WESTIN Leipzig Buchungsverbot - Hausverbot

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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.707
6.068
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Zu welchem Zeitpunkt habe sie verstanden, wer Ofarim sei, frägt der Vorsitzende Richter. „Am nächsten Tag, als ich ihn gegoogelt habe“, so die Hotelmitarbeiterin

Auch der Hotelmanager kannte Ofarim laut eigener Aussage nicht. Höchststrafe für einen selbsternannten A++-Promi! :eek:

Laut der stets gut informierten Vier Buchstaben Zeitung geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Ofarim den Sternvorfall aus Verärgerung frei erfunden hat.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.447
15.087

Was für ein unwürdiges Spektakel :rolleyes:

Aber, immerhinque, again what learned: "Zeugen werden nur vereidigt, wenn das Gericht das nach seinem Ermessen für notwendig hält, wie der Vorsitzende Richter sehr ausführlich erklärt." Ich dachte, häh, war nicht immer die Regel, dass Zeugen vereidigt werden, und dass für eine Nicht-Vereidigung alle zustimmen müssen? Das muss neu sein. Ahem: "Vorschrift neugefasst durch das Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) vom 24.08.2004 (BGBl. I S. 2198), in Kraft getreten am 01.09.2004" - ich mache wohl wirklich kein Strafrecht :LOL:
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Was für ein unwürdiges Spektakel :rolleyes:

Aber, immerhinque, again what learned: "Zeugen werden nur vereidigt, wenn das Gericht das nach seinem Ermessen für notwendig hält, wie der Vorsitzende Richter sehr ausführlich erklärt." Ich dachte, häh, war nicht immer die Regel, dass Zeugen vereidigt werden, und dass für eine Nicht-Vereidigung alle zustimmen müssen? Das muss neu sein. Ahem: "Vorschrift neugefasst durch das Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) vom 24.08.2004 (BGBl. I S. 2198), in Kraft getreten am 01.09.2004" - ich mache wohl wirklich kein Strafrecht :LOL:
Die Verteidigung wollte den Zeugen wegen zwei Punkten vereidigen. Einmal zur Frage, ob dem Zeugen beim Vorfall bewusst war, wer Ofarim ist (inklusive Hintergrundinfos, wie Kette etc.) und dass die vor ihm stehende, maskierte, erboste Person Ofarim war. Und dann zur Frage, ob er Ofarim wegen dessen drohenden und beleidigenden Verhaltens damit gedroht hat, ihn nicht einchecken zu lassen oder ob es andere Gründe gab.

Was will man da vereidigen?

Wenn sich kein Zeuge findet, der den ersten antisemitischen Ruf gehört hat, dann sieht der Fall für Ofarim ohnehin schlecht aus.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.447
15.087
Das kann man so pauschal nicht sagen. Das Gericht ist frei in seiner Überzeugungsbildung - wenn es den Angeklagten glaubwürdig findet, braucht es dafür keinen Beweis.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Das kann man so pauschal nicht sagen. Das Gericht ist frei in seiner Überzeugungsbildung - wenn es den Angeklagten glaubwürdig findet, braucht es dafür keinen Beweis.
Das ist richtig. Doch wenn die Zeugen nicht gehört haben, was sie hätten hören müssen und die Aussage des Angeklagten gegen die von fünf bis zehn Zeugen (oder mehr) steht, dann ist die Überzeugung schnell gebildet. Zumal die Zeugen weitgehend unabhängig voneinander sind.

Für Ofarims Sicht ist es ungünstig, dass jemand durch den Raum gerufen haben soll, so dass er es - mit dem Rücken zum Rufenden stehend - und der Hotel-MA hinter dem Counter verstanden haben sollen. Hat es außer ihm niemand gehört, obwohl reichlich Zeugen anwesend waren, dann fand die Beleidigung ausreichend wahrscheinlich nicht wie geschildert statt.
 

Wuelfi71

Erfahrenes Mitglied
08.02.2020
535
902
DUS
Also die hellste Kerze auf der Torte scheint dieser Hotelmanager ja auch nicht gewesen zu sein...

Hat sich der Barde wohl gedacht: Wenn ich als VIP so schlecht behandelt werde, dann kann es nur an meinem Glauben liegen. Woher sollte er auch wissen, dass dieser spezielle Mitarbeiter grundsätzlich Gäste inkl. Mitforisten völlig unabhängig von ihrer Religion und ihrer Herkunft schlecht behandelt. 🥴

Da scheinen sich schon die richtigen Zwei getroffen zu haben, beide obendrein jeweils noch mit kurzer Zündschnur...

