Wechsel in die PKV

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AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
21
MUC
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ein Arbeiter mit meinetwegen 60k Jahreslohn hat de jure 42% Steuersatz, dazu noch 15% KV Beitrag und 20% RV Beitrag.
vom Rest was übrig bleibt muss er irgendwie sein Leben bestreiten

...

Fragen über Fragen

Ich habe noch mehr Fragen:

1) Hat da jemand Grenzssteuersatz mit Durchschnittsteuersatz verwechselt?

2) Warum muss der Arbeiter seine GKV allein zahlen, wo doch eigentlich sein Arbeitgeber die Hälfte zahlt?
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.268
1.090
Ich habe noch mehr Fragen:

1) Hat da jemand Grenzssteuersatz mit Durchschnittsteuersatz verwechselt?

2) Warum muss der Arbeiter seine GKV allein zahlen, wo doch eigentlich sein Arbeitgeber die Hälfte zahlt?

@1: Macht er regelmäßig um die Fakten zu verzerren.

@2: Siehe 1, was er meint ist, dass der AN "eigentlich" 60l+10% AG-RV+7% der BBG-KV kostet.

Taschenspieler eben.
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
selbstverständlich erwirtschaftet der AN auch den AG-Anteil mit, auch das hatten wir schon einmal.
der sogenannte Arbeitgeberanteil ist eine blanke Worthülse und Nebelkerze, eigentlich und streng de facto ist auch das Lohnbestandteil des Arbeitnehmers, denn selbstverständlich erarbeitet er diesen Anteil mit!

und signifikante Fragen bleiben nach wie vor unbeantwortet:
zum Beispiel, warum es in der Schweiz genau so gehandhabt wird, und auch Vermögende ihren Beitrag zur Gesamtaufgabe "Rente" leisten müssen und warum nicht alle Vermögenden und Fabriken aus der Schweiz flüchten?

kann denn der geschäftsführende Eigentümer nicht überleben, wenn ihm neben seiner Steuer von den 250k auch noch 20% RV Beitrag abgezogen werden?
komisch, der Arbeiter mit nur 60k kanns doch auch ... !
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.268
1.090
selbstverständlich erwirtschaftet der AN auch den AG-Anteil mit, auch das hatten wir schon einmal.
der sogenannte Arbeitgeberanteil ist eine blanke Worthülse und Nebelkerze, eigentlich und streng de facto ist auch das Lohnbestandteil des Arbeitnehmers, denn selbstverständlich erarbeitet er diesen Anteil mit!


Komisch, dass ich noch nie über mein Gehalt inkl. der AG-Anteile verhandelt habe :rolleyes: - Du verzerrst einfach die Zahlen, wie es Dir in den Kram passt!
 
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Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
....

und eine andere Frage ist auch noch offen:
ein Arbeiter mit meinetwegen 60k Jahreslohn hat de jure 42% Steuersatz, dazu noch 15% KV Beitrag und 20% RV Beitrag.
vom Rest was übrig bleibt muss er irgendwie sein Leben bestreiten

...... und wieso kann die Schweiz genau selbiges tun, also Vermögende in die Rentekasse einzahlen lassen, ohne dass alle Firmen und Vermögenden aus der Schweiz abhauen, oder die Schweiz plötzlich der Hort des Neokommunismus wäre?

Fragen über Fragen

Der Arbeitnehnehmer zahlt nur bis zu BBG (aktuell 50.850 Euro) Beitrag in der GKV.
Der Beitrag für die GKV wird geteilt, AG und AN je zur Häfte, also je 7.424,10 Euro
Lediglich der Zusatzbeitrag von z.Zt. durchschnittlich 1% zahlt der AN alleine, also 508,50 Euro

Dazu kommt noch der Beitrag für die Pflege (aktuell 2,35%, ab 01.01.2017 dann 2,55%)
Auch diese Kosten teilen sich AG und AN je zur Hälfte a 597,49 Euro

So gesehen teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in D wenigstens die Kosten zur Krankenversicherung.
In der Schweiz beteiligt sich der Arbeitgeber gar nicht an den Beiträgen zur Krankenversicherung, das ist alleine auf den AN abgestellt.

Verstehe daher nicht wieso Du gerade die Schweiz als Beispiel heranziehst, wenn es hier um das Thema GKV vs PKV geht?
 
