WESTIN Leipzig Buchungsverbot - Hausverbot

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.119
Leider nicht.
Man kanns also mal probieren und wenn sich die Beweislage als eindeutig herausstellt, dann gesteht man einfach die Verleumdung und geht straffrei raus.
Gabs vielleicht eine Anweisung des Justizministers an die Staatsanwaltschaft?

Ähnliches Schmierentheater wie Kachelmann vs. Claudia Dinkel.
Wieso „leider nicht“? Es gibt für Beschuldigte/Angeklagten nun einmal keine Aussagepflicht. Das ist auch gut so.

Dann kann man nur hoffen, dass er seine "Story" nicht noch im Dschungel versilbert bekommt.
Warum nicht? Ist doch seine Sache, wenn er dafür einen Abnehmer findet.
 
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Reaktionen: deecee

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.445
15.085
Strafrahmen ist sowohl für falsche Verdächtigung als auch für Verleumdung ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre. Ohne Vorstrafe landete das in einem Normalfall bei bis zu 90 Tagessätzen, also bei der magischen Grenze, dass man sich weiter als "nicht vorbestraft" bezeichnen kann. Hier aufgrund der bewusst herbeigeführten großen Öffentlichkeitswirkung möglicherweise drüber, 120 oder so.

Als Verteidiger würde ich versuchen, hilfsweise auf eine Einstellung hinzuarbeiten, bei der als Deal die Auflage höher ist als die zu erwartende Geldstrafe.

Ich nehme die 10.000 Euro mal als Indiz dafür, dass die Tagessatzhöhe 100 Euro betragen hätte.
 

markusr

Erfahrenes Mitglied
28.09.2011
941
40
Eilmeldung:

Gil Ofarim legt im Verleumdungsprozess ein Geständnis ab. Bei einem Hotelmitarbeiter, der als Nebenkläger auftritt, entschuldigte sich der Musiker.


Da Du die Zeit zitierst empfehle ich allen Interessierten den Bericht von 2021. Insbesondere die Kommentarspalte in denen auf das Hotel, die Hotelmitarbeiter, die Ossis an sich herumgehackt wurde.


Hoffentlich hört man von diesem Barden nie wieder etwas.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.659
718
Man muss ja auch die Kirche im Dorf lassen. Der Fall mag hohe Publicity genossen haben, aber letztendlich ging es ja nicht um ein schweres Verbrechen, insofern scheint die Höhe der Strafe schon angemessen zu sein.
Dass dem Staat dadurch deutlich höhere Kosten entstanden sein dürften, liegt zu einem wesentlichen Teil auch daran, dass das Verfahren aufgrund von öffentlichem Interesse ein relativ großes Ausmaß hatte, und nicht an der eigentlichen Strafsache.
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.716
1.038
Schlimm daran ist, das künftig jeder jüdische Mitbürger, wenn er tatsächlich antisemitisch beleidigt wurde, erstmal über diesen geistigen Stacheldrahtzaun (verlegt von Gil Ofarim) klettern muss, bevor ihm überhaupt zugehört resp. geglaubt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

Onkel Dubai

Erfahrenes Mitglied
01.07.2012
2.197
3.355
Frankfurt, Genf, London
Und genau deswegen ist dieser Ausgang lächerlich. Das Thema ist in Deutschland hochpolitisch und dieser Ausgang wird den Antisemitismus in Teilen der Bevölkerung weiter befeuern, denn „die können sich ja alles erlauben“. Unser Rechtssystem ist damit auf einem ähnlichen Niveau wie das „schwarz-weiß- Thema„ in den USA.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.598
1.659
Naja, die Rechtsanwälte haben gute Arbeit geleistet. Da der Vorwurf nicht zu erschüttern war, dann wenigstens schauen, dass es kein rechtskräftiges Urteil gibt und die Verfahrenskosten zu Lasten der Staatskasse gehen.