Beim Thema "sichtbarer Stern" scheinen inzwischen ja sogar seine Verteidiger zurückzurudern, jetzt soll es mehr in die Richtung: "Es wusste ja jeder, dass er Jude ist", gehen. Nur scheinen sie seinen Promistatus gewaltig überschätzt zu haben. Richtig schlimm finde ich, dass sie sich wohl Trump als Vorbild genommen: Passen mir die Aussagen der Zeugen nicht, wurden sie "beeinflusst", folgt das Gericht meiner Argumentation nicht, ist es selbstredend befangen... Aus meiner Sicht sehr schwer zu ertragen, was die abziehen.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.371
11.319
der Ewigkeit
Egal wie das Urteil ausfällt,
der Barde hat fertig und wird keinen Fuss mehr auf den Boden bekommen.
Der wird selbst für Eröffnungen von Auto-oder Möbelhäusern nicht mehr gebucht,
da muss dann halt Paul Janke 20 Min. länger Rosen an die Damen verteilen, um die Zeit
bis zur Buffet-Eröffnung sinnvoll zu überbrücken.
Ist auch zweckmässiger, als der Invest in Oropax.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
973
743
Welche Höchststrafe ist denn eigentlich maximal für Ofarim möglich bzw. realistisch, wenn das Gericht die Anklage bestätigt und gegen ihn entscheidet? Ist eine Haftstrafe ohne Bewährung im Bereich des Möglichen?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.550
4.102
Welche Höchststrafe ist denn eigentlich maximal für Ofarim möglich bzw. realistisch, wenn das Gericht die Anklage bestätigt und gegen ihn entscheidet? Ist eine Haftstrafe ohne Bewährung im Bereich des Möglichen?
Unwahrscheinlich. Ich tippe auf eine Einstellung nach 153a StGB oder aber (soweit der BZR Auszug sauber ist) 90 Tagessätze.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.447
15.087
Strafrahmen ist sowohl für falsche Verdächtigung als auch für Verleumdung ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre. Ohne Vorstrafe landete das in einem Normalfall bei bis zu 90 Tagessätzen, also bei der magischen Grenze, dass man sich weiter als "nicht vorbestraft" bezeichnen kann. Hier aufgrund der bewusst herbeigeführten großen Öffentlichkeitswirkung möglicherweise drüber, 120 oder so.

Als Verteidiger würde ich versuchen, hilfsweise auf eine Einstellung hinzuarbeiten, bei der als Deal die Auflage höher ist als die zu erwartende Geldstrafe.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.447
15.087
Kann mir nochmal jemand mit den §§ 45 f. BZRG helfen? Die 100 Tagessätze wegen Körperverletzung von 2007 sieht auch das Gericht nicht mehr (außer, wenn es googlet ;)), richtig?
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.492
11.216
Trans Balkan Express
Als Verteidiger würde ich versuchen, hilfsweise auf eine Einstellung hinzuarbeiten, bei der als Deal die Auflage höher ist als die zu erwartende Geldstrafe.

Ich hätte mit meinem Mandanten auch besprochen, ob es nicht sinnvoller ist, sich in den Staub zu werfen und Reue zu zeigen (zumindest aber keine Interviews zu geben, in denen man ankündigt, das selbe ggf. wieder zu tun). Die Taktik der Verteidigung scheint jedoch eine andere zu sein.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Ofarim hat das Video noch online - seit gut zwei Jahren - und er hat einen Tag vor der Verhandlung öffentlich erklärt, dass er wieder genauso vorgehen würde.

Die Anklage umfasst neben Verdächtigung und Verleumdung auch falsche Versicherung an Eides statt, Betrug und versuchten Betrug. Die Mehrheit davon entstand durch die Uneinsichtigkeit Ofarims. Der Ermittlungsaufwand war immens.

Das sind ungünstige Voraussetzungen für eine Einstellung.
 
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vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.099
578
MUC
Ofarim war sauer, weil nach ihm eintreffende Gäste noch in der Schlange stehend ihre Zimmerkarten bekamen.
Was an sich ja auch kein ungewöhnlicher Vorgang ist. In meinen Stamm-Marriotts sind die Zimmerkarten auch immer schon vorbereitet und werden mir auch schon mal an der Schlange vorbei ausgehändigt, wenn der MA an der Rezeption mich erkennt und die Schlange länger ist. Rechnungsdaten und Kreditkarte sind eh hinterlegt und den Ausweis haben sie bei den letzten 200 Nächten auch oft genug in der Hand gehabt.

Die Zeugen, die der Fokus zitiert (Bsp. unten) klingen ziemlich danach, als hätte sich einer zu wichtig genommen und der andere wurde durch die Drohung mit den Medien zu einer unsouveränen Reaktion getriggert. Dann nahm es seinen Lauf. Alles irgendwie plausibler als die ursprüngliche Story.
"Jetzt sitzt ein weiterer Zeuge vor Gericht und schildert die Situation. „Ich bin mit meiner Kollegin an dem Tag in das Hotel gekommen, um einzuchecken“, erklärt der 58-jährige Bankkaufmann. Sie seien Gast einer Veranstaltung des damaligen Arbeitgebers gewesen. Im Hotel habe sich eine längere Schlange gebildet und er habe mitbekommen, wie Personen hinter ihm nachgefragt hätten, warum das so lange dauere. Diese Personen wurden vom Hotelmanager rausgezogen und konnten offenbar einchecken.