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Mr. Tequilla

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03.04.2014
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Komisch, dass ich noch nie über mein Gehalt inkl. der AG-Anteile verhandelt habe :rolleyes: - Du verzerrst einfach die Zahlen, wie es Dir in den Kram passt!
nö, von mir aus kannst du dann sagen, der AN hat nicht 60k Jahreseinkommen, sondern eigentlich 70k Jahreseinkommen, denn der AG-Anteil ist ebenfalls sein Lohnbestandteil.

gut, dann rechnen wir es halt so:
AN ... 70K gesamt erwirtschafteter Lohnanteil ... 42% Steuersatz, 15% KV, 20% RV, vom Rest muss er leben
AG .... 250K gesamt ausgezahlter Gehaltsanteil ... 45% Steuersatz, ~8.600 Euro freiwilliger KV-Beitrag (also ca. 3.5% vom Gehalt), 0.0% RV-Beitrag ... warum kann er nicht auch 20% RV Beitrag in die Gesellschaft zahlen?
kann er vom Rest dann nicht mehr leben?
warum kann der AN mit 70k vom Rest was über bleibt leben?
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
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Der Arbeitnehnehmer zahlt nur bis zu BBG (aktuell 50.850 Euro) Beitrag in der GKV.
Der Beitrag für die GKV wird geteilt, AG und AN je zur Häfte, also je 7.424,10 Euro
Lediglich der Zusatzbeitrag von z.Zt. durchschnittlich 1% zahlt der AN alleine, also 508,50 Euro

Dazu kommt noch der Beitrag für die Pflege (aktuell 2,35%, ab 01.01.2017 dann 2,55%)
Auch diese Kosten teilen sich AG und AN je zur Hälfte a 597,49 Euro

So gesehen teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in D wenigstens die Kosten zur Krankenversicherung.
In der Schweiz beteiligt sich der Arbeitgeber gar nicht an den Beiträgen zur Krankenversicherung, das ist alleine auf den AN abgestellt.

Verstehe daher nicht wieso Du gerade die Schweiz als beispiel heranziehst, wenn es hier um das Thema GKV vs PKV geht?
es gibt keine AN-AG Teilung.
ALLES erarbeitet der Arbeitnehmer, auch den AG-Anteil ... de facto ist auch das Teil seines Lohnes
 
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Mr. Tequilla

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03.04.2014
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die Frage, warum die Schweiz ALLE, auch Vermögende, Fabrikeigentümer, Erben und Selbständige, in die Rentenkasse einzahlen lassen kann, ohne dass die Alle abhauen, ist nach wie vor unbeantwortet !!
 

rotanes

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01.06.2010
7.016
6
HAM
AN ... 70K gesamt erwirtschafteter Lohnanteil ... 42% Steuersatz, 15% KV, 20% RV, vom Rest muss er leben?
Das ist kein Taschenspielertrick mehr, sondern Betrug!

60k brutto ergibt 39k netto (Steuerklasse 3)
60k brutto ergibt 34k netto (Steuerklasse 1)

http://www.brutto-netto-rechner.info/

Und wenn du die Abzüge für die RV nicht hättest, müsstest du entsprechend für dich und deinen Ehepartner fürs Alter ansparen.
 
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AntonBauer

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08.03.2009
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MUC
das ist doch wurst.
die Progression funktioniert beim geschäftsführenden Eigentümer mit 250K exakt gleich!

Die rechtlichen Grundlagen ist exakt gleich; aber sie funktioniert insofern nicht exakt gleich, als der 250k-Mensch den Progressionsbereich weit hinter sich gelassen hat und deswegen sein durchschnittl. Steuersatz tatsächlich bei 40+x angesiedelt ist, während der 60k-Mensch WEIT drunter ist.
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Was hat dieser Beitrag mit der GKV und PKV in Deutschland zu tun? :confused:
weil du das Prinzip "Beteiligung der Gewinner des Produktivitätsfortschrittes an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben" auch auf die Krankenversicherung anwenden kannst ...
bleibt im Prinzip genau dasselbe wie bei der Rente
 

peter42

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09.03.2009
13.268
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nö, von mir aus kannst du dann sagen, der AN hat nicht 60k Jahreseinkommen, sondern eigentlich 70k Jahreseinkommen, denn der AG-Anteil ist ebenfalls sein Lohnbestandteil.

