Die präziseste Unterscheidung liefert wie so oft einfach eine Betrachtung der rechtlichen Konstellation im Hintergrund:
Bei einer Kreditkarte bezahlt die Bank für den Karteninhaber eine Forderung zunächst aus ihren eigenen Mitteln und erwirbt dadurch einen Anspruch auf Erstattung des entsprechenden Betrages gegen den Karteninhaber.
Bei einer Debitkarte bezahlt der Karteninhaber eine Forderung, indem er seine Bank anweist, den Anspruch auf Auszahlung seines Guthabens durch direkte Leistung an einen Dritten zu erfüllen.
Noch etwas einfacher: bei einer Kreditkarte zahlt man mit dem Geld der Bank, bei einer Debitkarte mit seinem eigenen.
Die EU schreibt mittlerweile zwar vor, dass auf der Karte aufgebrachte Designatoren wie "credit" und "debit" dem tatsächlichen Kartentyp zu entsprechen haben. Einige Banken, wie z.B. die ING, nehmen diese Regelung auch ernst und haben daher den zuvor unrichtigen Designator auf der Karte korrigiert. Andere, wie z.B. die comdirect bei ihrer Prepaid-Variante, ignorieren die Vorgabe aus Brüssel derzeit noch weiterhin geflissentlich.
Daher gilt bis auf weiteres die alte Regel, dass man den tatsächlichen Typ der Karte weder am verwendeten Zahlungssystem, noch an aufgedruckten Designatoren, noch an der EMV-App, noch an der BIN und vor allem auch nicht an "weichen" Kriterien wie Hochprägung oder Offline-Limit mit hinreichender Sicherheit erkennen kann. Wenn einzelne Unternehmen den Besitz einer mutmaßlichen "credit"-Karte als Bonitätsnachweis verwenden, steht ihnen das natürlich frei. Sie sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass sie u.U. eben mit einem Kunden konfrontiert sind, dessen unterdurchschnittliche Bonität z.B. bei der comdirect nur für die Prepaid-Variante gereicht hat.