WESTIN Leipzig Buchungsverbot - Hausverbot

ANZEIGE
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.978
16
Wien
ANZEIGE
Liest man deine eMail nach Kompensationsforderung durch und lässt die ganzen Floskeln weg merkt man schon dass du ziemlich fordernd und bist und einfach nicht zufrieden zu stellen.
Da hätte ich auch erkannt dass eine weitere Kundenbeziehung keinen Sinn hat.
Deine Zensur von alten Beiträgen ist nicht förderlich und auch meine Stimmung/Einstellung zu dem Thema ist rasch gekippt.

Der GM hätte in der von dir zitierten Email professioneller antworten sollen aber das Ergebnis wäre das selbe:

Schade dass sie mit unseren Leistungen unzufrieden sind, wir merken dies an der erhöhten Reklamationsquote. Wir wünschen ihnen alles erdenklich gute und möchten sie bitten für künftige Leipzig Besuche ein anderes Hotel zu wählen.
 

vielvlieger

Aktives Mitglied
28.10.2011
172
7
Wenn ein Hoteldirektor derartig sauer reagiert, muss noch mehr zu der Geschichte gehören, als hier berichtet wird.

Das wird auch vermutlich der Fall sein, nur: ein "guter" GM "reagiert nicht sauer" , sondern informiert, dass man "mit Bedauern festgestellt habe, den offensichtlich hohen Ansprüchen des Gastes in der Vergangenheit nicht gerecht werden konnte" und deshalb auf weitere Buchungsbestätigungen im beiderseitigen Interesse absieht. Gerne auch noch mit dem Vermerk, dass es ja im Stadtgebiet andere Häuser der Kette gibt.

Hier jedoch wollte vielleicht einmal ein GM seinem Executive-Team zeigen, welche Durchsetzungskraft er doch habe. Selbstdarsteller gibt es unter den GM viele, die allermeisten davon wissen aber, wie selbst der grösste Maximierer und ungeliebteste Gast taktvoll "beigepult" bekommt, dass er nicht mehr willkommen ist.;)
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Da muss man aber auch berücksichtigen, dass die erste Mail des GM im Grunde genau das beinhaltete - ja, auch die hätte noch freundlicher formuliert sein können. Dass Kai01 die Mail nicht erhalten hat, konnte der GM ja nicht wissen bzw. davon musste er nicht ausgehen. Wenn du dann so eine Mail wie von Kai01 bekommst, wo eigentlich alles bemängelt wird, allerdings keinesfalls irgendwie in Relation gesetzt wird, dass es hier eine Suite für unter 90 Euro gab, dann kann ich schon verstehen, dass man etwas forscher reagiert. Professioneller wäre natürlich eine freundlichere Antwort gewesen, aber aus Sicht des GM kommt es natürlich als bodenlose Frechheit und Dreistigkeit rüber, wenn man nach der ersten Mail so eine Reaktion vom Gast bekommt. (Und das ist es ja auch.)
 

andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.482
745
Auf Grund der Steuergesetzgebung in Deutschland führt eine kostenfrei gestattete Poolnutzung zu einer signifikanten Mehrbelastung für das Hotel (19% USt statt 7% USt abführen) und somit handelt der GM korrekt um kaufmännisch Schaden vom Wirtschaftsbetrieb Hotel abzuwenden. Das hat absolut nichts mit Beratungsresistenz zu tun, einzig hatte der GM evtl. schon eine Umsatzsteuerprüfung und andere noch nicht.

Das ist ein klassisches Alibi-Argument.
Andere Leistungen sind auch kostenlos und zu versteuern. Das ist Sache des Hotels.
Und alle anderen Hotels, die die Poolnutzung kostenfrei anbieten, sind dann wohl bescheuert oder begehen vorsätzlichen Steuerbetrug, der seit Jahren bei keinem dieser Hotels aufgefallen und zu einer Korrektur geführt hat.
Wohl kaum.
Und wenn dem so wäre, würde SPG auch keine Kompensation anbieten (die ich zur Vermeidung eines Hausverbotes zum Glück noch nie eingefordert habe).
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.953
2.129
MUC
Auf Grund der Steuergesetzgebung in Deutschland führt eine kostenfrei gestattete Poolnutzung zu einer signifikanten Mehrbelastung für das Hotel (19% USt statt 7% USt abführen) und somit handelt der GM korrekt um kaufmännisch Schaden vom Wirtschaftsbetrieb Hotel abzuwenden. Das hat absolut nichts mit Beratungsresistenz zu tun, einzig hatte der GM evtl. schon eine Umsatzsteuerprüfung und andere noch nicht.

