[vorbei] PRG-CUN C/F mit BA für 700€

ANZEIGE

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.459
3.250
Düsseldorf
www.drboese.de
ANZEIGE
Jetzt sind wir mal ehrlich: Niemand der hier anwesenden kann auch nur ansatzweise einen Anspruch begründen.
Sorry, aber du versuchst hier, mit einer Sense alle "Andersdenker" abzumähen. In dieser Allgemeinheit wird das nicht gelingen.

Wie weiter oben angedeutet, könnte bei Buchungen auf der deutschen BA-Seite deutsches Recht anwendbar sein. Ein Vertrag wäre durch das Ticketing zustandegekommen, damit ist ein Anspruch auf Beförderung (oder bei Nichtbeförderung - Schadensersatz) begründet.

Dass BA eine Anfechtung anführen wird, wird problematisch wegen:
- Darlegung des Irrtums (Bisher nur Vermutungen)
- § 174 BGB
- § 141 BGB durch das social media team, dass es als tollen Deal bezeichnet
 

zapping tv

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.456
0
BER
Der Unterschied zwischen dem offensiven Ausnutzen von Fehlern und aus Versehen einen Fehler machen ist eingängig?

"Wir" als Kunden werden von den Fluggesellschaften generell "offensiv Ausgenutzt".
Oder wieso müssen wir, Gerichte, Schlichter und sonst etwas einschalten wenn es zu Problemen kommt.

Könnte hier auch nicht gleich die Airline sagen, Oh wir hatten 6h Verspätung unsere Schuld, wir überweisen allen die davon im Flieger betroffen waren gleich die zustehende Summe ?!

NEIN, da muss man erst Aktiv werden und lange Mails schreiben, daran Erinnern und wieder Mails schreiben.

@LH88 ca. 1.000 € im Jahr gehen für Änderungen, Stornos, etc. drauf. Von Zeit und Nerven mal nicht zu sprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.913
132
GRZ
Ähhm wenn mir ein Fehler bei der Buchung passiert, was meinst du wie sehr es die Airline nach 4 Tagen interessiert ?!

Da wollen sie meinen Geldbeutel Bluten sehen.... Soviel mal zum Thema Leben und Leben lassen.

Aber ich finde wer klagen will sollte es probieren, ich finde die 200 $ Entschädigung die einem Geboten wurde, ist ein guter Stundenlohn.

Und auch für dich nochmal: http://www.vielfliegertreff.de/firs...-deutschland-kul-11xxeuro-38.html#post1741734

Wenn du belegen kannst, dass du dich geirrt hast (und dies auch noch rechtzeitig erkennst) dann hättest du auch Chancen, das vor Gericht geltend zu machen.
 
  • Like
Reaktionen: Ice_B und kexbox

nachtmeister

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
287
1
HAJ
Zurück zum Thema: Ich bin offensichtlich bekannt ... :D

Das hier so öffentlich bekannt zu geben. :doh:

Nun kannst Du damit rechnen, dass British Airways Dich aufgrund der Offensichtlichkeit als eine Art EF Keimzelle einstuft und jemanden mit der Lizenz zum Stornieren bei Dir vorbeischickt. Wenn der sich nur über all Deine bestehenden Buchungen (bei welcher Fluglinie sie stornieren, interessiert BA inzwischen nicht mehr) hermacht, kannst Du noch froh sein.
:p

Siehe Begründung der KUL/SYD und Mexiko Stornos für einige zufällig ausgewählte EF Bucher: "Leider haben wir feststellen müssen, dass unser Buchungssystem einen offensichtlichen Fehler...usw."
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Sorry, aber du versuchst hier, mit einer Sense alle "Andersdenker" abzumähen. In dieser Allgemeinheit wird das nicht gelingen.

Wie weiter oben angedeutet, könnte bei Buchungen auf der deutschen BA-Seite deutsches Recht anwendbar sein. Ein Vertrag wäre durch das Ticketing zustandegekommen, damit ist ein Anspruch auf Beförderung (oder bei Nichtbeförderung - Schadensersatz) begründet.

Dass BA eine Anfechtung anführen wird, wird problematisch wegen:
- Darlegung des Irrtums (Bisher nur Vermutungen)
- § 174 BGB
- § 141 BGB durch das social media team, dass es als tollen Deal bezeichnet

Ist es rechtlich eigentlich OK wenn man sich wissentlich Fehler eines Vertragspartner zu nutzen macht? Da dürfte doch auch der ein oder andere § eine Rolle spielen - und das es sich bei der Fare um einen Fehler handelt und die meisten die das gebucht haben dies auch gewusst haben ist im INternet ja ganz gut dokumentiert.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.410
11.690
FRA/QKL
Sorry, aber du versuchst hier, mit einer Sense alle "Andersdenker" abzumähen. In dieser Allgemeinheit wird das nicht gelingen.

