Prozesstermine sind durchs LG Leipzig abgesagt und werden frühestens in sechs Monaten stattfinden.
Hier die völlig ungewöhnliche öffentliche Begründung:
Ergänzung:
Wow, bei gründlichem Lesen ist das eine Fundgrube für allseitige Antipathie, die mit den gewählten Formulierungen selbst an die Grenze der Besorgnis der Befangenheit heranreicht:
Im ersten Absatz verweist das Gericht darauf, die sofortige Beschwerde sei durch das OLG als unzulässig verworfen worden. Unzulässig bedeutet, jemand (die Verteidiger) hat eine Prozesshandlung begangen, die gar nicht möglich war. Das muss ein Gericht nicht schreiben, es sei denn, es legt Wert darauf, den Verteidigern "eins mitzugeben".
Im zweiten Absatz wirft das Gericht den neu hinzugekommenen Verteidigern vor, den bereits abgestimmten Prozessbeginn durch fragwürdige Handlungen (Anrufung BVerfG) verhindern zu wollen.
Im dritten Absatz kriegt auch der Nebenklägeranwalt sein Fett weg, weil er seinen Antrag "erst" eine Woche vor Beginn gestellt hat (wobei das Gesetz es sogar erlaubt, den Antrag erst in der Hauptverhandlung zu stellen).
Im vierten Absatz gibt sich das Gericht besorgt um den Angeklagten, nur um dann sofort die zweite Anklage zu erwähnen und über eine Übernahme dieses Verfahrens von einer anderen Kammer öffentlich nachzudenken.
Im fünften Absatz legt das Gericht schließlich dem Angeklagten (eher seinen Verteidigern) nahe, mit dem Nebenkläger eine Einigung zu finden (sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich). Damit deutet das Gericht schon mal (natürlich nur nach derzeitiger Aktenlage...) eine Verurteilung an.
Meine Erkenntnis: Gil sollte nochmal dringend über seine Anwaltswahl nachdenken. Aber wer sagt's ihm?