Selten so eine sinnfreie Argumentation gehört.

Zum einen ist die kostenfreie Benutzung des Pool durch die Hotelkette, deren Bedingungen der GM zugestimmt hat, garantiert und zum anderen betrug die Strafe, die dem Hotel auferlegt wurde, ungefähr das 3-fache des Eintrittspreises.

Also hat der GM kaufmännisch Schaden abgewendet, in dem er 5 Euro Eintritt genommen hat, diese mit 7% versteuern durfte und dafür 500 Starpoints (= 14 USD) an Kompensation bezahlen musste?

Sorry, wenn ich von vorneherein weiß, daß die Strafe deutlich höher als die Einnahme ist, dann ist das für mich beratungsresistent, wenn nicht sogar extrem dumm.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.383
11.576
FRA/QKL
Das ist ein klassisches Alibi-Argument.
Andere Leistungen sind auch kostenlos und zu versteuern. Das ist Sache des Hotels.
Und alle anderen Hotels, die die Poolnutzung kostenfrei anbieten, sind dann wohl bescheuert oder begehen vorsätzlichen Steuerbetrug,
Es gibt eine klare Liste der kostenlosen Leistungen in einer Übernachtung (z.B. Telefon auf dem Zimmer, Fernsehen) und der dediziert extra auszuweisenden Leistungen (z.B. Frühstück, Schwimmbad/Sauna). Das ist nicht Sache des Hotels und vom Gesetzgeber so festgelegt. Wenn man einem Gast kostenfreien Zugang zum Pool gewährt ist die Leistung als Eurobetrag zu beziffern und die darin enthaltenen 19% Umsatzsteuer abzuführen. Kann die Leistung nicht exakt beziffert werden (z.B. durch Preisliste) so kann der Prüfer einen Betrag schätzen.

In der Tat, Hotels welche diesen Sachverhalt nicht so umsetzen begehen einen Steuerbetrug. Kann dieser als vorsätzlich oder wiederholt nachgewiesen werden handelt es sich um eine Stratat.
 
  • Like
Reaktionen: unseen_shores

andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.482
745
Kann man sich darauf einigen, dass die Email des GM, was immer auch vorgefallen sein mag, etwas daneben ist?

Kann man sich auch darauf einigen, dass jemand, der eine BRG in Anspruch nimmt, dadurch nicht zum Maximierer wird und jemand, der jede ihm sich bietende Gelegenheit nutzt, eine BRG in Anspruch zu nehmen, ein Versprechen, das ihm die Kette gibt, deshalb nicht zum Maximal- Maximierer mutiert?
 

andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.482
745
@SleepOverGreenland

Es ist und bleibt Sache des Hotels, diese kostenlosen Leistungen ordnungsgemäß zu versteuern, anstatt sie entgegen den Vorgaben der Kette für den Gast kostenpflichtig zu machen, weil sich dies einfacher versteuern lässt, in erster Linie beim Hotel aber zu einer Mehreinnahme führt. Das muss das Hotel beim kostenlosen Frühstück doch auch. Im Übrigen bietet das Westin Leipzig grundsätzlich keine Frühstücksraten mehr an. Warum wohl.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.070
2.497
FRA
2. Du buchst offensichtlich sehr häufig, wenn nicht sogar ausschließlich unter Nutzung der BRG, wie deine Posting-Historie zeigt.

Das bedeutet aber, dass das Hotel zu viel maximiert, nicht der OP. Die BRG ist dazu da, Hotels zu zwingen, günstige Preise auch über offizielle Vertriebskanäle der Kette anzubieten.

Hier hat offenbar aber das Hotel so oft getrickst, dass der OP unzählige Male die BRG nutzen durfte. Warum man daraus einen Vorwurf an den OP (und nicht an das Hotel) macht, verstehe ich nicht. Dem Hotel steht frei, die Kette zu verlassen, wenn dem GM die BRG-Regelung nicht gefällt.
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
590
16
@SleepOverGreenland

Es ist und bleibt Sache des Hotels, diese kostenlosen Leistungen ordnungsgemäß zu versteuern, anstatt sie entgegen den Vorgaben der Kette für den Gast kostenpflichtig zu machen, weil sich dies einfacher versteuern lässt, in erster Linie beim Hotel aber zu einer Mehreinnahme führt. Das muss das Hotel beim kostenlosen Frühstück doch auch. Im Übrigen bietet das Westin Leipzig grundsätzlich keine Frühstücksraten mehr an. Warum wohl.

