Hat eigentlich jemand Erfahrung mit der "Wertdeklaration" von Aufgabegepäck?
Und wie läuft das mit der Wertdeklaration, wenn ich aufgefordert werde meinen regelgerechten Trolley doch aufzugeben?
(netter Anzug und Schuhe => 3k€)
Bei Austrian habe ich dazu gefunden:
"Höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck
Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens bei der Abfertigung eine besondere Erklärung abgibt und einen Zuschlag entrichtet.
Aus technischen Gründen ist bei Austrian derzeit eine Wertdeklaration nur bis spätestens 48 Stunden vor Abflug möglich."
Und auch
Art. 22 MontÜbk – Haftungshöchstbeträge bei Verspätung sowie für Reisegepäck und Güter
...
(2) Bei der Beförderung von Reisegepäck haftet der Luftfrachtführer für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung nur bis zu einem Betrag von 1.000 Sonderziehungsrechten je Reisenden; diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Reisende
bei der Übergabe des aufgegebenen Reisegepäcks an den Luftfrachtführer das Interesse an der Ablieferung am Bestimmungsort betragsmäßig angegeben und den verlangten Zuschlag entrichtet hat...
Und ja, der Besitzer des Anzugs sitzt hinten, sonst könnte er sich den Kram ja nicht leisten
Und noch eine andere Frage: Auf dem Weg vom Gate bis zur Flugzeugtür kann ja mit dem Gepäcklabel viel passieren. Merkt es jemand, wenn ein Gepäckstück zu wenig verladen wird? Und was passiert dann?