WESTIN Leipzig Buchungsverbot - Hausverbot

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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.897
7.061
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Alles was du sagst ist Unsinn. Sagt dir der Name Johnny Depp was? Erlebt mittlerweile brutale Unterstützung überall auf der Welt.
Auf Johnny Depp wurde zu Beginn von allen Seiten eingeprügelt, so wie aufs Westin auch. Dem Alkohol und Drogen war er schon zuvor nicht abgeneigt, was er seither durchmachen musste möchte man keinem Menschen wünschen. Der Kerl ist durch, selbst wenn er auf ganzer Linie gewinnt wird er die verlorene Gesundheit und Lebenszeit nicht zurückerlangen. Oder frag mal Jörg Kachelmann, was er davon hält...

Im Unterschied dazu ist das Westin nur ein Unternehmen, der Schaden bleibt großteils finanzieller Natur. Natürlich haben auch die betreffenden Mitarbeiter gelitten, aber die standen nicht derart im Rampenlicht.
 
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bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
989
465
Der Kerl ist durch, selbst wenn er auf ganzer Linie gewinnt wird er die verlorene Gesundheit und Lebenszeit nicht zurückerlangen.

Nein der Kerl ist nicht durch. Angeblich komplett Clean. Lebenszeit mag er nicht zurückkriegen - aber Geld, Aufträge und v.a Image!.... kompletter Sieg schon vor dem Urteil, egal was jetzt passiert.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
Alles was du sagst ist Unsinn. Sagt dir der Name Johnny Depp was? Erlebt mittlerweile brutale Unterstützung überall auf der Welt.
Nur bekommt er seine alten Gagen nicht mehr und wird auch nicht mehr prominent besetzt. Sagt dir "Fluch der Karibik" was? Vor allem Teil 6 & 7?

Und es ist ein Unterschied ob du der ohnehin schon kantige Typ bist oder ein Mainstream Unternehmen. Den Johnny Depp Move würde in diesem Fall bestenfalls der Sänger hinbekommen.

Und das was Johnny Depp an Geld/Gagen durch diesen Prozess verloren hat wird er nie wieder einspielen.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.373
11.324
der Ewigkeit
Zum Thema zurück:
Marriot ist die größte Hotelgruppe der Welt, US-börsennotiert, 170k Mitarbeiter, 22Mrd. turnover.
Wer glaubt, dass sich ein US-Unternhmen von einem deutschen Barden am Nasenring durch die Manage
führen lässt irrt gewaltig.
Es bleibt zu hoffen, dass deren Anwälte ein deutliches Zeichen setzen - genauso wie der gute Gil glaubte, ein vermeintliches Zeichen setzen zu müssen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
Nur bekommt er seine alten Gagen nicht mehr und wird auch nicht mehr prominent besetzt. Sagt dir "Fluch der Karibik" was? Vor allem Teil 6 & 7?

Und es ist ein Unterschied ob du der ohnehin schon kantige Typ bist oder ein Mainstream Unternehmen. Den Johnny Depp Move würde in diesem Fall bestenfalls der Sänger hinbekommen.

Und das was Johnny Depp an Geld/Gagen durch diesen Prozess verloren hat wird er nie wieder einspielen. Ich weiss zudem nicht wie du "brutale Unterstützung" in dem Fall verstehst, Disney besetzt ihn wieder? Oder darf er jetzt in Europa drehen? Der hat über drei Jahre lang keinen Hollywood Film gedreht und noch lassen alle großenm Studios die Finger von ihm, auch wenn du das anders siehst.
 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
989
465
Und das was Johnny Depp an Geld/Gagen durch diesen Prozess verloren hat wird er nie wieder einspielen.
Vielleicht ist dir entgangen, dass er genau darauf klagt? Und es, so wie es aussieht, zugesprochen bekommen wird?

