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Jedes Vorgehen hat Vor- und Nachteile, noch heikler wäre wenn die Beweislage für den Zivilprozess nicht reicht, und dann die Klage abgewiesen wird.
Das mag sein, allerdings sehe ich die Beweislage gegen Ofarim als erdrückend an. Eine Einstweilige Verfügung gegen Ofarim wäre mit Sicherheit ergangen, zumal beim Antrag einer EV der Richter den Vortrag des Antragstellers nur grob summarisch prüft, dieser muss den Sachverhalt nur glaubhaft machen, und nicht beweisen. Zur Glaubhaftmachung hätten zwei eingereichte eidesstattliche Versicherungen über den Vorfall von zwei Hotelangestellten genügt, und schon wäre die Einstweilige Verfügung gegen Ofarim mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erlassen worden.
Auch die Beweisführung ist eben nicht so einfach, man sieht ja ganz gut was die StA alles aufbieten muss.
In einem Zivilprozess wäre die Beweisführung aber leichter zugunsten des Hotels. Insbesondere auch, weil Ofarim alleine war, das Hotel jedoch mehrere Angestellte aufbieten könnte, die übereinstimmend die Anschuldigungen Ofarims bestreiten.