Ebookers ist dazu heute nicht in der Lage, da es die AZ übers Wochenende nicht nötig haben die Hotline zu besetzen.Habe den Augustflug auch komplett storniert, da Reiseplanänderung kam.
Aussage update von Expedia: Auch die restlichen Segmente können nicht angetreten werden, da ungültig.
KK Rückerstattungsbeleg kam auch sofort.
Mein Anwalt ist schon ganz heiss auf das Mandat (habe Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung). Wir haben zu viert ein Routing FLR-SYD-BKK-NRT-DUS gebucht. Dadurch dass die Grenze zwischen günstigem Angebot und EF fließend übergeht, ist es für den Verbraucher schwierig einzuschätzen. Bis jetzt liegt noch kein einschlägiges Urteil vor. Ein Urteil vom LG München bezieht sich auf eine Pauschalreise und ist für diesen Fall nicht anwendbar. Wenn Ryanair einen Flug für 1 Euro anbietet, müsste man sonst auch immer zittern, ob die Fluggesellschaft sich kurz vor dem Abflug auf einen Preisfehler beruft. Bei Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden beruft sich die Airline immer auf die undurchsichtigen Tarifbedingungen. Nun wird der Spiess umgedreht. Zum Glück habe ich mir die Tarifbedingungen schon vor und nach der Buchung mit ausgedruckt. Das Gute ist ebenfalls, dass Gerichtsstand (durch den Kläger frei wählbar Abflugsort, Ankunftsort oder Hauptsitz der Airline) Düsseldorf ist. Ich lasse es ruhig angehen und treibe Notfalls den Prozess bis zum BGH.
Mein Anwalt ist schon ganz heiss auf das Mandat (habe Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung). Wir haben zu viert ein Routing FLR-SYD-BKK-NRT-DUS gebucht. Dadurch dass die Grenze zwischen günstigem Angebot und EF fließend übergeht, ist es für den Verbraucher schwierig einzuschätzen. Bis jetzt liegt noch kein einschlägiges Urteil vor. Ein Urteil vom LG München bezieht sich auf eine Pauschalreise und ist für diesen Fall nicht anwendbar. Wenn Ryanair einen Flug für 1 Euro anbietet, müsste man sonst auch immer zittern, ob die Fluggesellschaft sich kurz vor dem Abflug auf einen Preisfehler beruft. Bei Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden beruft sich die Airline immer auf die undurchsichtigen Tarifbedingungen. Nun wird der Spiess umgedreht. Zum Glück habe ich mir die Tarifbedingungen schon vor und nach der Buchung mit ausgedruckt. Das Gute ist ebenfalls, dass Gerichtsstand (durch den Kläger frei wählbar Abflugsort, Ankunftsort oder Hauptsitz der Airline) Düsseldorf ist. Ich lasse es ruhig angehen und treibe Notfalls den Prozess bis zum BGH.
Mein Anwalt ist schon ganz heiss auf das Mandat (habe Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung). Wir haben zu viert ein Routing FLR-SYD-BKK-NRT-DUS gebucht. Dadurch dass die Grenze zwischen günstigem Angebot und EF fließend übergeht, ist es für den Verbraucher schwierig einzuschätzen. Bis jetzt liegt noch kein einschlägiges Urteil vor. Ein Urteil vom LG München bezieht sich auf eine Pauschalreise und ist für diesen Fall nicht anwendbar. Wenn Ryanair einen Flug für 1 Euro anbietet, müsste man sonst auch immer zittern, ob die Fluggesellschaft sich kurz vor dem Abflug auf einen Preisfehler beruft. Bei Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden beruft sich die Airline immer auf die undurchsichtigen Tarifbedingungen. Nun wird der Spiess umgedreht. Zum Glück habe ich mir die Tarifbedingungen schon vor und nach der Buchung mit ausgedruckt. Das Gute ist ebenfalls, dass Gerichtsstand (durch den Kläger frei wählbar Abflugsort, Ankunftsort oder Hauptsitz der Airline) Düsseldorf ist. Ich lasse es ruhig angehen und treibe Notfalls den Prozess bis zum BGH.
Mein Anwalt ist schon ganz heiss auf das Mandat (habe Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung). Wir haben zu viert ein Routing FLR-SYD-BKK-NRT-DUS gebucht. Dadurch dass die Grenze zwischen günstigem Angebot und EF fließend übergeht, ist es für den Verbraucher schwierig einzuschätzen. Bis jetzt liegt noch kein einschlägiges Urteil vor. Ein Urteil vom LG München bezieht sich auf eine Pauschalreise und ist für diesen Fall nicht anwendbar. Wenn Ryanair einen Flug für 1 Euro anbietet, müsste man sonst auch immer zittern, ob die Fluggesellschaft sich kurz vor dem Abflug auf einen Preisfehler beruft. Bei Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden beruft sich die Airline immer auf die undurchsichtigen Tarifbedingungen. Nun wird der Spiess umgedreht. Zum Glück habe ich mir die Tarifbedingungen schon vor und nach der Buchung mit ausgedruckt. Das Gute ist ebenfalls, dass Gerichtsstand (durch den Kläger frei wählbar Abflugsort, Ankunftsort oder Hauptsitz der Airline) Düsseldorf ist. Ich lasse es ruhig angehen und treibe Notfalls den Prozess bis zum BGH.
