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Ich glaube, die Frage bezog sich weniger darauf, woher sie kommt bzw. wer sie eingeführt hat, sondern welche Sinnhaftigkeit eine solche Grenze hat. Die Antwort ist ganz einfach: Keine.
Und genau hier liegt das ganze Problem des derzeitigen Systems: Es ist ein Spielball der Politik, die je nach politischen Befindlichkeiten, eigener Ideologie, vermeintlicher oder tatsächlicher Klientel und kurzfristigen vermeintlichen Sachzwängen Geld mal hierhin und mal dorthin schiebt, mal die einen bevorzugt, die anderen benachteiligt, und selbst nicht so recht weiß, wer am Ende von diesem obskuren System profitiert und wer es finanziert.
Die Lösung wäre ganz einfach, nämlich dieses System dem Zugriff der Politiker zu entziehen.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum Krankenkassen Körperschaften öffentlichen Rechts sein müssen, und nicht auch in privater Rechtsform betrieben werden können. Da uns ja daukind erklärt hat, daß der Staat (angeblich) ohnehin nicht lenkend eingreift, erst recht nicht.
Jetzt kommt gleich wieder das Horror-Märchen von den armen Leuten mit den Herzfehlern, die keiner mehr versichert. Damit kann man (nur) kleine Kinder erschrecken. Merke: Eine Versicherungspflicht ist etwas anderes als eine Pflichtversicherung. Wenn diese Versicherungspflicht konsequent durchgeführt wird, gibt es auch niemanden, der um Aufnahme betteln muß, da nämlich jeder ab der Geburt durchgehend versichert ist.
Und genau hier liegt das ganze Problem des derzeitigen Systems: Es ist ein Spielball der Politik, die je nach politischen Befindlichkeiten, eigener Ideologie, vermeintlicher oder tatsächlicher Klientel und kurzfristigen vermeintlichen Sachzwängen Geld mal hierhin und mal dorthin schiebt, mal die einen bevorzugt, die anderen benachteiligt, und selbst nicht so recht weiß, wer am Ende von diesem obskuren System profitiert und wer es finanziert.
Die Lösung wäre ganz einfach, nämlich dieses System dem Zugriff der Politiker zu entziehen.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum Krankenkassen Körperschaften öffentlichen Rechts sein müssen, und nicht auch in privater Rechtsform betrieben werden können. Da uns ja daukind erklärt hat, daß der Staat (angeblich) ohnehin nicht lenkend eingreift, erst recht nicht.
Jetzt kommt gleich wieder das Horror-Märchen von den armen Leuten mit den Herzfehlern, die keiner mehr versichert. Damit kann man (nur) kleine Kinder erschrecken. Merke: Eine Versicherungspflicht ist etwas anderes als eine Pflichtversicherung. Wenn diese Versicherungspflicht konsequent durchgeführt wird, gibt es auch niemanden, der um Aufnahme betteln muß, da nämlich jeder ab der Geburt durchgehend versichert ist.