Hier geht es um die Schweiz, da gibt es weder Urlaub noch Krankheit noch Vergesslichkeit.
Haha, sehr witzig.
Das stimmt, anderseits will ich aber auch nicht, dass meine Rechnungen monatelang weiterbezahlt werden, wenn ich schon lange tot im Fernsehsessel liege und dass sich andere nachher abmühen müssen, um all diese Zahlungen abzubestellen.
Also wenn die Erben so wenig Kontakt haben, dass es Monate dauert, bis sie merken, dass man tot im Sessel liegt, haben sie es wohl nicht anders verdient.
Und wenn es besser läuft (die Erben also regelmäßig Kontakt haben und daher den Tod schnell bemerken) ist es nun auch kein Hexenwerk, die Bank zu informieren, damit das Konto zeitnah gesperrt wird. Klar, vielleicht geht noch die eine oder andere Zahlung weg, aber das wird selten dramatisch sein.
Außerdem sollte man bei dem Argument, dass sich "andere nachher abmühen müssen" auch bedenken, dass es zahlreiche Krankheiten gibt, bei denen man nicht sofort tot ist und trotzdem (vorübergehend) nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um offene Rechnungen zu kümmern. Die Mühe, die dann seitens der Angehörigen für die manuelle Zahlung investiert werden muss, kann u.U. schlimmer sein als das von dir geschilderte Problem im Todesfall. Tot ist wenigstens eindeutig. Bei noch lebenden Angehörigen mit fehlender Geschäftsfähigkeit darfst du dann erst mal anfangen, Gutachten einzuholen, damit du dann vielleicht irgendwann (wahrscheinlich Monate später) mal eine Vollmacht bekommst, während dir gleichzeitig wegen der dann längst überfälligen Rechnungen der Gerichtsvollzieher im Nacken sitzt oder sich die private Krankenversicherung weigert die Behandlung zu zahlen, weil Versicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden...