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Wechsel zur Ing Diba

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.356
6.546
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Hallo.

Ich möchte be ider Ing ein Depot eröffnen. Hoffe, das ist jetzt keine dumme Idee... :oops:
grundsätzlich nicht; kommt halt drauf an, was man damit macht. Sparpläne auf ETF (buy&hold) bieten sich an, der Rest eher nicht.

Sehe ich das richtig, daß ich dafür kein Giro bei denen eröffnen muß? Also nur ein kostenfreies Depot, richtig?
ja, das geht. Ob man als Neukunde noch ein Extra-Konto als Verrechnungskonto erhalten kann, weiß ich nicht. Sollte allerdings auch nicht zwingend notwendig sein.

(ggfs. vor Eröffnung noch Neukundenaktionen oder/und KWK mitnehmen)
 
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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
Also zum Depot gehört ja zwangsläufig ein Extra Konto als Verrechnungskonto. Hatte damals die Wahl ein neues extra konto oder das bestehende zu nutzen.
Wie gesagt ING Depot ist für Aktienanlagen teuer. Bei den Derivaten (sofern sie fotgeführt werden) und der Option mit US Basiswerten, sowie auch den ETF Sparplänen sind sie ok. Allerdings bieten das auch viele andere.
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.111
1.636
Wie ich bereits angesprochen habe, sind sie eben nicht zu teuer! Wenn man keinen "Neobroker" will. Die werden wahrscheinlich sowieso Probleme bekommen durch die EU-Regelungen! :idea:
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.433
2.189
Wie ich bereits angesprochen habe, sind sie eben nicht zu teuer! Wenn man keinen "Neobroker" will. Die werden wahrscheinlich sowieso Probleme bekommen durch die EU-Regelungen! :idea:
Denke ich nicht. Und Rückvergütungen gibt es ja nicht nur bei den Neobrokern. Sollte sich was ändern betrifft das fast alle Broker und dann werden alle eben etwas teurer. Gewinnen tut damit aber keiner wirklich, weil der Kunde dann wahrscheinlich überall mehr zahlt. Und wenn Neobroker dann 1-2€ teurer werden sind sie immer noch günstiger.
 
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p47r1ck91

Erfahrenes Mitglied
05.10.2019
1.378
675
Ist es bei Daueraufträgen zum 1. immer noch so, dass diese einen Tag vorher abgebucht werden? Um welche Uhrzeit geschieht dies in der Regel?
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
Auf die EU Regelung bin ich mal gespannt. Allerdings gibt es heftigen Widerstand nicht nur aus Deutschland.

ING, Onvista, Smartbroker alle bekommen genauso Rückvergütungen. Wird das gestrichen dann werden alle eher teurer, sagen wir + Rückvergütung.

Zu Teuer ist ja relativ. Man sagt besser: Teurer relativ zum günstigeren Marktumfeld.
Wenn die ING ihre 0,25% nicht hätte was den Aktienkauf extrem teuer macht- im Vergleich zu allen mit Flat Gebühr, dann wäre schon viel geholfen.
 

kiwislasher

Aktives Mitglied
10.11.2021
138
175
So lange ich bei einem Broker, egal ob ING oder andere, bei den Transaktionskosten <1% lande finde ich keinen von denen zu teuer, wenn das Gesamtpaket stimmt.
Klar, für Daytrading gedönse passt das mit 0,25% zusätzliche Gebühr nicht, für die meisten macht es „in the long run“ meines Erachtens keinen gravierenden Unterschied ob 1€ und dafür L&S/Tradegate Kurse oder max. 59,90€ Transaktionskosten bei entsprechenden Ordervolumina.

Muss jeder für sich selber entscheiden und wählen.

Meine bisherige Erfahrung ergibt für mich persönlich (!) die folgende Reihenfolge bei Betrachtung des Gesamtpaketes aus Service/Plattform/Preis: ING > Comdirect > TradeRepublic
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.340
8.244
Die ING wollte Anfang Dezember Nachweise über meine Bareinzahlungen 2021 (Summe 25.000). Dabei bezog man sich auf die geänderten Vorschriften durch die BaFin (Nachweispflicht ab 10.000 € Einzahlung)
Ich habe geantwortet, dass diese Auslegungsvorschriften der BaFin erst wesentlich später, glaube es war im August oder noch später, in Kraft getreten sind, dass es keine Grundlage gibt, Einzahlungsnachweise von davor zu verlangen und habe dabei gebeten, die Forderung entsprechend neu zu formulieren.

