Wechsel in die PKV

ANZEIGE

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.467
3.837
ANZEIGE
Nun gut, die GKVen stehen dir ja mit den "Subventionen" grundsätzlich auch zur Verfügung, genau wie der KIGA oder die Schule oder oder oder

Meinem Sohn stand keine kostenlose Familienversicherung in der GKV offen, da ich als der besser verdienende Elternteil in der PKV bin.

Ein öffentlich geförderter Kindergarten steht uns im Übrigen auch nicht zur Verfügung, weil alle "Problemkinder" oder "Kinder von Problemeltern" vorrangig versorgt werden. Und das sind viele. Dafür zahlen wir aber für den privaten Kindergarten rund 1000 EUR im Monat aus versteuertem Einkommen (die Problemeltern kriegen Zuschüsse, die nicht-Problemeltern können's noch nicht einmal von der Steuer absetzen).

Schulen? Wir sind mal gespannt. Wenn wir unseren Kleinen in die öffentliche Grundschule schicken würden, wäre der Schulweg 4,2 Kilometer. Die Stadt müsste uns jeden Tag das Taxi zahlen. Mal gucken, was da passiert.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.467
3.837
Nein. Als Selbstständiger kann ich maximal 2.600 Euro pa meiner Krankenversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen. Ich zahle 600€ Beitrag bei der Allianz p.a. (exklusive Pflegeversicherung), also 7.200€.
Da ich in der ESt-Erklärung nur 2.600€ geltend machen kann, zahle ich 4.600€ Krankenversicherungsbeiträge mit meinem versteuerten Einkommen. Heuer bekomme ich 1.800€ Krankenversicherungsbeiträge für 2020 erstattet. Natürlich wird der Staat sagen "ja aber die werden doch auf den Betrag angerechnet, den man in der ESt-Erklärung steuerlich geltend machen kann." - ich sage, "und was ist mit den übrigen 4.600€?" Denn eigentlich bezahle ich gerade einen wesentlichen Teil meiner Versicherungsbeiträge aus meinem versteuerten Einkommen. Rechnet man die Rückerstattung dem zu, wird die Rückerstattung nicht erstmalig, sondern doppelt versteuert.

Das verstehe ich aber auch nicht. Du kannst den kompletten Teil für den Grundschutz steuerlich abziehen. Bereits seit dem 1.1.2010 sind die Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung in unbegrenzter Höhe als Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Außerdem ist in § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG geregelt, dass Beiträge für künftige Jahre im Zahlungsjahr abziehbar sind. Wenn Du es schlau anstellst, zahlst Du im Jahr 1 den Beitrag für den Grundschutz für die Jahre 1, 2 und 3. Diese kannst Du in Jahr eins voll abziehen und hast in Jahren 2 und 3 noch Raum für die steuerliche Berücksichtigung anderer beschränkt abzugsfähiger Sonderausgaben.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.862
415
Meinem Sohn stand keine kostenlose Familienversicherung in der GKV offen, da ich als der besser verdienende Elternteil in der PKV bin.

Ein öffentlich geförderter Kindergarten steht uns im Übrigen auch nicht zur Verfügung, weil alle "Problemkinder" oder "Kinder von Problemeltern" vorrangig versorgt werden. Und das sind viele. Dafür zahlen wir aber für den privaten Kindergarten rund 1000 EUR im Monat aus versteuertem Einkommen (die Problemeltern kriegen Zuschüsse, die nicht-Problemeltern können's noch nicht einmal von der Steuer absetzen).

Schulen? Wir sind mal gespannt. Wenn wir unseren Kleinen in die öffentliche Grundschule schicken würden, wäre der Schulweg 4,2 Kilometer. Die Stadt müsste uns jeden Tag das Taxi zahlen. Mal gucken, was da passiert.
Moment ! Das Argument kannst du jetzt aber nicht umdrehen. DU hattest ja die Wahl zwischen pkv und gkv und hast dich damals entschieden. Da kann das System wirklich nix dafür.

Und kiga : Dir steht ein kostenloser Platz zu.nicht mehr aber auch nicht weniger.
Wenn es einem nicht passt, kann man natürlich auch was anderes machen.

