Wechsel in die PKV

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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.258
1.084
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Viele Versicherungen zahlen aber auch ohne Prüfung der Rechnung komplett, weil die manuelle Prüfung länger dauern, mehr Personal binden und dadurch teurer werden würde, als gleich komplett zu zahlen.

Als selbst-Rechnung-stellender regt mich eben diese Mentalität der Leistungsempfänger (oder Kunden, Patienten etc.) auf, die einfach die ärztliche Leistung einstreichen, von der Versicherung das Geld kassieren... und ... NICHT zahlen! Super, sowas :-(

Kann ich wie gesagt für die Axa/DBV nicht bestätigen, die prüfen die Abrechnungen aggressiv automatisiert und kürzen entsprechend.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Gefährlich könnte es für mich werden, wenn ich die Versicherung wechseln wollen würde. .
Gibt ja auch keinen Grund zu wechseln bei so einer guten Versicherung.
Im Extremfall könntest du aber auch künftig auf einen möglicherweise günstigeren Tarif innerhalb der HUK wechseln - ohne Gesundheitsprüfung und mit Übernahme der Altersrückstellungen
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.258
1.084
Nicht korrekt. Auf Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte (dividenden) zahlst du als freiweillig Versicherter Rentner in der GKV KEINE Beiträge, nur auf die Arbeitseinkommen.
Hab ich gerade bis ins letzte mit meinem Vater durch... Wichtig ist, dass sie sich als Rentner führen und nicht als freiwilliges Mitglied
Siehe krankenkasse.de:"Da bei freiwillig versicherten Rentnern für die Beitragsbemessung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist, sind neben der gesetzlichen Rente, Versorgungsbezügen und ausländischen Renten auch alle weiteren Einkünfte beitragspflichtig. Dazu zählen etwa Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen. Für diese Einnahmen gilt ein Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag."

Oder direkt bei der DRV:"Foto: Ein älteres Ehepaar in der KücheAuch als Rentner können Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Dann werden alle Ihre Einkünfte für die Höhe der Beiträge berücksichtigt. Neben der Rente sind unter anderem Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, private Lebensversicherungen und seit dem 1. Juli 2011 auch ausländische Renten beitragspflichtig."

Und weiter:"Bei freiwillig versicherten Rentnern unterliegen zusätzlich auch alle weiteren Einkünfte (z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen) der Beitragspflicht. Wird die Beitragsbemessungsgrenze durch die Renten, die Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen insgesamt noch nicht überschritten, sind auch die weiteren Einkünfte maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig."
 
Zuletzt bearbeitet:

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Um noch meine 5 cent abzuliefern:

Ich bin 1999 in die PKV gewechselt.

Die Fakten sprechen immer noch dafür:

- ich liege seit Anbeginn - und immer noch - unter dem, was ich für die GKV zu bezahlen hätte

hätte ich das Delta gezielt angespart wäre ein ordentliches Polster für später zusammengekommen. So kann ich nur hoffen, dass die Einsparungen ungezielt zum Sparen beigetragen haben. ;)

- die Leistungen sind auf einem ganz anderen Niveau und die Vorteile immer wieder spürbar

Sowohl bei Hausarzt-, aber gerade auch Facharztbesuch und erst recht bei einem Krankenhausaufenthalt. Hatte schon Hotelaufenthalte, die erheblich schlechter waren als bei meinem zum Glück einmaligen kurzen Aufenthalt im KH

- die Abrechnerei ist sperrig

Wobei die Erstattungen immer problemlos und zügig erfolgen, mittlerweile auch per Foto des Belegs in einer App. Ich mache es eigentlich so, dass ich alle ein bis zwei Jahre einreiche, je nach Volumen. Geht auf Tagesbasis nicht ab und ist aber dann doch ein subjektiv unerwartetes Sümmchen

- Beiträge im Alter

Das ist eigentlich der Punkt, der für mich in den Sternen steht. Kann ich mir zum Rentenbeginn (wahrscheinlich mit 70?) noch die PKV leisten? Bis dahin sehe ich absolut keine Probleme, danach könnte ich in den vergleichbaren Basistarif wechseln. Nicht schön, aber ok.

Ich habe einen "Komforttarif" ohne Krankentagegeld mit 20%/max. 300€ Selbstbeteiligung. Bei längeren KH-Aufenthalten könnte ich 2-Bett wählen und würde etwas erstattet bekommen.

