Ist ja alles gut und schön. Aber was qualifiziert mich den als Pächter am eventuellen Gewinn in einer rechtsunsicheren Lage zu partizipieren? Ich als Ausländer kann VIELLEICHT aus meinem Pachtvertrag zugunsten eines einheimischen „heraus geklagt“ werden und mit einer Ausgleichszahlung ( zum entstandenen Pachtschaden ) abgefunden werden. Dann führe ich einen Rechtsstreit im Ausland mit unabschätzbaren kosten.
Interessant wird das doch nur wenn ich nachweislich und dokumentierbar Eigentümer des Grundstücks werden kann.
Ein ähnliches Problem haben wir doch selbst hier in Deutschland ( neue Bundesländer ) hier gibt es für tausende Datschen ( Wochenendhäusern ) auch ein böses Erwachen!
Darf ich als Pächter in Indonesien auf dem Grundstück errichten/betreiben was ich will, oder unterliegt dies der Willkür des Eigentümers? Am Ende ist es zwar schön wenn ich auf einem Stein sitzen kann und das Meer rauschen höre, aber ich kann nix damit anfangen.
Solche Länder machen das ja auch nicht ohne Grund, das ein Ausländer kein Eigentum erwerben darf ( oder Firmen alleine gründen darf ) hier soll zum Wohl der Bevölkerung gehandelt werden und auch das Wohl der Bevölkerung steht bei einer eventuellen Wertsteigerung an erster Stelle. ( und du als Ausländer kommst als letztes ) dafür gibt es genügend Vorfälle im wohl weiterentwickelten Thailand!
Deine Devise früh rein muss nicht zwangsläufig heißen teuer wieder raus. Kann auch so gehen „früh rein“ und ohne Nutzungserlaubnis wieder billig raus.
Ich versuche mich kurz zu halten, wenn das okay für Sie sein sollte.
Ja, wir haben eine Baugenehmigung für das Grundstück vorliegen. Sie dürfen im Grunde alles Bauen, was Tourismus vor Ort ankurbelt, da zum Beispiel die Stadtverwaltung Bimas den Bau von touristischen Bauten, fördert. Auch einige Hütten/Bungalows stehen in Lombok und werden für 9Euro/Nacht auf diversen Portalen angeboten.
Auch im Mietvertrag wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie bauen dürfen und der Eigentümer keine extra Gebühren, weder für Bau noch für die Zufahrt erheben darf.
Dass der local als Erstes verdienen soll, ist nur bedingt richtig, da man ansonsten die Voraussetzung stellen würde, den Gewinn mit dem Landbesitzer zu teilen, was nicht der Fall ist.
Mehrere Leute, hauptsächlich aus Frankreich haben <Testweise> wenige hundert m2 gekauft, und versucht das problemlos weiterzuverpachten. Als das ohne Probleme über die Bühne ging, kauften sie einfach noch mehr.
Nutzungserlaubnis liegt ebenfalls vor. Der Notar dürfte das anhand des Mietvertrages bestätigen.
Der Eigentümer freut sich sehr, wenn Villen/Häuser/Hotels erbaut werden, da sein Land noch mehr an Wert gewinnt.
Ich habe eine vollständige Kopie der Baugenehmigung, um touristische facilities zu bauen.
Ansonsten kann ich Ihnen ein Muster-Mietvertrag einreichen, die Sie in Ruhe übersetzen dürfen.