Als Antwort bekam ich ein Erinnerungsschreiben mit unveränderter Summe. Dachte mir, sie werden sich schon melden und sich den Fall dann genauer angucken.

Das haben sie auch. Allerdings flatterte heutige die Kündigung aus FFM im Kasten ein. Einschließlich dem Extra-Konto und meinem Depot. Leider erst zu Anfang März. Werde also selbst kündigen müssen, und zwar zu Ende Februar (sonst zahle ich ja noch Gebühren für die girocard :D)

Jetzt hoffe ich mal, dass Einzahlungen noch möglich sind (und das nicht analog wie bei der CoBa läuft, wo alles schon ab Kündigungszeitpunkt gesperrt ist). Dann werde ich bis Februar das Jahreslimit voll machen und dann heißt es Bella Ciao
Das ist typisch für die Kommunikation mit diesem Laden. Völlig eigensinnige Auslegung von Vorschriften mit teils nachweislich falschen Begriffen. Die Kommunikation erfolgt zum großen Teil mit Textbausteinen und ohne auf das einzugehen was man ihnen schreibt.
Das, gepaart mit den vielen Verschlechterungen, bringt mich zu dem Schluss: so eine Bank brauche ich nicht. Und immer mehr andere auch nicht wie man in diesem Thread schön nachvollziehen kann. Meiner +1 würde ich heute ein anderes Konto empfehlen wenn sie noch keines hätte.
 
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BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
Interessant, dass sie dir auch das Depot gekündigt haben (wurde das überhaupt aktiv genutzt?)
Naja, der ING muss man nicht unbedingt nachtrauern. Sie sind halt in den letzten Jahren fast ausschließlich schlechter geworden, und in der Implementierung "neuer" Features hinkt man teilw. 2-3 Jahre hinterher oder führt sie gar nicht erst ein.
Achja, jetzt wo Aldi Bargeld getrennt ausweist, wo generierst du deine Ketten-Cashback Umsätze? Bei Netto?
 
Zuletzt bearbeitet:

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
(wurde das überhaupt aktiv genutzt?)
Nö, lag brach. Aber wenn eine Bank den Kunden kündigt, dann hat sie meist einen Vertrauensverlust. Bzw: durch die bankseitige Teilkündigung löst sie bei ihrem Kunden einen solchen Verlust aus. Darum kündigen die Geldhäuser immer die komplette Geschäftsbeziehung. Bei der ING umfasste die Kündigung aber nicht Finanzierungen und Kredite (klar, die sind ja auch wesentlich attraktiver für eine Bank).

Es wurde schon prophylaktisch rein geschrieben: die Kündigung wird weder zurückgenommen noch nach hinten verlegt.
Immerhin geben sie einem 3,5 Monate Zeit (gesetzlich vorgeschrieben sind 2 Monate), die Umzug zu vollziehen.

Achja, jetzt wo Aldi Bargeld getrennt ausweist, wo generierst du deine Ketten-Cashback Umsätze? Bei Netto?
über Curve
 

jnmt

Erfahrenes Mitglied
14.10.2018
645
435
ist der neuen Bank die eigentliche Herkunft der 25k Euro dann egal, weil die ja aus einer inländischen Bank überwiesen eingegangen sind?
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.008
6.877
LEJ
Meine gestern ab 20 bis 1 Uhr.
Vielleicht war es bei mir auch etwas später, kann mich nicht mehr ganz erinnern. Bin aber der Meinung, dass die Push Meldungen eingetrudelt sind, als ich noch zu Hause war.

