Wechsel in die PKV

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Insofern eine Basis gkv für wirklich alle mit 4 Versicherungen

Wenn man es realistisch sieht, sind wir ja auf dem Weg dahin.

Vor 50 Jahren gab es noch 1815 Krankenkassen, heute sind es noch 109. Von den 109 sind wiederum 80 Betriebskrankenkassen, die wahrscheinlich, da die Verwaltung oft im Unternehmen "mit läuft", die geringsten Kosten haben. Von den BKKs sind zahlreiche geschlossen, nehmen also keine neuen Mitglieder mehr auf.

Aktuell gibt es übrigens um die 33 Millionen normale Beitragszahler, 16 Millionen Rentner und 16 Millionen beitragsfrei versicherte Familienangehörige. Mit anderen Worten: Für 16 Millionen zahlt der Steuerzahler!
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
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415
Du siehst das aber nur aus deiner Brille.ich bin ja in identischer Situation. Dennoch möchte ich das das Land auch in Summe besser da steht.
Langfristig vernünftig ohne das individuelle auszuschalten muss Krankenversicherung und Rentenversicherung andere Wege gehen. Auch wenn ich im Augenblick Profiteur in beidem bin, sind das nicht die richtigen Bereiche um soziale schlachten zu schlagen.
 
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DerSenator

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08.01.2017
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MUC/INN
Ich möchte nicht, dass das Land besser da steht. Denn die Mehrheit hat sich die Situation so, wie sie ist, gewünscht und entsprechend ihr Kreuz gesetzt. Die Mehrheit wünscht, dass Kriegsflüchtlinge und (vor allem) Wirtschaftsmigranten entgegen der Verfassung aufgenommen werden und die gleichen sozialrechtlichen Leistungen erhalten wie die, die hier Steuern zahlen und ihre Sozialbeiträge leisten (ohne eine Debatte anstoßen zu wollen). Die Mehrheit wünscht dieses Steuersystem und die Mehrheit wünscht dieses Sozialsystem. Die Mehrheit wünscht nun aber auch den gezielten Konflikt der nunmal aus logischen Gründen gegebenen direkten Antipoden von Sozialstaat und Einwanderungsstaat. Das muss man in einer Demokratie so akzeptieren, wenngleich man für sich entscheiden kann, sich dieser Auffassung nicht anschließen zu wollen. Ich wünsche das nicht und bin froh, eine private Krankenversicherung zu haben (wenngleich diese die GKV quersubventioniert, wie gesagt, ich gehe davon aus, dass es diese GKV aufgrund der Wandlung zum Einwanderungsstaat und aus vielen anderen Gründen bald nicht mehr geben wird) und ich bin froh, ein eigenes Versorgungswerk zu haben. Niemals würde ich meinen Beruf aufgeben, schon allein vor diesem Hintergrund, keine Lust zu haben, auch nur einen Cent in die gesetzliche Rente einzahlen zu wollen. Das Land hat es mit einer solchen Mehrheit also gar nicht besser verdient, warum soll es dann besser dastehen? Der Fisch stinkt doch vom Kopf.

Das mag man nun insgesamt ggf. auch als asozial bezeichnen, wenn man aber sieht, was dieser Staat so treibt mit dem Geld, wofür er es zum Fenster raus wirft und wen er damit alimentiert, dann bezeichne ich das eher als Leistungsverweigerungsrecht. Das muss man sich durchaus auf der Zunge zergehen lassen: Ohne einen gewaltigen medialen Druck der letzten Tage hätte ich als Teil der "Solidargemeinschaft" ab September wieder zwei Herrschaften mehr bis an ihr Lebensende weiter alimentieren dürfen, die aus persönlicher Habgier die bislang einzigartigen Grundrechtseingriffe ausgenutzt haben, um sich persönlich zu bereichern. Da wird mir einfach schlecht. Und von den restlichen 707 MdBs will ich gar nicht reden. Ob da überhaupt einer dabei ist, der das Geld auch verdient hat?

Also koch ich lieber mein eigenes Süppchen, Stichwort Eigenverantwortung. Ich bin für mich verantwortlich, versichere mich selbst, zahle in mein Versorgungswerk ein und leiste den geringstmöglichen Steuerbeitrag, wenngleich er mitnichten dafür verwendet wird, wofür er eigentlich gedacht ist.
 
