Wechsel in die PKV

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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.816
374
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Das erinnert mich an die Klage des verbraucherschutzes, dass man ein Recht hat zu wissen, welche Cookies gesetzt werden und die gewonnen haben...

und jetzt haben wir den KACK auf jeder Webseite die pop ups wegzuklicken....was für eine Lebenszeitverschwendung......

Deswegen.....die Geister die ich rief...
 
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09.03.2009
6.248
3.316
Nein. Die Eltern der Kinder werden ungleich behandelt - und zwar dafür, dass sie "irgendwann" (bewusst) eine Entscheidung getroffen haben. Sowohl in der GKV als auch in der PKV erhalten Kinder ärztliche Versorgungen und ein Dritter zahlt die Rechnung dafür. In einem Fall die Eltern, im anderen Fall der Staat.

Wollt ihr etwa auch behaupten, dass es eine staatliche Ungleichbehandlung ist, dass Kinder von Hartz4 Empfängern "anders" behandelt werden, weil diese vom Staat einen gewissen Satz an Leistungen erhalten, während Kinder von Arbeitnehmern diesen "Satz" durch die Eltern bekommen (oder zumindest bekommen sollten....)?

Nein. Mein Kind kann seine Krankenversicherung selbst zahlen. Dazu ist es zu in der Lage. Glücklicherweise. Der Knabe in der Schule neben ihm hat aber eine Krankenversicherung, die umsonst ist. Die zahlt der Steuerzahler. Und das ist gerecht? Nein, Ungleichbehandlung, Artikel 3 Grundgesetz.

Nebenbei: Die Kinder, die mein Sohn vielleicht irgendwann mal haben wir, kommen wahrscheinlich auch bis zum Berufseintritt nicht in die GKV, weil mein Sohn zwangsweise in der PKV ist. Enkel haften für ihre Großeltern. Wollt Ihr das ernsthaft vertreten?

Ihr macht leider alle den Gedankenfehler, Kinder für ihre Eltern haften zu lassen. So ist es aber nicht.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Nein. Mein Kind kann seine Krankenversicherung selbst zahlen. Dazu ist es zu in der Lage. Glücklicherweise. Der Knabe in der Schule neben ihm hat aber eine Krankenversicherung, die umsonst ist. Die zahlt der Steuerzahler. Und das ist gerecht? Nein, Ungleichbehandlung, Artikel 3 Grundgesetz.

Zugegeben, ich kenne die Verträge der einzelnen PKVen nicht. Aber ist das wirklich so, dass das minderjährige (meinetwegen sogar auch Neugeborene) Kind der Beitragsschuldner ist? Kann ich mir nur schwer vorstellen, aber abstreiten will ich das natürlich nicht. Stelle ich mir dann allerdings interessant vor, wie die PKV jemals ihre Ansprüche ggü dem Versicherten Kind durchsetzen will.

Nebenbei: Die Kinder, die mein Sohn vielleicht irgendwann mal haben wir, kommen wahrscheinlich auch bis zum Berufseintritt nicht in die GKV, weil mein Sohn zwangsweise in der PKV ist. Enkel haften für ihre Großeltern. Wollt Ihr das ernsthaft vertreten?

Ihr macht leider alle den Gedankenfehler, Kinder für ihre Eltern haften zu lassen. So ist es aber nicht.

Ich sehe den Gedankenfehler eher bei Dir. Du (also die Eltern) haften im PKV System für die Beitragszahlungen der Kinder. Und daran sehe ich nichts verwerfliches. Irgendwann hast Du ja bewusst diese Entscheidung getroffen dein (zukünftiges) minderjähriges Kind dem GKV System zu entziehen. Das PKV-versicherte Kind hat sogar eine bessere Versorgung als das GKV-versicherte Kind, ohne dass es selbst dafür zahlen oder aufkommen muss. Das tut in beiden Fällen wie gesagt ein Dritter.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.816
374
Nebenbei: Die Kinder, die mein Sohn vielleicht irgendwann mal haben wir, kommen wahrscheinlich auch bis zum Berufseintritt nicht in die GKV, weil mein Sohn zwangsweise in der PKV ist. Enkel haften für ihre Großeltern. Wollt Ihr das ernsthaft vertreten?
.