Muss arm dran sein der RA, dass er auf solch ein Mandat heiß ist. Viel Arbeit, wenig Geld. Würde den RA wechseln, kann kein guter sein.
Nach dem Prozesskostenrechner würde alleine mein Anwalt bei 2 Instanzen 13.634 Euro verdienen, wenn als Schadensersatz 4 Ersatzflüge mit den gleichen Routing eingeklagt werden
Nach dem Prozesskostenrechner würde alleine mein Anwalt bei 2 Instanzen 13.634 Euro verdienen, wenn als Schadensersatz 4 Ersatzflüge mit den gleichen Routing eingeklagt werden
Und der x-te für Griechenland.
Es bleibt nichtsdestotrotz eine Stilblüte. Die Redewendung geht: "... so sicher wie das Amen in der Kirche".
Mein Anwalt ist schon ganz heiss auf das Mandat (habe Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung). Wir haben zu viert ein Routing FLR-SYD-BKK-NRT-DUS gebucht. Dadurch dass die Grenze zwischen günstigem Angebot und EF fließend übergeht, ist es für den Verbraucher schwierig einzuschätzen. Bis jetzt liegt noch kein einschlägiges Urteil vor. Ein Urteil vom LG München bezieht sich auf eine Pauschalreise und ist für diesen Fall nicht anwendbar. Wenn Ryanair einen Flug für 1 Euro anbietet, müsste man sonst auch immer zittern, ob die Fluggesellschaft sich kurz vor dem Abflug auf einen Preisfehler beruft. Bei Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden beruft sich die Airline immer auf die undurchsichtigen Tarifbedingungen. Nun wird der Spiess umgedreht. Zum Glück habe ich mir die Tarifbedingungen schon vor und nach der Buchung mit ausgedruckt. Das Gute ist ebenfalls, dass Gerichtsstand (durch den Kläger frei wählbar Abflugsort, Ankunftsort oder Hauptsitz der Airline) Düsseldorf ist. Ich lasse es ruhig angehen und treibe Notfalls den Prozess bis zum BGH.
Bist du auch Veganer, der gerne Steak isst?Ich lasse es ruhig angehen und treibe Notfalls den Prozess bis zum BGH.
Mein Anwalt ist schon ganz heiss auf das Mandat (habe Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung). Wir haben zu viert ein Routing FLR-SYD-BKK-NRT-DUS gebucht. Dadurch dass die Grenze zwischen günstigem Angebot und EF fließend übergeht, ist es für den Verbraucher schwierig einzuschätzen. Bis jetzt liegt noch kein einschlägiges Urteil vor. Ein Urteil vom LG München bezieht sich auf eine Pauschalreise und ist für diesen Fall nicht anwendbar. Wenn Ryanair einen Flug für 1 Euro anbietet, müsste man sonst auch immer zittern, ob die Fluggesellschaft sich kurz vor dem Abflug auf einen Preisfehler beruft. Bei Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden beruft sich die Airline immer auf die undurchsichtigen Tarifbedingungen. Nun wird der Spiess umgedreht. Zum Glück habe ich mir die Tarifbedingungen schon vor und nach der Buchung mit ausgedruckt. Das Gute ist ebenfalls, dass Gerichtsstand (durch den Kläger frei wählbar Abflugsort, Ankunftsort oder Hauptsitz der Airline) Düsseldorf ist. Ich lasse es ruhig angehen und treibe Notfalls den Prozess bis zum BGH.
Das intetessante sind ja auch die 2 verschiedenen Buchungscodes. Der Alitalia Buchungscode ist gecancelled. Auf dem Etihad Buchungscode befinden sich aber auch die eigentlich gecancellten Flüge mit der AF. Habe gerade die Sitzplätze bei Etihad nochmals abgeändert, wobei eine Bestätigung für die gesamte Flugstrecke per E-Mail zugestellt wurde
Immer wieder amüsant wie sich hier manche ihrem Ärger Luft machen. Man kann sich noch soviel aufregen, aber es war doch von Anfang an, allen bewusst, dass es reinstes Zocken war. Wer aufgrund von solchen EF wirklich einen Urlaub arrangiert, plant und bucht, dem ist echt nicht zu helfen. Aber wie heißt es immer so schön: Geiz ist geil und wenn sich dann noch Geiz und Gier treffen, lass Hirn regnen ...
Da bin ich bei Dir... allerdings kann man sich schon darüber ärgern, wie unprofessionel Alitalia das handled - (...)