Wechsel in die PKV

ANZEIGE

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
ANZEIGE
Z.B. Beamte sind (außer in HH) faktisch zur PKV gezwungen.

Wie soll dieses "faktisch" denn bitte aussehen? Selbstverständlich kann sich jeder Beamte freiwillig gesetzlich versichern. Und wem es zu teuer ist, der geht entweder in die PKV oder wird kein Beamter.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.258
1.084
Wie soll dieses "faktisch" denn bitte aussehen? Selbstverständlich kann sich jeder Beamte freiwillig gesetzlich versichern. Und wem es zu teuer ist, der geht entweder in die PKV oder wird kein Beamter.

Eben 2-3-facher Beitrag ist faktisch. Im mittleren Dienst garnicht darstellbar.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.834
397
Eben 2-3-facher Beitrag ist faktisch. Im mittleren Dienst garnicht darstellbar.


Also das spielt doch keine Rolle. Faktisch ist etwas anderes. Wenn der Beitrag oder 3 mal so hoch ist, verdient er auch entsprechend.
In Niedersachsen freie Wahl und mein bester Freund ( Lehrer) hat sich stark gegen meine Empfehlung GKV versischert.
Insofern : Freie Wahl !
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.418
3.691
Also das spielt doch keine Rolle. Faktisch ist etwas anderes. Wenn der Beitrag oder 3 mal so hoch ist, verdient er auch entsprechend.
In Niedersachsen freie Wahl und mein bester Freund ( Lehrer) hat sich stark gegen meine Empfehlung GKV versischert.
Insofern : Freie Wahl !

Da vergisst Du eines: Du zahlst als gesetzlich versicherter Beamter den vollen Krankenkassenbeitrag bestehend aus AG und AN Anteil, denn bei Beamten wird der AG Anteil quasi durch die Beihilfe ersetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: peter42

Kimsbrand

Erfahrenes Mitglied
28.04.2014
275
88
@Flying Lawyer: Ich weiß was du meinst, aber es gibt einen kleinen Unterschied: Die Beihilfe (zumindest bei den Bundesbeamten) ist eine Beteiligung an den tatsächlich auftretenden Krankheitskosten. AG und AN-Anteil sind hingegen monatlich zu entrichtende pauschale Versicherungsbeiträge. Das macht es zu Beginn des Dienstverhältnisses (und eine lange Zeit danach) für den Staat ja so attraktiv: Er muss nur zahlen, wenn ein Beihilfeberechtigter auch tatsächlich krank ist.

Aus diesem Grund ist auch der Wechsel zur GKV für (Bundes-)beamten, wie bereits dargestellt, für den einzelnen Beamten unzweckmäßig, da er den monatl. AG und AN Anteil der GKV bezahlen muss. Bei einer zweistelligen Kinderanzahl mag es sich dann vielleicht lohnen...
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Nach § 225 SGB V sind die Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen vom Staat abzugelten. Dazu gehören die hier diskutierten Positionen.

Ich nehme an Du meinst §221 SGB V? Und danach ist dieser Betrag auf 14.5 Mrd Euro gedeckelt. Beitragsfreie GKV Mitglieder verursachen allerdings Kosten in Höhe von annähernd 40 Mrd Euro. Daher weiß ich nicht genau was Du mir sagen willst.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.418
3.691
Ich nehme an Du meinst §221 SGB V? Und danach ist dieser Betrag auf 14.5 Mrd Euro gedeckelt. Beitragsfreie GKV Mitglieder verursachen allerdings Kosten in Höhe von annähernd 40 Mrd Euro. Daher weiß ich nicht genau was Du mir sagen willst.

Gedeckelt im SGB V und wird regelmäßig im Haushaltsbegleitgesetz der Realität angepasst.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.834
397
Da vergisst Du eines: Du zahlst als gesetzlich versicherter Beamter den vollen Krankenkassenbeitrag bestehend aus AG und AN Anteil, denn bei Beamten wird der AG Anteil quasi durch die Beihilfe ersetzt.

Na und ? das ändert doch nichts daran, dass man als beamter frei wählen kann und manche machen es auch. keiner hat bestritten, dass es teurer ist ( in den meisten fällen) und ich den Sinn nicht erkannt habe ( bei meinem besten Freund kenne ich den Grund, aber 100% nicht nachvollziehbar).
Ändert nichts an der grundlegen Wahlmöglichkeit
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Gedeckelt im SGB V und wird regelmäßig im Haushaltsbegleitgesetz der Realität angepasst.