Den Ausführungszeitpunkt (Uhrzeit) kann man im Onlinebanking leider nicht einsehen.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Die ING wollte Anfang Dezember Nachweise über meine Bareinzahlungen 2021 (Summe 25.000). Dabei bezog man sich auf die geänderten Vorschriften durch die BaFin (Nachweispflicht ab 10.000 € Einzahlung)
Ich habe geantwortet, dass diese Auslegungsvorschriften der BaFin erst wesentlich später, glaube es war im August oder noch später, in Kraft getreten sind, dass es keine Grundlage gibt, Einzahlungsnachweise von davor zu verlangen und habe dabei gebeten, die Forderung entsprechend neu zu formulieren.
Deine Antwort ist meines Erachtens, sorry, Unsinn. Die Auslegungsvorschriften der BaFin gibt es bereits seit Mai 2020. Die Änderungen im Jahre 2021 sind minimal respektiv eher redaktioneller Natur. Und im übrigen braucht es auch keine Auslegungsvorschrift der BaFin, um auf Basis des Geldwäschegesetzes Nachweise zu verlangen.

Unabhängig davon braucht man weder solche Auslegungsvorschriften, um rechtmässig Nachweise zu verlangen, noch wäre dass bei Unterschreitung der definierten Betragsgrenze gesetzlich untersagt. Dies gilt gerade auch und erst recht dann, wenn das Bartransaktionsverhalten nach einer systematischen "Stückelung" aussehen, die geeignet oder gar geplant zum Unterlaufen bzw. Umgehen der Geldwäscherichtlinien erfolgt.

Diesbezüglich hast du im Forum ja bereits geschrieben, dass du solche Transaktionen bewusst planmässig aufteilst, um "GwG-Verfahren o.ä. zu vermeiden."
 
Zuletzt bearbeitet:

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Deine Antwort ist meines Erachtens, sorry, Unsinn. Die Auslegungsvorschriften der BaFin gibt es bereits seit Mai 2020.
Also zunächst einmal: du verlinkst hier auf die Änderungsfassung. Auslegungshinweise zu einem Gesetz müssen - analog zu Verwaltungsvorschriften - bei Gesetzesänderung ebenfalls entsprechend geändert werden. Wichtig ist aber nur das Inkrafttreten der Fassung, in welcher die BaFin den Banken vorschreibt, dass ab einem bestimmten Stichtag generell Herkunktsnachweise über Bareinzahlungen von über 10.000 € einzuholen sind. Das steht in deiner Fassung nicht.
Diese strikte Regelung gilt erst seit 9.8., nachdem sie am 8.6. vorgestellt wurden. Die aktuellste AuA ist von Oktober 2021.

Die Änderungen im Jahre 2021 sind minimal respektiv eher redaktioneller Natur.
Die Änderungen im August waren in der Außenwirkung - für Bankkunden - ziemlich umfangreich. Die besagten Änderungen aus Mai 2020... die waren eher technischer Natur.

Und im übrigen braucht es auch keine Auslegungsvorschrift der BaFin, um auf Basis des Geldwäschegesetzes Nachweise zu verlangen.
Da das GwG sehr abstrakt ist, lässt es sich sowohl restriktiv (z.B. durch Spaßkassen oder ING) als auch kundennah (z.B. durch Santander, DeuBa) auslegen. Die BaFin wird vom Gesetzgeber in § 51 GwG ermächtigt, geeignete und erforderliche Maßnahmen und Anordnungen zu treffen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen. Die BaFin hat als Aufsichtsbehörde eine Reihe von Maßnahmen, die sie treffen können, wenn Banken ihre Anordnungen missachten oder ihren Auslegungshinweisen zuwiderlaufen.

Und nenn mir doch bitte einmal die Stelle im GwG, auf dessen Basis Nachweise verlangt werden können? Das GwG verpflichtet die Banken (und andere Akteure, die hier jetzt keine Rolle spielen), bei der Geldwäscheprävention mitzuwirken. Insbesondere regelt das GwG die Identifizierungspflichten und das Risikomanagement. Ab welchen Summen Nachweise erforderlich sind oder eine Meldung zu erfolgen hat, wird größtenteils durch Rechtsverordnungen und ähnlichen Verwaltungsakten gelöst.