Sorry, aber das stimmt doch auch nicht.
dein Sohn kann doch bei Berufsantritt frei wählen. .... ( wenn das in 25 jahren noch so sein sollte)
So ist es heute ja auch.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.248
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Zugegeben, ich kenne die Verträge der einzelnen PKVen nicht. Aber ist das wirklich so, dass das minderjährige (meinetwegen sogar auch Neugeborene) Kind der Beitragsschuldner ist? Kann ich mir nur schwer vorstellen, aber abstreiten will ich das natürlich nicht. Stelle ich mir dann allerdings interessant vor, wie die PKV jemals ihre Ansprüche ggü dem Versicherten Kind durchsetzen will.



Ich sehe den Gedankenfehler eher bei Dir. Du (also die Eltern) haften im PKV System für die Beitragszahlungen der Kinder. Und daran sehe ich nichts verwerfliches. Irgendwann hast Du ja bewusst diese Entscheidung getroffen dein (zukünftiges) minderjähriges Kind dem GKV System zu entziehen. Das PKV-versicherte Kind hat sogar eine bessere Versorgung als das GKV-versicherte Kind, ohne dass es selbst dafür zahlen oder aufkommen muss. Das tut in beiden Fällen wie gesagt ein Dritter.

Mein Kind ist Versicherter und hat im Zweifel Unterhaltsansprüche gegen mich. Aber die braucht es nicht, weil es von Hause aus vermögend ist.

Und nein, wie oben dargestellt kann durchaus die Konstellation bestehen, dass sich die Eltern gar nicht für das eine oder andere System entschieden haben, sondern dort bereits hinein geboren wurden und das Kind daher auch gebunden ist.

Dein Gedanke, in "beiden Fällen zahlt ein Dritter ist sogar valide". Das wird meistens so sein. Der Staat oder die Eltern. Wenn aber der Staat (das ist ja einer Deiner beiden Dritten) für Kind 1 zahlt, dann braucht er einen sachlichen Grund, für Kind 2 nicht zu zahlen. Aus finanziellen Gründen wird man jede Rechtfertigung dafür suchen, ich finde aber keinen echten sachlichen Grund beim Vergleich der beiden Kinder außerhalb einer klassischen Sippenhaft. Das hat dann auch nichts mit "nicht verwerflich" oder "das Kind entziehen" zu tun. Dem Staat sind Differenzierungen nicht nur dann verboten, wenn sie "verwerflich" wären, sondern wenn er keinen sachlichen Grund zur Differenzierung hat. Und aus Sicht des Kindes ist der Ansatz "ein, Dein Alter ist in der PKV" halt nicht valide.

Ob das hier meine persönliche Meinung ist oder nicht, ist zweitrangig. Es ist aber meine fachliche Meinung.

Persönlich: Mein Junior ist in der privaten Versicherung, weil es für mich Sinn macht und er allenfalls freiwillig hätte in der GKV sein können. Das wäre für ihn sehr teuer geworden. Ich bin in der PKV weil ich nicht sinnhaft in der GKV sein kann. Ansonsten würde ich gerne eine Grundversorgung mit "Plastikkarte" nehmen und das, was ich zusätzlich meine zu brauchen als "and on" kaufen. Ich lebe und arbeite aber von jeher in Deutschland und zahle in Deutschland keine direkten Steuern. Vielmehr nehme ich (weil der Staat und das DBA es so will) nur alle sonstigen benefits der deutschen Infrastruktur in Anspruch. Einige sagen übrigens auch, dass sei verwerflich. Insbesondere die "hellroten". Das sind aber die gleichen, die sagen es sie nicht verwerflich, wenn man Kindern von PKV Versicherten den Zugang zur kostenlosen Krankheitsfürsorge verwehrt.
 

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09.03.2009
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Sorry, aber das stimmt doch auch nicht.
dein Sohn kann doch bei Berufsantritt frei wählen. .... ( wenn das in 25 jahren noch so sein sollte)
So ist es heute ja auch.