EDIT: Zumal deine Aussage "durch diesen Prozess verloren hat" absurder Blödsinn ist. Verloren hat er das durch die verleumderischen Anschuldigungen. Das sehe übrigens nicht nur ich so. Schau mal in soziale Medien, Amerikanische Networks etc. der Wind hat endgültig gedreht. Amber Heard ist durch.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.897
7.061
Allein für den fünften Auftritt als Jack Sparrow - sorry, Captain Jack Sparrow natürlich - kassierte Johnny Depp über 80 Millionen Gage (1). Das Gesamtvermögen von Amber Heard wird auf ca. 10% davon geschätzt (2). Selbst wenn er sie ins Armenhaus klagen würde, wäre das mehr persönliche Genugtuung als finanzielle Kompensation. Und ja, das ist Jammern auf sehr, sehr hohem Niveau, ich würde mich über 7,4 Mille freuen.
 
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swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
2.467
1.758
An Ofarims Stelle würde ich nun die Flucht nach vorne antreten und das aktuellste Trittbrett fahren:
Benefiz-Auftritt in der Kiewer Metrostation und mit Selenski "Yesterday" im Duett schmettern, begleitet vom oberkörperfreien Asow-Männerchor. Das wäre deutlich unterhaltsamer als das U2-Altersheim.
Könnte ein Richter so einen guten Menschen noch bestrafen?
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.915
2.306
Weil du nicht monate- evtl. sogar jahrelang mit einem grundsätzlich negativ belegten Thema in den Medien sein möchtest.
Aber ist das Thema dann überhaupt negativ belegt?

Es geht ja darum sich den Schaden zu ersetzen weil der Herr Lügen erzäht hat, wenn dann der Schadensersatz zum Teil noch für einen guten Zweck eingesetzt wird kann man das durchaus zu seinen Gunsten drehen.

Dazu kommt folgendes gerade bei Klagen in den USA laufen solche Sachen still und heimlich mit NDAs ab.
Wenn es ein strafrechtliches Urteil gibt welches die Vorwürfe bestätigt wird der Herr kaum öffentlich verbreiten, dass das Hotel ihn für seine Lügen nun finanziell zur Rechenschaft zieht.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
Vielleicht ist dir entgangen, dass er genau darauf klagt? Und es, so wie es aussieht, zugesprochen bekommen wird?
Ach und Amber Head wird dann die verlorenen Gagen überweisen? Oder sich schlicht für bankrott erklären? Egal wie es ausgeht, Johnny Depp kann froh sein wenn am Ende seine Anwaltskosten bezahlt sind - den seine Ex wird nicht wesentlich mehr auf dem Konto haben.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Aber ist das Thema dann überhaupt negativ belegt?
Schadenersatzklagen/Gericht ist bei Konzernen immer negativ belegt. Ich wette das es keine solche Klage geben wird.
 

MrSnoot

Erfahrenes Mitglied
25.12.2012
1.702
1.535
Ach und Amber Head wird dann die verlorenen Gagen überweisen? Oder sich schlicht für bankrott erklären? Egal wie es ausgeht, Johnny Depp kann froh sein wenn am Ende seine Anwaltskosten bezahlt sind - den seine Ex wird nicht wesentlich mehr auf dem Konto haben.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Schadenersatzklagen/Gericht ist bei Konzernen immer negativ belegt. Ich wette das es keine solche Klage geben wird.

Aber wer wäre denn hier Kläger, Marriott oder Hotelbetreiber "Eventhotel"? Ich könnte mir vorstellen, dass Marriott einen möglichen Schaden durch entgangene Einnahmen deutlich einfacher verschmerzen könnte als der Hotelbetreiber an sich.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.499
11.221
Trans Balkan Express
Der Aufwand setzt sich auch darüber fort, dass die Anklage beim Landgericht erhoben worden ist. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet die zuständige Strafkammer in der Besetzung mit drei Berufsrichtern. Eine Hauptverhandlung vor dem Landgericht erfolgt (wahrscheinlich) in der Besetzung mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen oder (möglicherweise) mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Gegen ein Urteil des Landgerichts, wie auch immer es lautet, ist nur die Revision zum Bundesgerichtshof möglich.

