Wechsel in die PKV

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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
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Nur noch eines: Artikel 3 regelt nicht, dass Du Dich nicht subjektiv benachteiligt fühlen sollst oder darfst, sondern dass Du objektiv nicht benachteiligt wirst.

So ! Erwischt! Du wolltest es oben aus der Sicht des Kindes darstellen. Das Kind wird objektiv doch gar nicht benachteiligt, da es auf Kosten der Eltern (!) eine bessere versorgung als das GKV Kind erfährt.
Klar, die Eltern zahlen dafür, aber nicht das Kind.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.862
415
Nennt mir doch mal einen sachlichen Grund, warum der Staat aus Steuermitteln dem Kind des gesetzlich versicherten Geschäftsführer mit 500.000 EUR Jahreseinkommen die Krankenversicherung bezahlt, während das Kind des Wachtmeister im Justizdienst mit 30.000 EUR diese Krankenversicherung selbst zahlen muss?? Bislang lese ich dazu außer Sozialneiderargumenten nichts.

Und @Einerwiekeiner: Nein, ich will mein Kind nicht im GKV System haben. Es steht aber jedem GKV Versicherten frei, sich über eine Zusatzversicherung bessere Leistungen zu sichern. Die Grundversorgung, die aus Steuermitteln bezahlt wird, müsste aber für alle gleich sein

Dein Beispiel mit GF im Vergleich zum beamteten Wachtmeister ist leider kein Gutes. Der Ausgleich wird und soll über die Steuer wahrgenommen werden, nicht über die Krankenversicherung. Ist also richtig so. Der beamte zahlt nix, der GF zahlt ca. als verheirateter Alleinverdiener ca. 200.000 EKSt .
Der beamte verdient JETZT nicht viel aber seine Pension ist wiederum steuerfrei und höher als eine vergleichbare Rente. Und entgegen deiner Darstellung muss er nur max. 50% privat versichern, was sehr günstig ist in einem Beamtentarif bei höherer Leistung. Auch kein grund zu jammern. Der GF zahlt sein 880. kann er sich auch leisten. Dazu Zusatzversicherungen um in etwa auf den Stand von Beihilfe und PKV zu kommen, ist er bei 950 Kosten.
Das vielleicht nicht fair bis ins letzte Detail, aber es schon ganz ok. Ich kann in dem Fall keine soziale Ungerechtigkeit erkennen, bis vielleicht auf die 30k - 500k. Aber das ist ein anderes Thema

Und bzgl. der Grundversorgung hast du völlig recht. Das ist ja auch das, was ich für richtig halte. Aber das wird dann für das PKV Kind trotzdem nicht günstiger oder besser, weil du ja EINKOMMENSABHÄNGIG diese Grundversorgung mit finanzieren wirst.
Deswegen plädiere ich auch für Abschaffung von prozentualen Beiträge für die GKV. Basisbeitrag für alle gleich, ausgleich einzig über die Steuern.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.862
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Seit wann ist die Pension steuerfrei?

Sorry, schlecht fomuliert. Da er ja nichts eingezahlt hat , ist es erstmal gedanklich frei von Steuer.

Dann gilt:

"Die Bezüge aus der Pension für Beamte unterliegen der Einkommenssteuer. Betriebsrenten und Beamtenpension werden steuerlich auf die gleiche Art behandelt. Das bedeutet, dass der gesamte Betrag, abzüglich eines Versorgungsfreibetrags, versteuert werden muss."
Der versorgungsfreibetrag ist ja ganz ordentlich, kenne jedenfalls keinen, der sich mit einer Pension benachteiligt fühlt.

Aber du hast recht. ich habs falsch geschrieben.
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
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So ! Erwischt! Du wolltest es oben aus der Sicht des Kindes darstellen. Das Kind wird objektiv doch gar nicht benachteiligt, da es auf Kosten der Eltern (!) eine bessere versorgung als das GKV Kind erfährt.
Klar, die Eltern zahlen dafür, aber nicht das Kind.

Das ist doch - mit Verlaub - Blödsinn.

Natürlich ist das Kind benachteiligt, weil das Kind (und nicht die Eltern) die steuerfinanzierte Krankenversicherung nicht in Anspruch nehmen darf. Das Kind wird anders behandelt, nicht die Eltern. Nur weil ein anderer (zwangsweise) die Lasten übernimmt, befreit dies den Staat nicht davon, gleiche Sachverhalte gleich zu behandeln.
 
Zuletzt bearbeitet:

marco50

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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
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Das ist doch - mit Verlaub - Blödsinn.