Jedenfalls habe ich diese Summen (meiner Erinnerung nach gelten bis 10.000 € vereinfachte Sorgfaltspflichten) nie erreicht. Denn die ING selbst ist es, die die Einzahlung auf 5.000 € am Tag und 25.000 € im Jahr limitiert.

noch wäre dass bei Unterschreitung der definierten Betragsgrenze gesetzlich untersagt.
Es ist eine Forderung der ING gewesen, die ich abgelehnt habe, weil sie keine gesetzliche Grundlage ist, obwohl sich die ING offenkundig auf die neuen BaFin-Hinweise bezogen hat. Denn die beispielhafte Liste der möglichen Nachweise haben sie 1:1 aus den Auslegungshinweisen kopiert.

Dies gilt gerade auch und erst recht dann, wenn das Bartransaktionsverhalten nach einer systematischen "Stückelung" aussehen, die geeignet oder gar geplant zum Unterlaufen bzw. Umgehen der Geldwäscherichtlinien erfolgt.
Genau so etwas steht, wenn ich mich recht entsinne, ja auch im GwG. Abstrakt formulierter Rahmen, den die BaFin gestaltet. Jedenfalls habe ich meine Einzahlungen nicht gestückelt. Aufs Jahr verteilt 25.000 sind ja auch nicht der Rede wert

Diesbezüglich hast du im Forum ja bereits geschrieben, dass du solche Transaktionen bewusst planmässig aufteilst, um "GwG-Verfahren o.ä. zu vermeiden."
Ja, denn zu dem Zeitpunkt habe ich alles in den DeuBa-Automaten geworfen. Doch was tut das jetzt zur Sache? Wie lange hast du hierfür recherchiert, um genau diesen Beitrag zu finden? Der dann auch noch Monate vor Bekanntwerden der neuen Auslegungshinweise geschrieben wurde?

Ich hatte ohnehin nie Beträge, die 10.000 € nahekommen. Maximum waren 8.000 €, meist bin ich sogar ein gutes Stück drunter. Ich bin auch nicht jeden Tag am Geldautomaten, so dass man beim Risikomanagement der Bank denken könnte, da will einer die GwG umgehen.
 
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DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.433
2.189
Und wo ist eigentlich das Problem die entsprechenden Nachweise zu bringen?
Das du nicht möchtest, weil es vielleicht das Gesetz nicht vorschreibt, kann ich verstehen. Aber was bringt es dir dich deswegen noch aufzuregen und die Bank zu verlieren? Warum also nicht einfach die Nachweise bringen? Oder kannst du diese nicht bringen?
 
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BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
Was soll das Problem sein an den Nachweisen? Klar, die ING hätte schreiben können, dass das Gesetz es nicht fordert, sie die Nachweise aber dennoch sehen möchten. So ist jetzt das Konto weg und Ancel dürfte für die nächsten 10 Jahre bei der ING für jegliche Kundenverbindung geblacklistet sein.
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Aber was bringt es dir dich deswegen noch aufzuregen und die Bank zu verlieren? Warum also nicht einfach die Nachweise bringen? Oder kannst du diese nicht bringen?
Ich müsste denen dann 125 Quittungen senden, darauf habe ich keine Lust. Denn das Konto wollte ich eh kündigen - zum 28.02.

Wie gesagt: es gibt keine Grundlage, wegen 25.000 € Einzahlungen (auf 1 Jahr verteilt!) überhaupt Nachweise einzufordern. Weder Gesetzgeber und noch nicht einmal die BaFin verpflichten die ING dazu, das Gesetz so scharf auszulegen. Bei dem Spiel mach ich nicht mit.

Ich rege mich darüber auch nicht auf. Wie gesagt: Konto hätte ich ohnehin gekündigt.
 

antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
2.821
175
Wie bitte? Man darf auf sein eigenes Konto nur max. 25k€ pro Jahr transferieren? Ist jetzt nicht euer Ernst, oder?
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
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Wie bitte? Man darf auf sein eigenes Konto nur max. 25k€ pro Jahr transferieren? Ist jetzt nicht euer Ernst, oder?
Gilt nur für Bareinzahlungen bei der ING. Maximal 5.000 € pro Tag und 25.000 € pro Jahr. Andere Banken erlauben deutlich mehr, wenn man die Herkunft seines Bargeldes belegen kann und die richtige Bank hat (Filialbank mit Schalter, da Einzahlungen am ATM oft limitiert sind) kann man auch Beträge jenseits der 25.000 € auf einen Schlag einzahlen.
 
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