Interessanterweise wird die Frage der Zuständigkeit des LG jetzt thematisiert und nicht bereits innerhalb der ursprünglich gesetzten Frist des Gerichts.


"Drohender Schauprozess", wie von der Verteidigung eingewandt, sind doch recht blumige Worte.
 
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Kornado

Aktives Mitglied
28.05.2017
243
81
Das ist aber auch wirklich etwas verwunderlich, dass dieser Fall vor der großen Strafkammer verhandelt werden soll.
Vom Strafmaß her werden dort ja eigentlich Fälle verhandelt, bei denen mit Verurteilungen mit Freiheitsstrafen über 4 Jahren zu rechnen ist.
Hat hier jemand Informationen warum das dort landen soll?
 

Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
2.372
5.801
DUS
"Drohender Schauprozess", wie von der Verteidigung eingewandt, sind doch recht blumige Worte.
Klappern gehört zum Handwerk … wobei ich es auch gerade im Kontext deftig finde von „Schauprozess“ zu reden … Ich denke nicht das der Herr Ofarim ein schäbiger Lump ist … sollte sich der Richter allerdings tatsächlich so geäußert haben wie berichtet wird ( was ich ehrlich gesagt kaum glauben kann ), war das imho eine Steilvorlage für den Antrag auf Befangenheit.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.119
Das ist aber auch wirklich etwas verwunderlich, dass dieser Fall vor der großen Strafkammer verhandelt werden soll.
Vom Strafmaß her werden dort ja eigentlich Fälle verhandelt, bei denen mit Verurteilungen mit Freiheitsstrafen über 4 Jahren zu rechnen ist.
Hat hier jemand Informationen warum das dort landen soll?

Da kommt nur "besonderer Umfang" oder "besonderer Bedeutung" nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GVG in Betracht. Die Straferwartung ist in dem Fall nicht relevant.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.915
2.306
sollte sich der Richter allerdings tatsächlich so geäußert haben wie berichtet wird ( was ich ehrlich gesagt kaum glauben kann ), war das imho eine Steilvorlage für den Antrag auf Befangenheit.
Ganz so pauschal lässt sich dieser Sachverhalt aber nicht beurteilen, denn es ist ein Unterschied ob eine solche Aussage eines Richters kommt der sich bisher noch nicht mit dem Fall befasst hat, dann kann es durchaus in Richtung Befangenheit gehen.
Aber hat hingegen schon eine intensivere Einarbeitung und Vorprüfung erfolgt, sind ähnliche Hinweise meisten kombiniert mit dem Hinweis auf §49 StGB, dass ein Geständnis der Tat zur Strafmilderung führen würde.
Allerdings ist es zutreffend, dass so etwas eher unmittelbar vor der Hauptverhandlung üblich ist.

Von daher sollte der betreffende Richter schon mit umfassender Prüfung des Falls befasst gewesen sein, dann ist eine solche Aussage nicht zwingend verwerflich.
 
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haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
929
411
VIE
Ganz so pauschal lässt sich dieser Sachverhalt aber nicht beurteilen, denn es ist ein Unterschied ob eine solche Aussage eines Richters kommt der sich bisher noch nicht mit dem Fall befasst hat, dann kann es durchaus in Richtung Befangenheit gehen.
Aber hat hingegen schon eine intensivere Einarbeitung und Vorprüfung erfolgt, sind ähnliche Hinweise meisten kombiniert mit dem Hinweis auf §49 StGB, dass ein Geständnis der Tat zur Strafmilderung führen würde.
Allerdings ist es zutreffend, dass so etwas eher unmittelbar vor der Hauptverhandlung üblich ist.

