Vorübergehende Schließung fast aller Lufthansa Lounges

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Moostal

Erfahrenes Mitglied
21.06.2010
804
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Eher spaerliches Angebot ;)

Beim Buffet, verstehe ich es ja noch. Aber das man nur Wasser aus dem Tetrapak anbietet ist etwas traurig :confused:

Das ist jetzt die moderne neue Normalität. Das geschah auf vielfachen Kundenwunsch.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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4.140
50
MUC
www.oliver2002.com
In Bayern sind SB Buffets nicht erlaubt. Auch darf niemand sich verpackte Ware selbst aus einem Korb nehmen. Wer schon einmal die Ausgabe in den Lounges beobachtet hat weiss auch warum.

https://www.dehoga-bayern.de/coronavirus/wiederhochfahren/hygienekonzept-gastronomie/

Der haptische Kontakt der Gäste zu Bedarfsgegenständen (Speisekarte, Menagen, Tabletts, Servietten...) wird auf das Notwendige beschränkt oder so gestaltet, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung / Auswechslung erfolgt.

Selbstbedienung nur mit verpackten Produkten und Buffets nicht in offener Form, sondern als Bedienbuffets unter Einhaltung der örtlichen Hygienegegebenheiten aus der Gefährdungsbeurteilung. Es ist sicherzustellen, dass Geschirr und Besteck nicht durch mehrere Personen berührt werden kann.

Wenn LH in MUC die Vorgaben umsetzen will müsste sie für all mehr oder weniger einen Service wie im SEN Cafe oder im FCL aufbauen (bedienung am Tisch, jeder bestellt was er vom Buffet mit abgepackten Speisen braucht von Personal an der Theke etc.) Das ist ziemlich utopisch.

Im Flieger kann die Vorgabe umgesetzt werden da ja jeder 'bedient' wird.
 
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ngronau

Erfahrenes Mitglied
04.11.2011
2.208
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BER
In der Lounge in MUC wurden auch die Zeitungen weggespohrt.

Draußen liegen sie dann noch, aber nur die Lokalpresse und die Blödzeitung.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.022
13.444
Flughafen-Lounges sind keine Gaststaetten im Sinne des Gaststättengesetzes und unterfallen somit nicht der 5. BayIfSMV und der Allgemeinverfuegung Hygienekonzept Pandemie. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs. 1 Gaststaettengesetz sind in dreierlei Hinsicht nicht erfuellt:

- Es fehlt am fortgesetzten Gewinnerzielungswillen und damit der Gewerblichkeit (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11. Juli 1989 – 3 Ob OWi 123/88);

- die Raeume sind nicht durch den Schankbetrieb oder Speisebetrieb gepraegt, sondern dienen ueberwiegend einem anderen Zweck (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. Oktober 1996 – 22 B 96.1187);

- die Raeume sind nicht jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugaenglich, sondern nur individuell bestimmbaren eingeladenen Personen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. Januar 1993 – 3 ObOWi 111/92).

Alles, was LH in bayerischen Lounges macht oder nicht macht, entspringt ihren ureigensten wirtschaftlichen Ueberlegungen. Sie kann sich nicht hinter dem Gesetzgeber verstecken.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.760
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MUC
www.oliver2002.com
So so... also kann die LH da machen was sie will? Warum haben die Hotels ähnliche Auflage für ihre Frühstücksräume? Da dürfte ja auch keiner rein der kein Gast ist?

Wenn LH sich nicht an die Regeln halten würde und Leute sich anstecken (wie bei dem Pre Opening in Niedersachsen mitte Mai bei dem kein Schwein sich an die Regeln gehalten hat weil es doch eine private Veranstaltung war) dann ist der Aufschrei noch größer...
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.208
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TXL-DUS
Flughafen-Lounges sind keine Gaststaetten im Sinne des Gaststättengesetzes und unterfallen somit nicht der 5. BayIfSMV und der Allgemeinverfuegung Hygienekonzept Pandemie. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs. 1 Gaststaettengesetz sind in dreierlei Hinsicht nicht erfuellt:

- Es fehlt am fortgesetzten Gewinnerzielungswillen und damit der Gewerblichkeit (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11. Juli 1989 – 3 Ob OWi 123/88);

- die Raeume sind nicht durch den Schankbetrieb oder Speisebetrieb gepraegt, sondern dienen ueberwiegend einem anderen Zweck (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. Oktober 1996 – 22 B 96.1187);

- die Raeume sind nicht jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugaenglich, sondern nur individuell bestimmbaren eingeladenen Personen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. Januar 1993 – 3 ObOWi 111/92).