Natürlich ist das Kind benachteiligt, weil das Kind (und nicht die Eltern) die steuerfinanzierte Krankenversicherung nicht in Anspruch nehmen darf. Das Kind wird anders behandelt, nicht die Eltern. Nur weil ein anderer (zwangsweise) die Lasten übernimmt, befreit dies den Staat nicht davon, gleiche Sachverhalte gleich zu behandeln.

Sorry nein. Das Kind und darum ging es dem Laywer ja erfährt die bessere medizinische Behandlung in der PKV. Der Anspruch, den es hätte, auch vom Staat ( schlechter) versorgt zu werden will es doch gar nicht haben. Warum sollte das kind zum eigenen Nachteil sich den Anspruch sichern?
 

bonkers

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19.03.2011
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Das ist das Sozialneider-Argument. Es geht darum, dass der Staat einem Kind die Krankenfürsorge bezahlt und einem anderen nicht. Und das hat herzlich wenig mit dem Einkommen zu tun. Beamte sind zwangsweise in der PKV, meine Frau verdient ziemlich gut, war aber schon immer in der GKV. Der soziale Hintergrund ist ein Scheinargument. Sonst heißt es ja auch immer Chancengleichheit oder Chancengerechtigkeit und alles losgelöst von den Eltern. Wenn es dann auf einmal mal in die andere Richtung ausschlägt, dann soll es auf die Eltern ankommen?

Nennt mir doch mal einen sachlichen Grund, warum der Staat aus Steuermitteln dem Kind des gesetzlich versicherten Geschäftsführer mit 500.000 EUR Jahreseinkommen die Krankenversicherung bezahlt, während das Kind des Wachtmeister im Justizdienst mit 30.000 EUR diese Krankenversicherung selbst zahlen muss?? Bislang lese ich dazu außer Sozialneiderargumenten nichts.
Nun, dann sollten wir doch die PKV ohne Einkommensgrenze freigeben, mal sehen was dann passiert. Beim Beitrag der GKV ist das inviduelle Risko (z.B. alterbedingt) nicht Beitragsrelevant, es geht vielmehr darum die Möglichkeit des Einzelnen zum Gunsten der Gesellschaft auszuschöpfen, dafür gibt es hier dann die gesellschaftliche Komponente zu der individuell auch die Mitversicherung des Kindes zählt und natürlich freut sich der GKV Versicherte die einkommensschwachen Mitglieder oder jene ohne Einküfte teilzufinanzieren der Rest zahlt der Staat mit Pauschalen (Sozialhilfe, Harz IV, Flüchtlinge und Asylanten), sofern diese als auskömmlich erachtet werden, sollte sich die PKV doch zwangssoldarisieren - was sie nicht machen werden. Bei der PKV wird der Beitrag und das Leistungsprogramm weitestgehend individuell für den Versicherten kalkuliert, was dann bei einem weiteren Versicherten, dem Kind zwangsläufig zu einer Beitragsanpassung führt. Also..

Und @Einerwiekeiner: Nein, ich will mein Kind nicht im GKV System haben. Es steht aber jedem GKV Versicherten frei, sich über eine Zusatzversicherung bessere Leistungen zu sichern. Die Grundversorgung, die aus Steuermitteln bezahlt wird, müsste aber für alle gleich sein

Was natürlich stimmt ist, dass Du mit Zusatzversicherungen niemals das Leistungsspektrum der PKV abgedeckt bekommst, Dein Beitrag weiterhin ein mehrfaches eines PKV-Versicehrten beträgt und die GKV, dich für private oder teilprivate Behandlungen bei Behandlungsfehlern (und deren Beseitigung) nicht unterstützt. Bei +1 erlebt, der falsch ausgeführte Stiftzahn war keine Kassenleistung, da hat die TK "Tschüß" gesagt...

