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Wenn wir ein Art.3 Problem hätten, dann hätte das nicht nur der Laschet - dann hätten das alle. Und dann hätte schon längst jemand eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ungleichbehandlung von Kindern durchgefochten.
Wir haben ein Artikel 3 Problem, das sehen zumindest viele so. Ich habe weiter oben aber schon geschrieben, dass wie bei vielen anderen Problemen im Umfeld von Artikel 3 das Thema der Finanzierbarkeit mitschwingt. Das wird auch hier der Fall sein. Das BVerfG wird es in einem Rechtsstreit formell an der unterschiedlichen Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Bevölkerungsgruppen scheitern lassen. Aber auch dieses ist ein Formalargument, denn GKV Versicherung und PKV Versicherung hat nicht zwingend was mit sozialem Status zu tun. Man finanziert, was man gerade finanzieren will.
Du siehst es bei Deinem Vergleich mit dem Hartzer: Der PKV Versicherte Hartzer bekommt den PKV Beitrag vom Staat in geschuldeter Höhe bezahlt. Das musste man so regeln, um den anderswo dringend gewollten Grundsatz "einmal PKV immer PKV" zu verteidigen. Es geht doch nicht, dass der Hartzer auf einmal in die GKV kommt. Nein, wirklich nicht. Darum hält man sich hier strikt an Artikel 3 und behandelt PKV und GKV versicherte Hartzer gleich. Bei Kindern hält man es anders.
Das Problem beim gesamten staatlich geregelten Gesundheitssystem ist doch mehr, dass es seit Jahrzehnten darum geht, Verteilungskämpfe und angeblichen Mangel zu regulieren. Wir leisten uns eines der teuersten GKV System der Welt, aber richtig klappen tut es nicht.