Vorübergehende Schließung fast aller Lufthansa Lounges

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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.999
10.060
Trans Balkan Express
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Ähhm doch? Insbesondere wenn es sich z.B. um ein Wellness-Hotel handelt?

Wollen wir jetzt absurde Szenarios erfinden......

Also ich kann zwar die Sehnsucht nach den Lounges nicht nachvollziehen, aber ich finde das Beispiel gar nicht absurd, sondern sehr realistisch. Das von mir sehr geschätzte Thermenhotel im Spreewald hat für den Zeitraum der Thermenschließung 15 % Rabatt auf alle Zimmerbuchungen eingeräumt, was sicherlich auch gut angenommen wurde, weil die Zahl der Hotels in der Gegend begrenzt ist und Rad- und Paddeltouren sowie Massagen ja trotz Schließung der Therme möglich waren.
 
Zuletzt bearbeitet:

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.618
1.245
Vielleicht steht das ja schon irgendwo, kann man in den aktuell offenen Lounges duschen?
Vor allem bei Ankunft?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.185
10.948
FRA/QKL
Kann man da nicht LH dem Gesundheitsamt melden?
Die Gesundheitsämter haben zum Glück momentan besseres zu tun als sich um so einen Mist zu kümmern. Etwas gesunder Menschenverstand und Vernunft und man weiß dass dieser Riegel noch bis mindestens Ende des Jahres absolut einwandfrei ist, und nicht einfach am 31. Mai 2020 um 23 Uhr 57 Minuten und 180 Sekunden schlagartig zur tödlichen Gefahr wird. :doh:
 
A

Anonym-36803

Guest
Etwas gesunder Menschenverstand und Vernunft und man weiß dass dieser Riegel noch bis mindestens Ende des Jahres absolut einwandfrei ist, und nicht einfach am 31. Mai 2020 um 23 Uhr 57 Minuten und 180 Sekunden schlagartig zur tödlichen Gefahr wird. :doh:

...zumal das M in MHD ja auch für Mindesthaltbarkeitsdatum steht, und nicht Maximalhaltbarkeitsdatum. Selbst Milchprodukte kann man problemlos noch einige Tage drüber verzehren, einfach dran riechen und probieren.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.816
11.965
IAH & HAM
Sowohl LH als auch LX haben mich mit "Döner-Gold" stets korrekt behandelt - sei es bei Lounge-Zugang, Zusatzgepäck oder Upgrade nach F.

Im Gegensatz übrigens zu manchen M&M-Kunden, die anscheinend gerne meinen, "den dicken" markieren zu müssen.
Dann verstehe ich nicht warum Du hier so negativ bist.
S
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.139
687
.....da es ja offensichtlich ein sehr interessantes Thema ist: Vielleicht findet sich ja einer welcher die gebuchten und (bezahlten) Zusatzleistungen (Lounge, Limoservice, etc...) einmal bei LH eiinfordern/klagen möchte. Ohne mich positionieren zu wollen, interessiert mich der Ausgang eines solchen Verfahrens sehr.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
23.601
9.528
irdisch
Es gab doch mal diesen Lounge-Schnorrer, der nie wirklich geflogen ist und die Tickets nach der Lounge und vor dem Abflug umgebucht oder zurückgegeben hat. Der musste ja seine Loungekosten nachzahlen. Diesen Betrag könnte man doch als Basis einer Reisepreisminderung ansetzen?
 

msvf

Aktives Mitglied
14.05.2020
157
104
Ihr habt vielleicht Gedanken. Ich gehe in die Lounge weil die Atmosphäre im Vergleich zu den Gates einfach entspannter ist. Und um den besten Blick auf das Rollfeld bzw. die Start/Landebahn zu genießen. Dabei lässt sich super arbeiten und die Zeit überbrücken. Dazu ein paar Snacks und ich bin happy.