Erläutere mir doch mal als freiwillig in der GKV-Versicherter, welche Grundversorgung ich erhalte, die steuerfinanziert wird.
Einnahmen GKV 2019: 250 Mrd € https://de.statista.com/statistik/d...zlichen-krankenversicherungen-in-deutschland/
Bundeszuschuß GKV 2019: 14,5 Mrd € (5,8 % der Einnahmen) https://de.statista.com/statistik/d...age/zuschuss-des-bundes-zum-gesundheitsfonds/
Anzahl Versicherte GKV: 73 Mio Personen https://www.vdek.com/presse/daten/b_versicherte.html (Einnahme 3.424 € je Versicherte und da die Ausgaben höher als die Einnahmen waren rechen wir mal mit 3.500 € Ausgaben, da reichen die Staatszuschusse genau für 4.2 Mio Menschen, dann addiere doch mal Harz IV, Flüchtlinge und Asylbewebrer nach dem 18 Monaten zusammen, um jetzt mal ein paar Gruppen zu nennen, übrigens Deine Grundfinanzierung, die es ja nicht gibt oder ich nicht gefunden habe liegt bei 198 € je Versichertem)
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Dein Beispiel mit GF im Vergleich zum beamteten Wachtmeister ist leider kein Gutes. Der Ausgleich wird und soll über die Steuer wahrgenommen werden, nicht über die Krankenversicherung. Ist also richtig so. Der beamte zahlt nix, der GF zahlt ca. als verheirateter Alleinverdiener ca. 200.000 EKSt .
Der beamte verdient JETZT nicht viel aber seine Pension ist wiederum steuerfrei und höher als eine vergleichbare Rente. Und entgegen deiner Darstellung muss er nur max. 50% privat versichern, was sehr günstig ist in einem Beamtentarif bei höherer Leistung. Auch kein grund zu jammern. Der GF zahlt sein 880. kann er sich auch leisten. Dazu Zusatzversicherungen um in etwa auf den Stand von Beihilfe und PKV zu kommen, ist er bei 950 Kosten.
Das vielleicht nicht fair bis ins letzte Detail, aber es schon ganz ok. Ich kann in dem Fall keine soziale Ungerechtigkeit erkennen, bis vielleicht auf die 30k - 500k. Aber das ist ein anderes Thema

Und bzgl. der Grundversorgung hast du völlig recht. Das ist ja auch das, was ich für richtig halte. Aber das wird dann für das PKV Kind trotzdem nicht günstiger oder besser, weil du ja EINKOMMENSABHÄNGIG diese Grundversorgung mit finanzieren wirst.
Deswegen plädiere ich auch für Abschaffung von prozentualen Beiträge für die GKV. Basisbeitrag für alle gleich, ausgleich einzig über die Steuern.


Beamtenpensionen waren und sind nicht steuerfrei, deshalb kam es zu dem Urteil, dass künftig alle Renten versteuert werden müssen.
 

peter42

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09.03.2009
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Sorry nein. Das Kind und darum ging es dem Laywer ja erfährt die bessere medizinische Behandlung in der PKV. Der Anspruch, den es hätte, auch vom Staat ( schlechter) versorgt zu werden will es doch gar nicht haben. Warum sollte das kind zum eigenen Nachteil sich den Anspruch sichern?
Die Ungleichbehandlung liegt in der Bezahlung in einem Fall zahlt der Staat für die GKV-Versirgung, im anderen garnicht.
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
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Ich habe den Eindruck, dir fällt es schwer, den konkreten Vorwurf von Flying Lawer nachzuvollziehen.

Blende einfach die Eltern aus. Man kann es auch anders darstellen, was das Problem vielleicht plakativer darstellt:

Stell dir vor, alle Kinder unter 18 Jahre außer solchen mit blauen Augen profitieren von einem staatlich finanziertem Gesundheitssystem. Kinder unter 18 mit blauen Augen ist der Zugang zum staatlich finanzierten Gesundheitssystem versperrt und müssen sich anderweitig auf eigene Kosten versichern. Kinder mit blauen Augen werden somit ohne rechtfertigenden Grund diskriminiert. Das ist verfassungswidrig.

Ob du mit grünen oder blauen Augen oder in eine GKV- oder PKV-Familie hinein geboren wirst, ist für das Kind nicht beeinflussbar. Daher kommt die unzulässige Ungleichbehandlung.

Und das Kind bis zum Alter von 18 Jahren obliegt der Obhut von wem, jenen Personen, welche die Entscheidung PKV vs. GKV trafen. Wenn es darum geht irgendwo hingeboren zu werden, lass uns dies mal mit dem Erbe und dessen Besteuerung durchspielen: Ein Kind wird eine wohlhabende oder weniger wohlhabende Familie hereingeboren,ist für das Kind nicht beeinflußbar... Nicht wahr?
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.862
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Aber ich denke es ist klar, was alle Seiten meinen und ich sehe theoretisch auch handlungsbedarf.
Aber wie das praktisch in dieser Republik gemacht werden sollte..... wohl eher wird da nichts passieren
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Und das Kind bis zum Alter von 18 Jahren obliegt der Obhut von wem, jenen Personen, welche die Entscheidung PKV vs. GKV trafen. Wenn es darum geht irgendwo hingeboren zu werden, lass uns dies mal mit dem Erbe und dessen Besteuerung durchspielen: Ein Kind wird eine wohlhabende oder weniger wohlhabende Familie hereingeboren,ist für das Kind nicht beeinflußbar... Nicht wahr?


Bei allen Sozis dieser Welt geht es spätestens seit der Diskussion um die Gesamtschule darum, dass es nicht auf die Eltern ankommen darf. Und komisch, Du bringst das Argument jetzt genau anders herum. Die Kinder sind gleich zu behandeln, egal wo die Eltern herkommen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.467
3.837
Erläutere mir doch mal als freiwillig in der GKV-Versicherter, welche Grundversorgung ich erhalte, die steuerfinanziert wird.

