Wechsel in die PKV

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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
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Prozentual vielleicht. Sowas sagt man aber auch dazu, denn ansonsten denkt JEDER, dass du absolut meinst und dann ist deine Aussage natürlich schlicht falsch!
selbstverständlich prozentual, was denn sonst?
oder tun jemandem 15% vom Einkommen weniger weh, wenn er 3.500 Euro im Monat hat, als jemandem mit vielleicht 15.ooo Euro?

15% bleiben 15%
Punkt
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Taschenspielertrick, erst ne Zahl nenen und dann klammheimlich auf Prozente wechseln. Der durchschnittliche AN zahl BTW 8,4%.

3% hiesse, dass Du ca. das 5-fache der BBG als Gehalt hast, wenn es so ist Glückwunsch, wenn nicht dann s.o..
Taschenspielertrick vielleicht für diejenigen, die nicht sehen, oder sehen wollen, dass nur die Prozentzahlen überhaupt vergleichbar sind!

und dass die Hälfte angeblich der Arbeitgeber zahlen würde ist selbstverständlich auch eine der großen Lebenslügen des Systems.
der Arbeitgeberbeitrag wird selbstverständlich auch voll vom Arbeitnehmer erwirtschaftet und ist de facto nichts anderes als Teil seines Lohnes/Gehaltes
de facto zahlt der Arbeitnehmer die vollen 15% Krankenkassenbeitrag selbst!
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Bezahlen wir Brötchen, Autos, Zeitungen künftig auch in Prozenten und nicht mehr in Euro :eek:
gibts da vielleicht nen Unterschied?
oder sollen Äpfel bewußt mit Birnen verglichen werden.

übrigens, Steuern sind de facto nichts anderes, und da kennt das System sogar eine Progression.
also das Prinzip, dass starke Schuldern prinzipiell mehr schultern sollten
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Wegen der "sozialen" Beitragsgestaltung wird das de facto auf effektive Beiträge je Leistungserbringer von 10 - 20% hinauslaufen - vielleicht noch mit Ausreißern nach oben und unten.
Besserverdiener liegen im Gesundheitssystem oft weit unter 10%, einige davon sogar unter 5% Beitrag am Solidarwesen ...

im Rentensystem ist es übrigens noch schlimmer, aber das wird ja zur Zeit sowieso zum großen Politikum allüberall
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.258
1.084
Besserverdiener liegen im Gesundheitssystem oft weit unter 10%, einige davon sogar unter 5% Beitrag am Solidarwesen ...

im Rentensystem ist es übrigens noch schlimmer, aber das wird ja zur Zeit sowieso zum großen Politikum allüberall

Rente ist gedeckelt und im Gegensatz zur GKV erwirbst Du mit höheren Beiträgen auch höhere Ansprüche.
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
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Wenn Du eine absolute Zahl nennst und dann eine Aussage zu Prozenten machst - ohne diese zu erwähnen - ist das ein Taschenspielertrick.
wo war denn eine absolute Zahl genannt?

die Behauptung war, dass ich trotz sogenanntem Höchstbeitrag zur GKV immer noch viel weniger Beitrag zahle, als die allermeisten AN, und diese Behauptung stimmt auch ...
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.258
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wo war denn eine absolute Zahl genannt?

die Behauptung war, dass ich trotz sogenanntem Höchstbeitrag zur GKV immer noch viel weniger Beitrag zahle, als die allermeisten AN, und diese Behauptung stimmt auch ...


In #415 zur Erinnerung zitier ich Dich einfach mal :) :
"keine Ahnung, was ich jetzt überhaupt zahle ...
700+ Euro, irgend sowas ... finde ich jetzt nicht so teuer
das ist erheblich weniger, als die allermeisten 'normalen' Arbeiter und Angestellten bezahlen! "

Eindeutig nur die absolute Zahl und damit ein billiger Taschenspielertrick, weil einfach wesentliche Informationen weggelassen sind.
 
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Okabe

Reguläres Mitglied
25.04.2016
38
1
Taschenspielertrick vielleicht für diejenigen, die nicht sehen, oder sehen wollen, dass nur die Prozentzahlen überhaupt vergleichbar sind

Hey Dieter, kennst du schon den neuen Bäcker?

Huhu Klaus! Nee - ist der gut? Wieviel kosten denn die Brötchen da?

Ja, total lecker! Und ein Brötchen kostet nur 0,0...1%!!! Kann ich dir empfehlen, Dieter.

Wow - wie können die denn so günstig sein, Klaus?

Naja Dieter, ich hab letzte Woche ne satte Gehaltserhöhung bekommen...

