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Wechsel zur Ing Diba

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monk

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
2.819
1
STR
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Erzähle mal einem Tucholsky, Kishon oder Ringelnatz, dass Satire nicht druck- und lesbar ist.
In einem Buch eines einzigen Autors ist es etwas anderes, da kann man sich beim Lesen an seinen Stil anpassen und Satire erkennen. In einem Forum hingegen, wo jeder Beitrag von einem anderen Mitglied ist, kann man hingegen nur schwer wahrnehmen, wer gerade zwinkert oder seine Stimme verstellt o.Ä.
 
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BastiL

Reguläres Mitglied
09.02.2020
97
22
Bei mir war jetzt ein Schreiben mit den neuen AGB im Postfach. Hat schon jemand versucht zu widersprechen und wenn ja mit welchem Ergebnis?
 

totga

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
654
14
Zum Thema was die ING als Gehalt sieht:
Ich hatte das Konto Anfang Februar als Studentenkonto mit 50€ Prämie nach zweimaligem Geldeingang über 300€ eröffnet.
Hatte mir dann einmal 500€ zum Testen drauf überwiesen, ein bisschen später nachdem ich mich entschieden habe, es zum Hauptkonto zu machen, habe ich das meiste Geld von meinem alten Hauptkonto rüber geschoben.
Eben guck ich rein und auf dem zugehörigen Tagesgeldkonto wurden die 50€ Prämie gutgeschrieben, obwohl Geldeingänge über 300€ wie gefordert nur von Konten in meinem eigenen Namen kamen.
Das war übrigens nicht mal so geplant, ich wollte das Konto tatsächlich zur Nutzung eröffnen und mir ab nächsten Monat auch das Gehalt aus meinen Nebenjob dorthin überweisen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Audiolet

Erfahrenes Mitglied
16.01.2020
957
734
nur von Konten in meinem eigenen Namen kamen.
Aber - so wie ich es verstehe - von einer anderen Bank.

mit 50€ Prämie nach zweimaligem Geldeingang über 300€
Passt doch, wenn die Bedingung allgemein ein Geldeingang war, und nicht spezifisch ein Gehaltseingang.

Zum Thema was die ING als Gehalt sieht:
Ich hatte es vorher schonmal hier geschrieben - auf der Infoseite und auch im persönliche Anschreiben spricht die ING auch generell von 700€ Geldeingang - Gehalt, Rente und Pension werden nur als Beispiele aufgezählt.
Die aktuellen AGB habe ich noch nicht herunter geladen. Aber ich gehe mal davon aus, dass es da auch nur Geldeingang heißen wird.
 
G

Geldautomat

Guest
Im deutschen Sprachgebrauch wird alles erstmal als Kreditkarte bezeichnet, wo Visa und MasterCard draufsteht. Es gibt sogar den Begriff "Prepaid-Kreditkarte". Tatsächlich liegt der wesentliche Unterschied darin, dass bei manchen Produkten der Systemträger MasterCard/Visa für Zahlungen einsteht, sollte gerade keine Autorisierung durch die ausgebende Bank möglich sein, bei Debit gibt's das nicht. Bezüglich der Zahlung selbst ist Debit das Optimum für Akzeptanzstelle, Kartensystem und Bank. Ähnlich der Girocard mit PIN. Sogar mit niedrigeren Gebühren.
Das einzige Problem ist, dass Nachbuchungen traditionell schwieriger waren.
Das ist inzwischen nicht mehr so. Aber die IT der Zahlungsabwickler und nicht zuletzt Akzeptanzstellen hinkt da Jahre hinterher, die Schulung der Mitarbeiter sowieso.
Wenn man bedenkt wie lange es gedauert hat den EMV Chip oder 3D Secure durchzusetzen, dann wird es noch einige Jahre dauern, bis es auch an der letzten Hotelrezeption angekommen ist, dass man auch mit Debit Beträge reservieren kann.
Was des einen Kreditrahmen ist des anderen Kontoguthaben (oder Dispo). Rein bezüglich Bonität benötigen Kunden mit bester Bonität tatsächlich eigentlich nur eine Debit.
 
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S

student86

Guest
@Geldautomat: Die comdirect bietet eine Prepaid-Kreditkarte an. Dabei handelt es sich um eine als „Credit“ gechipte und bedruckte Visa, deren Verfügungsrahmen jedoch zunächst aufgeladen werden muss. Im Gegensatz dazu vergibt/vergab Revolut Karten mit Prepaid-Aufdruck.