Der Bundeszuschuss liegt seit Jahren bei 14,5 Mrd Euro (abgesehen von den 3,5 Mrd Coronazuschuss). Worauf willst hinaus? Die Realität ist dass die versicherungsfremden Leistungen der GKV mit ca. einem Drittel durch den Bund bezuschusst werden.

Die Tatsache, dass bspw. für H4-Bezieher monatlich unter 100 Euro GKV Beitrag gezahlt werden, obwohl die Kosten je Versicherten bei knapp 250 Euro je Monat liegen fällt auch ausschließlich dem GKV-System zur Last.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.258
1.084
Also das spielt doch keine Rolle. Faktisch ist etwas anderes. Wenn der Beitrag oder 3 mal so hoch ist, verdient er auch entsprechend.
In Niedersachsen freie Wahl und mein bester Freund ( Lehrer) hat sich stark gegen meine Empfehlung GKV versischert.
Insofern : Freie Wahl !
Aufs doppelte komme ich schon bei 2500€ Butto im Überschlag locker, und das steigt ja linear an und da Beamte ein neidrigeres Brutto haben, wäre kaum einer über der BBG, daher faktisch keine freie Wahl.
Wählen ja, Zuschuss auißer in HH oder in Härtefällen nein.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.258
1.084
Na und ? das ändert doch nichts daran, dass man als beamter frei wählen kann und manche machen es auch. keiner hat bestritten, dass es teurer ist ( in den meisten fällen) und ich den Sinn nicht erkannt habe ( bei meinem besten Freund kenne ich den Grund, aber 100% nicht nachvollziehbar).
Ändert nichts an der grundlegen Wahlmöglichkeit

Wen es finaziell komplett unsinnig bzw u.U. nicht darstellbar ist, ist die Wahlmöglichkeit nur eine virtuelle.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.418
3.691
Der Bundeszuschuss liegt seit Jahren bei 14,5 Mrd Euro (abgesehen von den 3,5 Mrd Coronazuschuss). Worauf willst hinaus? Die Realität ist dass die versicherungsfremden Leistungen der GKV mit ca. einem Drittel durch den Bund bezuschusst werden.

Die Tatsache, dass bspw. für H4-Bezieher monatlich unter 100 Euro GKV Beitrag gezahlt werden, obwohl die Kosten je Versicherten bei knapp 250 Euro je Monat liegen fällt auch ausschließlich dem GKV-System zur Last.

Für ALG II Bezieher werden nach meiner Erinnerung Beiträge gezahlt, § 232a SGB V. Dass diese nicht hoch sind, liegt vielleicht an der Höhe des ALG II? Für PKV Versicherte ist es übrigens nicht anders. Der Grundsatz "privat bleibt privat und gesetzlich bleibt gesetzlich" gilt grundsätzlich auch für privat krankenversicherte ALG-II-Beziehende. Auch hier übernimmt nach meiner Erinnerung der Staat die Kosten.

Das hat aber weiter nichts damit zu tun, dass der Kinder ungleich behandelt werden. Einen sachlichen Grund dafür nennst Du weiterhin nicht.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Für ALG II Bezieher werden nach meiner Erinnerung Beiträge gezahlt, § 232a SGB V. Dass diese nicht hoch sind, liegt vielleicht an der Höhe des ALG II? Für PKV Versicherte ist es übrigens nicht anders. Der Grundsatz "privat bleibt privat und gesetzlich bleibt gesetzlich" gilt grundsätzlich auch für privat krankenversicherte ALG-II-Beziehende. Auch hier übernimmt nach meiner Erinnerung der Staat die Kosten.

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung der ALG II Bezieher, welche aus Steuergeldern gezahlt werden sind allerdings weit entfernt vom Deckungsbeitrag. Für den Rest kommt die GKV-Solidargemeinschaft auf.

Das hat aber weiter nichts damit zu tun, dass der Kinder ungleich behandelt werden. Einen sachlichen Grund dafür nennst Du weiterhin nicht.

Das ist sachlogisch einfach falsch. Kinder werden nicht ungleich behandelt. Kinder erhalten in Deutschland eine kostenfreie Krankenversicherung. Im GKV-System zahlen dafür alle GKV-Versicherten. Im PKV-System zahlen (und haften) die Eltern der Kinder dafür - für eine Entscheidung welche sie bewusst getroffen haben.