Tolle Vergleichbarkeit mit diesen Prozentzahlen... (y)
 

daukind

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03.02.2012
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905
Für die Beitragssätze sind bei den AOKs die überhöhten Vorstandsbezüge und Verwaltungsstrukturen, primär aber das Risikoprofil verantwortlich. Die AOK ist oft genug noch die "arme Leute Krankenkassen" mit schlechtem Risikoprofil.

Reden wir jetzt als von den 11 Landes-AOKen und nicht mehr von den 118 GKVen? Und haben jetzt die, vom Beitragssatz, eher teuren AOKen die Mitglieder mit schlechtem Risikoprofil oder verschiebt sich das zu den günstigen Kassen? Du verwirrst mich, aber vermutlich hätte ich vorher einfach nur deine Signatur lesen müssen.
 

Flying Lawyer

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09.03.2009
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3.691
Reden wir jetzt als von den 11 Landes-AOKen und nicht mehr von den 118 GKVen? Und haben jetzt die, vom Beitragssatz, eher teuren AOKen die Mitglieder mit schlechtem Risikoprofil oder verschiebt sich das zu den günstigen Kassen? Du verwirrst mich, aber vermutlich hätte ich vorher einfach nur deine Signatur lesen müssen.

Wir reden darüber, dass Du absoluten Blödsinn erzählst von AOKs mit breiten Beratungsstellennetzen, von der TK mit noch breiteren Beratungsstellennetzen und den IKK's ohne Beratungsstellennetz ohne zu verstehen, dass die IKK das breiteste Netz, die AOKs dahinter liegen und die TK das dünnste Netz hat. Über diese falsche Annahme willst Du schließen, dass die AOKs ja teurer sind als die IKKs. Passt nicht, falsche Annahme. Wäre daher nett, wenn Du relevanten Text komplett zitierst, was Du aber offenbar bewusst nicht willst.

Darüber hinaus fragst Du, was denn sonst bei zu 95% gleichem Leistungsspektrum die Beitragsunterschiede ausmacht. Und das ist ganz einfach: Die AOK's haben den geringsten Anteil freiwillig Versicherter, den höchsten Anteil an familienversicherten Mitgliedern, die schlechteste Risikostruktur und damit die schlechtesten Einnahmen und die höchsten Ausgaben. Teilweise wird das durch staatliche Zuschüsse kompensiert, aber nicht komplett.
 
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Flying Lawyer

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09.03.2009
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nö, es gibt nicht wenige Besserverdiener, die aus dem Rentensystem und seinem gesellschaftlichen Beitrag (außer ihren Steuern) komplett herausgenommen sind ...

Bei Arbeitnehmern ist dies mit Ausnahme der Arbeitnehmer, die in berufsständischen Versorgungswerken oder anderen Spezialversicherungsträgern sind, wohl eher schwierig. Bei Beamten sieht der Staat aus GRünden der Kostenersparnis etwas anderes vor und bei selbständig oder nicht beschäftigten Personen gibt es mit Ausnahme derer, die rentenversichert sein müssen (z.B. Rechtsanwälte, Kunstler) gerade nicht das Privileg, in der Rentenversicherung verpflichtend Mitglied zu sein (Hier setzt man Beweglichkeit und Verantwortung zur Sorge in eigenen Angelegenheiten voraus). Bei allen Diskussionen heute wird aber übersehen, dass die Rentenversicherung zwei Weltkriege, die DDR und vieles andere überlebt hat und diese eine soziale Absicherung bietet. Das bot in der Vergangenheit keine Lebensversicherung, sondern nur die soziale Rentenversicherung.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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nö, es gibt nicht wenige Besserverdiener, die aus dem Rentensystem und seinem gesellschaftlichen Beitrag (außer ihren Steuern) komplett herausgenommen sind ...

Schaun wir mal - Beamte kannst Du nicht meinen, weil die Masse deren ist im mittleren/gehobenen Dienst und damit definitiv keine Besserverdiener.

