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Im verlinkten Artikel steht allerdings auch, dass Teile der Geschäfte der Wirecard Bank durch Santander übernommen werden.
Wieso nicht? Als Aktionär ist die Firma zum Teil dein Eigentum, ob gerade wertlos oder nicht.Ich frage mich eigentlich, wie kann es sein, dass die Aktien eines insolventes Unternehmens immer noch handelbar sind?
Ich frage mich eigentlich, wie kann es sein, dass die Aktien eines insolventes Unternehmens immer noch handelbar sind?
Bei Lidl werden heute noch Lidl-Geschenkkarten beworben und verkauft, die unbegrenzt (oder min. 3 oder 5 Jahre lang) gültig sein sollen. Einsetzbar in allen Lidl-Filialen und bei Lidl online. Vertragspartner und Herausgeber der Karten ist: Die Wirecard Bank! Wie soll das nach Dezember funktionieren?Laut Insolvenzverwalter Jaffé soll die Wirecard Bank AG übrigens möglichst bis Ende des Jahres "heruntergefahren" sein. Wenn man bedenkt, dass in rund einem Monat praktisch schon Weihnachten ist, find ich das recht sportlich.
Wenn der Gutscheinherausgeber zahlungsunfähig ist, dann bekommt man seine Forderung auch nicht mehr "ausgezahlt".
Dass Karten, die von Unternehmen wie Aldi oder Lidl verkauft werden, plötzlich nicht mehr funktionieren und dann nicht umgetauscht werden können, halte ich für ausgeschlossen. Was glaubt ihr was da los wäre? So etwas können die sich gar nicht erlauben.
Kannst du es einmal zitieren? An wen würde man sich wenden - gibt es ein Formular? Ist die Auszahlung gebührenpflichtig?Ich sehe gerade in den AGB dieser Gutscheinkarten (Wirecard und Helaba), dass es ein Rücktauschrecht gibt. Nach erfolgter Legitimation wird das Guthaben auf ein Bankkonto ausgezahlt. Das ist natürlich für diejenigen lukrativ, die diese Gutscheine unter Erhalt von Cashback erworben haben...
Also ich bekomme 3 % von Crypto.com + 0,2 % für den Topup dort + 1 % von Curve, wenn ich bei Netto oder Aldi Gutscheine einkaufe. Bei allen anderen sind es immerhin 3,2 %.Wenn das nicht gerade per Vivid-Cashback erfolgt ist, sind 0,5% via Amazon/Visa auf 100€ gerade mal 50 Cent...
4. Recht auf Rücktausch
4.1. Sie können jederzeit den Rücktausch des auf Ihrer Karte verbuchten Guthabens verlangen. Dieses Rücktauschbegehren ist über folgende Hotline +49 (0) 30 300 110 900* oder per E-Mail an service@wirecardbank.com kund zu tun.
4.2. Vor dem Rücktausch benötigen wir von Ihnen die Nummer der Karte, die Angabe des auf der Karte befindlichen Restguthabens, Ihren vollständigen Vornamen und Namen, Ihre E-Mail Adresse und Telefonnummer, Ihre vollständige Bankverbindung sowie eine lesbare Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses und der Karte. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, können wir Sie gegebenenfalls auffordern, uns weitere Informationen zu übermitteln, bevor wir den Rücktausch vornehmen.
4.3. Ein etwaiger Rücktausch des auf der Karte verbliebenen Guthabens erfolgt über Auszahlung auf ein auf Ihren Namen lautendes Bankkonto, das bei einem Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums geführt wird.
4.4. Für den Rücktausch des Guthabens besteht kein Mindestbetrag; ein Rücktausch des Guthabens kann jedoch nur insoweit verlangt werden, wie es nicht für bereits autorisierte Zahlungsaufträge gesperrt ist und wie es nicht zur Deckung der im Rahmen des konkreten Rücktausches anfallenden Gebühren oder anderer geschuldeter Gebühren benötigt wird.