Sofern ich keinen massiven Denkfehler gemacht habe:
- wenn man früh genug einsteigt (jetzt schwerer wegen Unisex-Tarifen)
- ein relativ sicheres und über der BBG liegendes Einkommen hat, erst recht wenn angestellt (AG-Zuschuss)
- und dann noch gezielt Ersparnisse anlegt bzw. die allgemeinen monatlichen Ausgaben erlauben, sowieso zu sparen

dann ist es immer eine Entscheidung pro PKV.

Edit: eines habe ich noch vergessen. Der Wust an Rechnungen bei einem komplexeren Thema kann ganz enorm werden, wenn alles separat abgerechnet wird und man für individuellste Sachen Rechnungen über 3€ 47 und weitere Kleinbeträge erhält
 
Zuletzt bearbeitet:
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
- Beiträge im Alter Das ist eigentlich der Punkt, der für mich in den Sternen steht. .

Als "Besserverdiener" müsstest du im Alter in der GKV vermutlich den Höchstbetrag >> 600€ bezahlen. Für diesen Betrag und dann noch inklusive der Altersrückstellungen wird dir deine PKV immer einen passenden Tarif anbieten; zumal wenn du bereits in jungen Jahren dort eingetreten bist.

Bei jedem potentiellen, künftigen Tarifwechsel durch dich gilt immer das ursprüngliche Eintrittsalter als Tarifbasis!
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.834
397
Siehe krankenkasse.de:"Da bei freiwillig versicherten Rentnern für die Beitragsbemessung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist, sind neben der gesetzlichen Rente, Versorgungsbezügen und ausländischen Renten auch alle weiteren Einkünfte beitragspflichtig. Dazu zählen etwa Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen. Für diese Einnahmen gilt ein Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag."

Oder direkt bei der DRV:"Foto: Ein älteres Ehepaar in der KücheAuch als Rentner können Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Dann werden alle Ihre Einkünfte für die Höhe der Beiträge berücksichtigt. Neben der Rente sind unter anderem Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, private Lebensversicherungen und seit dem 1. Juli 2011 auch ausländische Renten beitragspflichtig."

Und weiter:"Bei freiwillig versicherten Rentnern unterliegen zusätzlich auch alle weiteren Einkünfte (z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen) der Beitragspflicht. Wird die Beitragsbemessungsgrenze durch die Renten, die Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen insgesamt noch nicht überschritten, sind auch die weiteren Einkünfte maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig."


hmmm interessant. Ich habe es gerade von der TK für meinen Vater vor mir liegen, dass Einnahmen aus Vermietung , Verpachtung, Forstbetrieb und Kapitalerträge NICHT mehr dazu zählen, bei rentnern nur die Rente, und vergeleichbares und Nebeneinkünfte aus weiteren Tätigkeiten ( Es hört ja nicht jeder auf zu arbeiten mit Beginn der Rentenzahlungen).
"Dies ist seit dem 1.3.2016 anders geworden".
... gesetzesämderung ? ich hatte/ habe davon auch keine Ahnung , habe mich nur für meinen Vater in den letzten Monaten drum kümmern müssen....ist jetzt off topic. Könenn telefonieren.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.258
1.084
Gestzliche Grundlagen:
"§ 240
Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder

(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt; sofern und solange Mitglieder Nachweise über die beitragspflichtigen Einnahmen auf Verlangen der Krankenkasse nicht vorlegen, gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag der dreißigste Teil der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (§ 223)."

Und
"
§ 238a
Rangfolge der Einnahmearten freiwillig versicherter Rentner

Bei freiwillig versicherten Rentnern werden der Beitragsbemessung nacheinander der Zahlbetrag der Rente, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, das Arbeitseinkommen und die sonstigen Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen (§ 240 Abs. 1), bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt."
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.021
1.201
DUS, HAJ, PAD
Das ist ein interessanter Aspekt. Vor einigen Jahren gab es eine Statistik, wieviel geld wohin fliesst aus dem GKV Topf. Interessanterweise war für die LEISTUNGSERBRINGER ( Ärtze) nur 10 % der Gesamtsumme eingezeichnet. ...

Es sind etwa 17% und ungefähr genauso viel wie für Arzenimittel ausgegeben wird.

Die Krankenhauskosten sind so hoch wie die Ausgaben für Ärzte und Arzneimittel zusammen.

Quelle: GKV Spitzenverband

https://www.gkv-spitzenverband.de/p...en/gkv_kennzahlen/gkv_kennzahlen.jsp#lightbox
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.781
1.206
Howard Johnson
@Peter, ich bin auch bei der AXA. Und die prüfen gar nicht. Also nicht da, wo ich es will. Skurril genug, daß dann vollkommen unerwartet doch was gestrichen wird. Streite seit 6 Monaten mit UNimed deswegen :censored:

@CKR/EWK, ich habe einen Tarif aus 2001, weit vor Unisex, mit KTG (in der Höhe des möglichen Verdienstausfalles): das allein kostet fast 1/8 des Beitrages. Meine 0,5 kostet straight 120/Monat.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.159
481
@Peter, ich bin auch bei der AXA. Und die prüfen gar nicht. Also nicht da, wo ich es will. .

