Wechsel in die PKV

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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.315
1.140
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Bei uns halt freiberufliche Beleg Hebammen.
Da liegt das Problem .
Die Hebammen machen z.B.CTGs und berechnen das weil sie es gemacht haben und der Chefarzt( den meine Frau nie gesehen hat) berechnet das gleiche CTG weil er die Verantwortung hat.
Da sind Konflikte vorprogrammiert.
Aber zum Glück dieses mal allles erstattet bekommen.
Man unterschreibt ja, dass der Chefarzt deligieren darf, bei uns war er aber da.

Klingt nach Klinik auf dem Land.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Bei uns halt freiberufliche Beleg Hebammen.
Da liegt das Problem .
Die Hebammen machen z.B.CTGs und berechnen das weil sie es gemacht haben und der Chefarzt( den meine Frau nie gesehen hat) berechnet das gleiche CTG weil er die Verantwortung hat.
Da sind Konflikte vorprogrammiert.
Aber zum Glück dieses mal allles erstattet bekommen.

Da würde ich dann darauf bestehen das der CA das CTG macht. Mal abgesehen davon das ein CTG nicht zweimal abgerechnet werden darf.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Bei vielen Tarifen kann der Versicherer einen rauswerfen wenn der Wohnsitz ins Ausland verlagert wird..

Wie immer gilt auch hier: Reden hilft.
Nach meiner Erfahrung ist es zulässig, aber in der Tat gibt es wohl auch andere Tarife, die das einschränken. Aber auch da habe ich schon von Fällen gehört, wo der Versicherte der PKV erklärt, was er vorhat, und daß er nicht in's Seuchengebiet geht, sondern in der Landes-Hauptstadt bleibt, und dann geht es. Kurzes Ergänzungsschreiben, meist ohne Beitragszuschlag, Thema erledigt.
 
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Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
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LEJ
Dachte ich auch und sowohl CA als auch Hebammen verneint.Sie dürften es.
Schriftliche Stelllungnahme vom CA bekommen und mit eingereicht.
Erstattet.Hat mich selbst überrascht.

Zumindest bei den unbeglichenen Rechnungen hätte ich es durch die Ärztekammer klären lassen. Das wäre ja so als wenn mir einmal der Meister die Reparatur meines Autos berechnet und anschliessend der Besitzer der Werkstatt noch einmal. Halte ich nicht für mit deutschen Recht vereinbar. Was sagen denn die Anwälte hier im Forum dazu? Abrechnung einer Leistung zweimal durch unterschiedliche Personen?
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
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1.924
Rheinland-Pfalz
Man unterschreibt ja, dass der Chefarzt deligieren darf, bei uns war er aber da.

Klingt nach Klinik auf dem Land.
Ist klar.Unterschrieben aber weder CA Gynäkologie noch CA Anästhesie gesehen.Vertretung halt.Aber mit denen auch zufrieden.

Ja, aber immerhin Stadt mit über 40.000 Einwohner, also auch Krankenhaus schon nicht gerade klein.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
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LEJ
Man unterschreibt ja, dass der Chefarzt deligieren darf, bei uns war er aber da.

Klingt nach Klinik auf dem Land.

Ja das unterschreibt man. Allerdings nicht das die gleiche Leistung sowohl von der Hebamme als auch vom CA insgesamt zweimal abgerechnet werden kann. Wenn der CA delegiert rechnet er ab und bezahlt die Person an die er delegiert hat.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Für Kranke bleibt da leider keine Zeit mehr oder hat hier ein GKV Versicherter mal erfolgreich einen Termin in den nächsten 4 Wochen bekommen?

Wollte ich zuletzt beim Augenarzt einen Termin bekommen:
Sprechstundenhilfe "geht erst in 7 Monaten"
ich "ich bin privat"
sie "ändert auch nix"...

Hach, auch ein schönes Thema. Hatte ich neulich auch, übrigens just auch beim Augenarzt (scheint eine gefragte Fachrichtung zu sein): Termin erst in 5 Monaten.

