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Eher spaerliches Angebot
Beim Buffet, verstehe ich es ja noch. Aber das man nur Wasser aus dem Tetrapak anbietet ist etwas traurig
Das ist jetzt die moderne neue Normalität. Das geschah auf vielfachen Kundenwunsch.
Eher spaerliches Angebot
Beim Buffet, verstehe ich es ja noch. Aber das man nur Wasser aus dem Tetrapak anbietet ist etwas traurig
Der haptische Kontakt der Gäste zu Bedarfsgegenständen (Speisekarte, Menagen, Tabletts, Servietten...) wird auf das Notwendige beschränkt oder so gestaltet, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung / Auswechslung erfolgt.
Selbstbedienung nur mit verpackten Produkten und Buffets nicht in offener Form, sondern als Bedienbuffets unter Einhaltung der örtlichen Hygienegegebenheiten aus der Gefährdungsbeurteilung. Es ist sicherzustellen, dass Geschirr und Besteck nicht durch mehrere Personen berührt werden kann.
Warum haben die Hotels ähnliche Auflage für ihre Frühstücksräume?
Der Eintritt in die aspire Lounge kostet 35 chf, als dinersclub member gratis
Flughafen-Lounges sind keine Gaststaetten im Sinne des Gaststättengesetzes und unterfallen somit nicht der 5. BayIfSMV und der Allgemeinverfuegung Hygienekonzept Pandemie. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs. 1 Gaststaettengesetz sind in dreierlei Hinsicht nicht erfuellt:
- Es fehlt am fortgesetzten Gewinnerzielungswillen und damit der Gewerblichkeit (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11. Juli 1989 – 3 Ob OWi 123/88);
- die Raeume sind nicht durch den Schankbetrieb oder Speisebetrieb gepraegt, sondern dienen ueberwiegend einem anderen Zweck (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. Oktober 1996 – 22 B 96.1187);
- die Raeume sind nicht jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugaenglich, sondern nur individuell bestimmbaren eingeladenen Personen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. Januar 1993 – 3 ObOWi 111/92).
Alles, was LH in bayerischen Lounges macht oder nicht macht, entspringt ihren ureigensten wirtschaftlichen Ueberlegungen. Sie kann sich nicht hinter dem Gesetzgeber verstecken.
Am Beispiel Hessen:
"Gaststätten und Übernachtungsbetriebe
(1) Gaststätten im Sinne des Hessischen Gaststättengesetzes vom 28. März 2012 (GVBl. S. 50), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2016 (GVBl. S. 294), Mensen, Hotels, Kantinen, Eisdielen, Eiscafés und andere Gewerbe dürfen Speisen und Getränke........"
Könnte man dann unter andere Gewerbe fassen?
Ich frage mich ernsthaft, warum in der aktuellen Situation nicht Delights to go zum Einsatz kommt?!? Aber vielleicht habe ich da einfach zu viel um die Ecke gedacht...
Wir alle wissen doch, der Virus verbreitet sich durch zB eine Flasche Bier viel schneller, als zB durch eine Flasche Wasser.
Es braucht aktuell für alles ein Hygienekonzept, welches je nach Bundesland unterschiedlich sein kann. Aber wenn es keines gibt muss das nächst beste passende genommen werden. Auch wenn rechtlich Flughafen Lounges keine Gaststätten sind, so ist doch das Hygienekonzept für Gaststätten das am besten passende für Flughafen Lounges. LH darf nicht machen was sie wollen.Flughafen-Lounges sind keine Gaststaetten im Sinne des Gaststättengesetzes und unterfallen somit nicht der 5. BayIfSMV und der Allgemeinverfuegung Hygienekonzept Pandemie. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs. 1 Gaststaettengesetz sind in dreierlei Hinsicht nicht erfuellt:
In Bayern sind SB Buffets nicht erlaubt. Auch darf niemand sich verpackte Ware selbst aus einem Korb nehmen. Wer schon einmal die Ausgabe in den Lounges beobachtet hat weiss auch warum.
https://www.dehoga-bayern.de/coronavirus/wiederhochfahren/hygienekonzept-gastronomie/
Wenn LH in MUC die Vorgaben umsetzen will müsste sie für all mehr oder weniger einen Service wie im SEN Cafe oder im FCL aufbauen (bedienung am Tisch, jeder bestellt was er vom Buffet mit abgepackten Speisen braucht von Personal an der Theke etc.) Das ist ziemlich utopisch.
Im Flieger kann die Vorgabe umgesetzt werden da ja jeder 'bedient' wird.
Ich frage mich ernsthaft, warum in der aktuellen Situation nicht Delights to go zum Einsatz kommt?!?
Es wäre also ein Bedienservice kein Problem. Aber das wäre ja mal was FÜR die Stammflieger.
Der Großteil der LSG ist noch in Kurzarbeit daheim... Und woher willst Du auch in normalen Zeiten soviel Bedienpersonal auftreiben?
... ist eine Bierflasche mit Kronenkorken bei gemeinsam genutztem Flaschenöffner deutlich risikoreicher zu bewerten
Bei Delights to go arbeitet die Corona-Task-Force der LH gerade noch am passenden Spar-, pardon, Hygienekonzept:
Um die Gesundheit unserer Passagiere bestmöglichst zu schützen und den höchsten Sicherheitsstandards der Lufthansa gerecht zu werden, haben wir ein innovatives Hygienekonzept für unser beliebtes Delights-to-go-Angebot entwickelt: Statt frischen Essens enthalten unsere Boxen nun einen abgepackten Schokoriegel (20 g) und eine hochwertige Flasche stilles Wasser (100 ml).
Genießen Sie das neue Angebot und bitte bleiben Sie gesund.
Dann sollen sie halt Flaschen mit Bügelverschluss anbieten.
Alternativ wäre ich bereit, meinen eigenen Flaschenöffner mitzubringen.
Bei Delights to go arbeitet die Corona-Task-Force der LH gerade noch am passenden Spar-, pardon, Hygienekonzept:
Um die Gesundheit unserer Passagiere bestmöglichst zu schützen und den höchsten Sicherheitsstandards der Lufthansa gerecht zu werden, haben wir ein innovatives Hygienekonzept für unser beliebtes Delights-to-go-Angebot entwickelt: Statt frischen Essens enthalten unsere Boxen nun einen abgepackten Schokoriegel (20 g) und eine hochwertige Flasche stilles Wasser (100 ml).
Genießen Sie das neue Angebot und bitte bleiben Sie gesund.
Bin mal gespannt, ob STR ab Juli wieder aufmacht.
Sind ja dann auch wieder einige Flüge wie EW, OS, LX und LH nach FRA und MUC
Bin mal gespannt, ob STR ab Juli wieder aufmacht.
Sind ja dann auch wieder einige Flüge wie EW, OS, LX und LH nach FRA und MUC
Warte erst mal ab, wie viele Flüge davon übrigbleiben.... Aktuell wurde ja erst bis Ende Juni gestrichen.