Von daher sollte der betreffende Richter schon mit umfassender Prüfung des Falls befasst gewesen sein, dann ist eine solche Aussage nicht zwingend verwerflich.
Wäre in Österreich im Verwaltungsverfahren (und vermutlich auch in allen anderen) eine Befangenheit, wenn der Sachverhalt so vorgefallen ist.

 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.915
2.306
Wäre in Österreich im Verwaltungsverfahren (und vermutlich auch in allen anderen) eine Befangenheit, wenn der Sachverhalt so vorgefallen ist.
Nun diese beiden Fälle sind nicht miteinander vergleichbar, im Österreichischen Fall liest es sich so, dass hier Dinge vorweg genommen wurden was das Urteil angeht.

Das ist eine ganze andere Kathegorie wie wenn ein Richter bekundet, dass er sich das beschriebene Geschehen schwer vorstellen kann, dies eröffnet ja wiederum den Beteiligten den Vortrag zu verbessern und Beweise beizubringen die das Geschehen plausibler machen.

Von daher müssen in diesem Fall die genauen umstände und Details einer solchen richterlichen Aussage geprüft werden.

Das fragwürdige in diesem Fall ist vielmehr, dass dieser Fall vor dem LG statt findet, zwar gibt das GVG die formale Möglichkeit dazu aber es wurden schon andere größere Prozesse vor dem AG durchgeführt, wo dieses Verfahren nach der zuerwartenden Strafe eindeutig hingehört.
 

Threy

Erfahrenes Mitglied
05.05.2020
2.667
937
Genau da liegt ja die Tragik

Amber und Gil fabrizieren Stories und stellen damit alle wirklich diskriminierten und geschädigten Opfer pauschal in ein Licht, unter welchem keiner stehen sollte, der wirklich Leid erfahren hat.

Und die fünfte Gewalt im Staat macht es auch nicht einfacher, der VFT ist ja auch ein Paradebeispiel für schnell und teilweise herrlich naive Pauschalurteile (da hab ich 30x übernachtet und noch niiieeee ein Upgrade bekommen, die diskriminieren Statuskunden!!)

Ein Schelm, wer sich daraus einen Spaß macht!
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.261
5.499
MUC/INN
Wäre in Österreich im Verwaltungsverfahren (und vermutlich auch in allen anderen) eine Befangenheit, wenn der Sachverhalt so vorgefallen ist.
Im Strafprozess sind die Anforderungen doch noch einmal eine Latte weiter oben.

Nach § 43 Abs.1 Ziff.3 öStPO ist ein Richter vom gesamten Verfahren ausgeschlossen, wenn andere Gründe vorliegen, die geeignet sind, seine volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Befangenheit liegt vor, wenn ein Richter an eine Rechtssache nicht mit voller Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit herantritt, somit eine unparteiische Entscheidung durch sachfremde psychologische Motive verhindert werden könnte. Es kommt nicht nur darauf an, ob sich der Richter befangen fühlt oder nicht, es genügt grundsätzlich schon der Anschein einer Befangenheit, wofür freilich zureichende Anhaltspunkte gegeben sein müssen, die geeignet sind, bei einem verständig würdigenden objektiven Beurteiler die volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen (OGH 2 Ns 2/21y).

Insoweit ident mit § 24 dStPO (vgl auch OGH 13 Ns 13/92 mwN.)
 
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Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
2.372
5.801
DUS
Das ist eine ganze andere Kathegorie wie wenn ein Richter bekundet, dass er sich das beschriebene Geschehen schwer vorstellen kann, dies eröffnet ja wiederum den Beteiligten den Vortrag zu verbessern und Beweise beizubringen die das Geschehen plausibler machen.

Das Problem ist imho der zweite Teil der Äusserung „bekanntermaßen kein erhebliches Problem mit Antisemitismus.“

Von daher müssen in diesem Fall die genauen umstände und Details einer solchen richterlichen Aussage geprüft werden.