Auch einige Debit-Karten autorisieren offline. Z. B. ING und Curve sowie viele ec-Karten. Diese Eigenschaft hat nichts mit „Credit“ zu tun.
 

Heath_Beck

Erfahrenes Mitglied
09.06.2018
613
102
Solange ich eine EC-Karte habe, brauche ich keine Kreditkarte. Höchstens für den Urlaub oder den Notfall oder den Notfall im Urlaub.

DAS ist die gängige Argumentation. Stimmt ja auch - wer nur 1x p.a. nach Malle oder Gran Canaria fliegt, kommt mit 'ner Girocard gut hin. Ich wiederum komme zur Not ganz gut ohne Girocard aus - bei den paar Läden, die keine CC akzeptieren, kann ich auch bar zahlen.
 

Gustl

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
476
121
Die präziseste Unterscheidung liefert wie so oft einfach eine Betrachtung der rechtlichen Konstellation im Hintergrund:

Bei einer Kreditkarte bezahlt die Bank für den Karteninhaber eine Forderung zunächst aus ihren eigenen Mitteln und erwirbt dadurch einen Anspruch auf Erstattung des entsprechenden Betrages gegen den Karteninhaber.

Bei einer Debitkarte bezahlt der Karteninhaber eine Forderung, indem er seine Bank anweist, den Anspruch auf Auszahlung seines Guthabens durch direkte Leistung an einen Dritten zu erfüllen.

Noch etwas einfacher: bei einer Kreditkarte zahlt man mit dem Geld der Bank, bei einer Debitkarte mit seinem eigenen.


Die EU schreibt mittlerweile zwar vor, dass auf der Karte aufgebrachte Designatoren wie "credit" und "debit" dem tatsächlichen Kartentyp zu entsprechen haben. Einige Banken, wie z.B. die ING, nehmen diese Regelung auch ernst und haben daher den zuvor unrichtigen Designator auf der Karte korrigiert. Andere, wie z.B. die comdirect bei ihrer Prepaid-Variante, ignorieren die Vorgabe aus Brüssel derzeit noch weiterhin geflissentlich.
Daher gilt bis auf weiteres die alte Regel, dass man den tatsächlichen Typ der Karte weder am verwendeten Zahlungssystem, noch an aufgedruckten Designatoren, noch an der EMV-App, noch an der BIN und vor allem auch nicht an "weichen" Kriterien wie Hochprägung oder Offline-Limit mit hinreichender Sicherheit erkennen kann. Wenn einzelne Unternehmen den Besitz einer mutmaßlichen "credit"-Karte als Bonitätsnachweis verwenden, steht ihnen das natürlich frei. Sie sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass sie u.U. eben mit einem Kunden konfrontiert sind, dessen unterdurchschnittliche Bonität z.B. bei der comdirect nur für die Prepaid-Variante gereicht hat.
 
S

student86

Guest
Die präziseste Unterscheidung liefert wie so oft einfach eine Betrachtung der rechtlichen Konstellation im Hintergrund:

Bei einer Kreditkarte bezahlt die Bank für den Karteninhaber eine Forderung zunächst aus ihren eigenen Mitteln und erwirbt dadurch einen Anspruch auf Erstattung des entsprechenden Betrages gegen den Karteninhaber.

Bei einer Debitkarte bezahlt der Karteninhaber eine Forderung, indem er seine Bank anweist, den Anspruch auf Auszahlung seines Guthabens durch direkte Leistung an einen Dritten zu erfüllen.

Noch etwas einfacher: bei einer Kreditkarte zahlt man mit dem Geld der Bank, bei einer Debitkarte mit seinem eigenen.