Dass die GKV Beiträge inzwischen nicht mehr ausreichen und der Staat statt einer Erhöhung der GKV-Beiträge seit 2003 lieber einen Bundeszuschuss zahlt spielt für das Kind(!) keine Rolle. Das Kind muss weiterhin nichts zahlen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.418
3.691
D
Das ist sachlogisch einfach falsch. Kinder werden nicht ungleich behandelt. Kinder erhalten in Deutschland eine kostenfreie Krankenversicherung. Im GKV-System zahlen dafür alle GKV-Versicherten. Im PKV-System zahlen (und haften) die Eltern der Kinder dafür - für eine Entscheidung welche sie bewusst getroffen haben.

Du drehst Dich mit Verlaub im Kreis, trotzdem wird kein Argument daraus. Nach Artikel 3 sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Der Staat darf ohne sachlichen Grund niemand anders behandeln. Der Staat ist Normadressat. Hier behandelt er anders und dazu braucht es einen sachlichen Grund. Und der sachliche Grund kann nicht heißen "ich darf anders behandeln weil ich einen dritten zur Zahlung verpflichte". Man kann einen Schuh daraus machen, aber mit Deiner Argumentation klappt es nicht. Im GKV System zahlen dafür übrigens nicht alle Versicherten, sondern (auch) der Steuerzahler. Trotzdem funktioniert es nicht. Aber das ist ein anderes Thema.

Deine Argumentation ist genauso verfassungswidrig wie es das folgende Gesetz wäre:

1. Rothaarige Kinder haben einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Friseurbesuch. Die Erstattung erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Gemeinde.

2. Alle anderen Kinder haben einen Anspruch auf Zahlung der Friseurkosten gegen ihre Eltern. Die können es ja bezahlen.
 
  • Like
Reaktionen: DerSenator

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Wir drehen uns tatsächlich im Kreis. Es gibt nämlich keine faktische Ungleichbehandlung.

Im GKV-System zahlen alle Mitglieder für die beitragsfreie Versicherung von u.a. Kindern. Im PKV-System zahlen die jeweiligen Eltern für ihre Kinder. Mit dem Wechsel in das PKV-System gehen die Eltern diesen Weg für ihre (zukünftigen) minderjährigen Kinder. Das hat nichts mit einer Ungleichbehandlung zu tun.

DASS(!) die Gelder im GKV-System inzwischen nicht mehr ausreichen und der Staat hier unterstützend eingreift ist, wie Du bereits treffend formuliert hast, ein anderes Thema.

Das Argument mit der Haarfarbe ist billiger Populismus. Das weißt Du aber auch selbst. Die Haarfarbe kann man nicht abschließend beeinflussen, während die Wahl zur PKV eine bewusste Entscheidung der Eltern ist. Welche ebenfalls für ihre Kinder gilt. Eltern entscheiden für ihre Kinder. Das ist Gang und Gäbe.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.014
5.058
MUC/INN
Im GKV-System zahlen alle Mitglieder für die beitragsfreie Versicherung von u.a. Kindern.

Eben nicht! Es zahlt der Steuerzahler, unabhängig ob versichert oder nicht versichert, ob in der GKV oder in der PKV!

Das Argument mit der Haarfarbe ist billiger Populismus. Das weißt Du aber auch selbst. Die Haarfarbe kann man nicht abschließend beeinflussen, während die Wahl zur PKV eine bewusste Entscheidung der Eltern ist. Welche ebenfalls für ihre Kinder gilt. Eltern entscheiden für ihre Kinder. Das ist Gang und Gäbe.

Dann nimm das Beispiel und ersetze Haarfarbe durch Religionszuhörigkeit, die kann man ja beeinflussen.

1. Alle Kinder nichtjüdischen Glaubens haben einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Friseurbesuch. Die Erstattung erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Gemeinde.

2. Alle Kinder jüdischen Glaubens haben einen Anspruch auf Zahlung der Friseurkosten gegen ihre Eltern. Die können es ja bezahlen.
 
  • Like
Reaktionen: Flying Lawyer

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.418
3.691
1. Alle Kinder nichtjüdischen Glaubens haben einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Friseurbesuch. Die Erstattung erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Gemeinde.

2. Alle Kinder jüdischen Glaubens haben einen Anspruch auf Zahlung der Friseurkosten gegen ihre Eltern. Die können es ja bezahlen.

