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Sorry, aber du versuchst hier, mit einer Sense alle "Andersdenker" abzumähen. In dieser Allgemeinheit wird das nicht gelingen.Jetzt sind wir mal ehrlich: Niemand der hier anwesenden kann auch nur ansatzweise einen Anspruch begründen.
Wie weiter oben angedeutet, könnte bei Buchungen auf der deutschen BA-Seite deutsches Recht anwendbar sein. Ein Vertrag wäre durch das Ticketing zustandegekommen, damit ist ein Anspruch auf Beförderung (oder bei Nichtbeförderung - Schadensersatz) begründet.
Dass BA eine Anfechtung anführen wird, wird problematisch wegen:
- Darlegung des Irrtums (Bisher nur Vermutungen)
- § 174 BGB
- § 141 BGB durch das social media team, dass es als tollen Deal bezeichnet