WESTIN Leipzig Buchungsverbot - Hausverbot

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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Nur bei Freispruch. Sonst der Verurteilte.
Jein. Der Verurteilte zahlt selbstverständlich NICHT die gesamten Raumkosten, Energiekosten, Catering, Personalkosten (für Justiz, Polizei, Veranstaltungssicherung/Eingangskontrollen etc.), die hier anfallen. Das dürften summa summarum easy 50k EUR pro Verhandlungstag sein, unter der Annahme dass hier sicherlich 40-50 Personen pro Verhandlungstag gebunden sind.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.490
11.211
Trans Balkan Express
Als Verteidiger würde ich versuchen, hilfsweise auf eine Einstellung hinzuarbeiten, bei der als Deal die Auflage höher ist als die zu erwartende Geldstrafe.

Edith hat mich gerade daran erinnert, wenn die StA Leipzig die interne Vorgabe hat, einer Einstellung nach §§153, 153a StPO nicht zuzustimmen, dann macht sie das auch nicht. Ich gehe davon aus, dass die StA ein Urteil haben möchte und der Prozess läuft gerade nicht so gut für den Angeklagten. Von daher rechne ich nicht mit einer Einstellung.

Gedanken zum 9.11. Ohne, dass ich hier irgendwie vorverurteilen möchte: Falls sich herausstellen sollte, dass es sich nicht so zugetragen hat, wie der Barde beschreibt, wofür ja einiges spricht, hat er der Leipziger jüdischen Gemeinde und den Bemühungen in Leipzig Erinnerungen zu bewahren tatsächlich einen Bärendienst erwiesen. Unmittelbar hinter dem Westin in Richtung Nordplatz war das jüdische Viertel und der Gedenkstein, der daran erinnert, dass am 9.11.1938 Juden in die Parthe getrieben wurden, befindet sich auch in unmittelbarer Nähe:


Muss der Angeklagte nicht wissen, könnte er aber leicht recherchieren.
 
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Reaktionen: Kartenzahler007

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.550
4.102
Es geht um das ganze drum herum, nicht die Strafe oder die Gerichts-/Anwaltkosten. Davon werden wohl kaum der Richter und alle anderen Beteiligten bezahlt werden können.

Vielleicht widerspricht Du mal einfach nicht den Leuten, die Ahnung haben. Das "ganze Drumherum", insbesondere die Auslagen für Zeugen und Sachverständige, zahlt im Falle der Verurteilung der Angeklagte. §§ 465, 464a Abs. 1 S. 1 StPO. Die Gerichtsgebühren sind da noch das Billigste. Kosten des Verfahrens sind gemäß § 464a Abs. 1 S. 1 StPO alle Gebühren und Auslagen der Staatskasse. Hierzu zählen alle Kosten im Strafverfahren, die im Wege der Ermittlungen bzw. der Tataufklärung entstanden sind, wie z.B. die Durchführung der Auswertung dieser Filme im Rahmen des Ermittlungsverfahrens. Das kann ziemlich teuer werden.


Jein. Der Verurteilte zahlt selbstverständlich NICHT die gesamten Raumkosten, Energiekosten, Catering, Personalkosten (für Justiz, Polizei, Veranstaltungssicherung/Eingangskontrollen etc.), die hier anfallen. Das dürften summa summarum easy 50k EUR pro Verhandlungstag sein, unter der Annahme dass hier sicherlich 40-50 Personen pro Verhandlungstag gebunden sind.
Die zahlt der natürlich nicht, denn das sind alles sowieso Kosten der Justiz. Der Staat hat das Gewaltmonopol und das Justizmonopol und muss sich um diese Sachen nach der Verfassung kümern. Es wird aber kein Raum für den Barden gebaut, geheizt und eingerichtet. Die sind sowieso da. Die Justizwachtmeister sind ebenfalls sowieso da. Warum sollte Polizei was damit zu tun haben? Und Catering bei der Justiz? ROFL. Es gibt Kaffee aus dem Automaten und den zahlt der, der ihn trinkt. Wer denn sonst?
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.342
4.593
Z´Sdugärd

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.904
2.298
Und Catering bei der Justiz? ROFL. Es gibt Kaffee aus dem Automaten und den zahlt der, der ihn trinkt. Wer denn sonst?
Stimmt so ganz pauschal übrigens auch nicht, im OLG/LG in Stuttgart habe ich damals mitbekommen wie der Vorsitzende, der wohl den Termin durchziehen wolle, in der Geschäftsstelle angerufen und um Kaffee und/odoer Tee gebeten hat, wovon dann alle Beteiligten etwas abbekommen haben, ohne zu bezahlen.
Ob die Geschäftsstelle die "extreme" Kostenbelastung dann irgendwie eingerechnet hat, wage ich zu bezweifeln.