Jetzt wird man Dir vorwerfen, dass wir solche Gesetze in Deutschland schon mal hatten. Nichts anderes als billiger Populismus :)
 
  • Like
Reaktionen: DerSenator

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Eben nicht! Es zahlt der Steuerzahler, unabhängig ob versichert oder nicht versichert, ob in der GKV oder in der PKV!

Blödsinn. Aber Du kannst mir gerne die Quelle für diesen Blödsinn nennen.

In der GKV fallen inzwischen deutlich über 40 Mrd Euro für versicherungsfremde Leistungen an. Der Bundeszuschuss für die GKV beträgt lediglich 14.5 Mrd Euro. Die restlichen 2/3 zahlen ausschließlich die GKV-Mitglieder. Und in den 40Mrd sind übrigens die Zuschüsse für die ALGII-Bezieher noch nicht mal enthalten - die bezahlen nämlich auch ausschließlich die GKV-Mitglieder. Weil die Steuermittel absolut nicht dafür ausreichen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.418
3.691
Wo war denn jetzt der sachliche Grund für die Ungleichbehandlung der Kinder (oder der rothaarigen, oder der Kinder nicht jüdischen Glaubens)?

Im übrigen zahlt der Staat auch für die ALG II Bezieher in der privaten Krankenversicherung. Eigentlich noch ein Grund, warum die Ungleichbehandlung der Kinder falsch ist. Warum bekommen ALG II beziehen einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, Kinder aber nicht?? Weder zum einen noch zum anderen gibt es einen sachlichen Grund. Die Gründe sind rein fiskalisch.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Wo war denn jetzt der sachliche Grund für die Ungleichbehandlung der Kinder (oder der rothaarigen, oder der Kinder nicht jüdischen Glaubens)?

Im übrigen zahlt der Staat auch für die ALG II Bezieher in der privaten Krankenversicherung. Eigentlich noch ein Grund, warum die Ungleichbehandlung der Kinder falsch ist. Warum bekommen ALG II beziehen einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, Kinder aber nicht?? Weder zum einen noch zum anderen gibt es einen sachlichen Grund. Die Gründe sind rein fiskalisch.

Es gibt keine Ungleichbehandlung der Kinder. Die GKV-Versicherten kommen für beitragsfreie Mitglieder (u.a. Kinder) auf. Der Staat zahlt lediglich einen Bundeszuschuss in Höhe von 14.5 Mrd Euro - welcher diese Kosten bei weitem(!) nicht abdeckt. Dieser Bundeszuschuss ist zweckgebunden für versicherungsfremde Leistungen. Aber nicht(!) dediziert für beitragsfrei mitversicherte Kinder. Diese unzulässige Pauschalisierung wird von euch erfunden, weil sie euch in den Kram passt.

Wenn überhaupt kann man anprangern wieso der Staat einen Bundeszuschuss aus Steuergeldern für das GKV Modell bereitstellt. Meinetwegen könnte man das tatsächlich anprangern und meinetwegen könnte man auch gerne die KV-Beiträge der GKV um 1.x Prozent erhöhen, damit dieser Bundeszuschuss wegfallen kann.

Aber es ist schlicht nicht wahr, dass der Staat Kinder aus GKV-Familien anders/besser behandelt als Kinder aus PKV-Familien. Ergo gibt es auch keine Ungleichbehandlung. Und schon gar nicht für Kinder.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.418
3.691
Es gibt nämlich keine faktische Ungleichbehandlung.

Ach nein. Und was ist dann der aktuelle 3,9 Mrd. Zuschuss, damit die Eltern von GKV Kindern sich freinehmen können, wenn die Schulen wegen Corona dicht machen? Der Staat hat das sogar - um einen Aufschrei zu vermeiden - die Beamten gleich gestellt. Das einzige Bundesland was es erkannt hat, ist m.W. erstaunlicherweise NRW. NRW stellt PKV und GKV Versicherte hier gleich - und das aus gutem Grund:

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/kinderkrankengeld-corona-nrw-schliesst-luecke-100.html
 
  • Like
Reaktionen: gabenga und peter42

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Ach nein. Und was ist dann der aktuelle 3,9 Mrd. Zuschuss, damit die Eltern von GKV Kindern sich freinehmen können, wenn die Schulen wegen Corona dicht machen? Der Staat hat das sogar - um einen Aufschrei zu vermeiden - die Beamten gleich gestellt. Das einzige Bundesland was es erkannt hat, ist m.W. erstaunlicherweise NRW. NRW stellt PKV und GKV Versicherte hier gleich - und das aus gutem Grund:

