, weil sie sich selbst weigern und dem OTA den Zugriff sperren. Leider traue ich ihnen nicht mal zu, dass sie das gezielt im Rahmen der Liquiditätssteuerung machen (was dann nich minder ärgerlich, mir aber noch etwas Gaunerrespekt abtrotzen würde).
Naja, das Warten auf die Rückerstattung der 3 Tickets bringen mich nicht in die Insolvenz und der Zinsverlust ist überschaubar aber ärgern tut's mich trotzdem. Einzige Hoffnung: die in GBP ausgestellten Tickets könnten Kursgewinn bringen.
 

mucki90

Aktives Mitglied
08.09.2015
246
15
Bruchsal
Nachdem AZ in den letzten Tage bei mir die Segmente FLR - CDG - HKG storniert und auf Y FLR - FCO umgebucht hatte, kam heute die nächste Mail von Expedia, dass AZ nun auch diesen zunächst umgebuchten Flug storniert hat.

Im netten Gespräch mit der Dame an der Expedia Hotline hat sie mir mitgeteilt, dass Expedia sehr verärgert ist, was AZ hier macht und wie in der Öffentlichkeit von ihrer Seite kommuniziert wird (nämlich gar nicht;))

Expedia versucht jetzt so kundenfreundlich wie möglich den Mist aufzuräumen... (alles komplett zurückerstatten)

Bestätigung der Stornierung sowie Rückbuchungsbestätigung auf KK kam bereits während dem Telefongespräch.

Aussage der Dame: Warten wird allgemein nichts bringen - es wird alles komplett storniert werden - wird nur teilweise etwas dauern. Anhängende Segmente werden unter keinen Umständen abfliegbar sein.
Schade um meine Sydney - Trip - vielleicht klappt es beim nächsten Mal :)

Zumindest Alessio geht es gut!
Schönes Wochenende! :)