Alles, was LH in bayerischen Lounges macht oder nicht macht, entspringt ihren ureigensten wirtschaftlichen Ueberlegungen. Sie kann sich nicht hinter dem Gesetzgeber verstecken.

Am Beispiel Hessen:

"Gaststätten und Übernachtungsbetriebe
(1) Gaststätten im Sinne des Hessischen Gaststättengesetzes vom 28. März 2012 (GVBl. S. 50), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2016 (GVBl. S. 294), Mensen, Hotels, Kantinen, Eisdielen, Eiscafés und andere Gewerbe dürfen Speisen und Getränke........"


Könnte man dann unter andere Gewerbe fassen?


Als damals in Hessen auf Maximal 30 Personen pro Restaurant reguliert wurde, hat LH das für die Lounges 1:1 sofort umgesetzt. Freiwillig?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.022
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Am Beispiel Hessen:

"Gaststätten und Übernachtungsbetriebe
(1) Gaststätten im Sinne des Hessischen Gaststättengesetzes vom 28. März 2012 (GVBl. S. 50), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2016 (GVBl. S. 294), Mensen, Hotels, Kantinen, Eisdielen, Eiscafés und andere Gewerbe dürfen Speisen und Getränke........"


Könnte man dann unter andere Gewerbe fassen?

Wuerde ich bejahen. Sprich, in Hessen unterfallen sie den Gaststaettenregeln, die aber nicht allzu weitgehend sind. Die groessten Auswirkungen koennte haben, dass "keine Gegenstaende zur gemeinsamen Nutzung bereitgestellt werden" duerfen. Konsequent zu Ende gedacht verhindert das Buffets mit nicht abgepackten Speisen in Selbstbedienung, da die Kartoffelsalat-Kelle ein solcher gemeinsam genutzter Gegenstand ist. Das liesse sich durch Bedienung loesen, da dann nur die Bedienung die Kelle anfasst.
 

mtresc

Erfahrenes Mitglied
27.08.2010
886
98
MUC
Ich frage mich ernsthaft, warum in der aktuellen Situation nicht Delights to go zum Einsatz kommt?!? Aber vielleicht habe ich da einfach zu viel um die Ecke gedacht... ;)

Hat das in München eigentlich auch wieder offen, bzw. ist geplant, das wieder zu öffnen?

Wäre ja in der Tat eine sinnvolle Alternative.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.185
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FRA/QKL
Wir alle wissen doch, der Virus verbreitet sich durch zB eine Flasche Bier viel schneller, als zB durch eine Flasche Wasser.

Wenn man an Schmierinfektion als Risiko glaubt, dann...
... ist eine Bierflasche mit Schraubverschluss einer Wasserflasche gleich zu setzen
... ist eine Bierflasche mit Kronenkorken bei gemeinsam genutztem Flaschenöffner deutlich risikoreicher zu bewerten

;)
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
21.185
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FRA/QKL
Flughafen-Lounges sind keine Gaststaetten im Sinne des Gaststättengesetzes und unterfallen somit nicht der 5. BayIfSMV und der Allgemeinverfuegung Hygienekonzept Pandemie. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs. 1 Gaststaettengesetz sind in dreierlei Hinsicht nicht erfuellt:
Es braucht aktuell für alles ein Hygienekonzept, welches je nach Bundesland unterschiedlich sein kann. Aber wenn es keines gibt muss das nächst beste passende genommen werden. Auch wenn rechtlich Flughafen Lounges keine Gaststätten sind, so ist doch das Hygienekonzept für Gaststätten das am besten passende für Flughafen Lounges. LH darf nicht machen was sie wollen.
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.447
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Düsseldorf
In Bayern sind SB Buffets nicht erlaubt. Auch darf niemand sich verpackte Ware selbst aus einem Korb nehmen. Wer schon einmal die Ausgabe in den Lounges beobachtet hat weiss auch warum.

https://www.dehoga-bayern.de/coronavirus/wiederhochfahren/hygienekonzept-gastronomie/



Wenn LH in MUC die Vorgaben umsetzen will müsste sie für all mehr oder weniger einen Service wie im SEN Cafe oder im FCL aufbauen (bedienung am Tisch, jeder bestellt was er vom Buffet mit abgepackten Speisen braucht von Personal an der Theke etc.) Das ist ziemlich utopisch.

Im Flieger kann die Vorgabe umgesetzt werden da ja jeder 'bedient' wird.