Für mich gibt es aber vorallem viele Verlierer. Das Westin, da das Geständnis nicht soviel Aufmerksamkeit kriegen wierd, die die Anschuldigung und diejenigen, die wirklich antisemitisch Beleidigt werden. Zudem würde ich mir wünschen, dass sich der Zentralrat der Juden auch deutlich von solchen falschen Anschuldigungen Distanziert, aber vielleicht habe ich das auch nur nicht mitbekommen. Wenn es darum geht Solidarität einzufordern, dann sind sie immer vorne mit dabei, dann sollte es nicht so schwer sein, nun auch klare Worte zu finden.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.943
4.388
50
MUC
www.oliver2002.com
wenn man es denn finden will

Es ist richtig, bei einem Antisemitismusvorwurf auf der Seite des Betroffenen zu stehen, ihm beizustehen und die Antisemitismuserfahrung zunächst nicht in Frage zu stellen. Umgekehrt darf so ein Vorwurf niemals grundlos erhoben werden. Und das ist hier leider passiert.

Wir verurteilen das Verhalten von Gil Ofarim.
Er muss in jeder Hinsicht die Konsequenzen für seine Lüge tragen.

Hmm. :help:
 
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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.370
11.315
der Ewigkeit
Schnellstmöglich wäre das Geständnis des Lügners am Tag nach der Tat gewesen.
Ich frage mich auch, wo die ganzen selbsternannten Gutmenschen mit ihren Lichterketten bleiben,
die nach dem Lügenvideo des Barden Schildchen schwenkend vor dem Hotel aufmarschiert sind um ihre volle Solidarität zu bekunden?
Nein, nicht mit dem Hotelmitarbeiter, sondern mit Pinocchio.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.433
204
Zitat aus dem Spiegel:

Ofarims Anwalt Alexander Stevens sprach nach der Entscheidung des Gerichts von einer »schwierigen Beweislage«. Die »Unschuldsvermutung bleibt von dieser Verfahrenseinstellung unberührt«.

So eine Aussage sollte einem die Strafverteidigerehre nach einem Geständnis verbieten. Auch wenn sein Mandant der m.E. sehr wahrscheinlichen Verurteilung entkommen ist.
 

swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
2.453
1.751
Die typische Reaktion der Vereinigten Kampagnen- und Hetzpresse wird nun so wie immer sein:
Ein kleinlautes "Na gut, wir hatten uns halt geirrt, kommt vor....." "Aber hey, guckt mal da drüben! Eine neue Sau die wir durchs Dorf treiben können! Auf sie mit Gebrüll !!"
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
Ich verstehe die Häme hier nicht, es gibt in der Sache nur Verlierer. Das Gil Ofrarim am Ende auch allen die von Antisemitismus betroffen sind eine in die Fresse gehauen hat = geschenkt.

Und ja ich habe mich hier anfänglich auf die Seite des Angeklagten gestellt, warum? Weil die Geschichte glaubhaft war, und ich nicht davon ausgehe das ich die ganze Zeit angelogen werde. Und Antisemitismus hat nun einmal nichts in diesem Land zu suchen. Lügen auch nicht!

Ich wäre froh wenn die Reaktion auf jede Lüge so wäre wie in diesem Fall.

Der Künstler hat jetzt erstmal ausgedient (gar nicht so schlimm bei der Musik), aber die Geschichte ist ein wenig komplexer.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.550
4.102
Haben gegen den nicht auch hier einige User gehetzt?
Das Geständnis des Barden macht den relevanten Mitarbeiter nicht zu einer Lichtgestalt der Hotelerie. Ich würde ihn - aufgrund eigener Erfahrung und aufgrund Erfahrungen der hiesigen Insassen - weiterhin nicht einstellen. Der MItarbeiter ist aber doch lt. Statement seines Anwalts (zitiert nach Tagesschau.de) voll zufrieden:

Der Hotelmanager als Nebenkläger ist nach Angaben seines Anwalts froh, dass "die Wahrheit ans Licht gebracht werden konnte." Details zur Höhe des Schadensersatzes nannte Rechtsanwalt Daniel Bäumgärtner am Dienstag im Landgericht nicht: "Wir sind soweit mit dem Abschluss zufrieden und dabei bleibt es auch. Was Besseres hätte uns nicht passieren können."


Dann sind doch alle glücklich und das Nachsehen hat der Steuerzahler.
 
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