Aber die Beteiligten an einem Prozess müssen selbst für das leibliche Sorgen.

Übrigens bei Lieferando oder ähnlichen Diensten online zu bestellen und ins Gericht in den Saal liefern lassen, ist keine gute Idee, das fand die Vorsitzende am AG Nürtingen gar nicht witzig.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.073
3.280
ZRH / MUC / VIE
Vielleicht widerspricht Du mal einfach nicht den Leuten, die Ahnung haben. Das "ganze Drumherum", insbesondere die Auslagen für Zeugen und Sachverständige, zahlt im Falle der Verurteilung der Angeklagte. §§ 465, 464a Abs. 1 S. 1 StPO. Die Gerichtsgebühren sind da noch das Billigste. Kosten des Verfahrens sind gemäß § 464a Abs. 1 S. 1 StPO alle Gebühren und Auslagen der Staatskasse. Hierzu zählen alle Kosten im Strafverfahren, die im Wege der Ermittlungen bzw. der Tataufklärung entstanden sind, wie z.B. die Durchführung der Auswertung dieser Filme im Rahmen des Ermittlungsverfahrens. Das kann ziemlich teuer werden.
Mich würde echt interessieren, von was für einer Größenordnung hier bei einem Schuldspruch auszugehen ist.

Er muss ja wirklich überzeugt von seiner Unschuld sein, wenn er bei dieser Beweislage (und den zu erwarteten Kosten?) kein Geständnis ablegt.
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.238
6.125
SNA
Man benötigt auf jeden Fall acht weitere Verhandlungstage, bitte nehmt euch nichts vor:

  • Dienstag, 14. November 2023, 09.00 Uhr
  • Mittwoch, 15. November 2023, 09.00 Uhr
  • Donnerstag, 16. November 2023, 09.00 Uhr
  • Dienstag, 28. November 2023, 09.00 Uhr
  • Mittwoch, 29. November 2023, 09.00 Uhr
  • Donnerstag, 30. November 2023, 09.00 Uhr
  • Mittwoch, 6. Dezember 2023, 09.00 Uhr
  • Donnerstag, 7. Dezember 2023, 09.00 Uhr
Wenn diese Terminkette mal nicht mit einigen Möbelhausweihnachtsfeiern kollidiert…
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
973
743
Ofarim hat das Video noch online - seit gut zwei Jahren - und er hat einen Tag vor der Verhandlung öffentlich erklärt, dass er wieder genauso vorgehen würde

Wäre ich das Hotel, würde ich speziell dagegen zivilrechtlich (der aktuelle Prozess ist ja glaube ich "nur" ein Strafprozess auf Betreiben der Staatsanwaltschaft) vorgehen, einerseits Schadensersatz wegen Rufschädigung / entgangenem Gewinn (ok, dessen Höhe ist schwer bezifferbar und schlecht beweisbar) sowie vor allem auch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung (dass er das Video endlich entfernt und entsprechende Anschuldigungen gegen das Hotel nicht mehr öffentlich wiederholt).

Letzteres hätte den Vorteil, dass er bei Wiederholung bzw. Nicht-Entfernen des Videos jedes mal bzw. laufend blechen müsste. Zuzutrauen wäre das diesem Sturkopf (also dass er es trotz Gerichtsurteil zwecks Unterlassung nicht löscht bzw. die Anschuldigungen wiederholt).