Insoweit widersprecht ihr euch da nicht. Wenn sie tatsächlich automatisiert prüfen, dann prüfen sie nicht dort, wo Du das willst, sondern dort, wo das Programm das vorsieht. Wenn die Position XYZ vom Programm anerkannt wird, wird sie anerkannt. Da ist es dann egal, was Du "willst".
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Wenn sie tatsächlich automatisiert prüfen, dann prüfen sie nicht dort, wo Du das willst, sondern dort, wo das Programm das vorsieht.

.... dieselbe automatisierte Prüfung findet allerdings auch schon bei der Eingabe der Abrechnungsziffern durch den Arzt im Praxiscomputer statt.
Da kann es dann nur noch zu Ablehnungen durch die Versicherung kommen, wenn da ein fehlerhaftes Regelwerk in der Arzt-Software hinterlegt ist. Oder der Programmierer falsch programmiert hat - soll es ja geben.
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.781
1.206
Howard Johnson
Insoweit widersprecht ihr euch da nicht. Wenn sie tatsächlich automatisiert prüfen, dann prüfen sie nicht dort, wo Du das willst, sondern dort, wo das Programm das vorsieht. Wenn die Position XYZ vom Programm anerkannt wird, wird sie anerkannt. Da ist es dann egal, was Du "willst".

Ja, so unglaublich das sein mag.
Hatte vor Jahren mal eine Rechnung zur Prüfung eingereicht, die mir komisch vorkam - wurde gar nicht geprüft, sondern gleich überwiesen.

Die PKV halten sich halt auch gerne an die Abrechnungsempfehlungen der Berufsverbände. Und die sind manchmal gar nicht so einfach zu verstehen...

Ihr erinnert Euch an meinen Augenarzt?
Ich hatte die Rechnung wegen verschiedener Ziffern moniert, die nicht miteinander abgerechnet werden dürfen.
Seine Begründung war "wir Augenärzte machen das schon seit Jahren so" :doh:
Ich wollte die Ziffern streichen, er nicht. Hab's dann bei der Axa eingereicht, die hat bezahlt.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
8
MUC
hmmm interessant. Ich habe es gerade von der TK für meinen Vater vor mir liegen, dass Einnahmen aus Vermietung , Verpachtung, Forstbetrieb und Kapitalerträge NICHT mehr dazu zählen, bei rentnern nur die Rente, und vergeleichbares und Nebeneinkünfte aus weiteren Tätigkeiten ( Es hört ja nicht jeder auf zu arbeiten mit Beginn der Rentenzahlungen).

Ist er freiwillig versichert oder nicht? Wenn freiwillig, dann zählt auch Vermietung etc. Wenn Pflichtversicherung ("Krankenversicherung der Rentner"), dann nicht; für letztere gibt es freilich Voraussetzungen. Wenn dein Vater diese erfüllt, dann ist er pflichtversichert.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.834
397
Ist er freiwillig versichert oder nicht? Wenn freiwillig, dann zählt auch Vermietung etc. Wenn Pflichtversicherung ("Krankenversicherung der Rentner"), dann nicht; für letztere gibt es freilich Voraussetzungen. Wenn dein Vater diese erfüllt, dann ist er pflichtversichert.

Eigentlich war er freiwillig versichert. Jetzt läuft er aber als Krankenversicherter Renter in der TK, hat auch neue GKV Karte bekommen, wo jetzt Rentner vermerkt ist.
Dann deckt sich das ja mit deinen Aussagen. Also keine Abgaben auf Vermietung etc. Dann ist er jetzt anscheinend pflichtversicherter Rentner.
was es alles gibt.... wie gesagt, die Dame der TK hat mich da auch lange aufgeklärt, aber dann passt es ja.
Mein Vater ist da von schlanken 770 euro auf jetzt 220 gerutscht.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.258
1.084
Eigentlich war er freiwillig versichert. Jetzt läuft er aber als Krankenversicherter Renter in der TK, hat auch neue GKV Karte bekommen, wo jetzt Rentner vermerkt ist.
Dann deckt sich das ja mit deinen Aussagen. Also keine Abgaben auf Vermietung etc. Dann ist er jetzt anscheinend pflichtversicherter Rentner.
was es alles gibt.... wie gesagt, die Dame der TK hat mich da auch lange aufgeklärt, aber dann passt es ja.
Mein Vater ist da von schlanken 770 euro auf jetzt 220 gerutscht.