Richtig, das dachte ich mir auch. Wenn steuerliche Nachteile insoweit nicht gewollt sind, muss geprüft werden, ob eine weitere Teilnahme an dem Franchise (so es denn eines sein sollte) noch sinnvoll ist bzw. mehr Vorteile bringt als es steuerliche Nachteile bedingt.

Aber einfach Vorgaben "von oben" zu ignorieren ist irgendwie auch nicht sinnvoll...
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Das bedeutet aber, dass das Hotel zu viel maximiert, nicht der OP. Die BRG ist dazu da, Hotels zu zwingen, günstige Preise auch über offizielle Vertriebskanäle der Kette anzubieten.
Ich verurteile nicht, dass man BRGs nutzt. Ich habe es lediglich angeführt, um das Bild über den TO zu komplettieren. Es ist ja nicht so, dass er hier einmalig in diesem Hotel eine BRG in Anspruch genommen hat, sondern das ist offensichtlich seine Masche, dadurch seine Aufenthalte egal wo zu optimieren. Man muss das auch nicht verwerflich finden, es ist nur ein Indiz für das Maximieren.

Grundsätzlich ist zwar auch richtig, dass die Problemlösung darin besteht, auf allen Plattformen die gleichen Preise anzubieten (und sich so an die Regeln der Kette zu halten), allerdings sollte man die Realität doch nicht ausblenden. Wenn ich ein Zimmer auf einer Plattform anbiete, dann ist das ein einfach zu kalkulierender Preis. Denn für solche Buchungen sind in den meisten Fällen Benefits nicht möglich. Insofern stimmt dein Ansatz des "das Hotel hat zu viel maximiert" nur bedingt. Ja, das ist nicht das Problem des Gastes, wenn man aber kein Maximierer ist, dann blendet man nicht aus, dass man diesen Vorteil absichtlich jedes Mal nutzt.
 

flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
2.239
613
HOQ/NUE/CGN
Es gibt auch bei holidaycheck eine relativ neue Bewertung, die ein kaltes Zimmer beschreibt.

Mal sehen ob dort eine Antwort kommt und eine andere Seite der Geschichte erzählt wie z.B. in diesem Fall:

https://www.holidaycheck.de/hrd/hot...hockiert/52b4d6cf-a66d-4cff-8a2c-0a5e4287cde4

Es bleibt spannend

Hier ist die Geschichte noch kürzer und aus dem Zusammenhang herausgerissen dargestellt.
Mal sehen, was das Hotel antwortet. Die Antwort zu der Bewertung wegen des verlorenen und angeblich nach 12 Monaten abgelaufenen Bargutscheins (offenbar mit Cash erworben) ist auch frech formuliert. Da hat das Hotel dringend Schulungsbedarf. So, wie die mit ihren Gästen kommunizieren, will ich da nicht wohnen.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.070
2.497
FRA
allerdings sollte man die Realität doch nicht ausblenden. Wenn ich ein Zimmer auf einer Plattform anbiete, dann ist das ein einfach zu kalkulierender Preis. Denn für solche Buchungen sind in den meisten Fällen Benefits nicht möglich.

Wenn also das Hotel solche Zimmer anbietet (und dabei gegen die Regeln der Kette verstößt und durch BRG dafür abgestraft wird), und diesen Vorteil absichtlich jedes Mal nutzt ist es für Dich keine Maximiererei sondern einfach "Realität". Weil der arme Hotelmanager offenbar Schwierigkeiten hat, Hotelpreise unter Einbeziehung aller Benefits zu kalkulieren?

Wenn aber der Gast die BRG nutzt und dabei alle Regeln einhält, ist er plötzlich ein böser Maximierer? Man kann ja dem Gast nicht einmal den fehlenden Treu und Glauben hier vorwerfen - er bucht die Leistung genau in der Absicht, diese Leistung zu nutzen.

Ich finde den Vorwurf, "jedes Mal die BRG zu nutzen" genauso absurd, wie einen Vorwurf, dass der Gast jedes Mal die Dusche nutzt. Beides ist Teil des Angebots. Die BRG ist keine Kulanzleistung, die jemand "missbrauchen" könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
... und diesen Vorteil absichtlich jedes Mal nutzt ist es für Dich keine Maximiererei sondern einfach "Realität". Weil der arme Hotelmanager offenbar Schwierigkeiten hat, Hotelpreise unter Einbeziehung aller Benefits zu kalkulieren?
Hab ich nicht gesagt, nochmal lesen bitte. Und könntest du den Vorteil für das Hotel kurz erläutern? Bin mir nicht sicher, was du damit meinst.

Wenn aber der Gast die BRG nutzt und dabei alle Regeln einhält, ist er plötzlich ein böser Maximierer?
Auch das habe ich nicht gesagt, auch hier bitte nochmal lesen.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.070
2.497
FRA
Hab ich nicht gesagt, nochmal lesen bitte. Und könntest du den Vorteil für das Hotel kurz erläutern? Bin mir nicht sicher, was du damit meinst.

Du hast ja selbst behauptet, dass ein Angebot auf einer Drittplattform ein "einfach zu kalkulierender Preis" ist, weil es keine Benefits gibt.

Wenn es keine Vorteile für das Hotel gäbe, würden Hotels keine niedrig bepreisten Zimmer auf Drittplattformen anbieten, und hätten also auch keine BRG-Kosten mehr.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.757
2.619
FRA
Hier ist die Geschichte noch kürzer und aus dem Zusammenhang herausgerissen dargestellt.
Mal sehen, was das Hotel antwortet. Die Antwort zu der Bewertung wegen des verlorenen und angeblich nach 12 Monaten abgelaufenen Bargutscheins (offenbar mit Cash erworben) ist auch frech formuliert. Da hat das Hotel dringend Schulungsbedarf. So, wie die mit ihren Gästen kommunizieren, will ich da nicht wohnen.

Ich gebe Dir Recht, dass die Antwort nicht gerade von sonderlich viel Fingerspitzengefühl zeugt.

Es zeigt ABER auch, dass es immer zwei Seiten einer Geschichte gibt. Der Voucher war schon abgelaufen und es war mehrmals kommuniziert worden, dass für eine Verlängerung der Original-Voucher benötigt würde.

Und wenn ich mir das Theater anschaue, dass der OP sonst so an den Tag legt: Gläser in der Lounge schmutzig, Bluse zerissen (der Kapitän hatte vermutlich auch ein Loch im Strumpf) und angeblicher Käfer im Essen (sonst haben doch alle immer ihr Smartfon zum Fotografieren bereit), dann glaube ich, dass es in erster Linie um KOMPENSATION geht. Steht ja auch klar bei der holidaycheck-Bewertung: "Eine Kompensation seitens des Managers wurde ausgeschlossen."

Es ging nicht um ein warmes Zimmer (das hätte man ja tauschen können), sondern um KOMPENSATION, sprich noch mehr rauszuquetschen aus dem BRG-Raten-Suiteaufenthalt. Ich verstehe den GM, würde ihn aber mal auf eine Kommunikationsschulung schicken.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Das heißt es ist ein Vorteil für ein Hotel, wenn es eine hohe Auslastung erreichen möchte? Tut mir leid, dass war für mich so profan, dass ich das nicht in Betracht gezogen habe. Die einzige Vorteilsnahme seitens des Hotels, die m.E. zu bemängeln wäre, ist das man anderen Hotels, die zur gleichen Kette gehören und nicht die BRG aushebeln wollen, potentiell Gäste wegnimmt. Und ich betone nochmal: ich heiße diese Praxis nicht gut, ich habe lediglich das angeprangerte "Maximieren des Hotels" relativieren wollen. Und ich habe auch geschrieben, dass das nicht das Problem des Gastes ist. Offensichtlich möchtest du in meine Aussagen etwas hineininterpretieren, um Diskussionsstoff zu haben, ich empfehle aber erneut: bitte lies die Beiträge nochmal ausführlich ohne "Ich bin ein intensiver BRG-Nutzer"-Brille. Ausgangspunkt war, dass ein Ausnutzen von BRGs ein Anzeichen für einen Maximierer sein könnte. (Und auch hier, da du meiner Bitte meine Beiträge nochmal zu lesen wohl eher nicht nachkommen wirst: ich habe lediglich geäußert, dass durch die genannten Punkte [wovon intensives Ausnutzen der BRG nur einer ist] bei mir den Eindruck hinterlässt, dass es sich bei kai01 doch um einen Maximierer handeln könnte. Dass dieser Eindruck von anderen Maximierern wohl eher nicht geteilt wird, ist mir vollkommen bewusst.)
 
  • Like
Reaktionen: cockpitvisit

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.283
2.265
DRS, ALC
Nennt bitte BRG Nutzer niemals " Maximierer ". Das ist falsch . BRG Nutzer setze ich eher mit dem Wort "Sportler" gleich. Den es ist zum Teil sehr harte Arbeit/Training eine BRG zu finden/einzureichen und durch zu bekommen.
Ja , manche GM haben das wohl im Griff, der in Leipzig wohl eher nicht.
"
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.