WESTIN Leipzig Buchungsverbot - Hausverbot

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denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.250
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SNA
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Facet

Erfahrenes Mitglied
Also, der Pool des Westin Bellevue Dresden ist definitiv der größte Hotelpool in der gesamten Stadt. Da kommen weder Hilton noch das Taschenbergpalais Kempinski ran. Olympische Weihen (etwa mit einer 25 m Bahn) werden beide Westin Häuser (L/DD) dennoch nicht erfahren, gleichwohl kann man in beiden Pools (ggf. diagonal) gut 15 m lange Schwimmstrecken absolvieren und notfalls auch "Kacheln" zählen ... (Was für Ausdauerschwimmer) ... Spaß macht das jedoch in beiden Pools nicht! (Wasser zu kalt!)
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
#552

Notiz :

Zimmer zu kalt
Pool zum Schwimmen zu kalt
Buffet zu kalt

haben wohl Defizite mit der Heizung.

wenigstens champagner dadurch gut gekühlt?
 

haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
929
411
VIE
...
Geschützt sind lediglich die personenbezogenen Daten natürlicher Personen, nicht aber alle anderen Daten, die irgendwie in Relation zu diesen stehen und die der Verarbeiter selbst erzeugt hat. ...

Da wäre ich eher vorsichtig, vor allem, da du nicht nur vor derzeit noch 28 Datenschutzbehörden gezerrt werden kannst, sondern auch vor ebenso viele Zivilgerichte.

Und du brauchst nur auf einen äußerst formellen Behördenleiter/Richter treffen, dann kriegst die Anonymisierung von Türklingelschildern aufs Auge gedrückt.

"Irgendwie in Relation" ist irgendwie ein Personenbezug und somit irgendwie schon zu beauskunften, vor allem wenn der Empfänger aus irgendeinem konkreten Grund Verdacht schöpft, dass die Auskunft nicht vollständig ist.
 
J

jsm1955

Guest
Da wäre ich eher vorsichtig, vor allem, da du nicht nur vor derzeit noch 28 Datenschutzbehörden gezerrt werden kannst, sondern auch vor ebenso viele Zivilgerichte.

Und du brauchst nur auf einen äußerst formellen Behördenleiter/Richter treffen, dann kriegst die Anonymisierung von Türklingelschildern aufs Auge gedrückt.

"Irgendwie in Relation" ist irgendwie ein Personenbezug und somit irgendwie schon zu beauskunften, vor allem wenn der Empfänger aus irgendeinem konkreten Grund Verdacht schöpft, dass die Auskunft nicht vollständig ist.

siehe Schufa.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.289
1.115
Das ist meiner Meinung nach ein Mythos.
GDPR verpflichtet keineswegs zum Versenden von kompletten Datenabzügen und schon garnicht zum Löschen von Daten, solange ein Verarbeitungsgrund besteht.
Geschützt sind lediglich die personenbezogenen Daten natürlicher Personen, nicht aber alle anderen Daten, die irgendwie in Relation zu diesen stehen und die der Verarbeiter selbst erzeugt hat.
Und solange eine Geschäftsbeziehung besteht und eine Einverständniserklärung vorliegt und ein Verarbeitungsgrund besteht, und die sonstigen Grundsätze wie Datensparsamkeit, Angemessenheit etc. eingehalten sind, muss auch nichts gelöscht werden. Das Löschbegehren wäre in diesem Fall mit dem Widerruf der Einverständniserklärung verbunden und würde vermutlich auf das Ende der Teilnahme am Loyalityprogramm verbunden sein.
Und GDPR ist auch nicht das Recht des Betroffenen, unliebsame Tatsachen löschen zu lassen.
Art 12-23 sehen ein weitreichendes Auskunftsrecht vor, daneben Berichtigungs- und Löschrechte.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.289
1.115
Jep, aber jsm1955 hat dennoch Recht. Einen Anspruch darauf, die Daten vollständig gelöscht zu bekommen, sehe ich hier auch nicht.

Das ist richtig, aber wo sie unrecht hat IMHO ist, dass man keinen sehr umfangreichen Auskunftsanspruch hat, was alles mit personenbeziehbaren Daten angeht.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
Mal unabhängig von dem entschwundenen OP: Das Gast Bewertungssystem von Mariott aus Flyertalk ist schon interessant.
Es führt, da es dann als Rechtfertigungs System für eventuelle Beschwerden missbraucht werden kann zu überwiegend negativen Bemerkungen.

Flyglobal
 
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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
Würden seitens des Vorums Bedenken bestehen wenn ich den GM des betreffenden Hauses in der denkbar höflichsten Form mit der Bitte um Stellungnahme auf diesen thread hinweisen würde ?

Du kannst dich mit seniore nohablu messen wer von euch beiden in dieser Angelegenheit den besten Zuspruch zum GM hat.

Ich lese gerne die Stellungnahme, egal von wem höflichst ersucht. Aber bitte keinen Streit mit dem Forenkater.

Flyglobal
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
591
16
Würden seitens des Vorums Bedenken bestehen wenn ich den GM des betreffenden Hauses in der denkbar höflichsten Form mit der Bitte um Stellungnahme auf diesen thread hinweisen würde ?

Da sie ja schon reagiert haben, dürfte der Thread dort bekannt sein.

Dennoch wäre eine Stellungnahme auf jeden Fall interessant...
 

planesandstuff

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.107
55
HAM
Da diese Geschichte ja immer noch ein bisschen danach klingt als müsste man um sie wirklich zu verstehen auch mal die Gegenseite hören, finde ich es echt merkwürdig dass sich das Hotel dazu nicht meldet.

Das deutet ja schon ein bisschen darauf hin dass es sich mehr oder weniger so wie hier berichtet zugetragen hat...
 
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