Nicht wirklich, der Staat hat viele Freiberufler in die Rentenversicherung gezwungen. Das gilt für alle verkammerten Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Tierärzte, Steuerberater und -bevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Ingenieure) mit ihren Versorgungswerken als Alternative zur Rentenversicherung Bund. Zahlreiche sonst selbständig Tätige (selbstständige Lehrer und Erzieher (Lehrer, Pädagogen, Ausbilder, Erzieher, Dozenten und Lehrbeauftragte) ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer, selbstständig tätige Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege, Krankenpfleger und Krankenpflegehelfer, selbstständig tätige Masseure, sofern sie zum Großteil auf ärztliche Anordnung arbeiten, Hebammen und Entbindungspfleger und Seelotsen im öffentlichen Auftrag) sind Pflichtmitglied in der Rentenversicherung.