Wie weiter oben angedeutet, könnte bei Buchungen auf der deutschen BA-Seite deutsches Recht anwendbar sein. Ein Vertrag wäre durch das Ticketing zustandegekommen, damit ist ein Anspruch auf Beförderung (oder bei Nichtbeförderung - Schadensersatz) begründet.

Dass BA eine Anfechtung anführen wird, wird problematisch wegen:
- Darlegung des Irrtums (Bisher nur Vermutungen)
- § 174 BGB
- § 141 BGB durch das social media team, dass es als tollen Deal bezeichnet
Ja was denn jetzt? §174 oder doch lieber §141. Beide gleichzeitig kannst du ja schlecht verwenden. :LOL:
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
@LH88 ca. 1.000 € im Jahr gehen für Änderungen, Stornos, etc. drauf. Von Zeit und Nerven mal nicht zu sprechen.

Wenn du für Änderungen und Stornos bezahlst sind das ja keine Fehler - oder? Sonder Veränderungen in deinen Plänen.

Ich habe einmal Mist gebaut und bei einer Online Buchung für den Rückflug den falschen Monat gebucht, hab das nicht doppel gecheckt und stand dann doof am Flughfen - hat 400€ gekostet (für zwei Personen).
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.459
3.250
Düsseldorf
www.drboese.de
Ja was denn jetzt? §174 oder doch lieber §141. Beide gleichzeitig kannst du ja schlecht verwenden. :LOL:
Haha! Rosinenpicker-Theorie analog.

Ist es rechtlich eigentlich OK wenn man sich wissentlich Fehler eines Vertragspartner zu nutzen macht? Da dürfte doch auch der ein oder andere § eine Rolle spielen - und das es sich bei der Fare um einen Fehler handelt und die meisten die das gebucht haben dies auch gewusst haben ist im INternet ja ganz gut dokumentiert.
§ 242 hilft dann. Aber solchen weichen Faktoren steht dann eben "World is on sale" und der Twitter-Post entgegen
 
  • Like
Reaktionen: LH88

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Ist es rechtlich eigentlich OK wenn man sich wissentlich Fehler eines Vertragspartner zu nutzen macht? Da dürfte doch auch der ein oder andere § eine Rolle spielen - und das es sich bei der Fare um einen Fehler handelt und die meisten die das gebucht haben dies auch gewusst haben ist im INternet ja ganz gut dokumentiert.

Das macht man in Deutschland sehr gerne.....
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Sorry, aber du versuchst hier, mit einer Sense alle "Andersdenker" abzumähen. In dieser Allgemeinheit wird das nicht gelingen.

Wie weiter oben angedeutet, könnte bei Buchungen auf der deutschen BA-Seite deutsches Recht anwendbar sein. Ein Vertrag wäre durch das Ticketing zustandegekommen, damit ist ein Anspruch auf Beförderung (oder bei Nichtbeförderung - Schadensersatz) begründet.

Dass BA eine Anfechtung anführen wird, wird problematisch wegen:
- Darlegung des Irrtums (Bisher nur Vermutungen)
- § 174 BGB
- § 141 BGB durch das social media team, dass es als tollen Deal bezeichnet
Ich bin Laie, was den Rechtskram angeht und ich denke, dass hier Argumente für beide Sichtweisen gefunden werden können. Aus meiner Sicht ist das schlagende Argument, dass die Bucher wussten, dass es sich um einen Fehler handelt. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass aufgrund dessen keine Ansprüche begründet werden können. Dass man als Airline damit professioneller umgehen kann, mag sein, will ich nicht kommentieren. Es geht mir auch nicht um die rechtlichen Aspekte, in solchen Fällen ist es mir einfach zuwider überhaupt an einen Anwalt zu denken. Ganz einfach deswegen, weil ich bei Fehlern, die ich mache auch hoffe, dass Sie nicht ausgenutzt werden. Das gestehe ich auch den "großen bösen Unternehmen" zu. Ist es nicht auch so, dass immer nach billiger und billiger gerufen wird? Wie oft haben wir uns schon über mittelmäßig begabte Servicekräfte geärgert? Mehr zu zählen für besseren Service sind wir aber nicht bereit. Dann aber aufgrund von Aussagen solcher Leute die Hölle los brechen zu lassen ist imho ganz schön daneben. Von daher ... Leben und leben lassen. Ganz einfach könnte es sein. Irgendwann wird so ein Ding mal honoriert und wenn nicht? Auch egal, Lebbe geht weiter
 
