Wechsel in die PKV

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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Die Leistungen sind zu 99% identisch. Das ist per Gesetz so festgelegt. Die Unterschiede sind Augenwischerei. Also Wahl ja aber zwischen gleichen angeboten. Und bzgl. Verwaltungskosten.ja nur noch 10% aber dafür hat das jede gkv.jede einen Vorsitzenden. . Jeden ein eigenes netzwerk...und und und ... Im ernst das ist lächerlich.

Es sind ca. 95% der Leistungen identisch. Dazu gibt es unterschiedlichste Wahltarife oder freiwillige Leistungen. Man schau sich bspw. mal das Thema 'künstliche Befruchtung' an. Für die Betroffenen ist das bestimmt keine Augenwischerei.
 

peter42

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09.03.2009
13.258
1.084
Beihilfe heisst es ,nicht vollhilfe .ausserdem zahlt der Beamte dafür nicht.jeder private zahlt ein vielfaches.Beihilfe Beamte mit echten PKV versicherten zu vergleichen geht auch nicht.warum auch ?
Der Private zahlt bei deutlich besser Absicherung netto deutlich weniger als der Beamte.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.258
1.084
Was aber dadurch ausgeglichen wird, daß er auch keinen Arbeitgeber-Anteil für die PKV bekommt. Die Beihilfe ersetzt quasi den AG-Anteil.

Meine Rede und wenn die Beihilfe dem Staat teurer käme als eine Vollversicherung hätte er sie bis auf die Fälle der freien Heilfürsorge schon lange abgeschafft.
 
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EinerWieKeiner

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11.10.2009
5.834
397
Es sind ca. 95% der Leistungen identisch. Dazu gibt es unterschiedlichste Wahltarife oder freiwillige Leistungen. Man schau sich bspw. mal das Thema 'künstliche Befruchtung' an. Für die Betroffenen ist das bestimmt keine Augenwischerei.

Es ist Augenwischerei denn insbesondere gibt es eine ganz aktuelle Rechtsprechung die unsere gute Bundesministerin durchgesetzt hat die dieses Thema jetzt kassenunabhängig behandelt. Und nu ?
Es sind marginale unterschiede.das bestreitet im übrigen auch keiner der echten Experten, mir musst du also nicht glauben.bei 5.000 identischen leistungen sind vielleicht 5 bis 6 Differenzen. Zahnärztliche professionelle zahnreinigung ist so eine sache.aber dafür braucht man kein wahlrecht.
 
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30.06.2012
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481
Meine Rede und wenn die Beihilfe dem Staat teurer käme als eine Vollversicherung hätte er sie bis auf die Fälle der freien Heilfürsorge schon lange abgeschafft.


Das setzt voraus, daß der Staat rechnen kann.... :cry:

P.S.:.... und will!
cry.gif
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peter42

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09.03.2009
13.258
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Ne.das glaub ich nicht.bitte um Berechnung. ..:D

War oben schon, Eckpunkte aber gerne nochmal:
Beihilfe zahlt nur Mehrbettzimmer, hat Selbstbehalte in nicht unerheblicher Höhe (bis zu 750€, d.h. Faktisch 1500€), Tarife sind aufgrund der in Relation höheren Verwaltungsaufwendungen teurer, Beihilfe kürzt viele Leistungen auf "Beihilfrebeträge".

Hatte mir aber auch damals z.B. den Beamtentarif berechnen lassen, war deutlich teurer als 50% des Volltarifs.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Es ist Augenwischerei denn insbesondere gibt es eine ganz aktuelle Rechtsprechung die unsere gute Bundesministerin durchgesetzt hat die dieses Thema jetzt kassenunabhängig behandelt. Und nu ?

Welche Rechtssprechung gibt es zur Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung?

Es sind marginale unterschiede.das bestreitet im übrigen auch keiner der echten Experten, mir musst du also nicht glauben.bei 5.000 identischen leistungen sind vielleicht 5 bis 6 Differenzen. Zahnärztliche professionelle zahnreinigung ist so eine sache.aber dafür braucht man kein wahlrecht.

95-96% der Leistungen sind identisch, der sog. gesetzliche Leistungskatalog. Deutlich mehr als 5-6 von 5.000. Natürlich muss ich Dir nicht glauben, da ich von dem Thema GKV garantiert mehr Ahnung habe.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
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397
War oben schon, Eckpunkte aber gerne nochmal:
Beihilfe zahlt nur Mehrbettzimmer, hat Selbstbehalte in nicht unerheblicher Höhe (bis zu 750€, d.h. Faktisch 1500€), Tarife sind aufgrund der in Relation höheren Verwaltungsaufwendungen teurer, Beihilfe kürzt viele Leistungen auf "Beihilfrebeträge".

Hatte mir aber auch damals z.B. den Beamtentarif berechnen lassen, war deutlich teurer als 50% des Volltarifs.

Komisch.mein bester freund.35 jahre. Lehrer.zahlt 190 euro für seine private.12 euro ergänzungstarif.That's it.
Kollege : hno arzt im Krankenhaus,37 jahre zahlt schlanke 750 euro mit 350 sb.Leistungen durch ergänzungstarif vergleichbar.und nu ?
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Komisch.mein bester freund.35 jahre. Lehrer.zahlt 190 euro für seine private.12 euro ergänzungstarif.That's it.
Kollege : hno arzt im Krankenhaus,37 jahre zahlt schlanke 750 euro mit 350 sb.Leistungen durch ergänzungstarif vergleichbar.und nu ?
Dein HNO zahlt erstmal nur 375, ist später rein und hat KTG, also Äpfel und Birnen. Aber wie immer YMMV. Und evtl. eben Unisex vs. Männertarif.

Unisex würde ich AFAIR 25% kosten, meiner Frau 2€ sparen...
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
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Welche Rechtssprechung gibt es zur Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung?



95-96% der Leistungen sind identisch, der sog. gesetzliche Leistungskatalog. Deutlich mehr als 5-6 von 5.000. Natürlich muss ich Dir nicht glauben, da ich von dem Thema GKV garantiert mehr Ahnung habe.

Reproduktionsmedizin: Staat bezuschusst künstliche Befruchtung auch bei Unverheirateten | ZEIT ONLINE
Der Übergang von Erstattung gkv zu staatlicher Unterstützung.
Meinetwegen hast du mehr Ahnung von gkv.das ist nicht der Punkt. Die Entscheidende Frage ist die ,ob 118 gkv nötig sind um eine echte Wahl zu haben.
Jeder experte sagt nein. Und jetzt sagst du was ? Das war Auslöser der Diskussion.
 
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30.06.2012
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Um den Bogen zum VFT zu machen: Gibt schließlich auch keine 118 Airlines in D., und ich habe durchaus das Gefühl, daß ich die Wahl habe. :p
 
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EinerWieKeiner

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11.10.2009
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Dein HNO zahlt erstmal nur 375, ist später rein und hat KTG, also Äpfel und Birnen. Aber wie immer YMMV.

Sind beide gleichzeitig rein aber das würde auch bei 2 Jahren wenig ausmachen. Rechnung ist mir allerdings nicht ganz klar. Du wolltest zeigen dass der Beamte schlechter gestellt ist.das seh ich nirgends.braucht der Beamte ein ktg ?
 

peter42

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09.03.2009
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1.084
Sind beide gleichzeitig rein aber das würde auch bei 2 Jahren wenig ausmachen. Rechnung ist mir allerdings nicht ganz klar. Du wolltest zeigen dass der Beamte schlechter gestellt ist.das seh ich nirgends.braucht der Beamte ein ktg ?

In Deinem Fall nicht, in denen die ich kenne schon, aber wie gesagt YMMV, 375€ weil der AG ja 50% zahlt, kommt mir aber eh heftig hoch vor - wie kommt es Risikozuschläge?
 

Weltreisender

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05.04.2009
3.174
496
LEJ
Dein HNO zahlt erstmal nur 375, ist später rein und hat KTG, also Äpfel und Birnen. Aber wie immer YMMV. Und evtl. eben Unisex vs. Männertarif.

Unisex würde ich AFAIR 25% kosten, meiner Frau 2€ sparen...

Deine Rechnung stimmt aber auch nicht da der Arbeitgeber nur bis zum maximalen GKV-Beitrag die Hälfte dazugibt. Und der liegt unter 750 Euro.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905

Danke, aber mir ging es eher um Anzahl der Versuche und um die Höhe der Zuschüsse bzw. Kostenübernahme. Da gibt es innerhalb der GKV deutliche Unterschiede.

Meinetwegen hast du mehr Ahnung von gkv.das ist nicht der Punkt. Die Entscheidende Frage ist die ,ob 118 gkv nötig sind um eine echte Wahl zu haben.
Jeder experte sagt nein. Und jetzt sagst du was ? Das war Auslöser der Diskussion.

Nö, sind es nicht. Deswegen gab es ja auch bereits eine Bereinigung von 400 Kassen auf jetzt knapp mehr als 100. Aber da sollte der Staat die Finger von lassen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.921
5.859
Meine Rede und wenn die Beihilfe dem Staat teurer käme als eine Vollversicherung hätte er sie bis auf die Fälle der freien Heilfürsorge schon lange abgeschafft.

Wenn man den im wesentlichen gesunden Beamten betrachtet, wäre ein Systemwechsel teuer. Das würde dann wohl dazu führen, dass es einen AG-Anteil am KV-Beitrag des Beamten gäbe. Es müsste also auch für den Beamten gezahlt werden, der keine oder keine wesentlichen Kosten produziert. Dass der Beamte eine solche Versicherung alleine tragen müsste, wäre meines Erachtens nicht begründbar. Kommt aus heutiger Sicht aber vor, da der freiwillig in der GKV versicherte Beamte im System eigentlich nicht vorgesehen ist. Neben wirtschaftlich sinnvoller Mitnahme der Familienversicherung betrifft das auch Beamte, die Behinderung/Erkrankung haben, die zwar die Verbeamtung nicht hindert, aber ein k.o.-Kriterium in der PKV ist. Die zahlen richtig, da es keinen Arbeitgeberzuschuss gibt.

Heute kann man als Beamter (wie jeder PKV-Versicherte) schauen, was man bei der PKV einreicht, um die Beitragsrückerstattung nicht zu zerschießen. Bei einer Vollversicherung wäre das egal. Ohne den jetzigen Selbstbehalt in der Beihilfe aka Kostendämpfungspauschale müssten dann auch geringbetragliche Rechnungen beglichen werden.

Um als Beispiel die hier schon von mir genannte Arztrechnung über € 78,05 zu nehmen. Da ich Stand heute keine anderen Rechnungen aus diesem Jahr habe, würde ich von der Beihilfe nichts bekommen, da der Anteil unter der Kostendämpfungspauschale (hier meines Wissens € 100,00 p.a.) liegt. Eine Einreichung bei der PKV wäre ebenfalls witzlos, da ich dadurch die Beitragsrückerstattung zerschießen würde. Ich zahle das also selbst, es rechnet sich aber irgendwie, da ich die Beitragsrückerstattung bekomme, sofern keine weiteren Rechnungen produziert werden, deren Erstattungsbetrag höher als die Beitragsrückerstattung ist. Bei Systemwechsel gehe ich dann einmal für den Rechnungsbetrag zum Arzt, der Dienstherr zahlt aber ein Vielfaches über den Arbeitgeberanteil.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.258
1.084
Wenn man den im wesentlichen gesunden Beamten betrachtet, wäre ein Systemwechsel teuer. Das würde dann wohl dazu führen, dass es einen AG-Anteil am KV-Beitrag des Beamten gäbe. Es müsste also auch für den Beamten gezahlt werden, der keine oder keine wesentlichen Kosten produziert. Dass der Beamte eine solche Versicherung alleine tragen müsste, wäre meines Erachtens nicht begründbar. Kommt aus heutiger Sicht aber vor, da der freiwillig in der GKV versicherte Beamte im System eigentlich nicht vorgesehen ist. Neben wirtschaftlich sinnvoller Mitnahme der Familienversicherung betrifft das auch Beamte, die Behinderung/Erkrankung haben, die zwar die Verbeamtung nicht hindert, aber ein k.o.-Kriterium in der PKV ist. Die zahlen richtig, da es keinen Arbeitgeberzuschuss gibt.

Heute kann man als Beamter (wie jeder PKV-Versicherte) schauen, was man bei der PKV einreicht, um die Beitragsrückerstattung nicht zu zerschießen. Bei einer Vollversicherung wäre das egal. Ohne den jetzigen Selbstbehalt in der Beihilfe aka Kostendämpfungspauschale müssten dann auch geringbetragliche Rechnungen beglichen werden.

Um als Beispiel die hier schon von mir genannte Arztrechnung über € 78,05 zu nehmen. Da ich Stand heute keine anderen Rechnungen aus diesem Jahr habe, würde ich von der Beihilfe nichts bekommen, da der Anteil unter der Kostendämpfungspauschale (hier meines Wissens € 100,00 p.a.) liegt. Eine Einreichung bei der PKV wäre ebenfalls witzlos, da ich dadurch die Beitragsrückerstattung zerschießen würde. Ich zahle das also selbst, es rechnet sich aber irgendwie, da ich die Beitragsrückerstattung bekomme, sofern keine weiteren Rechnungen produziert werden, deren Erstattungsbetrag höher als die Beitragsrückerstattung ist. Bei Systemwechsel gehe ich dann einmal für den Rechnungsbetrag zum Arzt, der Dienstherr zahlt aber ein Vielfaches über den Arbeitgeberanteil.

Nicht ganz, da z.B. Vorsorge oder Schangerschaftsleistungen von der Kostendämpfungspauschale ausgenommen ist.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Deine Rechnung stimmt aber auch nicht da der Arbeitgeber nur bis zum maximalen GKV-Beitrag die Hälfte dazugibt. Und der liegt unter 750 Euro.

Aktuell sind es 775€: Übersicht der Entwicklung der Höchstbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 1970 – 2016 | PKV-Wiki

Deshalb ja auch die Rückfrage wie diese Summe zustande kommt, weil sie gerade für einen Arzt sehr hoch ist. Bei der HUK komme ich im Komforttarif für einen 30-jährigen mit 200€ KTG auf 487, mit Primärarzt und Zweibett sowie 150€ KTG auf 383€, sprich netto 243 oder 191€.

Mit 35 sind es 543 bzw 428€, sprich 271 oder 214 netto.


Der Beamte zahlt mit 30 223€, mit 35 238€, sprich mehr als der Angestellte mit 150€ KTG und Dein Lehrer ist weit weg von 4500€ netto, also müsste man für den Vergleich das Tagegeld noch tiefer ansetzen.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.159
481
Der Arbeitgeber würde sich aber doch den ganzen Verwaltungsapparat für die Beihilfe sparen. Von der Ersparnis könnte er den AG-Anteil zur PKV zahlen, und es würde mit Sicherheit noch etwas übrig bleiben.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.921
5.859
@peter42 / #346

Ich habe mich als Mann + Single mit solchen Einzelfragen nicht näher befasst. ;)
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.834
397
Deswegen gab es ja auch bereits eine Bereinigung von 400 Kassen auf jetzt knapp mehr als 100. Aber da sollte der Staat die Finger von lassen.
Das ist ja äußerst interessant.
Warum denn ?
Aber Lob an alle.vft Diskussion vom feinsten.ohne beleidigungen und sinnhaft.sollte immer so sein.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Das ist ja äußerst interessant.
Warum denn ?
Aber Lob an alle.vft Diskussion vom feinsten.ohne beleidigungen und sinnhaft.sollte immer so sein.

Meist durch Fusionen, natürlich meist getrieben durch wirtschaftliche Zwänge oder Gründe. In den 70ern gab es sogar noch an die 1800 Kassen.

Nur denke ich nach wie vor, dass der Staat hier nicht zwangsfusionieren soll. Falls doch, dann sollen bitte auch alle Bürger Zwangsmitglied werden.