Andererseits scheint Ofarim sich um Geld nicht kümmern zu müssen, er hat wohl Gönner im Hintergrund, die ihn finanzieren. An seinem "Erfolg" als Musiker wird es nicht liegen, dass er sich gleich vier Anwälte, die ihn parallel im Verfahren vertreten, leisten kann.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Die zahlt der natürlich nicht, denn das sind alles sowieso Kosten der Justiz. Der Staat hat das Gewaltmonopol und das Justizmonopol und muss sich um diese Sachen nach der Verfassung kümern. Es wird aber kein Raum für den Barden gebaut, geheizt und eingerichtet. Die sind sowieso da. Die Justizwachtmeister sind ebenfalls sowieso da. Warum sollte Polizei was damit zu tun haben? Und Catering bei der Justiz? ROFL. Es gibt Kaffee aus dem Automaten und den zahlt der, der ihn trinkt. Wer denn sonst?
Ja, meine Rechnung war natürlich grundsätzlicher Natur, gerade bezogen auf das "die sind sowieso da". Klar sind die sowieso da, aber sie existieren ja in den Bilanzen. Und wenn sie eben 10 Prozesstage hierfür geblockt werden, fehlen sie woanders. Es fallen nun mal Kosten für 10 Prozesstage an, die nicht angefallen wären, wenn man das hier vorab außergerichtlich geregelt hätte. 10 Tage lang muss ein Sicherheitsdienst die Besucher kontrollieren, die Presse ihren Plätzen zuweisen usw., 10 Tage lang müssen von morgens bis abends Polizisten vor dem Gerichtsgebäude stehen und dafür sorgen, dass es in dieser aufgeheizten Situation nicht zu Problemen kommt usw. (Es wurde ja ausführlich vorab berichtet, unter welch hohen Sicherheitsvorkehrungen dieser Prozess stattfindet, weil er eben nun dummerweise exakt zusammenfällt mit dem Krieg in Isreal)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.904
2.298
Wäre ich das Hotel, würde ich speziell dagegen zivilrechtlich (der aktuelle Prozess ist ja glaube ich "nur" ein Strafprozess auf Betreiben der Staatsanwaltschaft) vorgehen, einerseits Schadensersatz wegen Rufschädigung / entgangenem Gewinn (ok, dessen Höhe ist schwer bezifferbar und schlecht beweisbar) sowie vor allem auch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung (dass er das Video entfernt und entsprechende Anschuldigungen gegen das Hotel nicht mehr öffentlich wiederholt).
Nun es ist nicht unwahrscheinlich, dass das im Falle eines Schuldspruchs auch passiert.
Würde man jetzt schon ein Zivilverfahren müssten jetzt schon die nötigten Beweise erbringen, so kann man sich im Fall einer Verurteilung auf diese Festellungen und Ergebnise zum Beispiel von von Gutachten stützen oder diese selber einholen und auch bezahlen zu müssen.
 

swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
2.453
1.751
Andererseits scheint Ofarim sich um Geld nicht kümmern zu müssen, er hat wohl Gönner im Hintergrund, die ihn finanzieren. An seinem "Erfolg" als Musiker wird es nicht liegen, dass er sich gleich vier Anwälte, die ihn parallel im Verfahren vertreten, leisten kann.
Ich glaube nicht, daß er finanzielle Gönner zur Bestreitung der Prozeßkosten nötig hat, denn von seinen Eltern hat er einiges geerbt und wegen der Weiterempfehlungen als Sohn von Ari Ofarim in der Münchner Medienszene hat er sicher auch gut verdient.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.550
4.102
Ja, meine Rechnung war natürlich grundsätzlicher Natur, gerade bezogen auf das "die sind sowieso da". Klar sind die sowieso da, aber sie existieren ja in den Bilanzen. Und wenn sie eben 10 Prozesstage hierfür geblockt werden, fehlen sie woanders. Es fallen nun mal Kosten für 10 Prozesstage an, die nicht angefallen wären, wenn man das hier vorab außergerichtlich geregelt hätte. 10 Tage lang muss ein Sicherheitsdienst die Besucher kontrollieren, die Presse ihren Plätzen zuweisen usw., 10 Tage lang müssen von morgens bis abends Polizisten vor dem Gerichtsgebäude stehen und dafür sorgen, dass es in dieser aufgeheizten Situation nicht zu Problemen kommt usw. (Es wurde ja ausführlich vorab berichtet, unter welch hohen Sicherheitsvorkehrungen dieser Prozess stattfindet, weil er eben nun dummerweise exakt zusammenfällt mit dem Krieg in Isreal)
Ich glaube du überschätzt die Justiz. Ist der Wachtmeister da beschäftigt, lässt er halt was anderes liegen. Die denken nicht so, dass man zusätzlich Leute braucht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Stimmt so ganz pauschal übrigens auch nicht, im OLG/LG in Stuttgart habe ich damals mitbekommen wie der Vorsitzende, der wohl den Termin durchziehen wolle, in der Geschäftsstelle angerufen und um Kaffee und/odoer Tee gebeten hat, wovon dann alle Beteiligten etwas abbekommen haben, ohne zu bezahlen.
Ob die Geschäftsstelle die "extreme" Kostenbelastung dann irgendwie eingerechnet hat, wage ich zu bezweifeln.

