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Überbuchungen sind im Prinzip Betrug. Man verkauft eine höhere Stückzahl, als man zur Verfügung hat, und hofft dann darauf, dass einige vom Kauf zurücktreten und man ihnen vielleicht doch die volle Summe berechnen kann, die kostenlose Stornierung in ihrem Tarif ausgeschlossen ist.
Das führt dann in der Praxis dazu, dass es vorkommen kann, dass jemand sein Zimmer kurzfristig storniert und den vollen Preis bezahlen muss, obwohl es wegen Überbuchung gar kein freies Zimmer mehr gab.
Das mit dem "Status" wäre rechtlich interessant. angenommen, der Gast mit Status wird erst für spät abends erwartet. Sein Zimmer ist dann nachmittags also noch frei. Hat dann der Gast ohne Status nicht rechtlich einen Anspruch auf Erbringung der Dienstleistung? Der Status des anderen Gastes ist ja nicht für ihn relevant, sondern nur für das Hotel. Er hat ein Zimmer gebucht und bezahlt und wenn er ankommt und zu dem Zeitpunkt ist noch ein Zimmer frei, müsste man ihm dieses Zimmer geben. Oder kann sich ein Hotel einfach mit einer Klausel in den AGB aus der Affäre ziehen?
Wie wäre das zum Beispiel im Flugzeug? Angenommen, es ist überbucht und alle Plätze sind bereits belegt. Dann kommt jemand mit Status auf den letzten Drücker an. Man könnte dann ja schlecht einen Passagiere mit gültigem Ticket vor die Tür setzen.
Das führt dann in der Praxis dazu, dass es vorkommen kann, dass jemand sein Zimmer kurzfristig storniert und den vollen Preis bezahlen muss, obwohl es wegen Überbuchung gar kein freies Zimmer mehr gab.
Das mit dem "Status" wäre rechtlich interessant. angenommen, der Gast mit Status wird erst für spät abends erwartet. Sein Zimmer ist dann nachmittags also noch frei. Hat dann der Gast ohne Status nicht rechtlich einen Anspruch auf Erbringung der Dienstleistung? Der Status des anderen Gastes ist ja nicht für ihn relevant, sondern nur für das Hotel. Er hat ein Zimmer gebucht und bezahlt und wenn er ankommt und zu dem Zeitpunkt ist noch ein Zimmer frei, müsste man ihm dieses Zimmer geben. Oder kann sich ein Hotel einfach mit einer Klausel in den AGB aus der Affäre ziehen?
Wie wäre das zum Beispiel im Flugzeug? Angenommen, es ist überbucht und alle Plätze sind bereits belegt. Dann kommt jemand mit Status auf den letzten Drücker an. Man könnte dann ja schlecht einen Passagiere mit gültigem Ticket vor die Tür setzen.