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und eine andere Frage ist auch noch offen:
ein Arbeiter mit meinetwegen 60k Jahreslohn hat de jure 42% Steuersatz, dazu noch 15% KV Beitrag und 20% RV Beitrag.
vom Rest was übrig bleibt muss er irgendwie sein Leben bestreiten
...... und wieso kann die Schweiz genau selbiges tun, also Vermögende in die Rentekasse einzahlen lassen, ohne dass alle Firmen und Vermögenden aus der Schweiz abhauen, oder die Schweiz plötzlich der Hort des Neokommunismus wäre?
Fragen über Fragen
Der Arbeitnehnehmer zahlt nur bis zu BBG (aktuell 50.850 Euro) Beitrag in der GKV.
Der Beitrag für die GKV wird geteilt, AG und AN je zur Häfte, also je 7.424,10 Euro
Lediglich der Zusatzbeitrag von z.Zt. durchschnittlich 1% zahlt der AN alleine, also 508,50 Euro
Dazu kommt noch der Beitrag für die Pflege (aktuell 2,35%, ab 01.01.2017 dann 2,55%)
Auch diese Kosten teilen sich AG und AN je zur Hälfte a 597,49 Euro
So gesehen teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in D wenigstens die Kosten zur Krankenversicherung.
In der Schweiz beteiligt sich der Arbeitgeber gar nicht an den Beiträgen zur Krankenversicherung, das ist alleine auf den AN abgestellt.
Verstehe daher nicht wieso Du gerade die Schweiz als Beispiel heranziehst, wenn es hier um das Thema GKV vs PKV geht?