Nun hätte ich einen Leserbrief schreiben können, meinem Abgeordneten oder auch an amnesty international, wie böse die Welt ist, etwas von Zwei-Klassen-Medizin faseln oder was auch immer. Stattdessen rief ich einfach den nächsten an. Da ging keiner an's Telefon. Den Dritten. Und den Vierten. Beim Fünften oder Sechsten hieß es dann: "Wollen Sie gleich heute kommen, oder morgen?". Problem gelöst.
 
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pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.316
1.924
Rheinland-Pfalz
Zum Glück ist mein Nachbar rechts gegenüber Augenarzt.
Links gegenüber Urologin und genau gegenüber Orthopäde.
Wirklich .
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Ein Vorteil der PKV, der noch nicht angesprochen wurde: Ich kann mir selbst aussuchen, was ich möchte: Hohe oder niedrige Selbstbeteiligung. Einzelzimmer oder nicht. Luxus-Rundum-Paket oder "Komfort"-Paket. Etc. etc.. Und ich kann den Tarif meinen wechselnden Bedürfnissen anpassen.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
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Ist klar.Unterschrieben aber weder CA Gynäkologie noch CA Anästhesie gesehen.Vertretung halt.Aber mit denen auch zufrieden.

Ja, aber immerhin Stadt mit über 40.000 Einwohner, also auch Krankenhaus schon nicht gerade klein.

Klingt nach der Diakonie in KH :)
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.892
1.607
Howard Johnson
Das kann man so leider nicht sagen. Viele PKVs streichen die Rechnungen der Ärzte gnadenlos zusammen. Der Versicherte bekommt nur Teilbeträge ersetzt. Den Arzt ärgert es auch, da viele Versicherte dann der Meinung sind was ihre PKV nicht bezahlt hat, müssen sie dem Arzt auch nicht ersetzen.

Viele Versicherungen zahlen aber auch ohne Prüfung der Rechnung komplett, weil die manuelle Prüfung länger dauern, mehr Personal binden und dadurch teurer werden würde, als gleich komplett zu zahlen.

Als selbst-Rechnung-stellender regt mich eben diese Mentalität der Leistungsempfänger (oder Kunden, Patienten etc.) auf, die einfach die ärztliche Leistung einstreichen, von der Versicherung das Geld kassieren... und ... NICHT zahlen! Super, sowas :-(
 
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crossfire

Erfahrenes Mitglied
15.04.2012
2.115
991
Ist zwar mittlerweile komplett OT, aber warum beauftragst Du keine Abrechnungsgesellschaft?
Zum Thema: ist m.A.n. nicht diskutabel, da Äpfel mit Birnen verglichen werden.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
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LEJ
Viele Versicherungen zahlen aber auch ohne Prüfung der Rechnung komplett, weil die manuelle Prüfung länger dauern, mehr Personal binden und dadurch teurer werden würde, als gleich komplett zu zahlen.

Als selbst-Rechnung-stellender regt mich eben diese Mentalität der Leistungsempfänger (oder Kunden, Patienten etc.) auf, die einfach die ärztliche Leistung einstreichen, von der Versicherung das Geld kassieren... und ... NICHT zahlen! Super, sowas :-(

Für sowas empfiehlt es sich die Rechnung sofort zu stellen und mittels Kartenlesegerät direkt bezahlen lassen.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.892
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Howard Johnson
Tja, als Klein-Unternehmer im großen Fischbecken rechnet sich das nicht mit der Abrechnungsgesellschaft.
Und gleich zahlen lassen? Finde ich ein bisschen over-the-top...
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
510
Und das obwohl im Gesundheitssystem finanziell sehr gut ausgestattet ist.

Das ist ein interessanter Aspekt. Vor einigen Jahren gab es eine Statistik, wieviel geld wohin fliesst aus dem GKV Topf. Interessanterweise war für die LEISTUNGSERBRINGER ( Ärtze) nur 10 % der Gesamtsumme eingezeichnet. Die Grafik ist schon bischen älter, weiss nicht was sich geändert hat, aber in der Grössenordnung dürfte es geblieben sein.
DAS ist Problem. Verwaltungskosten (direkte) der GKV selber ca. 10 %, indirekte nochmal 10 %.....Tja... hört sich nicht nach Effizienz an.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
510
Vielen Dank für deinen sehr guten Kommentar.
Nachdem was ich nachher erfahren habe hätte die GKV eine solche zweite Wurzelbehandlung bezahlt. Kannst ja mal sagen wie dein Stand der Dinge zu dem Thema ist.
Trotz und alle dem hatte ich einfach das Gefühl das der Arzt knarschig war das er keine Privatrechnung schreiben konnte und ohne sich um den Erhalt des Zahnes zu bemühen ihn gezogen hat.
Sorry, bei diesem Arzt habe ich einfach das Gefühl das er nur auf die dicke Kohle aus ist, alles andere ist für ihn "Zeitverschwendung"