Also bei allem Verständis, aber LH tut so, als ob die Lounges mit Passagieren überrant würden. Wie soll das denn gehen, bei der derzeitigen Anzahl von Flügen. Auch in den nächsten Monaten wird dies nicht der Fall sein. Es wäre also ein Bedienservice kein Problem. Aber das wäre ja mal was FÜR die Stammflieger. Und so etwas ist bei der LH nicht mehr vorgesehen, da man sich zukünftig sowieso mehr auf den Touristenbomber konzentrieren wird, als auf den anspruchsvollen Fluggast. Und dann braucht man Lounges eh nicht mehr.
Sorry, aber das musste jetzt mal sein.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.049
191
MUC
Ich frage mich ernsthaft, warum in der aktuellen Situation nicht Delights to go zum Einsatz kommt?!?

Bei Delights to go arbeitet die Corona-Task-Force der LH gerade noch am passenden Spar-, pardon, Hygienekonzept:

Um die Gesundheit unserer Passagiere bestmöglichst zu schützen und den höchsten Sicherheitsstandards der Lufthansa gerecht zu werden, haben wir ein innovatives Hygienekonzept für unser beliebtes Delights-to-go-Angebot entwickelt: Statt frischen Essens enthalten unsere Boxen nun einen abgepackten Schokoriegel (20 g) und eine hochwertige Flasche stilles Wasser (100 ml).

Genießen Sie das neue Angebot und bitte bleiben Sie gesund.

=;
 

chtschan

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.204
547
Berner Oberland
Der Großteil der LSG ist noch in Kurzarbeit daheim... Und woher willst Du auch in normalen Zeiten soviel Bedienpersonal auftreiben?

Und genau dass ist der Grund warum LX in ZRH nicht öffnet. Sie lassen das Personal lieber in Kurzarbeit zuhause. Obwohl es eigentlich Arbeit für einen Teil der Belegschaft gäbe. Aber der Staat zahlt ja undLX/LH spohrt
 

Tegelaner

Erfahrenes Mitglied
01.08.2018
399
260
TXL
Es gibt doch gerade in Vertragslounges oft nur Getränke in Einmalgröße, die nicht aus der großen Grabbelflasche kommen. Und Wein/Sekt/Hochprozentiges soll man dann meinetwegen an der/einer Bar ausschenken, ist doch z. B. in MUC L SEN auch schon so. Ginge vieles, müsste man halt etwas mehr ausgeben.
 
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chtschan

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.204
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Berner Oberland
Bei Delights to go arbeitet die Corona-Task-Force der LH gerade noch am passenden Spar-, pardon, Hygienekonzept:

Um die Gesundheit unserer Passagiere bestmöglichst zu schützen und den höchsten Sicherheitsstandards der Lufthansa gerecht zu werden, haben wir ein innovatives Hygienekonzept für unser beliebtes Delights-to-go-Angebot entwickelt: Statt frischen Essens enthalten unsere Boxen nun einen abgepackten Schokoriegel (20 g) und eine hochwertige Flasche stilles Wasser (100 ml).

Genießen Sie das neue Angebot und bitte bleiben Sie gesund.

=;

Genau das Konzept hat BA in C auf Europastrecken bereits umgesetzt, 15cl Wasserflasche und eine kleine Tüte Chips
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
6.012
2.555
Kloten, CH
Dann sollen sie halt Flaschen mit Bügelverschluss anbieten. :idea:

Alternativ wäre ich bereit, meinen eigenen Flaschenöffner mitzubringen. :p

Man kann einen Flaschenöffner auch fest montieren und dann die Flasche mit Kronkorken daran öffnen, ohne den Öffner zu berühren. Wäre alles kein Problem, LH müsste nur wollen!
Eigenen Flaschenöffner hatte früher jeder Schweizer dabei, der war am Offiziersmesser/Sackmesser ja mit dabei! Die gute alte Zeit vor 9/11.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.921
3.094
FRA
Bei Delights to go arbeitet die Corona-Task-Force der LH gerade noch am passenden Spar-, pardon, Hygienekonzept:

Um die Gesundheit unserer Passagiere bestmöglichst zu schützen und den höchsten Sicherheitsstandards der Lufthansa gerecht zu werden, haben wir ein innovatives Hygienekonzept für unser beliebtes Delights-to-go-Angebot entwickelt: Statt frischen Essens enthalten unsere Boxen nun einen abgepackten Schokoriegel (20 g) und eine hochwertige Flasche stilles Wasser (100 ml).

Genießen Sie das neue Angebot und bitte bleiben Sie gesund.

=;

Ist das nicht das was es auch in der Lounge gibt? Innovativ? Haha