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/kinderkrankengeld-corona-nrw-schliesst-luecke-100.html

Auch das ist wieder ein Denkfehler. "Kinderkrankengeld" ist eine Leistung der GKV. Diese Leistung wird grundsätzlich durch die GKV-Beiträge refinanziert. Da diese nicht ausreichen springt eben wieder der Staat mit einem Coronazuschuss ein. Ist doch nicht die Schuld des Staates, dass es die "Kinderkrankengeld"-Leistung in der PKV nicht (immer) gibt? Btw, selbst wenn Du Recht hättest wäre es eine Ungleichbehandlung der Eltern und nicht der Kinder. Denn Kinderkrankengeld ist eine Leistung für die Eltern - nicht für die Kinder.

Also nochmal, Du kannst gerne die staatlichen Zuschüsse in das GKV-System kritisieren. Du kannst meinetwegen auch das GKV/PKV-System kritisieren, da bin ich sogar "vorne" mit dabei. Aber es gibt keine staatliche Ungleichbehandlung von Kindern.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.418
3.691
Auch das ist wieder ein Denkfehler. "Kinderkrankengeld" ist eine Leistung der GKV.

Dein Denkfehler ist ein Grundsätzlicher: Die GKV ist kein privater Verein von Gesundheitsfürsorge Suchenden, sondern eine staatliche reglementierte Einrichtung. Die Krankenkassen sind Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit Teil der öffentlichen Verwaltung. Die Leistungen der GKV sind staatlich geregelt. Darum gibt es das SGB V. Damit ist die Leistung der GVK auch wiederum eine Leistung des Staates und seiner Einrichtungen.

Die GKV zahlt damit kein Kinderkrankengeld, weil es eine aus eigenem Antrieb versicherte Leistung ist, sondern weil es durch den Staat so vorgegeben ist.

Und damit sind wir wieder beim Ausgangspunkt: Wenn der Staat es für gesetzlich versicherte Kinder so vorgibt (und finanziert) und das gleiche den privat versicherten Kindern vorenthält, dann sind wir wieder im Anwendungsbereich von Artikel 3.

Glaubst Du, NRW spuckt Geld aus, weil der Laschet ein Menschenfreund ist? Nein, seine Leute werden ihm gesagt haben, dass hier ein Art. 3 Problem besteht, was ja auch offen als "Gerechtigkeitsproblem" angesprochen wird.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Dein Denkfehler ist ein Grundsätzlicher: Die GKV ist kein privater Verein von Gesundheitsfürsorge Suchenden, sondern eine staatliche reglementierte Einrichtung. Die Krankenkassen sind Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit Teil der öffentlichen Verwaltung. Die Leistungen der GKV sind staatlich geregelt. Darum gibt es das SGB V. Damit ist die Leistung der GVK auch wiederum eine Leistung des Staates und seiner Einrichtungen.

Die GKV zahlt damit kein Kinderkrankengeld, weil es eine aus eigenem Antrieb versicherte Leistung ist, sondern weil es durch den Staat so vorgegeben ist.

Grundsätzlich richtig. Der Staat gibt ca. 95% der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vor. U.a. auch Kinderkrankengeld. Wenn Dir diese Leistung wichtig ist, solltest Du entweder in der GKV sein/bleiben oder Dir eine PKV mit ähnlichen Leistungen suchen.

Und damit sind wir wieder beim Ausgangspunkt: Wenn der Staat es für gesetzlich versicherte Kinder so vorgibt (und finanziert) und das gleiche den privat versicherten Kindern vorenthält, dann sind wir wieder im Anwendungsbereich von Artikel 3.

Falsch. Erstens ist es eine Leistung für Eltern und nicht für (versicherte) Kinder und zweitens finanziert es der Staat nicht. Die GKV-Beiträge finanzieren es. Der Staat schießt nur Geld zu, weil die Beiträge nicht ausreichen. DAS(!) kann und darf gerne diskutiert werden.

Glaubst Du, NRW spuckt Geld aus, weil der Laschet ein Menschenfreund ist? Nein, seine Leute werden ihm gesagt haben, dass hier ein Art. 3 Problem besteht, was ja auch offen als "Gerechtigkeitsproblem" angesprochen wird.

Wenn wir ein Art.3 Problem hätten, dann hätte das nicht nur der Laschet - dann hätten das alle. Und dann hätte schon längst jemand eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ungleichbehandlung von Kindern durchgefochten.