Also diese Punkte ziehen nicht.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.862
415
Das verstehe ich aber auch nicht. Du kannst den kompletten Teil für den Grundschutz steuerlich abziehen. Bereits seit dem 1.1.2010 sind die Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung in unbegrenzter Höhe als Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Außerdem ist in § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG geregelt, dass Beiträge für künftige Jahre im Zahlungsjahr abziehbar sind. Wenn Du es schlau anstellst, zahlst Du im Jahr 1 den Beitrag für den Grundschutz für die Jahre 1, 2 und 3. Diese kannst Du in Jahr eins voll abziehen und hast in Jahren 2 und 3 noch Raum für die steuerliche Berücksichtigung anderer beschränkt abzugsfähiger Sonderausgaben.
100% korrekt.mach ich seit 2010 schon zum 3 mal.funktioniert.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.467
3.837
Moment ! Das Argument kannst du jetzt aber nicht umdrehen. DU hattest ja die Wahl zwischen pkv und gkv und hast dich damals entschieden. Da kann das System wirklich nix dafür.

Und kiga : Dir steht ein kostenloser Platz zu.nicht mehr aber auch nicht weniger.
Wenn es einem nicht passt, kann man natürlich auch was anderes machen.

Also diese Punkte ziehen nicht.

Moment: Es geht nicht um mich, sondern es geht ums Kind. Und das hat sich für gar nichts entschieden. Du machst den Fehler, den sonst viele Sozialneider gerne machen, Du nimmt die soziale Herkunft eines Kindes als Rechtfertigungsgrund. Das passt aber nicht zum Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz. Jedes Kind kommt erst mal nackig zur Welt und ist m.E. vom Gesetzgeber gleich zu behandeln.

Und Kindergarten: Ja, ich habe einen Anspruch, ich kriege aber keinen Platz, weil hier in der Stadt die Zahl der Plätze zu gering ist und "Problemkinder" oder "Kinder von Problemeltern" vorrangig versorgt werden. "Tut uns leid", schreibt die Behörde und verweist und auf den Rechtsweg. Der Rechtsweg bei den Verwaltungsgerichten dauert aber ggfls. Jahre. Merke: Ansprüche haben und sie durchsetzen können, sind selbst für einen seit bald 30 Jahre zugelassenen Rechtsanwalt zwei Paar Schuhe.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.270
1.095
Moment: Es geht nicht um mich, sondern es geht ums Kind. Und das hat sich für gar nichts entschieden. Du machst den Fehler, den sonst viele Sozialneider gerne machen, Du nimmt die soziale Herkunft eines Kindes als Rechtfertigungsgrund. Das passt aber nicht zum Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz. Jedes Kind kommt erst mal nackig zur Welt und ist m.E. vom Gesetzgeber gleich zu behandeln.

Und Kindergarten: Ja, ich habe einen Anspruch, ich kriege aber keinen Platz, weil hier in der Stadt die Zahl der Plätze zu gering ist und "Problemkinder" oder "Kinder von Problemeltern" vorrangig versorgt werden. "Tut uns leid", schreibt die Behörde und verweist und auf den Rechtsweg. Der Rechtsweg bei den Verwaltungsgerichten dauert aber ggfls. Jahre. Merke: Ansprüche haben und sie durchsetzen können, sind selbst für einen seit bald 30 Jahre zugelassenen Rechtsanwalt zwei Paar Schuhe.

Also hier hat bei einigen Eltern der Rechtsweg recht schnell funktioniert.

Und Schülerbeförderung ist Sache des Schulträgers.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.060
10.381
der Ewigkeit
Ohne einen gewaltigen medialen Druck der letzten Tage hätte ich als Teil der "Solidargemeinschaft" ab September wieder zwei Herrschaften mehr bis an ihr Lebensende weiter alimentieren dürfen, die aus persönlicher Habgier die bislang einzigartigen Grundrechtseingriffe ausgenutzt haben, um sich persönlich zu bereichern. Da wird mir einfach schlecht. Und von den restlichen 707 MdBs will ich gar nicht reden. Ob da überhaupt einer dabei ist, der das Geld auch verdient hat?

denkIchAnDeutschlandInDerNacht.jpg
 

Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
2.164
5.279
DUS
Und Schülerbeförderung ist Sache des Schulträgers.