Ganz einfach: Die kostenlose Mitversicherung für Deinem (wenn es den gibt) nicht arbeitenden Ehepartner und alle Deine Kinder. Und bei Dir den blauen Kinderkrankenschein. Oder die bezahlte Freistellung während Corona. Alles aus Steuermitteln für GKV Versicherte bezahlt. Nicht für PKV Versicherte. Und wenn Du nix davon hast sei es drum. Es geht nicht um Dich persönlich, sondern um die Gleich- oder Ungleichbehandlung von Kindern.
 

alibi

Erfahrenes Mitglied
27.07.2013
279
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HAM / GOT
Ganz einfach: Die kostenlose Mitversicherung für Deinem (wenn es den gibt) nicht arbeitenden Ehepartner und alle Deine Kinder. Und bei Dir den blauen Kinderkrankenschein. Oder die bezahlte Freistellung während Corona. Alles aus Steuermitteln für GKV Versicherte bezahlt. Nicht für PKV Versicherte. Und wenn Du nix davon hast sei es drum. Es geht nicht um Dich persönlich, sondern um die Gleich- oder Ungleichbehandlung von Kindern.

Aber jetzt mal ganz blöd gefragt: Du wusstest das doch als du dich für die PKV entschieden hast und wolltest doch so behandelt werden? Klar, Corona war damals nicht auf dem Horizont, aber das Prinzip und die Unterschiede zwischen PKV und GKV waren ja klar.

Du gehst ja auch nicht in die Eisdiele, bestellst dir ein Erdbeereis und krakeelst dann rum dass die anderen Schokolade bekommen und du das jetzt auch noch willst...

Wir finanzieren alle mit Steuern Sachen die wir nicht in Anspruch nehmen bzw. die uns nicht tangieren. Ich bin unverheiratet und hab keine Kinder - trotzdem maule ich nicht rum dass ich mit meinem Steuern Sachen für Kinder und Familien mitfinanziere.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.270
1.095
Verstehe ich nicht. Die Kinder bekommen in beiden Fällen (GKV oder PKV) eine ärztliche Versorgung und müssen in beiden Fällen nicht selbst dafür bezahlen. Also wenn es um die Kinder geht - wo ist das Problem?

Das die Kinder staatlicherseits ungleich behandelt werden.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Das die Kinder staatlicherseits ungleich behandelt werden.

Nein. Die Eltern der Kinder werden ungleich behandelt - und zwar dafür, dass sie "irgendwann" (bewusst) eine Entscheidung getroffen haben. Sowohl in der GKV als auch in der PKV erhalten Kinder ärztliche Versorgungen und ein Dritter zahlt die Rechnung dafür. In einem Fall die Eltern, im anderen Fall der Staat.

Wollt ihr etwa auch behaupten, dass es eine staatliche Ungleichbehandlung ist, dass Kinder von Hartz4 Empfängern "anders" behandelt werden, weil diese vom Staat einen gewissen Satz an Leistungen erhalten, während Kinder von Arbeitnehmern diesen "Satz" durch die Eltern bekommen (oder zumindest bekommen sollten....)?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Aber jetzt mal ganz blöd gefragt: Du wusstest das doch als du dich für die PKV entschieden hast und wolltest doch so behandelt werden? Klar, Corona war damals nicht auf dem Horizont, aber das Prinzip und die Unterschiede zwischen PKV und GKV waren ja klar.

Du gehst ja auch nicht in die Eisdiele, bestellst dir ein Erdbeereis und krakeelst dann rum dass die anderen Schokolade bekommen und du das jetzt auch noch willst...

Wir finanzieren alle mit Steuern Sachen die wir nicht in Anspruch nehmen bzw. die uns nicht tangieren. Ich bin unverheiratet und hab keine Kinder - trotzdem maule ich nicht rum dass ich mit meinem Steuern Sachen für Kinder und Familien mitfinanziere.

Es geht nicht um mich. Es geht um Kinder. Ganz einfach.

Kinder haften nicht für ihre Eltern. Kinder sind gleich zu behandeln. Artikel 3 Grundgesetz. Ob rote oder grüne Haare, schwarz oder weiß, katholisch oder evangelisch oder gar nix, ob die Eltern in der GKV oder in der PKV. Ob die Eltern doof waren und selbst in der PKV sind oder ob sie schlau waren und in der GKV sind (oder umgekehrt).

Andere würden Dir übrigens sagen, dass Du nix zu maulen hast. Du hast keine Kinder und tust damit nichts für die Rentenversicherung und den Fortbestand der Gesellschaft sondern gibst egoistisch Deine Kohle nur für Dich selbst aus. :)