Darum steht da ja auch:

kommen wahrscheinlich auch bis zum Berufseintritt nicht in die GKV

Was stimmt denn daran "auch" nicht? Bis zum Berufseintritt hängt er in der PKV, wenn er sich selbstständig macht als freiwilliges Mitglied mit Höchstbetrag.
 

daukind

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03.02.2012
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904
Mein Kind ist Versicherter und hat im Zweifel Unterhaltsansprüche gegen mich. Aber die braucht es nicht, weil es von Hause aus vermögend ist.

Das hat mit der PKV nichts zu tun. Diese Unterhaltsansprüche hat im Zweifel jedes Kind.

Und nein, wie oben dargestellt kann durchaus die Konstellation bestehen, dass sich die Eltern gar nicht für das eine oder andere System entschieden haben, sondern dort bereits hinein geboren wurden und das Kind daher auch gebunden ist.

Jeder "Zwangs"-PKV Versicherte hat mit Berufsstart die freie Entscheidung wie er sich versichern möchte. Deine obige Konstellation kann also nur dann erfolgen wenn zwei minderjährige "Zwangs"-PKV Versicherte ein Kind bekommen. Okay, dann ist das eben so.

Dein Gedanke, in "beiden Fällen zahlt ein Dritter ist sogar valide". Das wird meistens so sein. Der Staat oder die Eltern. Wenn aber der Staat (das ist ja einer Deiner beiden Dritten) für Kind 1 zahlt, dann braucht er einen sachlichen Grund, für Kind 2 nicht zu zahlen. Aus finanziellen Gründen wird man jede Rechtfertigung dafür suchen, ich finde aber keinen echten sachlichen Grund beim Vergleich der beiden Kinder außerhalb einer klassischen Sippenhaft. Das hat dann auch nichts mit "nicht verwerflich" oder "das Kind entziehen" zu tun. Dem Staat sind Differenzierungen nicht nur dann verboten, wenn sie "verwerflich" wären, sondern wenn er keinen sachlichen Grund zur Differenzierung hat. Und aus Sicht des Kindes ist der Ansatz "ein, Dein Alter ist in der PKV" halt nicht valide.

Welchen "sachlichen" (wenn nicht finanziellen) Grund gibt es denn dafür, dass dem Kind eines Hartz4 Empfängers (anteilig) die Miete gezahlt wird. Dem Kind des Arbeitnehmers aber nicht? In beiden Fällen bekommt das Kind aber ein Dach über dem Kopf und die (anteilige) Miete zahlt ein anderer. Einmal der Staat, einmal die Eltern. Analog kannst Du auch Miete durch Lebensmittel oder Kleidung ersetzen.

EDIT: In beiden Fällen geht die "Begründung" des Staates über die Eltern. Bei der KV-Geschichte ist die Begründung "Weil deine Eltern in der PKV sind" und bei der H4-Geschichte ist die Begründung "Weil deine Eltern nicht für dich aufkommen können". In beiden Fällen geht es nicht um den "Betroffenen", also das Kind - sondern um die Eltern. Das ist so. Aber wenn Du das System ändern willst, dann kannst Du - zumindest meiner Meinung nach - nicht "willkürlich" bei der KV eine Änderung fordern aber bei diversen anderen Themen (und seien es Sozialleistungen) ausklammern. Wenn Du also so willst... ja, minderjährige Kinder sind in D immer in der "Sippenhaft" ihrer Eltern. Nicht nur bei der KV-Wahl sondern bei vielem anderen auch.

Ob das hier meine persönliche Meinung ist oder nicht, ist zweitrangig. Es ist aber meine fachliche Meinung.

Nun, fachlich hast Du in dem Metier sicherlich deutlich mehr Erfahrung als ich. Stellt sich aber die Frage wieso noch niemand erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde gegen diesen Umstand in die Wege geleitet hat?
 