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DerSenator

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08.01.2017
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MUC/INN
ich finde es übrigens fast schon amüsant, dass nicht nur bereits versteuertes Einkommen im Falle des Herzstillstands und des irreversible Erlöschens sämtlicher Lebensfunktionen erneut versteuert werden muss, nein, sogar die mit versteuertem Einkommen einbezahlten und nur sehr marginal zurückerstatteten Rentenbeiträge werden erneut besteuert - Klagen gegen eine Doppelbesteuerung werden von den Finanzämtern bekriegt, Akten einfach mal vernichtet.

Nein nein, sogar Rückerstattungen der Krankenversicherung, die man dafür erhält, dass man nicht nur sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur PKV, sondern der Allgemeinheit nicht zur Last gefallen ist, keinen Platz im Krankenhaus in Anspruch nehmen musste oder einem anderen einen wichtigen Arzttermin weggeschnappt hat, selbst das hat man nochmal als Einkommen zu versteuern.
 

alex09

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09.12.2010
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ich finde es übrigens fast schon amüsant, dass nicht nur bereits versteuertes Einkommen im Falle des Herzstillstands und des irreversible Erlöschens sämtlicher Lebensfunktionen erneut versteuert werden muss, nein, sogar die mit versteuertem Einkommen einbezahlten und nur sehr marginal zurückerstatteten Rentenbeiträge werden erneut besteuert - Klagen gegen eine Doppelbesteuerung werden von den Finanzämtern bekriegt, Akten einfach mal vernichtet.

Nein nein, sogar Rückerstattungen der Krankenversicherung, die man dafür erhält, dass man nicht nur sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur PKV, sondern der Allgemeinheit nicht zur Last gefallen ist, keinen Platz im Krankenhaus in Anspruch nehmen musste oder einem anderen einen wichtigen Arzttermin weggeschnappt hat, selbst das hat man nochmal als Einkommen zu versteuern.

Und: es wird alles noch viel halsabschneiderischer in der Zukunft.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
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Richtig, da müssten die PKVler eigentlich im Sinne der Gleichbehandlung eine Steuergutschrift bekommen.

Ne. Der Staat verteilt immer um. Das ist seine Aufgabe. Sonst könnte der Nicht autofahrer ja auch eine Steuererstattugn verlangen, weil er keine Strassen in der Infrastruktur verlangt.
Da muss man mal die Kirche im Dorf lassen.
Ich hab Toi Toi Toi seit 20 jahren keine Polizei und keine Feuerwehr gebraucht. Soll ich das auch anfragen ?
 
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DerSenator

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08.01.2017
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MUC/INN
Ne. Der Staat verteilt immer um. Das ist seine Aufgabe. Sonst könnte der Nicht autofahrer ja auch eine Steuererstattugn verlangen, weil er keine Strassen in der Infrastruktur verlangt.
Da muss man mal die Kirche im Dorf lassen.
Ich hab Toi Toi Toi seit 20 jahren keine Polizei und keine Feuerwehr gebraucht. Soll ich das auch anfragen ?

Das ist leider ein hinkender Vergleich, weil der fliegende Jurist bereits vor ein paar Seiten ausgeführt hat, dass diese Ungleichbehandlung höchst verfassungswidrig ist. Aus einem einfachen Grund: es kann nicht angehen, dass alle Steuerzahler die Gesundheit der Kinder, deren Eltern gesetzlich versichert sind, voll finanzieren, die Kinder derer, die privat versichert sind, aber nicht durch den Steuerzahler finanziert werden, sondern durch die Eltern selbst.

Dass Du mit deinen Steuerbeiträgen den Staat bei der Erfüllung seiner Aufgaben (und nicht-Aufgaben) finanzierst, rechtfertigt hingegen keine Steuererstattung, nur weil Du dessen Leistungen nicht abgerufen hast.

Der Vergleich hinkt so sehr, dass mir gar kein blöder Gegenvergleich einfällt.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
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Das ist leider ein hinkender Vergleich, weil der fliegende Jurist bereits vor ein paar Seiten ausgeführt hat, dass diese Ungleichbehandlung höchst verfassungswidrig ist. Aus einem einfachen Grund: es kann nicht angehen, dass alle Steuerzahler die Gesundheit der Kinder, deren Eltern gesetzlich versichert sind, voll finanzieren, die Kinder derer, die privat versichert sind, aber nicht durch den Steuerzahler finanziert werden, sondern durch die Eltern selbst.

Dass Du mit deinen Steuerbeiträgen den Staat bei der Erfüllung seiner Aufgaben (und nicht-Aufgaben) finanzierst, rechtfertigt hingegen keine Steuererstattung, nur weil Du dessen Leistungen nicht abgerufen hast.