Ansonsten gibt es die berufsständischen Versorgungswerke, aber auch das sind nach http://www.abv.de/tl_files/bilder_content/grafik_bm_dt_gr.jpg nicht wirklich enorme Zahlen und viele davon sind Freberufler und fielen damit eh aus der Pflichtversicherung.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
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Bei Arbeitnehmern ist dies mit Ausnahme der Arbeitnehmer, die in berufsständischen Versorgungswerken oder anderen Spezialversicherungsträgern sind, wohl eher schwierig. Bei Beamten sieht der Staat aus GRünden der Kostenersparnis etwas anderes vor und bei selbständig oder nicht beschäftigten Personen gibt es mit Ausnahme derer, die rentenversichert sein müssen (z.B. Rechtsanwälte, Kunstler) gerade nicht das Privileg, in der Rentenversicherung verpflichtend Mitglied zu sein (Hier setzt man Beweglichkeit und Verantwortung zur Sorge in eigenen Angelegenheiten voraus). Bei allen Diskussionen heute wird aber übersehen, dass die Rentenversicherung zwei Weltkriege, die DDR und vieles andere überlebt hat und diese eine soziale Absicherung bietet. Das bot in der Vergangenheit keine Lebensversicherung, sondern nur die soziale Rentenversicherung.
ja, aber selbst gescheiterte Selbständige, oder solche die nie selbst genügend vorgesorgt haben, bekommen im Alter vom Staat die Grundrente (was ja nichts anderes ist, als die Sozialhilfe), obwohl sie nie oder kaum in das RV-System einbezahlt haben. Mit anderen Worten, man hat vom Staat eine kostenlose Grunddeckungszusage.

Grundrente ... das ist das, was bald auch 50% der AN bekommen werden, obwohl sie 35, 40 oder gar 45 Jahre lang einbezahlt haben.
ist das gerecht?
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Schaun wir mal - Beamte kannst Du nicht meinen, weil die Masse deren ist im mittleren/gehobenen Dienst und damit definitiv keine Besserverdiener.

Ansonsten gibt es die berufsständischen Versorgungswerke, aber auch das sind nach http://www.abv.de/tl_files/bilder_content/grafik_bm_dt_gr.jpg nicht wirklich enorme Zahlen und viele davon sind Freberufler und fielen damit eh aus der Pflichtversicherung.
Besserverdiener im Solidarsinne sind alle oberhalb der BBG, da sie ebenfalls die Grundleistungen des Staates zugesichtert bekommen haben, obwohl sie sich nicht gleichwertig beteiligen.

Die Schweiz hat das anders gelöst, weil für die Schweiz ganz offensichtlich das Thema "Versorgung im Alter", also Rente, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, und keine, die nur Versicherte in einem Zwangsversicherungssystem was angeht.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.416
3.691
viele davon sind Freberufler und fielen damit eh aus der Pflichtversicherung.

Nicht wirklich, der Staat hat viele Freiberufler in die Rentenversicherung gezwungen. Das gilt für alle verkammerten Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Tierärzte, Steuerberater und -bevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Ingenieure) mit ihren Versorgungswerken als Alternative zur Rentenversicherung Bund. Zahlreiche sonst selbständig Tätige (selbstständige Lehrer und Erzieher (Lehrer, Pädagogen, Ausbilder, Erzieher, Dozenten und Lehrbeauftragte) ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer, selbstständig tätige Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege, Krankenpfleger und Krankenpflegehelfer, selbstständig tätige Masseure, sofern sie zum Großteil auf ärztliche Anordnung arbeiten, Hebammen und Entbindungspfleger und Seelotsen im öffentlichen Auftrag) sind Pflichtmitglied in der Rentenversicherung.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.416
3.691
ja, aber selbst gescheiterte Selbständige, oder solche die nie selbst genügend vorgesorgt haben, bekommen im Alter vom Staat die Grundrente (was ja nichts anderes ist, als die Sozialhilfe), obwohl sie nie oder kaum in das RV-System einbezahlt haben. Mit anderen Worten, man hat vom Staat eine kostenlose Grunddeckungszusage.

Grundrente ... das ist das, was bald auch 50% der AN bekommen werden, obwohl sie 35, 40 oder gar 45 Jahre lang einbezahlt haben.
ist das gerecht?

Gilt auch für all diejenigen, die sich mit 450 Euro Jobs über Wasser gehalten haben, niemals gearbeitet haben und andere. "Gescheiterte Freiberufler" sind heute weitgehend in den Versorgungswerken versichert und damit in der berufsständischen Solidargemeinschaft (die nicht der Steuerzahler trägt). Es gibt halt nebeneinander laufende Systeme. Was oft vergessen wird: Die gesetzliche Rentenversicherung bietet halt mehr als nur die reine Altersabsicherung.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
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Nicht wirklich, der Staat hat viele Freiberufler in die Rentenversicherung gezwungen. Das gilt für alle verkammerten Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Tierärzte, Steuerberater und -bevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Ingenieure) mit ihren Versorgungswerken als Alternative zur Rentenversicherung Bund. Zahlreiche sonst selbständig Tätige (selbstständige Lehrer und Erzieher (Lehrer, Pädagogen, Ausbilder, Erzieher, Dozenten und Lehrbeauftragte) ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer, selbstständig tätige Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege, Krankenpfleger und Krankenpflegehelfer, selbstständig tätige Masseure, sofern sie zum Großteil auf ärztliche Anordnung arbeiten, Hebammen und Entbindungspfleger und Seelotsen im öffentlichen Auftrag) sind Pflichtmitglied in der Rentenversicherung.
wichtige Gruppen fehlen aber halt.