gut, dann rechnen wir es halt so:
AN ... 70K gesamt erwirtschafteter Lohnanteil ... 42% Steuersatz, 15% KV, 20% RV, vom Rest muss er leben
AG .... 250K gesamt ausgezahlter Gehaltsanteil ... 45% Steuersatz, ~8.600 Euro freiwilliger KV-Beitrag (also ca. 3.5% vom Gehalt), 0.0% RV-Beitrag ... warum kann er nicht auch 20% RV Beitrag in die Gesellschaft zahlen?
kann er vom Rest dann nicht mehr leben?
warum kann der AN mit 70k vom Rest was über bleibt leben?


Und wieder das Milchmädchen, er zahlt keine 42% Steuern (der Spitzensatz ist hier irrelevant), sondern 21,8%!
 

Mr. Tequilla

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03.04.2014
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Die rechtlichen Grundlagen ist exakt gleich; aber sie funktioniert insofern nicht exakt gleich, als der 250k-Mensch den Progressionsbereich weit hinter sich gelassen hat und deswegen sein durchschnittl. Steuersatz tatsächlich bei 40+x angesiedelt ist, während der 60k-Mensch WEIT drunter ist.
nö.
mein Einkommen liegt meist weit oberhalb 250k
meine effektiv bezahlte Jahres-Einkommenssteuer aber bei etwa knapp um die 28 ... 30%

das unterscheidet sich von dem des 70K Arbeitnehmer kaum ...

das Entscheidende was ich nicht habe: ich habe keine 20% Abzüge von meinem Gehalt für das Rentensystem!
 

peter42

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09.03.2009
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:cry: :cry: :cry: :cry:

Das ist nicht Taschenspielerei, das ist tatsächliches Nichtwissen. Wer nimmt sich ein Herz und erklärt dem Herrn, wie die Progression funktioniert?

Wurde hier schon mehrfach versucht, es ist aber Taschenspielerei, da er/sie die Zahlen bewusst in seinem Sinne verdreht und auch munter (ohne Hinweis) zwischen absoluten Zahlen und Prozenten hin- und herwechselt.
 
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peter42

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09.03.2009
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es gibt keine AN-AG Teilung.
ALLES erarbeitet der Arbeitnehmer, auch den AG-Anteil ... de facto ist auch das Teil seines Lohnes

Ach so, der ÖD ist also nicht in der KV und RV, weil er ja nichts erwirtschaftet?:doh:

Die Sekretärin, die HR und der Controller dann auch nicht - Mann oh Mann!
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
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Dann kriegst du auch keine Rente und verhungerst im Alter von 65?
stimmt nicht.
ich bekomme genau dieselbe Rente, wie jemand der mit 1.500 netto 45 Jahre lang 20% seines erwirtschafteten Gesamtlohnes (also inklusive des AG-Anteils) in die Rentenkasse einbezahlt hat!
diese Rente nennt sich: Grundsicherung
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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stimmt nicht.
ich bekomme genau dieselbe Rente, wie jemand der mit 1.500 netto 45 Jahre lang 20% seines erwirtschafteten Gesamtlohnes (also inklusive des AG-Anteils) in die Rentenkasse einbezahlt hat!
diese Rente nennt sich: Grundsicherung

Die Grundsicherung hat genau nichts mit Einzahlungen in die RV zu tuen, sondern ist schlicht und einfach die Sozialhilfe für Rentner.

Und: "Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben die berechtigten Personen nur, soweit der Lebensunterhalt nicht aus dem Einkommen und/oder dem Vermögen sichergestellt werden kann." - also musst Du erstmal Dein Vermögen verzehren.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
stimmt nicht.
ich bekomme genau dieselbe Rente, wie jemand der mit 1.500 netto 45 Jahre lang 20% seines erwirtschafteten Gesamtlohnes (also inklusive des AG-Anteils) in die Rentenkasse einbezahlt hat!
diese Rente nennt sich: Grundsicherung

Die Grundsicherung wird aber nicht aus der Rentenkasse finanziert, sondern aus den laufenden Steuereinnahmen. Wenn du dann den Abstieg im Alter von 250 k p.a. auf 12 k machen möchtest - Bitte!

Ansonsten würde ich dir auch raten, 20% deiner Einnahmen freiwillig auf die hohe Kante zu legen.
 
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