Der Vergleich hinkt so sehr, dass mir gar kein blöder Gegenvergleich einfällt.

Da fällt nix ein, weil der Übergang fliessend ist. Was dem einen als nicht korrekt erscheint, muss der BGH an anderer Stelle klären.
Die Familienversicherung , die über die Steuer finanziert wird, ist aber rechtssicher.

Wie gesagt, ich stehe ja auf deiner Seite, die verhältnissmässigkeit sollte aber schon gewahrt bleiben. Deswegen habe ich ja auch ( zu meinem eigenen Nachteil) den o.g. Weg empfohlen.
Kernproblem liegt woanders: EIGENE Arbeit darf nicht hoch besteuert werden. Da liegt der Affe begraben.
 

wasserkraft

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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STR
Von einer Frage, ob die PKV oder GKV zu einem passt sind wir nun bei Steuergerechtigkeit und Kapitalismus angekommen.

Ein echter Kapitalist schaut sich seine Alternativen an und wenn es hier ach so schlimm ist versucht er dies entweder es zu ändern oder er sucht sich ein anderes Land in dem er sich besser verwirklichen kann.

Ich bin bin PKV versichert und zahle meine Steuern in Deutschland.
In jungen Jahren hat mir der Staat die GKV bezahlt (Familienversichert) und dann das Studium (Bafög) ermöglicht. Nun verdiene ich gut und zahle entsprechend meine Steuern. Ein nehmen und geben. Klar gibt es Ausgaben mit denen ich nicht einverstanden bin. Im Grunde bin ich mit dem System hier sehr zufrieden und habe vor auch in den nächsten Jahrzehnten hier meine Steuern zu bezahlen.

Aus Kostengründen in die PKV zu wechseln sehe ich kritisch. Meine Entscheidung für einen Wechsel war mehr Leistung und Innovationen wie digitaler Arztbesuch (Video Call) schon jetzt selbstverständlich zu nutzen (in der GKV gibt es aktuell erste Pilotprojekte zu diesem Thema).
 

christian58

Reguläres Mitglied
06.02.2021
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Ist das nicht cool: Die PKV bekommt keinen Bundeszuschuss, hat eine höhere Verwaltungskostenquote, im Schnitt geringere Beiträge als für freiwillig in der GKV Versicherte (wegen der Vergleichbarkeit) und kann doch bessere Leistungen bieten und mehr pro Fall ans Gesundheitssystem zahlen.

Der Bundeszuschuss führt zu zusätzlichen Einnahmen und zusätzlichen Ausgaben. Was soll das damit zu tun haben, dass die PKV besser als die GKV ist?

"Geringere Beiträge als für freiwillig Versicherte" und "bessere Leistungen als in der GKV" kannst du nicht vergleichen. Für den, der sich PKV-versichern kann, mag das stimmen. Für einen Vergleich der besseren Leistung müsstest du allerdings den durchschnittlichen GKV-Beitrag mit dem durchschnittlichen PKV-Beitrag vergleichen.
 

peter42

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09.03.2009
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Ne. Der Staat verteilt immer um. Das ist seine Aufgabe. Sonst könnte der Nicht autofahrer ja auch eine Steuererstattugn verlangen, weil er keine Strassen in der Infrastruktur verlangt.
Da muss man mal die Kirche im Dorf lassen.
Ich hab Toi Toi Toi seit 20 jahren keine Polizei und keine Feuerwehr gebraucht. Soll ich das auch anfragen ?


Das sind Äpfel und Birnen, außerdem stehen dir beide jederzeit zur Verfügung und alleine das Vorhandensein beider hilft dir.
 

peter42

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Wer bezahlt denn die KVen? Ich würde annehmen, dass die Finanzierung in den Verwaltungskosten der GKVen berücksichtigt ist.

Nein wird von den Erstattungen einbehalten: "Die Aufgaben der kassenärztlichen Vereinigungen sind in §§ 75 und 77 SGB V geregelt. ... Finanziert werden die kassenärztlichen Vereinigungen i.d.R. durch einen Vomhundertsatz, der von der Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Tätigkeit erhoben und bei der Abrechnung der Vergütung einbehalten wird."
 