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christian58

Reguläres Mitglied
06.02.2021
37
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Nebenbei: Die Kinder, die mein Sohn vielleicht irgendwann mal haben wir, kommen wahrscheinlich auch bis zum Berufseintritt nicht in die GKV, weil mein Sohn zwangsweise in der PKV ist. Enkel haften für ihre Großeltern. Wollt Ihr das ernsthaft vertreten?

Das Szenario verstehe ich nicht. Wenn du in der PKV bist, ist dein Sohn bis zum Berufseintritt zwangsweise auch dort. Wenn er sich danach für die GKV entscheidet, sind doch seine Kinder (deine Enkel) nicht zwangsweise in der PKV. Das ist nur der Fall, wenn sich dein Sohn ebenfalls für die PKV qualifiziert und entscheidet.
 

christian58

Reguläres Mitglied
06.02.2021
37
9

Das witzige ist: Es gibt uralte Prognosen, die genau das gleich prophezeit haben.
Was ich spontan gefunden habe: 1999 wurde eine Erhöhung bis 2030 auf 25% prognostiziert // https://www.aerzteblatt.de/archiv/20016/Dramatische-Prognose-GKV-Beitraege-steigen-auf-25-Prozent .

Ich glaube, dass vorher Leistungen gekürzt oder anderweitig Reformen durchgeführt werden, bevor es zu solchen Erhöhungen kommt.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
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4.429
MUC/INN
Das Szenario verstehe ich nicht. Wenn du in der PKV bist, ist dein Sohn bis zum Berufseintritt zwangsweise auch dort. Wenn er sich danach für die GKV entscheidet, sind doch seine Kinder (deine Enkel) nicht zwangsweise in der PKV. Das ist nur der Fall, wenn sich dein Sohn ebenfalls für die PKV qualifiziert und entscheidet.


Nicht, wenn er vor dem Berufseintritt Kinder bekommt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Es hat noch keiner erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde geführt, weil das finanzielle Argument aus fiskalischen Gründen immer kommen wird. Ich halte es volkswirtschaftlich für richtig, rechtlich aber für falsch.

Und nein, die Argumentation geht gerade nicht über die Eltern. Das Harz 4 Kind zeigt das genaue Gegenteil:

Hier läuft die Prüfung "hat das Kind valide Unterhaltsansprüche?". Wenn nein, dann gibt es einen Anspruch. Unter die Unterhaltsverpflichteten sind ggfls. nicht nur die Eltern, sondern auch die Großeltern. Hier geht es darum, ob das Kind sich ernähren kann, wenn nicht, hilft der Staat.

Diese Frage stellt sich aber bei der Krankenversicherung nicht. Es gibt arme und reiche PKV'ler und es arme und reiche GKV'ler. Oft genug ist es Zufall. Meine Eltern waren ihr Leben lang in der GKV, mein Vater war Geschäftsführer eines recht großen Unternehmens. Darum war ich in der GKV. Das hatte aber nichts mit Geld zu tun. Ich hatte die Krankenversicherung auf Steuerzahlerkosten, der Beamtensohn nebenan musste die PKV extra zahlen, auch wenn er nur A6 hatte.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
[...], der Beamtensohn nebenan musste die PKV extra zahlen, auch wenn er nur A6 hatte.

Und ich bin nach wie vor der Meinung, dass hier dein "Denkfehler" liegt. Nicht der Beamtensohn muss die PKV extra zahlen. Der Beamte muss für seinen Sohn die PKV extra zahlen. Der Sohn hat Anspruch auf "kostenfreie" ärztliche Versorgung. Immer. Im Falle der GKV zahlt der Staat, im Fall der PKV die Eltern. Die Beamten-Eltern müssen(!) den Sohn in der PKV versichern. Im Zweifel hätte der Sohn einen Anspruch darauf, dass die Eltern den Beitrag zahlen. Ebenso, wie der "GKV"-Sohn einen Anspruch hat. Nur ist hier der Anspruchsgegner eben der Staat und nicht das Elternteil welches sich irgendwann aktiv für die PKV entschieden hat.
 

peter42

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09.03.2009
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Nein. Die Eltern der Kinder werden ungleich behandelt - und zwar dafür, dass sie "irgendwann" (bewusst) eine Entscheidung getroffen haben. Sowohl in der GKV als auch in der PKV erhalten Kinder ärztliche Versorgungen und ein Dritter zahlt die Rechnung dafür. In einem Fall die Eltern, im anderen Fall der Staat.