  • Like
Reaktionen: Autumla und Hoppel

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Zusatz: einige Posts erinnern mich an Rache:
"Die Schweine! Ich musste schon mal Umbuchungsgebühr bezahlen. Die lass' ich jetzt bluten!"
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Ich bin Laie, was den Rechtskram angeht und ich denke, dass hier Argumente für beide Sichtweisen gefunden werden können. Aus meiner Sicht ist das schlagende Argument, dass die Bucher wussten, dass es sich um einen Fehler handelt. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass aufgrund dessen keine Ansprüche begründet werden können. Dass man als Airline damit professioneller umgehen kann, mag sein, will ich nicht kommentieren. Es geht mir auch nicht um die rechtlichen Aspekte, in solchen Fällen ist es mir einfach zuwider überhaupt an einen Anwalt zu denken. Ganz einfach deswegen, weil ich bei Fehlern, die ich mache auch hoffe, dass Sie nicht ausgenutzt werden. Das gestehe ich auch den "großen bösen Unternehmen" zu. Ist es nicht auch so, dass immer nach billiger und billiger gerufen wird? Wie oft haben wir uns schon über mittelmäßig begabte Servicekräfte geärgert? Mehr zu zählen für besseren Service sind wir aber nicht bereit. Dann aber aufgrund von Aussagen solcher Leute die Hölle los brechen zu lassen ist imho ganz schön daneben. Von daher ... Leben und leben lassen. Ganz einfach könnte es sein. Irgendwann wird so ein Ding mal honoriert und wenn nicht? Auch egal, Lebbe geht weiter

Ich bin der Meinung, dass nur finanzielle Konsequenzen bei solchen Unternehmen zu Umdenken führen. D.h. erst wenn die finanziellen Schmerzen groß genug sind wird BA (bzw. die anderen Großunternehmen) mehr Geld in qualifizierteres Personal, eine bessere IT und mehr Kundenfreundlichkeit investieren. (siehe EU Gesetzgebung - ohne die würden wir bei Irrops etc. immernoch abgebügelt werden)
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Ich bin der Meinung, dass nur finanzielle Konsequenzen bei solchen Unternehmen zu Umdenken führen. D.h. erst wenn die finanziellen Schmerzen groß genug sind wird BA (bzw. die anderen Großunternehmen) mehr Geld in qualifizierteres Personal, eine bessere IT und mehr Kundenfreundlichkeit investieren. (siehe EU Gesetzgebung - ohne die würden wir bei Irrops etc. immernoch abgebügelt werden)
Und wer zahlt das? Der EF Bucher, der sonst mit XQ nach Antalya fliegt? Mit Sicherheit nicht.
 

mike200

Aktives Mitglied
20.02.2015
187
0
Das einzige was ich AA bzw. BA vorwerfen würde, dass wenn eine Stornierung erfolgt ,das dieses dann auch zügig über Twitter, Mail.... versendet wird.

Dann gäbe es nicht diese endlosen Diskussionen.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Und wer zahlt das? Der EF Bucher, der sonst mit XQ nach Antalya fliegt? Mit Sicherheit nicht.
Alle zahlen das dann. Und alle haben im Fall der Fälle dann einen besseren Service. Das wäre es mir durchaus wert. Ich würde es begrüßen, wenn bei Irrops proaktiv umgebucht würde, der Kunde sofort per Mail/SMS/automatischem Anruf informiert würde, alle Airlines bei von ihnen verschuldeten Übernachtungen anstandslos Hotels bereitstellen würden, etc. Dann darf das Ticket pro Flug auch gerne einige Euros teurer sein, wenn ich mir dafür die ganzen Schwierigkeiten und Nervereien ersparen könnte, die einem derzeit bei Irrops geboten werden.
Das geht aber meiner Meinung nach eben nur über finanzielle Konsequenzen (d.h. EU und andere Gesetzgeber, die entsprechende Gesetze erlassen und damit die Airlines zu besserem Service zwingen).

Guck dir im Vergleich zu den EU-Regeln die Gesetzgebung in Hong Kong an - dort sagt die Regierung, die Airline und der Reisende seien doch Vertragspartner auf Augenhöhe und man solle sich gefälligst mit der Airline vertraglich einigen. Wann hast du das letzte Mal einen individuellen Beförderungsvertrag mit einer Airline ausgehandelt?
 
  • Like
Reaktionen: Ice_B

vanheslig

Erfahrenes Mitglied
17.10.2013
2.124
0
FRA
Mal zurück zum Thema. Gibt es jemanden, dessen Flug jetzt confirmed ist und der nicht storniert wird/wurde?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
"Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist."

Wieviele der Betroffenen haben den das betreffende Rechtsgeschäft bisher wirksam zurückgewiesen (Achtung auch das muss unverzüglich geschehen - aber man hat eben doch noch ein paar Tage Zeit).
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.410
11.690
FRA/QKL
Wieviele der Betroffenen haben den das betreffende Rechtsgeschäft bisher wirksam zurückgewiesen (Achtung auch das muss unverzüglich geschehen - aber man hat eben doch noch ein paar Tage Zeit).

Laut diversen Rechtsverfahren gilt unverzüglich als angemessen zwischen 7 Tagen und 2 Wochen. Das wurde bei nur einer Gegenstimme und wenigen Enthaltungen ja bereits letzte Woche bestens geklärt. =;
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
5
ZRH
"Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist."

Kennst du diesen Begriff? Google hilft dir.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet: