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Beihilfe heisst es ,nicht vollhilfe .ausserdem zahlt der Beamte dafür nicht.
Was aber dadurch ausgeglichen wird, daß er auch keinen Arbeitgeber-Anteil für die PKV bekommt. Die Beihilfe ersetzt quasi den AG-Anteil.
Beihilfe heisst es ,nicht vollhilfe .ausserdem zahlt der Beamte dafür nicht.
Die Leistungen sind zu 99% identisch. Das ist per Gesetz so festgelegt. Die Unterschiede sind Augenwischerei. Also Wahl ja aber zwischen gleichen angeboten. Und bzgl. Verwaltungskosten.ja nur noch 10% aber dafür hat das jede gkv.jede einen Vorsitzenden. . Jeden ein eigenes netzwerk...und und und ... Im ernst das ist lächerlich.
Also in diesem Fall geht die Brechstange nicht und macht auch keinen sinn.
Der Private zahlt bei deutlich besser Absicherung netto deutlich weniger als der Beamte.Beihilfe heisst es ,nicht vollhilfe .ausserdem zahlt der Beamte dafür nicht.jeder private zahlt ein vielfaches.Beihilfe Beamte mit echten PKV versicherten zu vergleichen geht auch nicht.warum auch ?
Was aber dadurch ausgeglichen wird, daß er auch keinen Arbeitgeber-Anteil für die PKV bekommt. Die Beihilfe ersetzt quasi den AG-Anteil.
Der Private zahlt bei deutlich besser Absicherung netto deutlich weniger als der Beamte.
Es sind ca. 95% der Leistungen identisch. Dazu gibt es unterschiedlichste Wahltarife oder freiwillige Leistungen. Man schau sich bspw. mal das Thema 'künstliche Befruchtung' an. Für die Betroffenen ist das bestimmt keine Augenwischerei.
Meine Rede und wenn die Beihilfe dem Staat teurer käme als eine Vollversicherung hätte er sie bis auf die Fälle der freien Heilfürsorge schon lange abgeschafft.
Ne.das glaub ich nicht.bitte um Berechnung. ..
Es ist Augenwischerei denn insbesondere gibt es eine ganz aktuelle Rechtsprechung die unsere gute Bundesministerin durchgesetzt hat die dieses Thema jetzt kassenunabhängig behandelt. Und nu ?
Es sind marginale unterschiede.das bestreitet im übrigen auch keiner der echten Experten, mir musst du also nicht glauben.bei 5.000 identischen leistungen sind vielleicht 5 bis 6 Differenzen. Zahnärztliche professionelle zahnreinigung ist so eine sache.aber dafür braucht man kein wahlrecht.
War oben schon, Eckpunkte aber gerne nochmal:
Beihilfe zahlt nur Mehrbettzimmer, hat Selbstbehalte in nicht unerheblicher Höhe (bis zu 750€, d.h. Faktisch 1500€), Tarife sind aufgrund der in Relation höheren Verwaltungsaufwendungen teurer, Beihilfe kürzt viele Leistungen auf "Beihilfrebeträge".
Hatte mir aber auch damals z.B. den Beamtentarif berechnen lassen, war deutlich teurer als 50% des Volltarifs.
Dein HNO zahlt erstmal nur 375, ist später rein und hat KTG, also Äpfel und Birnen. Aber wie immer YMMV. Und evtl. eben Unisex vs. Männertarif.Komisch.mein bester freund.35 jahre. Lehrer.zahlt 190 euro für seine private.12 euro ergänzungstarif.That's it.
Kollege : hno arzt im Krankenhaus,37 jahre zahlt schlanke 750 euro mit 350 sb.Leistungen durch ergänzungstarif vergleichbar.und nu ?
Welche Rechtssprechung gibt es zur Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung?
95-96% der Leistungen sind identisch, der sog. gesetzliche Leistungskatalog. Deutlich mehr als 5-6 von 5.000. Natürlich muss ich Dir nicht glauben, da ich von dem Thema GKV garantiert mehr Ahnung habe.
Dein HNO zahlt erstmal nur 375, ist später rein und hat KTG, also Äpfel und Birnen. Aber wie immer YMMV.