Daraufhin habe Ofarim nachgefragt, warum sie vorgezogen würden. Vom Hotelmanager, habe Ofarim eine etwas „eher patzigere Antwort“ bekommen, dass schon alles für sie vorbereitet gewesen wäre. Ofarim habe in die Schlange reingefragt, ob für noch jemanden etwas vorbereitet gewesen wäre. Daraufhin hätte niemand geantwortet. Er und seine Kollegen hätten hinter Ofarim gestanden. Der 58-Jährige habe Teile des Gesprächs zwischen dem Hotelmanager und Ofarim mitbekommen. Zumindest die Teile Ofarims. Er werde eine negative Bewertung in den sozialen Medien hochladen, das lasse er sich nicht gefallen und eine „Bombe platzen lassen, dass das viel Ärger für das Hotel geben würde“, dann soll der Hotelmanager ihm den Meldeschein weggezogen."
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Die Verteidigung wollte den Zeugen wegen zwei Punkten vereidigen. Einmal zur Frage, ob dem Zeugen beim Vorfall bewusst war, wer Ofarim ist (inklusive Hintergrundinfos, wie Kette etc.) und dass die vor ihm stehende, maskierte, erboste Person Ofarim war. Und dann zur Frage, ob er Ofarim wegen dessen drohenden und beleidigenden Verhaltens damit gedroht hat, ihn nicht einchecken zu lassen oder ob es andere Gründe gab.

Was will man da vereidigen?

Wenn sich kein Zeuge findet, der den ersten antisemitischen Ruf gehört hat, dann sieht der Fall für Ofarim ohnehin schlecht aus.
Naja, hier hätte aber eine Vereidigung auch nicht viel gebracht ... Gerade zur zweiten Frage ist es ja völlig problemlos möglich, auch unter Eid mit "Ja, es war nur sein drohendes Verhalten, es gab keine anderen Gründe" zu lügen, und es könnte niemals jemand widerlegen. Kannst ja schlecht in seinen Kopf reingucken.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Naja, hier hätte aber eine Vereidigung auch nicht viel gebracht ... Gerade zur zweiten Frage ist es ja völlig problemlos möglich, auch unter Eid mit "Ja, es war nur sein drohendes Verhalten, es gab keine anderen Gründe" zu lügen, und es könnte niemals jemand widerlegen. Kannst ja schlecht in seinen Kopf reingucken.
Auch zur ersten Frage bringt eine Vereidigung nichts. Selbst wenn der Zeuge Ofarim vorher nachweisbar gegoogelt hätte, könnte es ohne weiteres sein, dass er Ofarim nicht zuordnen konnte, als er sich umdrehte, um seiner Kollegin zu helfen und Ofarim mit Maske und gestikulierend vor ihm stand.

Da wusste die Verteidigung vorher, dass der Antrag auf Vereidigung abgewiesen wird.

Hätte Ofarim ein paar Tage nach dem Vorfall das Video offline genommen, dazu geschrieben, dass ihm das dann doch zu viel Aufhebens ist, hätte bei der Vernehmung (wenn es zu dieser gekommen wäre) die Aussage verweigert und keine Verfahren gegen Medien angestrengt, dann wäre es nie zu einem Prozess gekommen. Sehr wahrscheinlich auch zu keiner Strafe.

Es scheint, als sei Ofarim das Festhalten a seiner Version mehr wert als die Gesamtkosten, die er bei einer Verurteilung tragen müsste. Keine dankbare Ausgangsstellung für die Verteidigung.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.550
4.102
Jetzt wissen wir noch eines: Zimmer 2617. Das ist doch die Junior Suite ganz oben mit Blick zur Stadt, oder? Nicht das schlechteste, was das Westin zu bieten hat.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.985
3.952
FRA
Man benötigt auf jeden Fall acht weitere Verhandlungstage, bitte nehmt euch nichts vor:

  • Dienstag, 14. November 2023, 09.00 Uhr
  • Mittwoch, 15. November 2023, 09.00 Uhr
  • Donnerstag, 16. November 2023, 09.00 Uhr
  • Dienstag, 28. November 2023, 09.00 Uhr
  • Mittwoch, 29. November 2023, 09.00 Uhr
  • Donnerstag, 30. November 2023, 09.00 Uhr
  • Mittwoch, 6. Dezember 2023, 09.00 Uhr
  • Donnerstag, 7. Dezember 2023, 09.00 Uhr
 
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Dieses Thema ist geschlossen.
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