Und nein die Kinder werden ungleich behandelt, weil es um deren Krankenversicherung geht.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Das erinnert mich an die Klage des verbraucherschutzes, dass man ein Recht hat zu wissen, welche Cookies gesetzt werden und die gewonnen haben...

und jetzt haben wir den KACK auf jeder Webseite die pop ups wegzuklicken....was für eine Lebenszeitverschwendung......

Deswegen.....die Geister die ich rief...

Ja so kam es zur Vollbesteuerung der Renten.
 
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09.03.2009
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Das Szenario verstehe ich nicht. Wenn du in der PKV bist, ist dein Sohn bis zum Berufseintritt zwangsweise auch dort. Wenn er sich danach für die GKV entscheidet, sind doch seine Kinder (deine Enkel) nicht zwangsweise in der PKV. Das ist nur der Fall, wenn sich dein Sohn ebenfalls für die PKV qualifiziert und entscheidet.

Du setzt als Prämisse "Kinder nach Berufseintritt". Das ist aber nicht zwingend, insbesondere in Zeiten, wo der Berufseintritt bei vielen irgendwann nach 25 erfolgt.
 

peter42

Moderator
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Das witzige ist: Es gibt uralte Prognosen, die genau das gleich prophezeit haben.
Was ich spontan gefunden habe: 1999 wurde eine Erhöhung bis 2030 auf 25% prognostiziert // https://www.aerzteblatt.de/archiv/20016/Dramatische-Prognose-GKV-Beitraege-steigen-auf-25-Prozent .

Ich glaube, dass vorher Leistungen gekürzt oder anderweitig Reformen durchgeführt werden, bevor es zu solchen Erhöhungen kommt.

Leistungskürzungen sind ja ebenfalls Erhöhungen, genauso wie Erhöhungen des Steuerzuschusses.
 

Flying Lawyer

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Und ich bin nach wie vor der Meinung, dass hier dein "Denkfehler" liegt. Nicht der Beamtensohn muss die PKV extra zahlen. Der Beamte muss für seinen Sohn die PKV extra zahlen. Der Sohn hat Anspruch auf "kostenfreie" ärztliche Versorgung. Immer. Im Falle der GKV zahlt der Staat, im Fall der PKV die Eltern. Die Beamten-Eltern müssen(!) den Sohn in der PKV versichern. Im Zweifel hätte der Sohn einen Anspruch darauf, dass die Eltern den Beitrag zahlen. Ebenso, wie der "GKV"-Sohn einen Anspruch hat. Nur ist hier der Anspruchsgegner eben der Staat und nicht das Elternteil welches sich irgendwann aktiv für die PKV entschieden hat.

Dein Gedankenfehler ist (und der ist in der Politik durchaus gewollt), ist die fehlende Akzeptanz, dass der Staat gleiche Fälle eigentlich gleich behandeln muss. Es geht nicht darum, dass beide Kinder "irgendwie" eine Krankenvorsorge haben, sondern darum, dass der Staat sie einem Kind zahlt und dem anderen nicht, ohne aber einen wirklichen sachlichen Grund für die Differenzierung nennen zu können. Zudem ist der einzig denkbare Aspekt des Sozialausgleichs ein Aspekt, der über Steuern geregelt werden sollte (und auch geregelt wird) und nicht über Versicherungsbeiträge und Versicherungsleistungen.

Auch das Bundesverfassungsgericht setzt hier in einer verwandten Entscheidung nur daran an, dass es sehr wohl sachgerecht sei, Kinder von der beitragsfreien Familienversicherung auszuschließen, wenn das Gesamteinkommen des Elternteils, das nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V überschreitet und meint, dann läge keine Schutzbedürftigkeit mehr vor.

