Nein, is die 50010517 haha.Wenn es eine große Kanzlei ist, könnte es über das sog. Wholesale Banking laufen. Da ist die BLZ in der Iban eine andere als die 50010517. Wenn es allerdings die übliche ING(Diba) BLZ ist, dann ist die Anwältin anscheinend schon mit dem Lesen von Bank AGB überfordert, was deine Chancen sicherlich erhöht
Ein Mandant von mir, der ebenfalls Rechtsanwalt ist, nutzte auch ein ING Girokonto sogar recht intensiv (mehrere Zahlungseingänge pro Tag) ca. ein Jahr lang als Geschäftskonto, bevor er mein Mandant wurde. Er dachte, das wäre in Ordnung, weil die ING ja Freiberufler im Gegensatz zu Gewerbetreibenden akzeptiert. Habe ihn dann aufgeklärt, dass diese Bedingung fürs Privatkonto gilt, aber dass es nicht geschäftlich genutzt werden darf.Nein, is die 50010517 haha.
und ihr Kanzlei Konto vorher, war kostenfrei... das weiß ich ganz sicher
Naja, bin ja nicht so. Werd die ING dann mal informieren
Ein Mandant von mir, der ebenfalls Rechtsanwalt ist, nutzte auch ein ING Girokonto sogar recht intensiv (mehrere Zahlungseingänge pro Tag) ca. ein Jahr lang als Geschäftskonto, bevor er mein Mandant wurde. Er dachte, das wäre in Ordnung, weil die ING ja Freiberufler im Gegensatz zu Gewerbetreibenden akzeptiert. Habe ihn dann aufgeklärt, dass diese Bedingung fürs Privatkonto gilt, aber dass es nicht geschäftlich genutzt werden darf.
Hat ihm die Hotline der ING dann auch bestätigt. Er ist dann auf meine Empfehlung zum kostenlosen DKB Business gewechselt und ist dort nun sehr zufrieden.
Ja die ING meinte zu mir eben auch, als Privatkonto is erlaubt, aber nicht für die Zahlungseingänge...
sie geben es weiter.
Denk mal, die werden dann die Kündigung aussprechen.
Und ich dachte schon bei anderen Kommentaren anderer User, dass der Niveau-Tiefpunkt erreicht ist.
Jedoch hast Du mit Deiner Denunziation der Kollegin der Gegenseite den Maßstab neu gesetzt .
Und ich dachte schon bei anderen Kommentaren anderer User, dass der Niveau-Tiefpunkt erreicht ist.
Jedoch hast Du mit Deiner Denunziation der Kollegin der Gegenseite den Maßstab neu gesetzt .
Na dann lesen wir doch mal...Wenn es allerdings die übliche ING(Diba) BLZ ist, dann ist die Anwältin anscheinend schon mit dem Lesen von Bank AGB überfordert, was deine Chancen sicherlich erhöht
„Voraussetzungen für die Eröffnung eines Girokontos und die Vergabe einer eingeräumten Kontoüberziehung [Dispokredit]:Ein Mandant von mir, der ebenfalls Rechtsanwalt ist, nutzte auch ein ING Girokonto sogar recht intensiv (mehrere Zahlungseingänge pro Tag) ca. ein Jahr lang als Geschäftskonto, bevor er mein Mandant wurde. Er dachte, das wäre in Ordnung, weil die ING ja Freiberufler im Gegensatz zu Gewerbetreibenden akzeptiert. Habe ihn dann aufgeklärt, dass diese Bedingung fürs Privatkonto gilt, aber dass es nicht geschäftlich genutzt werden darf.
Na genau dieser Satz:Ich sehe jetzt nicht eindeutig, was eine nicht-gewerbliche geschäftliche Nutzung verböte?
Ja die ING meinte zu mir eben auch, als Privatkonto is erlaubt, aber nicht für die Zahlungseingänge...
sie geben es weiter.
Denk mal, die werden dann die Kündigung aussprechen.
Voraussetzung für die „Eröffnung“ und Kontoüberziehung. Ich sehe aber immer (zumindest auf Anhieb) immer noch kein explizites Verbot späterer Nutzung. Und da bin ich auch nicht der erste und einzige im Internet. Wo aber wäre das Problem, ein solches reinzuschreiben? Sie schreiben ja oft genug (mehrfach) was von Nicht-Verbrauchern in den AGB."das Girokonto privat und nicht gewerblich nutzt."
Ja die ING meinte zu mir eben auch, als Privatkonto is erlaubt, aber nicht für die Zahlungseingänge...
sie geben es weiter.
Denk mal, die werden dann die Kündigung aussprechen.
Internetbanking + Brokerage von Freitag 17.07.2020 ab 23:00 Uhr bis Samstag 18.07.2020 ca. 12:00 Uhr nicht verfügbar
Am 17.07.2020 und 18.07.2020 führen wir planmäßige Servicearbeiten an unserem System durch. Das Internetbanking + Brokerage steht am 17.07.2020 ab 23:00 Uhr bis Samstag 18.07.2020 ca. 12:00 Uhr nicht zur Verfügung.
Für eine telefonische Auskunft erreichen Sie uns unter folgenden Rufnummern:
Kontoführung: 069 / 34 22 24
Wertpapier: 069 / 50 60 30 50
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wurde in einem Quartal die eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] oder die geduldete Kontoüberziehung beansprucht, finden Sie den "Abschluss“ mit allen Details am Ende Ihres Kontoauszugs März, Juni, September oder Dezember.
Ist in kein Abschluss ausgewiesen, fielen im jeweiligen Quartal keine Sollzinsen an.
Wurde das hier schonmal gepostet?
Quelle: https://new.ingwb.com/en/payments-and-collections/instant-payments
2x wird betont, dass Instant SEPA nicht verpflichtend sei.
Unterton: Darum hat es die ING auch nicht eilig.