Jain ... wenn es denn so einfach wäre, wären wir nicht in Deutschland. In NRW z.B. : "Dem Schulträger obliegt keine Beförderungs- sondern lediglich eine Kostentragungspflicht."
Ich sach´ nur Verhältnismäßigkeit. Kann ich ein Lied von singen ..

Zum eigentlichen Thema PKV ein Artikel in der F.A.Z. ( hinter Paywall )

https://www.faz.net/aktuell/finanze...setzlich-oder-privat-versichern-17233776.html
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.270
1.095
Jain ... wenn es denn so einfach wäre, wären wir nicht in Deutschland. In NRW z.B. : "Dem Schulträger obliegt keine Beförderungs- sondern lediglich eine Kostentragungspflicht."
Ich sach´ nur Verhältnismäßigkeit. Kann ich ein Lied von singen ..

Zum eigentlichen Thema PKV ein Artikel in der F.A.Z. ( hinter Paywall )

https://www.faz.net/aktuell/finanzen...-17233776.html

[/URL]

Klar er mietet dann DLs dafür.

@FAZ: Er hat die Geldflüsse schön aufgeführt.
 
Zuletzt bearbeitet:

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.270
1.095
Er tut gar nichts und sagt Dir dass Du gerne den Rechtsweg nehmen kannst.

Für die Schülerbeförderung (wenn die Entfernung entsprechend groß ist) schon, da werden Schulbusse etc gechartert. Für KiTas schrieb ich ja, dass ich von diversen Fällen weiß, wo der Klageweg erfolgreich war.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.134
5.275
MUC/INN
Das verstehe ich aber auch nicht. Du kannst den kompletten Teil für den Grundschutz steuerlich abziehen. Bereits seit dem 1.1.2010 sind die Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung in unbegrenzter Höhe als Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Außerdem ist in § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG geregelt, dass Beiträge für künftige Jahre im Zahlungsjahr abziehbar sind. Wenn Du es schlau anstellst, zahlst Du im Jahr 1 den Beitrag für den Grundschutz für die Jahre 1, 2 und 3. Diese kannst Du in Jahr eins voll abziehen und hast in Jahren 2 und 3 noch Raum für die steuerliche Berücksichtigung anderer beschränkt abzugsfähiger Sonderausgaben.

Stimmt, mein Fehler, entschuldigung und danke für die Klarstellung!
 
  • Like
Reaktionen: peter42 und michi_hu

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.862
415
Moment: Es geht nicht um mich, sondern es geht ums Kind. Und das hat sich für gar nichts entschieden. Du machst den Fehler, den sonst viele Sozialneider gerne machen, Du nimmt die soziale Herkunft eines Kindes als Rechtfertigungsgrund. Das passt aber nicht zum Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz. Jedes Kind kommt erst mal nackig zur Welt und ist m.E. vom Gesetzgeber gleich zu behandeln.

Ich weiss, dass du nicht der Überzeugung/meinung bist von dem was du schreibst. Stimmts ?
Es ist ja auch faktisch nicht so.Da die Eltern vor der geburt und auch nach der Geburt entscheiden (im rahmen) was mit dem Kind passiert und gemacht wird, bestimmen anderen Faktoren als der Staat , was mit dem Kind passiert. Einer Gleichbehandlung vom Staat steht immer die Ungleichbehandlung durch die Eltern im Wege und der Einfluss in vielen Dingen ist viel grösser und das lässt sich auch nicht ändern. Das wäre kambodschanischer Steinzeitkommunismus, den man anwenden müsste , um das zu ändern. Daher bestimmen die ELtern sehr wohl und auch korrekterweise, wie das Kind zur geburt versichert ist.
Und ich bin mir 100% sicher, dass du für dieses Recht auf freie Wahl viel mehr kämpfen würdest, als für einen Gleichbehandlungsgrundsatz.
 
  • Like
Reaktionen: Heinzkarl

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.862
415
Im Prinzip ja, aber eine Kostenaufstellung für den Patienten wäre auf jeden Fall gut.