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christian58

Reguläres Mitglied
06.02.2021
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ich finde es übrigens fast schon amüsant, dass nicht nur bereits versteuertes Einkommen im Falle des Herzstillstands und des irreversible Erlöschens sämtlicher Lebensfunktionen erneut versteuert werden muss, nein, sogar die mit versteuertem Einkommen einbezahlten und nur sehr marginal zurückerstatteten Rentenbeiträge werden erneut besteuert - Klagen gegen eine Doppelbesteuerung werden von den Finanzämtern bekriegt, Akten einfach mal vernichtet.
Die Doppelbesteuerung betrifft quasi alle heutigen/künftigen Rentner, die ihre Beiträge nicht von der Steuer absetzen konnten. Meine Rentenbeiträge sind ja jetzt (fast) steuerfrei bzw. ich kann nahezu komplett von meinem zu versteuernden Einkommen absetzen. Später muss ich die Auszahlung versteuern.
Das ist in der Tag ein enormer Nachteil für alle bisherigen Rentner.

Nein nein, sogar Rückerstattungen der Krankenversicherung, die man dafür erhält, dass man nicht nur sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur PKV, sondern der Allgemeinheit nicht zur Last gefallen ist, keinen Platz im Krankenhaus in Anspruch nehmen musste oder einem anderen einen wichtigen Arzttermin weggeschnappt hat, selbst das hat man nochmal als Einkommen zu versteuern.
Die Rückerstattung wird nicht nochmal versteuert, sondern erstmalig versteuerst - so als hättest du es als Einkommen bekommen. Was ja auch der Fall ist. Was ist daran nicht richtig?
 

christian58

Reguläres Mitglied
06.02.2021
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Nein wird von den Erstattungen einbehalten: "Die Aufgaben der kassenärztlichen Vereinigungen sind in §§ 75 und 77 SGB V geregelt. ... Finanziert werden die kassenärztlichen Vereinigungen i.d.R. durch einen Vomhundertsatz, der von der Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Tätigkeit erhoben und bei der Abrechnung der Vergütung einbehalten wird."
Ich würde die Ausgaben dann allerdings nicht den Verwaltungskosten der GKV zurechnen, sondern den Ärzten. So wie die Ärzte ja auch bei der PKV-Abrechnung Aufwand haben - durch Schreiben der Rechnung, Eintreiben des Rechnungsbetrags oder Abtretung derselben an entsprechende Dienstleister.
 

DerSenator

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Die Rückerstattung wird nicht nochmal versteuert, sondern erstmalig versteuerst - so als hättest du es als Einkommen bekommen. Was ja auch der Fall ist. Was ist daran nicht richtig?

Nein. Als Selbstständiger kann ich maximal 2.600 Euro pa meiner Krankenversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen. Ich zahle 600€ Beitrag bei der Allianz p.a. (exklusive Pflegeversicherung), also 7.200€.
Da ich in der ESt-Erklärung nur 2.600€ geltend machen kann, zahle ich 4.600€ Krankenversicherungsbeiträge mit meinem versteuerten Einkommen. Heuer bekomme ich 1.800€ Krankenversicherungsbeiträge für 2020 erstattet. Natürlich wird der Staat sagen "ja aber die werden doch auf den Betrag angerechnet, den man in der ESt-Erklärung steuerlich geltend machen kann." - ich sage, "und was ist mit den übrigen 4.600€?" Denn eigentlich bezahle ich gerade einen wesentlichen Teil meiner Versicherungsbeiträge aus meinem versteuerten Einkommen. Rechnet man die Rückerstattung dem zu, wird die Rückerstattung nicht erstmalig, sondern doppelt versteuert.
 
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peter42

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Ich würde die Ausgaben dann allerdings nicht den Verwaltungskosten der GKV zurechnen, sondern den Ärzten. So wie die Ärzte ja auch bei der PKV-Abrechnung Aufwand haben - durch Schreiben der Rechnung, Eintreiben des Rechnungsbetrags oder Abtretung derselben an entsprechende Dienstleister.

OK, wir sind uns also einig, dass die Kosten eben nicht in den Sätzen drin sind, vorhin hast du nämlich noch das Gegenteil behauptet.
 

EinerWieKeiner

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Das sind Äpfel und Birnen, außerdem stehen dir beide jederzeit zur Verfügung und alleine das Vorhandensein beider hilft dir.

Nun gut, die GKVen stehen dir ja mit den "Subventionen" grundsätzlich auch zur Verfügung, genau wie der KIGA oder die Schule oder oder oder
Also das herauspicken der Subvention der GKV ist genauso systemisch schlecht wie der Zuschuss in die rentenkasse oder Beihilfe. Das sind politische gewollte Instrumente.
Das muss dann auch in toto geändert werden.
ursprünglich ging es um die Effizienz der Kassen und versicherungen.
Wir sind uns wohl einig, dass es grosse teile der Bevökerung gibt, die weder eine PKV nutzen noch brauchen könnten, weil sie damit überfordert wären.
Für die ist eine Plastikkarte gut.
 
