Nichts, um ehrlich zu sein.
Zitat:
“Kaufen Sie Gold oder leihen Sie uns Ihr „zinsloses“ Bestandsgold! Attraktive Verzinsung von bis zu 4,50 % p.a.”
“Die valvero „Gold-Leihe“ ist keine herkömmliche Leihe und keine Anleihe, sondern ein klassisches Sachdarlehen. Das Wort „Gold-Leihe“ beziehen wir umgangssprachlich auf „Sie leihen uns Ihr Gold“, Bei Fälligkeit der Rückerstattung erhalten Sie die Sachen in gleicher Art, Güte und Menge zurück (§ 607 Abs. 1 BGB).”
Also ich habe Gold oder kaufe bei denen Gold und dann leihe ich es denen. Durch die “Häufigkeit des Handels mit der geliehenen Ware” sollen Marge und Zins erwirtschaftet werden.
Letztendlich ist es also ein Darlehen an den Anbieter (nur eben in Gold statt in Euroscheinen). Und würde man als Privatperson einem Edelmetallhändler Geld leihen, zumal wir hier ohne jeden Einblick in die Geschäftszahlen? Ohne wie bei Anleihen übliche Convenants und Regelungen zum convenant breach? Also ich nicht.
Aber was wäre denn eigentlich, der Anbieter zahlungsunfähig werden sollte? Hier ein weiteres Zitat:
“Was passiert bei einer Insolvenz des Edelmetallhändlers? Im Falle einer Insolvenz gilt das eingelagerte bzw. im Umlauf befindliche Gold und Silber nicht als Sondervermögen. Während der vereinbarten Anlagedauer geht das physische Edelmetall, welches im Rahmen eines Sachdarlehens zur Verfügung gestellt wurde, in das Anlagevermögen des Edelmetallhändlers über.”
Sprich: Firma insolvent, Geld/Gold im schlimmsten Fall weg (weil dann eben Teil der Insolvenzmasse, wie groß oder klein die dann auch sein mag...)
Für mich wäre das jedenfalls nichts und ich würde immer einen großen Bogen um solche Angebote machen. Wir haben einfach eine Zeit niedriger Zinsen und wer trotzdem relativ hohe Zinsen erwirtschaften will, geht mMn erhebliche und mitunter auch unkalkulierbare Risiken ein.
Und über die ganzen Details (und damit zusammenhängenden Fragestellungen) habe ich da noch gar nicht nachgedacht. Denn der Teufel liegt ja bekanntlich im Detail.
Aber egal, jeder muss selber wissen, was er tut. Ich sage nur immer: Bitte danach aber keine Krokodilstränen vergießen, wenn es schief gegangen sein sollte (das ist nicht an dich gerichtet, sawadeekrap, sondern allgemein an Leute, die erst aus Gier nach dem Prinzip Hoffnung verfahren und Geld irgendwie anlegen und dann nach den zu realisierenden Verlusten das laute Klagen anfangen).
Aber zum Schluss noch ein Wort zur Variante mit „Einlagensicherung“: der Zins ist hier mit 2,75% schon deutlich niedriger und die möglichen Fallstricke bzw. Fragen liegen im Detail. Denn Bürgschaft ist nicht gleich Bürgschaft. Handelt es sich z.B. um eine Bürgschaft auf erstes anfordern oder muss der Anspruch erst gerichtlich erstritten werden? Gilt die Bürgschaft auch im Insolvenzfall? ... Zitat von der Webseite: „Absicherung durch externen Bürgschaftsgeber. Der Darlehensgeber erhält eine auf seinen Namen ausgestellte Einzelbürgschaft bis maximal in Höhe seiner getätigten Einlage eines großen europäischen Versicherers zur Einlagensicherung.“ - warum so kryptisch? Die Allianz wird es dann vermutlich wohl eher nicht sein. Dafür vielleicht ein Versichere aus Zypern, Portugal oder Griechenland? Dann viel Spaß bei der Geltendmachung und Durchsetzung der Forderung. Nicht.
(Alle Zitate von der Webseite des Anbieters.)