Ha, ja dann würden viele GKV Patienten sich vielleicht fragen, warum ein Check so billig ist und wie arzt eine gründliche Untersuchung so billig sein kann und dann würde zumindest den pfiffigeren klar, werden, dass da etwas nicht stimmt.
Das will "man" aber gar nicht.
Ich erinnere gerne an die kleine Anfrage der Grünen schon vor 10 Jahren im Bundestag, was denn so eine Zahnarztstunde kostet. Das war damals 2011 glaube ich im Rahmen der neuen Gebührenordnung.
Die Anfrage wurde bearbeitet und es stellte sich raus, dass schon damals mit Stundensätzen von im Schnitt 300 euro gerechnet werden muss.
Der anfrage wurde dann schnell eingemottet und wurde gar nicht mehr besprochen. Warum wohl?
Das hätte eine verdopplung der bestehenden Gebührensätze zur folge gehabt, wenn man sich danach hätten richten wollen.
Was kam damals bei der neuen Gebührenordnung raus? Die GOZ 2012 wurde kostenneutral 1:1 umgesetzt.
Noch Fragen ?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.467
3.837
Ich weiss, dass du nicht der Überzeugung/meinung bist von dem was du schreibst. Stimmts ?
Es ist ja auch faktisch nicht so.Da die Eltern vor der geburt und auch nach der Geburt entscheiden (im rahmen) was mit dem Kind passiert und gemacht wird, bestimmen anderen Faktoren als der Staat , was mit dem Kind passiert. Einer Gleichbehandlung vom Staat steht immer die Ungleichbehandlung durch die Eltern im Wege und der Einfluss in vielen Dingen ist viel grösser und das lässt sich auch nicht ändern. Das wäre kambodschanischer Steinzeitkommunismus, den man anwenden müsste , um das zu ändern. Daher bestimmen die ELtern sehr wohl und auch korrekterweise, wie das Kind zur geburt versichert ist.
Und ich bin mir 100% sicher, dass du für dieses Recht auf freie Wahl viel mehr kämpfen würdest, als für einen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Sagen wir so: Ich möchte unser System nicht missen. Ich halte aber trotzdem die aktuelle Regelung für verfassungswidrig. Kindern den Zugang zum staatlich finanzierten Gesundheitssystem zu verweigern, nur weil ihre Eltern 25 Jahre vor ihrer Geburt eine Entscheidung getroffen haben oder Papa besser verdient als die gesetzlich versicherte Mama, all das sind keine validen Differenzierungen. Es gibt schlichtweg keine sachliche Rechtfertigung, aber auch fiskalischen Gründen wird man es weiter so machen.

Das sahst Du jetzt auch in der Pandemie: Bei gesetzlich versicherten Kindern gab es aufgrund Bundesregelung weitere aus Steuermitteln bezahlte freie Tage für Schulschließungen für die Eltern, bei privat versicherten Kindern nicht. Sag mir wo die sachliche Rechtfertigung ist. Das hat mit Krankheitskosten nun gar nichts mehr zu tun. Das m.W. einzige Bundesland, das die Verfassungswidrigkeit erkannt hat ist Laschet's NRW - hier gibt es diese Tage in Ergänzung der Bundesregelung auch für privat versicherte Eltern/Kinder.

Oder warum kriegen Eltern von gesetzlich versicherten Kindern einen "Kinderkrankenschein", der den Lohnausfall aus Steuermitteln zahlt und Eltern von privat versicherten Kindern nicht? Sachlicher Grund?? Nicht erkennbar. Es ist keine Versicherungsleistung, sondern eine Leistung aus den Steuern, die wir alle zahlen....
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.862
415
Sagen wir so: Ich möchte unser System nicht missen. Ich halte aber trotzdem die aktuelle Regelung für verfassungswidrig. Kindern den Zugang zum staatlich finanzierten Gesundheitssystem zu verweigern, nur weil ihre Eltern 25 Jahre vor ihrer Geburt eine Entscheidung getroffen haben oder Papa besser verdient als die gesetzlich versicherte Mama, all das sind keine validen Differenzierungen. Es gibt schlichtweg keine sachliche Rechtfertigung, aber auch fiskalischen Gründen wird man es weiter so machen.

Da wiederhole ich meine Frage: Die forderung ist ja nur sinnhaft, wenn es zu einer Verbesserung für das Kind kommt. In deinem oder auch meinen Fall ist das def. nicht der fall. Insofern würdest du ja selber auch gar nicht wollen, dass dein Kind zukünftig wie alle in den GKV Topf mit allen Limitierungen kommt oder?