Aber ich bin auch nur FTL. Wenn Euch Senatoren und HONs in der Lounge sonst sogar die Arbeit abgenommen wird, um länger den Ausblick auf das Rollfeld genießen zu können, wäre ich natürlich auch sauer :D
 

Gringo_ZRH

Erfahrenes Mitglied
01.11.2018
511
264
Die Gesundheitsämter haben zum Glück momentan besseres zu tun als sich um so einen Mist zu kümmern. Etwas gesunder Menschenverstand und Vernunft und man weiß dass dieser Riegel noch bis mindestens Ende des Jahres absolut einwandfrei ist, und nicht einfach am 31. Mai 2020 um 23 Uhr 57 Minuten und 180 Sekunden schlagartig zur tödlichen Gefahr wird. :doh:

Natürlich stirbt niemand daran. Jedoch darf man nichts verkaufen beziehungsweise den Gästen anbieten, was abgelaufen ist. Zumindest ist das in der CH so, hatte ich mal bei eine, Kurs gelernt. Wenn man sich daran nicht hält, dann kann das ziemlich Ärger geben
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.185
10.948
FRA/QKL
Natürlich stirbt niemand daran. Jedoch darf man nichts verkaufen beziehungsweise den Gästen anbieten, was abgelaufen ist. Zumindest ist das in der CH so, hatte ich mal bei eine, Kurs gelernt. Wenn man sich daran nicht hält, dann kann das ziemlich Ärger geben

Ist in DE nicht so, nur die Verantwortlichkeit geht in dem Fall vom Hersteller zum "Herausgeber" bzw. "Verkäufer" über.

https://www.lebensmittelklarheit.de/forum/abgelaufenes-mindesthaltbarkeitsdatum-der-gastronomie

In Selbstbedienungsrestaurants und Kantinen verkaufen Gastwirte häufig zusätzlich zum Verpflegungsangebot verpackte Lebensmittel wie Desserts, Getränke und Süßwaren. Ist bei einem solchen Lebensmittel das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgelaufen, so löst dies kein Verkaufsverbot aus. Verantwortlich für die Qualität und vor allem für die Sicherheit des Lebensmittels ist dann aber nicht mehr der Hersteller, sondern der Vermarkter, also in diesem Fall der Gastronom. Er muss sich also davon überzeugen, dass das betreffende Lebensmittel einwandfrei ist, dann kann er es weiterhin verkaufen. Eine Frist für den Abverkauf gibt es nicht.

Der Gastronom kann ein Lebensmittel mit abgelaufenem MHD auch in seiner Küche zur Herstellung von Speisen verwenden.

Und das ist auch gut so. Sonst würden ja noch mehr einwandfreie Lebensmittel weggeschmissen.
 

Gringo_ZRH

Erfahrenes Mitglied
01.11.2018
511
264

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Natürlich stirbt niemand daran. Jedoch darf man nichts verkaufen beziehungsweise den Gästen anbieten, was abgelaufen ist. Zumindest ist das in der CH so, hatte ich mal bei eine, Kurs gelernt. Wenn man sich daran nicht hält, dann kann das ziemlich Ärger geben

Das gilt in der Schweiz für das “Verbrauchen bis”, aber nicht für das MHD.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.185
10.948
FRA/QKL
Interessant, man lernt dazu :)

Das Problem mit dem MHD ist leider, dass die Hersteller überhaupt kein Interesse haben dieses realistisch zu setzen. Das mag für Molkereiprodukte noch passen, aber alles was länger haltbar ist verursacht beim Hersteller nur zusätzliche Kosten für den Nachweis. Es spricht nichts dagegen 6 Monate aufzudrucken obwohl die Realität locker 2 Jahre sein können. Aber es ist für den Hersteller natürlich nicht von Nachteil wenn einige seiner Produktionen zum MHD entsorgt werden und nachgeordert wird. ;)
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.554
9.397
Dahoam
Gibt ja auch die lustigen Beispiele mit dem Verfallsdatum auf Mineralwasser oder noch besser beim millionenjahre altem Salz. :D
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.022
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Bis jetzt hatte ich Verständnis, aber jetzt ist das erste Geld von Mutti ausgezahlt.
Deshalb ist meine Erwartungshaltung, dass LH bei ALLEN Serviceleistungen in Vorleistung geht um Kunden zum Buchen zu bewegen.

Es ist dem Steuerzahler (-> mir) nicht vermittelbar, wenn die Staatsknete jetzt in 83 Whiskysorten und noch mehr Quietscheentchen investiert wird, um ein paar C- und F-Flieger zu pampern.