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EinerWieKeiner

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11.10.2009
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Nein. Als Selbstständiger kann ich maximal 2.600 Euro pa meiner Krankenversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen. Ich zahle 600€ Beitrag bei der Allianz p.a. (exklusive Pflegeversicherung), also 7.200€.
Da ich in der ESt-Erklärung nur 2.600€ geltend machen kann, zahle ich 4.600€ Krankenversicherungsbeiträge mit meinem versteuerten Einkommen. Heuer bekomme ich 1.800€ Krankenversicherungsbeiträge für 2020 erstattet. Natürlich wird der Staat sagen "ja aber die werden doch auf den Betrag angerechnet, den man in der ESt-Erklärung steuerlich geltend machen kann." - ich sage, "und was ist mit den übrigen 4.600€?" Denn eigentlich bezahle ich gerade einen wesentlichen Teil meiner Versicherungsbeiträge aus meinem versteuerten Einkommen. Rechnet man die Rückerstattung dem zu, wird die Rückerstattung nicht erstmalig, sondern doppelt versteuert.

Wieso solltest du nur 2600 ansetzen können?
 

EinerWieKeiner

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11.10.2009
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Ich würde die Ausgaben dann allerdings nicht den Verwaltungskosten der GKV zurechnen, sondern den Ärzten. So wie die Ärzte ja auch bei der PKV-Abrechnung Aufwand haben - durch Schreiben der Rechnung, Eintreiben des Rechnungsbetrags oder Abtretung derselben an entsprechende Dienstleister.

Nein. Die private re schreibe ich einmal, verschicke sie. erhalte 100%.
Die GKV Abrechnung ist leider komplexer, die reiche ich auch ein, davon wird mir dann noch die Slebstverwaltung abgezogen. Der Arzt zahlt es also 2 mal. einmal in der praxis direkt und dann nochmal an der KV.
 

peter42

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09.03.2009
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Nun gut, die GKVen stehen dir ja mit den "Subventionen" grundsätzlich auch zur Verfügung, genau wie der KIGA oder die Schule oder oder oder
Also das herauspicken der Subvention der GKV ist genauso systemisch schlecht wie der Zuschuss in die rentenkasse oder Beihilfe. Das sind politische gewollte Instrumente.
Das muss dann auch in toto geändert werden.
ursprünglich ging es um die Effizienz der Kassen und versicherungen.
Wir sind uns wohl einig, dass es grosse teile der Bevökerung gibt, die weder eine PKV nutzen noch brauchen könnten, weil sie damit überfordert wären.
Für die ist eine Plastikkarte gut.

Im Prinzip ja, aber eine Kostenaufstellung für den Patienten wäre auf jeden Fall gut.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Das ist leider ein hinkender Vergleich, weil der fliegende Jurist bereits vor ein paar Seiten ausgeführt hat, dass diese Ungleichbehandlung höchst verfassungswidrig ist. Aus einem einfachen Grund: es kann nicht angehen, dass alle Steuerzahler die Gesundheit der Kinder, deren Eltern gesetzlich versichert sind, voll finanzieren, die Kinder derer, die privat versichert sind, aber nicht durch den Steuerzahler finanziert werden, sondern durch die Eltern selbst.

Dass Du mit deinen Steuerbeiträgen den Staat bei der Erfüllung seiner Aufgaben (und nicht-Aufgaben) finanzierst, rechtfertigt hingegen keine Steuererstattung, nur weil Du dessen Leistungen nicht abgerufen hast.

Der Vergleich hinkt so sehr, dass mir gar kein blöder Gegenvergleich einfällt.

Ich würde es mal aus Sicht der Kinder, denn das sind die betroffenen, sehen. Kinder werden ungleich behandelt, weil ihre Eltern (vielleicht sogar gezwungen: Beamte etc) in der PKV sind. Diese Kinder erhalten keinen Zugang zu staatlich finanzierter Krankheitsvorsorge. Das wäre das, was die Unicef in jedem Drittweltland anprangert. Andere Kinder bekommen diese, nur weil ihre Eltern keine Beamten sind. Komisch, nicht wahr? Das lässt sich aus meiner Sicht weder mit sozialen Argumenten (es trifft auch das Kind vom kleinsten Beamten) noch mit irgendwelchen anderen validen Argumenten stützen.
 
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