Bzg. des "kindkrank" und "Pandemie" ist es sicher zum einen kompliziert und auch nicht nachvollziehbar, da kann man sicher nachbessern. aber das ist ja etwas thematisch anderes, da fallen auch Kuren, und andere diverses Kleinigkeiten rein, die man ändern könnte.
Um da einen schnitt und einfachheit reinzubekommen, also die GKV ( gekürzt auf absolut Basis) für alle und den rest kann man dzubuchen wie man lustig ist . Bedingung für einen versicherer: Mindestens 10 Mio kunden. Dann läuft die Kiste.
 
  • Like
Reaktionen: peter42 und MANAL

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Da wiederhole ich meine Frage: Die forderung ist ja nur sinnhaft, wenn es zu einer Verbesserung für das Kind kommt. In deinem oder auch meinen Fall ist das def. nicht der fall. Insofern würdest du ja selber auch gar nicht wollen, dass dein Kind zukünftig wie alle in den GKV Topf mit allen Limitierungen kommt oder?
Ich habe den Eindruck, dir fällt es schwer, den konkreten Vorwurf von Flying Lawer nachzuvollziehen.

Blende einfach die Eltern aus. Man kann es auch anders darstellen, was das Problem vielleicht plakativer darstellt:

Stell dir vor, alle Kinder unter 18 Jahre außer solchen mit blauen Augen profitieren von einem staatlich finanziertem Gesundheitssystem. Kinder unter 18 mit blauen Augen ist der Zugang zum staatlich finanzierten Gesundheitssystem versperrt und müssen sich anderweitig auf eigene Kosten versichern. Kinder mit blauen Augen werden somit ohne rechtfertigenden Grund diskriminiert. Das ist verfassungswidrig.

Ob du mit grünen oder blauen Augen oder in eine GKV- oder PKV-Familie hinein geboren wirst, ist für das Kind nicht beeinflussbar. Daher kommt die unzulässige Ungleichbehandlung.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.862
415
Das hab ich zu 100% verstanden. Wie gesagt, ich argumentiere hier gegen meine eigene Interessen.

Der Punkt bleibt: Ungleichbehandlung doch nur , wenn man einen Nachteil hat ( als Kind). Welches Kind, wenn es denn reden und denken könnte, würde denn sagen, dass es lieber mit den Errungenschaften der GKV gross werden will, als mit der PKV ? Richtig: kein einziges. papierkram macht ja papa.
Insofern wäre aus Kindessicht eine nachteilige Ungleichbehandlung ja höchst ausgeschlossen und somit kein Grund zu klagen.
Ob es finanziell für die Eltern besser wäre, wenn sich der Staat auch noch an den Kosten in der PKV beteiligen würde, interessiert nur die Eltern. Ist dem Kind egal.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.134
5.275
MUC/INN
Der Punkt bleibt: Ungleichbehandlung doch nur , wenn man einen Nachteil hat ( als Kind).

Genau das ist Dein Gedankenfehler. Das Gleichheitsgebot sagt: Gleiche Sachverhalte dürfen nicht unterschiedlich, unterschiedliche nicht gleich behandelt werden, es sei denn, ein abweichendes Vorgehen wäre sachlich gerechtfertigt.

Daraus ergibt sich eine klare Struktur, die der Prüfung des Gleichheitssatzes zugrundezulegen ist: Erstens muss eine Gleich- oder Ungleichbehandlung vorliegen, zweitens sind die gleichen und ungleichen Elemente der betroffenen Sachverhaltskonstellationen zu sammeln, um drittens zu fragen, ob die (Un-) Gleichbehandlung im Hinblick auf diese gleichen und ungleichen Elemente zu rechtfertigen ist, wobei sich als zentrales Problem des Gleichheitssatzes die Frage nach dem Rechtfertigungsmaßstab stellt.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.862
415
Grob verstanden. Ändert doch aber nichts daran, dass kein Kind, das PKV versichert zur Welt kommt aus eigenen Stücken und Motiven sich nachteilig behandelt fühlt. Im gegenteil.
Das war der Punkt vom Lawyer. Ob es dennoch rechtens ist, steht auf einem anderen Papier. Hier ging es um einen konkreten "Diskriminierungs" Nachteil eines Kindes. Aus sicht des Kindes.
Den seh ich nirgends. Im gegenteil.
 