Damit wird aber vom Gericht theoretisiert, denn das BVerfG verkennt die Realität, dass zahllose kleine Beamte sehr wohl schutzbedürftig sind und ebenso zahllose Mitglieder der GKV oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze eben nicht mehr schutzbedürftig sind. Wird alles lang diskutiert. Bei allem schwingt aber der Kostenfaktor mit: Würde man die nicht arbeitenden Ehegatten von PKV Versicherten und deren Kinder halt gesetzlich mitversichern, würde das unendlich teuer. Und das will man nicht. Merke: Sachliches Differnzierungsmerkmal in Artikel 3 ist die Finanzierbarkeit und sind die Staatsfinanzen. :p
 
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09.03.2009
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Haha ja genau, aber zulasten des GKV-Kindes, dem der Zugang zur PKV verwehrt wird nur weil seine Eltern keine Beamten sind oder nicht genügend verdienen...

Nein, das ist leider (oder zum Glück) Unsinn. Voll daneben gegriffen. Natürlich kann sich dieses Kind sofort privat versichern. Warum denn nicht? Hier hast Du ein Angebot der HanseMerkur:

https://www.hansemerkur.de/private-...MIwayFyrSy7wIVWNnVCh2ihAGSEAAYASAAEgIzRfD_BwE

Vollversicherung für Kinder ohne Rücksicht auf den Versicherungsstatus der Eltern. Kostet 179 EUR im Monat.
 
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09.03.2009
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Haha ja genau, aber zulasten des GKV-Kindes, dem der Zugang zur PKV verwehrt wird nur weil seine Eltern keine Beamten sind oder nicht genügend verdienen...

Nein wie von Flying Lawyer richtig ergänzt, das Kind kann in die PKV, umgekehrt ist ihm die kostenlose Familienversicherung in einigen Konstellationen verwehrt. Bleibt dabei, dass das PKV-Kind benachteiligt wird.
 

daukind

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03.02.2012
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Dein Gedankenfehler ist (und der ist in der Politik durchaus gewollt), ist die fehlende Akzeptanz, dass der Staat gleiche Fälle eigentlich gleich behandeln muss. Es geht nicht darum, dass beide Kinder "irgendwie" eine Krankenvorsorge haben, sondern darum, dass der Staat sie einem Kind zahlt und dem anderen nicht, ohne aber einen wirklichen sachlichen Grund für die Differenzierung nennen zu können. Zudem ist der einzig denkbare Aspekt des Sozialausgleichs ein Aspekt, der über Steuern geregelt werden sollte (und auch geregelt wird) und nicht über Versicherungsbeiträge und Versicherungsleistungen.

Der Staat behandelt diese Fälle doch erstmal gar nicht. In der GKV gibt es eben die sog. Familienversicherung, welche bis 2003 auch komplett durch die Beiträge der Krankenkassen finanziert wurde. Auch die kostenfreie Versicherung für Kinder (und erwerbslose Ehepartner) wird grundsätzlich erstmal einzig durch die "Solidargemeinschaft" der GKV-Versicherten getragen. Da diese Beiträge inzwischen nicht mehr ausreichen gibt es eben den sog. Bundeszuschuss (wie u.a. auch bei der Arbeitslosen- oder Rentenversicherung).

Niemand hat den PKVen verboten Familienmitglieder kostenfrei mit zu versichern.

BTW, wenn die Eltern die PKV-Beiträge ihres Nachwuchses irgendwann nicht mehr zahlen können, dann wird auch hier der Staat die Krankenversorgung des Kindes sicherstellen.

Die einzige "Ungleichheit" die man überhaupt anprangern könnte, wäre dass bei unverheirateten Paaren mit einem PKV-Elternteil die Kinder beitragsfrei gesetzlich versichert werden können, bei verheirateten Paaren aber nicht. Aber selbst diese "Ungleichheit" hat das BVerfG nicht gesehen und die Fälle allesamt nicht zur Entscheidung angenommen.

@Sorry für meinen Fauxpas mit der Kassenwahl für Kinder. Mangels Kinder war mir das tatsächlich nicht bewusst.