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so, naechster 'Spass', diesmal wird's ernst: Unterschrift, die wie die des Empfaengernamens ausschaut. Kann, aber muss nicht.
Aber im Klartext "Unterschrift: ..." auf dem Beleg steht dann genau ebenjener Empfaengername, in Verbindung mit dem Gekrakel soll das wohl den Empfaenger darstellen... Und das alles wegen nichtmal 20 EUR.
u.a. Faelschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 I StGB - Mahlzeit Maedels!
Aber im Klartext "Unterschrift: ..." auf dem Beleg steht dann genau ebenjener Empfaengername, in Verbindung mit dem Gekrakel soll das wohl den Empfaenger darstellen... Und das alles wegen nichtmal 20 EUR.
u.a. Faelschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 I StGB - Mahlzeit Maedels!