Bzgl. deines Gefühls kann das alles so sein, kann ich nicht beurteilen.
Bzgl. der sog. Revision der Wurzelkanalbehandlung. Richtig ist: die GKV zahlt dafür bei bestimmten Situationen den regulären,normalen Satz für eine erneute Wurzelkanalbehandlung.Man kann das also theoretisch auf "Kasse" machen, was die auch gerne möchten: Problem ist, dass diese Revision viel schwieriger ist und deutlich länger dauert und das nicht annähernd honoriert wird. Deswegen MUSS man betriebswirtschaftlich in die GOZ ausweichen und das wurde auch rechtlich so festgelegt. Man kann und sollte das als ZA machen, wenn man es vernünftig und korrekt machen möchte. "Auf Kasse" ist entweder Pfusch oder du zahlst als Arzt aus der eigenen Tasche, weil es einfach mal länger dauert.
Insofern hatte der Zahnarzt inhaltlich recht.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
510
Noch ein Kriterium, als Rentner steht man sich in der PKV deutlich besser, da man als freiwillig GKV Versicherter dann auf ALLE Einkünfte (außer der GRV) den vollen KdR und PV Beitrag zahlen muss - sprich 19%.

D.h. wer z.B. 2000€ Rente und 2000€ sonstige Einkünfte wie BaV oder Kapitaleinkünfte hat, zahlt:
KdR 8,4% plus 2,35% (2,6% ohne Kinder) auf die Rente und 15,7 plus 2,35/2,6% auf den Rest, also insgesamt 576€.

In der PKV würde ich aktuell dank modifizierter Beitragszahlung bei ca. 300€ abzüglich dem RV-Zuschuss, d.h. bei 150-200€ liegen.

Nicht korrekt. Auf Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte (dividenden) zahlst du als freiweillig Versicherter Rentner in der GKV KEINE Beiträge, nur auf die Arbeitseinkommen.
Hab ich gerade bis ins letzte mit meinem Vater durch... Wichtig ist, dass sie sich als Rentner führen und nicht als freiwilliges Mitglied
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
510
Dachte ich auch und sowohl CA als auch Hebammen verneint.Sie dürften es.
Schriftliche Stelllungnahme vom CA bekommen und mit eingereicht.
Erstattet.Hat mich selbst überrascht.

Wurde es auch zweimal gemacht ? ein und dieselbe Leistung darf selbstredend NUR EINMAL abgerechnet werden. Ohne wenn und aber, es sei denn dieselbe Leistung wurde auch ZWEIMAL komplett durchgeführt.
Thema Kosten Hebamme: Haftpflichtversicherung für Hebammen liegt meines wissens im 5 stellligen Bereich.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Noch ein Kriterium, als Rentner steht man sich in der PKV deutlich besser, da man als freiwillig GKV Versicherter dann auf ALLE Einkünfte (außer der GRV) den vollen KdR und PV Beitrag zahlen muss - sprich 19%..

... das ist übrigens für GKV-Versicherte besonders ärgerlich bei Eintritt in den Ruhestand, wenn auf eine Einmalzahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung dann ein Abschlag für die GKV/PV abgezogen wird.
 
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JURA_Ausbeuter

Erfahrenes Mitglied
23.09.2012
818
53
Norddeutschland
Ich bin seit 2011 bei der HUK, kann ich eigentlich nur empfehlen. Zahle momentan um die 600 Euro. Nach einreichung der Rechnung bekomme ich eigentlich innerhalb einer Woche das Geld. Perfekt. Das Einreichen an sich nervt allerdings. Gefährlich könnte es für mich werden, wenn ich die Versicherung wechseln wollen würde. Aufgrund von jetzt aufgetreten Erkrankungen wird mich niemals mehr eine andere Versicherung aufnehmen.