Aber die Beteiligten an einem Prozess müssen selbst für das leibliche Sorgen.

Übrigens bei Lieferando oder ähnlichen Diensten online zu bestellen und ins Gericht in den Saal liefern lassen, ist keine gute Idee, das fand die Vorsitzende am AG Nürtingen gar nicht witzig.
Das kam dann wahrscheinlich aus der privateigenen Kaffeemaschine der Geschäftsstellendame oder des Vorsitzenden oder der Vorsitzende hat es in der Kantine selbst bezahlt. Eine Kostenstelle dafür gibt es sicher nicht.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Jein. Der Verurteilte zahlt selbstverständlich NICHT die gesamten Raumkosten, Energiekosten, Catering, Personalkosten (für Justiz, Polizei, Veranstaltungssicherung/Eingangskontrollen etc.), die hier anfallen. Das dürften summa summarum easy 50k EUR pro Verhandlungstag sein, unter der Annahme dass hier sicherlich 40-50 Personen pro Verhandlungstag gebunden sind.
Davon zahlt er bei einer Verurteilung pauschal rund EUR 140,-.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
973
743
Nun es ist nicht unwahrscheinlich, dass das im Falle eines Schuldspruchs auch passiert.
Würde man jetzt schon ein Zivilverfahren müssten jetzt schon die nötigten Beweise erbringen, so kann man sich im Fall einer Verurteilung auf diese Festellungen und Ergebnise zum Beispiel von von Gutachten stützen oder diese selber einholen und auch bezahlen zu müssen.

Ich bin zwar kein Jurist, sondern nur dilettierender Hobby-Jurist, und als solcher sage ich: Dieses Vorgehen wäre heikel, denn

1. bleibt solange das Hotel dagegen nicht vorgeht, das rufschädigende Video ja weiterhin publik und vergrößert so permanent den Schaden für das Hotel,

2. hat das Hotel durch das längere Zuwarten wohl schon das Recht auf Beantragung einer entsprechenden Einstweiligen Verfügung verspielt, weil es nach offenkundigem Anschein keine Eilbedürftigkeit hat, sondern müsste in dieser Sache wohl ein normales, langwieriges Hauptsacheverfahren anstrengen, wohingegen eine (erlassene) Einstweilige Verfügung sofort für das Hotel und gegen Ofarim gewirkt hätte,

3. könnte durch das extrem lange Zuwarten (das Video steht immerhin bereits 2 Jahre online, ohne dass das Hotel dagegen vorgeht!) möglicherweise auch Verwirkung des Anspruchs bereits vor Verjährung eintreten.
 
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Reaktionen: SeltenFliegerHH

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Er muss ja wirklich überzeugt von seiner Unschuld sein, wenn er bei dieser Beweislage (und den zu erwarteten Kosten?) kein Geständnis ablegt.
Er wurde ja tatsächlich gegenüber anderen Gästen benachteiligt und der Hotel-MA scheint ein problematischer Dienstleister zu sein. Vielleicht hat er die ganze Situation tatsächlich als diskriminierend empfunden. Manche Künstler ticken anders. In die Richtung gehen die bisherigen Ausführungen der Verteidigung. Die hatte ausgeführt, dass Lügen nicht “naturwissenschaftlich belegbar sei”. Da zielt darauf ab, dass Ofarim sich geirrt haben könnte, aber nicht bewusst gelogen hat.

Vielleicht denkt Ofarim auch rational und wägt die Kosten bei Schuldspruch (vielleicht werden es EUR 50k bis 100k sein) mit der Kränkung durch den Gesichtsverlust bei Geständnis ab.

Dabei sind seine Vorwürfe nicht besonders schlau. Aus einem persönlichen Vier-Augen-Gespräch mit dem Hotel-MA hätte er wahrscheinlich straffrei Vorwürfe erheben können. Die Geschichte um einen Ruf zu ergänzen, den eine Reihe von Zeugen hätte hören müssen, ist dagegen problematisch.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.904
2.298
Dieses Vorgehen wäre heikel,
Jedes Vorgehen hat Vor- und Nachteile, noch heikler wäre wenn die Beweislage für den Zivilprozess nicht reicht, und dann die Klage abgewiesen wird.

Auch die Beweisführung ist eben nicht so einfach, man sieht ja ganz gut was die StA alles aufbieten muss.
 
Status

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