Sind beide gleichzeitig rein aber das würde auch bei 2 Jahren wenig ausmachen. Rechnung ist mir allerdings nicht ganz klar. Du wolltest zeigen dass der Beamte schlechter gestellt ist.das seh ich nirgends.braucht der Beamte ein ktg ?
Dein HNO zahlt erstmal nur 375, ist später rein und hat KTG, also Äpfel und Birnen. Aber wie immer YMMV. Und evtl. eben Unisex vs. Männertarif.
Unisex würde ich AFAIR 25% kosten, meiner Frau 2€ sparen...
Reproduktionsmedizin: Staat bezuschusst künstliche Befruchtung auch bei Unverheirateten |*ZEIT ONLINE
Der Übergang von Erstattung gkv zu staatlicher Unterstützung.
Meinetwegen hast du mehr Ahnung von gkv.das ist nicht der Punkt. Die Entscheidende Frage ist die ,ob 118 gkv nötig sind um eine echte Wahl zu haben.
Jeder experte sagt nein. Und jetzt sagst du was ? Das war Auslöser der Diskussion.
Meine Rede und wenn die Beihilfe dem Staat teurer käme als eine Vollversicherung hätte er sie bis auf die Fälle der freien Heilfürsorge schon lange abgeschafft.
Wenn man den im wesentlichen gesunden Beamten betrachtet, wäre ein Systemwechsel teuer. Das würde dann wohl dazu führen, dass es einen AG-Anteil am KV-Beitrag des Beamten gäbe. Es müsste also auch für den Beamten gezahlt werden, der keine oder keine wesentlichen Kosten produziert. Dass der Beamte eine solche Versicherung alleine tragen müsste, wäre meines Erachtens nicht begründbar. Kommt aus heutiger Sicht aber vor, da der freiwillig in der GKV versicherte Beamte im System eigentlich nicht vorgesehen ist. Neben wirtschaftlich sinnvoller Mitnahme der Familienversicherung betrifft das auch Beamte, die Behinderung/Erkrankung haben, die zwar die Verbeamtung nicht hindert, aber ein k.o.-Kriterium in der PKV ist. Die zahlen richtig, da es keinen Arbeitgeberzuschuss gibt.
Heute kann man als Beamter (wie jeder PKV-Versicherte) schauen, was man bei der PKV einreicht, um die Beitragsrückerstattung nicht zu zerschießen. Bei einer Vollversicherung wäre das egal. Ohne den jetzigen Selbstbehalt in der Beihilfe aka Kostendämpfungspauschale müssten dann auch geringbetragliche Rechnungen beglichen werden.
Um als Beispiel die hier schon von mir genannte Arztrechnung über € 78,05 zu nehmen. Da ich Stand heute keine anderen Rechnungen aus diesem Jahr habe, würde ich von der Beihilfe nichts bekommen, da der Anteil unter der Kostendämpfungspauschale (hier meines Wissens € 100,00 p.a.) liegt. Eine Einreichung bei der PKV wäre ebenfalls witzlos, da ich dadurch die Beitragsrückerstattung zerschießen würde. Ich zahle das also selbst, es rechnet sich aber irgendwie, da ich die Beitragsrückerstattung bekomme, sofern keine weiteren Rechnungen produziert werden, deren Erstattungsbetrag höher als die Beitragsrückerstattung ist. Bei Systemwechsel gehe ich dann einmal für den Rechnungsbetrag zum Arzt, der Dienstherr zahlt aber ein Vielfaches über den Arbeitgeberanteil.
Deine Rechnung stimmt aber auch nicht da der Arbeitgeber nur bis zum maximalen GKV-Beitrag die Hälfte dazugibt. Und der liegt unter 750 Euro.
Das ist ja äußerst interessant.Deswegen gab es ja auch bereits eine Bereinigung von 400 Kassen auf jetzt knapp mehr als 100. Aber da sollte der Staat die Finger von lassen.
Das ist ja äußerst interessant.
Warum denn ?
Aber Lob an alle.vft Diskussion vom feinsten.ohne beleidigungen und sinnhaft.sollte immer so sein.