Er sollte sich ja feststellen lassen, ob er die Vorraussetzungen zur Pflichtversicherung erfüllt hat.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.834
397
Es sind etwa 17% und ungefähr genauso viel wie für Arzenimittel ausgegeben wird.

Die Krankenhauskosten sind so hoch wie die Ausgaben für Ärzte und Arzneimittel zusammen.

Quelle: GKV Spitzenverband

https://www.gkv-spitzenverband.de/p...en/gkv_kennzahlen/gkv_kennzahlen.jsp#lightbox



hab mir die Grafiken auch mal jetzt genau angeschaut. Das stimmt so alles vorne und hinten nicht.
Zum einen sind da die arzteigenen verwaltungskosten (KVN, Gutachterwesen, etc) nicht mit drin, zum anderen arbeiten in Krankenhäusern ja auch Ärzte.... also schwer zu sagen....
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.834
397
Er sollte sich ja feststellen lassen, ob er die Vorraussetzungen zur Pflichtversicherung erfüllt hat.
hat er anscheinend. Ich habe da auch einiges durchgesprochen... aber was da sim Detail war.... ich glaube die Rente musste höher sein als die Einnahmen durch eigene Arbeit... aber egal. Hatte geklappt.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.781
1.206
Howard Johnson
ich geh jetzt mal maximal ins OT:
Ein Wunder, daß hier noch keinem die Augen ausgekratzt wurden. Passiert ja meist bei solchen Threads - wenn es ans Eingemachte geht :)
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Er sollte sich ja feststellen lassen, ob er die Vorraussetzungen zur Pflichtversicherung erfüllt hat.

Diese Voraussetzungen sind (Zitat):

"Sie müssen vorher schon eine gewisse Zeit (Vorversicherungszeit) gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (zum Beispiel als Beschäftigter), freiwillig versichert oder familienversichert waren."
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.021
1.201
DUS, HAJ, PAD
hab mir die Grafiken auch mal jetzt genau angeschaut. Das stimmt so alles vorne und hinten nicht.
Zum einen sind da die arzteigenen verwaltungskosten (KVN, Gutachterwesen, etc) nicht mit drin, zum anderen arbeiten in Krankenhäusern ja auch Ärzte.... also schwer zu sagen....

Naja, die GKV bezahlt aber keine Krankenhausärzte, sondern die Krankenhäuser die wiederum die Ärzte bezahlen. Die Kosten für die KKH-Hausmeister sind ja auch nicht extra ausgeführt.
Da macht eine Unterscheidung in KKH-Kosten und niedergelassene Ärzte schon Sinn.
Aufgeführt sind die Zahlungen von der GKV an Leistungsempfänger, was sollen da arzteigene Verwaltungskosten drinne. Kosten für Angestelle in der Praxis werden ja auch nicht aufgeführt bzw. von der GKV bezahlt, sondern vom Arzt.
 
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Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Ich habe einen "Komforttarif" ohne Krankentagegeld mit 20%/max. 300€ Selbstbeteiligung. Bei längeren KH-Aufenthalten könnte ich 2-Bett wählen und würde etwas erstattet bekommen.

Hier beginnst du gerade Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Du hast keinerlei Krankentagegeld abgesichert. In der GKV ist zu mindestens bis zur Beitragsbemessungsgrenze ein Krankentagegeld inkludiert. Wenn du also dieses Krankentagegeld mit absicherst, wird auch deine PKV teuerer.
Die meisten Krankenhäuser haben heute zwei Bett Zimmer, insofern hast du keinen Vorteil mit dem Zweibettzimmer Tarif bei deiner privaten Krankenversicherung.
Kein Krankentagegeld zu versichern halte ich für grob fahrlässig. Dies bedeutet, dass du wenn du mehr als 42 Tage im Jahr krank bist keinerlei Geld mehr bekommst. Und hier ist es so das du nicht die 42 Tage am Stück krank sein musst sondern über das Jahr 42 Tage mit der gleichen Erkrankung.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.781
1.206
Howard Johnson
Weltreisender;1959758 Die meisten Krankenhäuser haben heute zwei Bett Zimmer meinte:
Das stimmt so nicht ganz. Der Ein-Bett oder Zwei-Bett-Tarif der PKV ermöglicht mir zumindest, auf der Privat-Station unterzukommen. Und je nach Alter des KHs gibt es da baulich enorme Unterschiede. Von den pflegerischen (anderer Stellenschlüssel) und ärztlichen ganz zu schweigen.
 
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