Die EU schreibt mittlerweile zwar vor, dass auf der Karte aufgebrachte Designatoren wie "credit" und "debit" dem tatsächlichen Kartentyp zu entsprechen haben. Einige Banken, wie z.B. die ING, nehmen diese Regelung auch ernst und haben daher den zuvor unrichtigen Designator auf der Karte korrigiert. Andere, wie z.B. die comdirect bei ihrer Prepaid-Variante, ignorieren die Vorgabe aus Brüssel derzeit noch weiterhin geflissentlich.
Daher gilt bis auf weiteres die alte Regel, dass man den tatsächlichen Typ der Karte weder am verwendeten Zahlungssystem, noch an aufgedruckten Designatoren, noch an der EMV-App, noch an der BIN und vor allem auch nicht an "weichen" Kriterien wie Hochprägung oder Offline-Limit mit hinreichender Sicherheit erkennen kann. Wenn einzelne Unternehmen den Besitz einer mutmaßlichen "credit"-Karte als Bonitätsnachweis verwenden, steht ihnen das natürlich frei. Sie sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass sie u.U. eben mit einem Kunden konfrontiert sind, dessen unterdurchschnittliche Bonität z.B. bei der comdirect nur für die Prepaid-Variante gereicht hat.

Klingt sehr poetisch, aber wozu dieser Beitrag? Bist du evtl. im falschen Unterforum gelandet?
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.784
2.353
Ein AGB-Widerspruch führt zur Kündigung - zumindest in meinem Fall:

wirklich schade, dass Sie unseren Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses wider-
sprechen, die zum 01.05.2020 gültig werden.
Vielleicht ist es Ihnen nicht bewusst – aber es ist tatsächlich so: Das Preis- und Leistungsver-
zeichnis ist Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Und diese sind die Grundlage un-
serer gemeinsamen Geschäftsbeziehung. Ohne Zustimmung zu den Änderungen können Sie Ihr
Girokonto nicht weiter bei uns führen.
Wenn wir bis zum 30.04.2020 nichts mehr von Ihnen hören, müssen wir Ihr Konto mit einer Frist
von 2 Monaten kündigen. Nach diesen 2 Monaten haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr ING Giro-
konto, Ihr Guthaben überweisen wir dann auf ein Konto Ihrer Wahl. Bitte beachten Sie: Eine Rück-
nahme der Kündigung und eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.
Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben Sie auch das Recht, Ihr Girokonto
selber vor dem 01.05.2020 fristlos und kostenfrei zu kündigen. Wie geht das? Ganz einfach im
Internetbanking. Klicken Sie unter „Meine Konten“ auf Ihr Girokonto und wählen Sie dann „Mehr“ >
„Konto löschen“ aus.
Wir freuen uns, wenn Sie sich die Sache mit dem Widerspruch noch einmal überlegen.
 

Kundschafter

Aktives Mitglied
23.11.2018
249
14
Rein bezüglich Bonität benötigen Kunden mit bester Bonität tatsächlich eigentlich nur eine Debit.
Wer mit einer Tasche Geldscheine auftaucht, braucht nicht mal eine Debitkarte in Deutschland.

Mir persönlich ist es lieber, es ist das Geld der Bank blockiert als mein eigenes, aber die meisten Deutschen sehen das anderes.

Mit den ganzen Kartenzahlungen auf dem Kontoauszug des Giro würde ich auch den Überblick verlieren, ich akzeptiere aber, dass viele Deutsche die Kartenzahlungen auf dem Kontoauszug des Giro haben wollen.

So gesehen erfüllt die ING Diba die Wünsche des Deutschen Marktes.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
netzfaul, gab es einen Grund, warum du den AGBs widersprochen hast bitte? Ich konnte ihn nicht finden. Danke.
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.128
1.664
Ich kann eigentlich auch keinen Grund für einen Widerspruch zu den AGBs finden.:confused: Das Konto ist natürlich nicht ganz so gut wie das der DKB.(y) Das liegt aber wohl auch daran, dass die ING und die DKB völlig unterschiedlich Geschäftsmodelle haben. Dies ist wiederum letzlich wohl vor allem aus der geschichtlichen Entwicklung beider Banken zu erklären!
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.467
2.232
Hi Leute,

ich habe mal eine kurze Frage bezüglich des ING Kontos.

Meine Frau und ich haben bei der ING bereits ein Gemeinschaftskonto, welches wir für gemeinsame Ausgaben nutzen.
Da wir inzwischen auch über die 700€ Eingang haben sollte das Konto ja kostenlos sein.