Zuletzt bearbeitet:

wasserkraft

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
1.169
208
STR
Sonst fühlt sich immer der GKV versicherte "diskriminiert" da er lange auf Facharzttermine warten muss und hier ist nun das PKV Kind "diskriminiert", da es kein Steuergeld für seine Versicherung gibt. Grundgedanke der GKV ist/war die Absicherung der Bevölkerungsgruppe mit geringem Einkommen und über 130 Jahre später fühlt sich die besser verdienende Bevölkerungsgruppe "diskriminiert".

Auch der Soli wurde für ein Teil der Bevölkerung abgeschafft und ein anderer Teil zahlt ihn weiterhin. Das gleiche gilt auch für den Corona Kinderbonus, im Endeffekt profitiert davon auch nur ein Teil der Bevölkerung. Ist das nun alles schlimm und Diskriminierung?
Klar würde gerne jeder weniger bezahlen und gleichzeitig einen Bonus bekommen =;
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.134
5.275
MUC/INN
Auch der Soli ist absolut und ohne jede Diskussion verfassungswidrig, selbst wenn die Sozis meinen, das als sozial verkaufen zu können. Aber da man sich heute um das Grundgesetz eh nichts mehr schert, können wir es auch gleich verbrennen und den alten Zeiten zujubeln, die genau der Grund dafür waren, dass wir heute eine Verfassung haben, die so stark ist, wie unser Grundgesetz.

Es geht hier nicht um eine subjektiv empfundene Diskriminierung, sondern um eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Auch das Kind, das 1970 in Soweto aufwächst, wird sich subjektiv vielleicht gar nicht diskriminiert fühlen
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.467
3.837
Sonst fühlt sich immer der GKV versicherte "diskriminiert" da er lange auf Facharzttermine warten muss und hier ist nun das PKV Kind "diskriminiert", da es kein Steuergeld für seine Versicherung gibt. Grundgedanke der GKV ist/war die Absicherung der Bevölkerungsgruppe mit geringem Einkommen und über 130 Jahre später fühlt sich die besser verdienende Bevölkerungsgruppe "diskriminiert".

Das ist das Sozialneider-Argument. Es geht darum, dass der Staat einem Kind die Krankenfürsorge bezahlt und einem anderen nicht. Und das hat herzlich wenig mit dem Einkommen zu tun. Beamte sind zwangsweise in der PKV, meine Frau verdient ziemlich gut, war aber schon immer in der GKV. Der soziale Hintergrund ist ein Scheinargument. Sonst heißt es ja auch immer Chancengleichheit oder Chancengerechtigkeit und alles losgelöst von den Eltern. Wenn es dann auf einmal mal in die andere Richtung ausschlägt, dann soll es auf die Eltern ankommen?

Nennt mir doch mal einen sachlichen Grund, warum der Staat aus Steuermitteln dem Kind des gesetzlich versicherten Geschäftsführer mit 500.000 EUR Jahreseinkommen die Krankenversicherung bezahlt, während das Kind des Wachtmeister im Justizdienst mit 30.000 EUR diese Krankenversicherung selbst zahlen muss?? Bislang lese ich dazu außer Sozialneiderargumenten nichts.

Und @Einerwiekeiner: Nein, ich will mein Kind nicht im GKV System haben. Es steht aber jedem GKV Versicherten frei, sich über eine Zusatzversicherung bessere Leistungen zu sichern. Die Grundversorgung, die aus Steuermitteln bezahlt wird, müsste aber für alle gleich sein
 
  • Like
Reaktionen: alex09 und DerSenator

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Grob verstanden. Ändert doch aber nichts daran, dass kein Kind, das PKV versichert zur Welt kommt aus eigenen Stücken und Motiven sich nachteilig behandelt fühlt. Im gegenteil.
Das war der Punkt vom Lawyer. Ob es dennoch rechtens ist, steht auf einem anderen Papier. Hier ging es um einen konkreten "Diskriminierungs" Nachteil eines Kindes. Aus sicht des Kindes.
Den seh ich nirgends. Im gegenteil.

du argumentierst mit gesunden Menschenverstand. Damit hast du gegen die Juristen hier leider keine Chance... :D