[vorbei] PRG-CUN C/F mit BA für 700€

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vonBuelo

Reguläres Mitglied
20.08.2015
35
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DUS
Seine msg an mich im Wortlaut: "didn't even bother going to airport after call from BA. Have boarding passes but BA ensured they would deny me at PRG airport."
 

LH88

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08.09.2014
15.394
8.898
Das muss er nicht erklären, sondern BA.

Na BA sagt es ist ein ungültiges Ticket - ist doch klar - dann muss er erklären warum das Ticket gültig sein sollte. Und dafür muss er nicht einen auf "denied boarding" machen, sondern auf Erfüllung des Vertrages bzw. Schadensersatz klagenn.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Seine msg an mich im Wortlaut: "didn't even bother going to airport after call from BA. Have boarding passes but BA ensured they would deny me at PRG airport."

Damit kommt er doch erst recht nicht weiter. Ein "denied boarding" funktioniert nun mal nicht am Telefon.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Düsseldorf
www.drboese.de
Na BA sagt es ist ein ungültiges Ticket - ist doch klar - dann muss er erklären warum das Ticket gültig sein sollte. Und dafür muss er nicht einen auf "denied boarding" machen, sondern auf Erfüllung des Vertrages bzw. Schadensersatz klagenn.

Er hat ein E-Ticket. Alles danach hat BA darzulegen. Ob 261/2004 auch dann gilt, wenn eine Anfechtung eines Vertrages stattgefunden hat (so, wenn deutsches Recht anwendbar wäre), ist m.W.n. bisher nicht geklärt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Er hat ein E-Ticket. Alles danach hat BA darzulegen. Ob 261/2004 auch dann gilt, wenn eine Anfechtung eines Vertrages stattgefunden hat (so, wenn deutsches Recht anwendbar wäre), ist m.W.n. bisher nicht geklärt.

Klar er hat ein Ticket, BA sagt er hat kein Ticket - die Problematik muss doch geklärt werden bevor 261/2004 zu Ansatz kommt. Denn wenn BA Ansprüche nach BA 261/2004 akzeptiert, akzeptieren sie ja automatisch ein gültiges Ticket und wäre voll Schadensersatzpflichtig.
 

vonBuelo

Reguläres Mitglied
20.08.2015
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DUS
Ich wollte, wie gestern angekündigt, hier auch nur mal seinen Status weitergeben. Ich bin hier dann mal für heute raus und lasse die Hobby-Juristen dann mal unter sich.
 
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mike200

Aktives Mitglied
20.02.2015
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Bei den Urlaubspiraten:

AB-Freund sagt:


American Airlines will honor mispriced fares that were booked last week in select international markets. We hope customers enjoy their experience with American and book with us again in the future

Sollte das stimmen ?.
 

derpelikan

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08.02.2010
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Seine msg an mich im Wortlaut: "didn't even bother going to airport after call from BA. Have boarding passes but BA ensured they would deny me at PRG airport."

aber warum ist er nach prg geflogen, ich schrieb doch schon am freitag, dass BA meiner bekannten mitgeteilt hatte, dass alle tickets von samstag an storniert werden.
hoffe er hatte wenigstens ein schoenes wochenende in prg.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
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FRA
Also wenn er nicht selber am Flughafen in PRG versucht hat mitzufliegen, dann wird er sehr schlechte Karten haben wenn er eine denied boarding compensation einklagen will.
Er kann den Inhalt des Anrufs doch in kleinster Weise belegen - da muss BA doch nur behaupten, sie hätten ihn doch mitgenommen, er sei ja aber beim Check-in/Gate nie aufgetaucht.

Wenn er das wenigstens versucht hätte, dann wäre es auch ein leichtes, zumindest die weiteren Kosten für die vergebliche Anreise erstattet zu bekommen (da BA, selbst wenn sie den Vertrag korrekt anfechten können, für die aus ihrem Irrtum entstandenen Kosten haften muss).
 
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WolfiWin

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15.10.2009
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Mal eine andere Frage: Die Tickets wurden doch in tschechischen Kronen fakturiert. Kreditkartenfirmen berechnen in der Regel ein Auslandsentgelt. Das wird nun zweimal fällig. Bei der bereits getätigten Abbuchung. Und bei der Refundierung. Den Schaden muss doch BA übernehmen, oder?
 

kexbox

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04.02.2010
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Das wäre dann das sog. "negative Interesse", das bei einer Anfechtung zu ersetzen ist. Das ist aber nur zu ersetzen, wenn es ein schutzwürdiges Vertrauen gibt und das .... ;)

(Anwendung deutschen Rechts vorausgesetzt
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
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-22
Mal eine andere Frage: Die Tickets wurden doch in tschechischen Kronen fakturiert. Kreditkartenfirmen berechnen in der Regel ein Auslandsentgelt. Das wird nun zweimal fällig. Bei der bereits getätigten Abbuchung. Und bei der Refundierung. Den Schaden muss doch BA übernehmen, oder?

Also bei mir wird die Auslandsgebühr ersetzt bei einer Gutschrift auf die selbe Karte.

Fraglich wären Wechselkursschwankungen?
 
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DrSEJ

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08.10.2011
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TXL-DUS
Wie schaut es denn aus? Wer fliegt wann :cool: ? Ich wäre Freitag mit LHR-LAX dabei und könnte berichten, wenn es soweit kommt.
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
18 Dezember über Weihachten und Silvester.

Mexico, dann Los Angeles, Las Vegas (Silvester), Küste hoch bis Monterey und dann nach New Orleans und zurück nach Mexico.