als Beispiel nur:
Privatiers, Erben, Vermögende, Unternehmer, Anteilseigner, Vermieter usw.

die können sich im Zweifel ein (Einkommens-)Leben lang mit ihren Gewinnen aus dem Solidarsystem verabschieden, und im Notfall mit 70 dann zum Staat gehen und sagen: "zahl mir mal Grundrente ... ich bin irgendwie pleite"

außer ihren (auch zu diskutierenden) Steuern haben sie selbst aber nie was beigetragen ...
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.258
1.084
Nicht wirklich, der Staat hat viele Freiberufler in die Rentenversicherung gezwungen. Das gilt für alle verkammerten Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Tierärzte, Steuerberater und -bevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Ingenieure) mit ihren Versorgungswerken als Alternative zur Rentenversicherung Bund. Zahlreiche sonst selbständig Tätige (selbstständige Lehrer und Erzieher (Lehrer, Pädagogen, Ausbilder, Erzieher, Dozenten und Lehrbeauftragte) ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer, selbstständig tätige Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege, Krankenpfleger und Krankenpflegehelfer, selbstständig tätige Masseure, sofern sie zum Großteil auf ärztliche Anordnung arbeiten, Hebammen und Entbindungspfleger und Seelotsen im öffentlichen Auftrag) sind Pflichtmitglied in der Rentenversicherung.


Aus der Pflichtversicherung bezog sich auf die GRV, sorry - nicht auf die Versorgungswerke.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
8
MUC
... plus "Künstler" inkl. (v.a.) Journalisten, für die Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse besteht.
 

peter42

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09.03.2009
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wichtige Gruppen fehlen aber halt.

als Beispiel nur:
Privatiers, Erben, Vermögende, Unternehmer, Anteilseigner, Vermieter usw.

die können sich im Zweifel ein (Einkommens-)Leben lang mit ihren Gewinnen aus dem Solidarsystem verabschieden, und im Notfall mit 70 dann zum Staat gehen und sagen: "zahl mir mal Grundrente ... ich bin irgendwie pleite"

außer ihren (auch zu diskutierenden) Steuern haben sie selbst aber nie was beigetragen ...

Der Privatier der irgendwann Grundsicherung bezieht, ist aber so eine Ausnahme, dass alleine das Erwähnen schon merkwürdig ist. Grundsicherung/SH/H IV leitet sich schlicht aus Artikel 1 GG ab.

Und zum Thema Steuern und wer sie erwirtschaftet. stand ja oben schon was.


Habe auf die Schnelle nur die 2010-Zahlen gefunden, Gesamteinnamen der GRV: 251 Milliarden, davon 82 Milliarden, sprich ca. 1/3 als Zuschuss aus Steuermitteln.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.416
3.691
wichtige Gruppen fehlen aber halt.

als Beispiel nur:
Privatiers, Erben, Vermögende, Unternehmer, Anteilseigner usw.

die können sich im Zweifel ein (Einkommens-)Leben lang mit ihren Gewinnen aus dem Solidarsystem verabschieden, und im Notfall mit 70 dann zum Staat gehen und sagen: "zahl mir mal Grundrente ... ich bin irgendwie pleite"

außer ihren (auch zu diskutierenden) Steuern haben sie selbst aber nie was beigetragen ...

So ist das Leben. Du kannst noch ergänzen: Lebenskünstler, Arbeitsscheue, Wanderarbeiter, Asylbewerber aus Nordafrika und andere. In jedem System gibt es welche, die es bewusst oder unbewusst ausnutzen. Das lässt das System aber noch nicht falsch erscheinen. Dafür gib es Artikel 1 GG und wenn Du es anders willst, dann bietet sich z.B. das Leben in den USA an.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
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Der Privatier der irgenadwann Grundsicherung bezieht, ist aber so eine Ausnahme, dass alleine das Erwähnen schon merkwürdig ist. Grundsicherung/SH/H IV leitet sich schlicht aus Artikel 1 GG ab.
es geht nicht um die Grundrente, sondern darum, dass normale Arbeitnehmer ihre Steuern an den Staat zahlen müssen plus! RV Beitrag und sonstige Solidarbeiträge
die erwähnten Vermögensgruppen aber lediglich ihre Steuern und keine Solidarbeiträge ...

die Schweiz hat das als ungerecht entschieden, und dem stimme ich ausdrücklich zu