Welcher Star?
Mir ist bewusst, dass Dich Informationen irritieren, umso mehr wenn diese Argumente begründen, welche schließlich zu einer Einsicht führen. Du hast da ein grundlegend anderes Konzept und auf jeden Fall eine originellere Schreibe. Auf diesen höchst unterschiedlichen Wegen kommen wir Immerhin hinsichtlich des Orthopäden-Berufs zu einer ähnlichen Meinung. Es gibt nur einen Uli Hoeneß, aber alleine in Deutschland über Zehntausend Orthopäden. Daher stimme ich Deinem Schluss zu: So what, macht ja nix.
Fast. Bin an dem Tag rund 300km südwestlich von Krungthep und staune, dass es Strandhotels gibt, die mehrere Stunden am Tag gar keinen Strand haben.Jedenfalls können wir uns bei den Orthopäden wohl gedanklich begegnen , zur Vertiefung weiterer Überlegungen darf ich eine gegenseitige Audienz auf der Terrasse des Hotels Landmark nach dem 9.10. anregen . Irgendwo habe ich gelesen , daß du dann ebenfalls in Krungthep weilst .
Wenn es in der Sache schlecht aussieht, dann liegen die verbleibenden Chancen im Prozessrecht.Wenn ich so was lese frage ich mich immer, welchen Wertekompass solchen Leute (Verteider, Angeklagter) haben. Denn um die Verteidung in der Sache geht es doch hier nicht mehr. Wirklch zum Fremdschämen ...
Ein Strafverteidiger hat keinen Wertekompass, sondern kennt nur eine Richtung: Die Verteidigung des Mandanten mit allen Mitteln. Er ist ja gerade nicht die gesetzesideale Staatsanwaltschaft, sondern einfach PARTEIvertreter.Wenn ich so was lese frage ich mich immer, welchen Wertekompass solchen Leute (Verteider, Angeklagter) haben. Denn um die Verteidung in der Sache geht es doch hier nicht mehr. Wirklch zum Fremdschämen ...
All das fasst der Verteidiger aber als seine Arbeit auf, denn in seinen Augen hat der Mandant unschuldig zu sein bzw jedenfalls als solches gerichtlich festgestellt zu werden.
§ 258 StGB verweist aber auf die StPO und das übrige Prozessrecht und gewährt dem Verteidiger vollumfänglichen Rückgriff auf alles, was uns das Recht zur Verfügung stellt. Und dazu gehört dann auch das Ausnutzen des Rechts und die Einlegung völlig aussichtsloser Rechtsmittel. Aber ja, wenn er dem Angeschuldigten helfen würde, sich ins Ausland abzusetzen, das wäre etwas anderesStrafverteidigung hat auch Grenzen, namentlich die des § 258 StGB. Zuweilen kann und darf der Strafverteidiger auch nur die mildeste Strafe und ein prozessual faires Verfahren erreichen.
Wurde mittlerweile eigentlich schon über das Ablehnungsgesuch des einen Richters am LG entschieden? Im Grunde ging es bei dem Prozess vor dem OLG ja nur darum, ob es ok war, dass das LG das Hauptverfahren eröffnete, obwohl diese Entscheidung noch nicht vorlag.
Wäre es da nicht einfacher, einen anderen Richter einzusetzen, anstatt nun möglicherweise in die jahrelange Hängepartie via BVerfG einzusteigen?"Die Verteidiger des Musikers hatten den Vorsitzenden Richter am Landgericht Leipzig als befangen abgelehnt. Das Landgericht hatte diese Anträge jedoch als unbegründet zurückgewiesen und unter Mitwirken des Kammervorsitzenden ...
Nun ganz neutral betrachtet, ist die Vorgehensweise ans Landgericht zu gehen durchaus fragwürdig.Schön find ich ja, dass die Verteidigung der Justiz mit der Verlegung zum Landgericht einen "Showprozess" vorgeworfen hat
Aber die besagte Zurückweisung des LG ist ja nicht gleichbedeutend mit einer abschließenden Entscheidung über das Gesuch, oder verstehe ich das völlig falsch?Ja:
"Die Verteidiger des Musikers hatten den Vorsitzenden Richter am Landgericht Leipzig als befangen abgelehnt. Das Landgericht hatte diese Anträge jedoch als unbegründet zurückgewiesen und unter Mitwirken des Kammervorsitzenden umgehend das Hauptverfahren eröffnet, obwohl dessen Ablehnungsgesuch noch nicht rechtskräftig entschieden worden war. Die Mitwirkung eines abgelehnten Richters am Eröffnungsverfahren führe aber nicht zu dessen Unwirksamkeit, hieß es in der Begründung des OLG."
OLG Dresden lehnt Beschwerde von Gil Ofarim ab
Der Musiker Gil Ofarim ist mit seinen Befangenheitsanträgen gegen einen Richter am Landgericht Leipzig in seinem Verfahren wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung gescheitert.www.n-tv.de