Wenn ich mir jetzt zusätzlich alleine ein Girokonto dort hole, muss ich dafür dann auch separat einen Eingang von 700€ darauf haben?
Also 700€ für das Gemeinschaftskonto und 700€ für das separate Girokonto?
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.923
7.185
Also 700€ für das Gemeinschaftskonto und 700€ für das separate Girokonto?
Davon kannst du fest von ausgehen, die ING schreibt ja

  • Girokonten mit weniger als 700 Euro Geldeingang kosten ab 01.05.2020 monatlich 4,90 Euro. Belastet wird der Betrag jeweils im nächsten Monat.

so wird aus meiner Sicht ganz klar jedes Konto separat für sich betrachtet.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.453
8.405
Der Kontoeröffnungsprozess zieht sich nun seit 01.02.2020 hin. Jetzt verlangt die ING eine Identifikation per POSTIDENT zum zweiten Mal. Also offensichtlicher geht es ja eigentlich gar nicht mehr, dass die Prozesse hier komplett vermurkst sind.
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.923
7.185
Vermutlich hast du recht, aber man hat meistens ja nur ein Gehaltskonto. Mehrere Girokonten parallel haben aber schon einige.
Die Definition ist zwar schwammig, aber man kann aktuell! davon ausgehen das der ING Geldeingang reicht...so wurde es auch hier mehrfach diskutiert und ist auch bei der ING häufig zu lesen.

Ich sage: du brauchst auf beiden Konten 700€ Eingang um kostenfrei zu sein. Die ING wird es nicht interessieren das du noch an einem weiteren Gemeinschaftskonto beteiligt bist
 
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Hannoveraner

Erfahrenes Mitglied
23.07.2019
2.215
815
Davon kannst du fest von ausgehen, die ING schreibt ja



so wird aus meiner Sicht ganz klar jedes Konto separat für sich betrachtet.

So wird es sein. Der PLV sagt nichts zu Gemeinschaftskonten. Vielleicht hilft das, was ING auf eigener Webseite den Kunden sagt:
[h=3]ING[/h] 06.02.2020
Hallo Andreas, ja, in dieser Konstellation bliebe Ihr Gemeinschaftskonto aktuell kostenfrei. Für die evtl. Belastung des Entgelts zählt die Summe der Eingänge. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
[h=3]Andreas[/h] 06.02.2020
Hallo,
Wir haben jeweils unser Girokonto bei der ING und zusätzlich ein Gemeinschaftskonto. Unsere Gehälter gehen auf die Girokonten und von da aus überweisen wir die laufenden Kosten jeweils zur Hälfte auf das Gemeinschaftskonto. Der monatliche Eingang auf dem Gemeinschaftskonto ist dadurch >700€, allerdings sind die einzelnen Überweisungen jeweils <700€.
Bleibt das Gemeinschaftskonto nach dem 01.05. kostenfrei?
[h=3]ING[/h] 06.02.2020
Hallo Herr Gagliardi, ja, das stimmt! Jedes Konto wird in Bezug auf die neuen Konditionen einzeln betrachtet. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
[h=3]Fabio Gagliardi[/h] 06.02.2020
Liebes ING-Team,
ab dem 01.05.2020 ist das Girokonto bei Ihnen ja nur noch kostenlos, wenn es auch als Gehaltskonto fungiert. Nun haben meine Frau und ich jeweils ein Girokonto (Gehaltskonten) und noch ein Gemeinschaftskonto. Werden dann für das Gemeinschaftskonto am dem 01.05. Gebühren fällig?
Vielen Dank im Voraus.
Quelle: https://www.ing.de/ueber-uns/wissenswert/gemeinschaftskonto/

(Meiner Meinung nach hätten die das per Kontoinhaber machen können und nicht die eigene Kunden vergraulen. Die machen sich aber die Überprüfung, ob die Bedingungen eingehalten wurden, für sich extrem einfach.)
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.887
618
Ich bitte um Nachsicht falls das hier angesprochen wurde (habe nichts gefunden): Immerhin ein Vorteil des neuen PLV der ING ab April ist, dass bei der Girocard/Maestro beim Fremdwährungseinsatz 1€ als Minimum entfällt und lediglich 1,75% erhoben werden. Das kann doch durchaus mal interessant sein.
Das ist, wie man es sieht.
Kurz nach der Euro-Einführung war es bei so gut wie allen Banken noch 1%, Mimimum 0,77 € (DM1,50).
Mit dieser 1,75% will die ING ihre Kunden offensichtlich "ermutigen", doch gefälligst die Visa-Karte zu verwenden. Macht die DKB ebenso.