Das wollte ich gesagt haben, solange da nur womöglich komplett aus dem Kontext gerissen Äusserungen teilzitiert werden, ist es doch eher ein Aufreger für die Masse

Das fragwürdige in diesem Fall ist vielmehr, dass dieser Fall vor dem LG statt findet, zwar gibt das GVG die formale Möglichkeit dazu aber es wurden schon andere größere Prozesse vor dem AG durchgeführt, wo dieses Verfahren nach der zuerwartenden Strafe eindeutig hingehört.
Das ganze ist ein Politikum. Was schlussendlich dabei rauskommen wird, steht auf einem anderen Blatt.
Das fette Signal an die Allgemeinheit ist: Wir nehmen das sehr sehr sehr sehr ernst.
Und "Verfahren gegen G.O vor dem Amtsgericht" ... klingt halt nicht so gut wie "grosse Strafkammer".

Der eine oder andere Volljurist mag da mit den Augen rollen. Aber : Das Volk findet es geil.

Ich persönlich halte die grosse Strafkammer für das falsche Signal, weil aufgrund der Schwere der Vorwürfe das AG "reichen würde" und imho die politische Motivation in diesem Verfahren offensichtlich macht.
 

swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
2.467
1.758
Das ist aber auch wirklich etwas verwunderlich, dass dieser Fall vor der großen Strafkammer verhandelt werden soll.
Vom Strafmaß her werden dort ja eigentlich Fälle verhandelt, bei denen mit Verurteilungen mit Freiheitsstrafen über 4 Jahren zu rechnen ist.
Hat hier jemand Informationen warum das dort landen soll?
Warum nicht? Für falsche Verdächtigung und öffentliche Verleumdung wird mit jeweils bis zu 5 Jahre Gefängnis gedroht.
Vermutlich wirds in D auch bei diesem C-Promi und künstlerischem Leichtgewicht nicht dazu kommen und irgendetwas auf dem Niveau Hoeneß und Metzelder rausspringen, es sei denn die deutsche Justiz möchte sich endlich einmal von Ihrem zweifelhaften Ruf befreien mit zweierlei Maß zu messen und an Ofarim ein Exempel statuieren. Der Verfahrensort Leipzig kann das nur unterstützen, in München wäre jetzt schon klar daß nur ein paar Tagessätze herausspringen werden. "Er kennt jo dia richtign Leit"

Währenddessen wurde in USA R.Kelly zu 30 Jahren Kerker verurteilt. R.Kelly !
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Warum nicht? Für falsche Verdächtigung und öffentliche Verleumdung wird mit jeweils bis zu 5 Jahre Gefängnis gedroht.
Vermutlich wirds in D auch bei diesem C-Promi und künstlerischem Leichtgewicht nicht dazu kommen und irgendetwas auf dem Niveau Hoeneß und Metzelder rausspringen, es sei denn die deutsche Justiz möchte sich endlich einmal von Ihrem zweifelhaften Ruf befreien mit zweierlei Maß zu messen und an Ofarim ein Exempel statuieren. Der Verfahrensort Leipzig kann das nur unterstützen, in München wäre jetzt schon klar daß nur ein paar Tagessätze herausspringen werden. "Er kennt jo dia richtign Leit"

Währenddessen wurde in USA R.Kelly zu 30 Jahren Kerker verurteilt. R.Kelly !
Metzelder hat keinen Promi-Rabatt bekommen. Hoeneß wäre wäre als Nicht-Promi nicht ins Gefängnis gekommen.

R. Kelly ist ein ganz anderes Kaliber. Der wurde wegen sexueller Ausbeutung Minderjähriger, Entführung, Zwangsarbeit, Bestechung und Sexhandel verurteilt. Vorher wurde er - z.B. 2008 - freigesprochen. Obwohl in der Branche bekannt war, dass er auch nach deutschen Maßstäben auf Minderjährige stand. Die tatsächliche Zahl seiner Opfer dürfte in die Tausende gehen. Da sind 30 Jahre für amerikanische Verhältnisse milde.
 
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Reaktionen: DerSenator
Status

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