Letztes Flugsegment verfallen lassen

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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Entscheidend sind die ERLÖSE, nicht die Kosten. Und diese werden eben nunmal nach den oben genannten Parametern vertraglich zwischen dem Kunden und der Airline vereinbart. Wenn du da als Kunde von den ursprünglichen Parametern abweichst, wird die Airline zurecht neu berechnen.

Mit dem Recht basierend auf mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksamer Klauseln in allgemeinen Beförderungsbedingungen :p
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
@usarage
Wenn es hier um einen private-Jet Flug ginge, hättest du ohne wenn und aber recht.

Ist es aber nicht. Die Airline bietet hier das ganze Jahr über ein Netzwerk von Flügen an. Das sind "eh da" Kosten; die Kosten für ein einzelnes Flugsegment eines einzelnen Passagiers spielen da so gut wie keine Rolle.

Entscheidend sind die ERLÖSE, nicht die Kosten. Und diese werden eben nunmal nach den oben genannten Parametern vertraglich zwischen dem Kunden und der Airline vereinbart. Wenn du da als Kunde von den ursprünglichen Parametern abweichst, wird die Airline zurecht neu berechnen.
Die Airline und der Passagier haben sich doch auf einen Erlös geeinigt. Anscheinend war der der Airline ja auch genehm, sonst hätten sie die Buchung ja nicht angenommen (bzw. den Preis nicht angeboten).
Dann sind doch alle glücklich, die Airline kriegt den vereinbarten Erlös - und spart auch noch Kosten (die des letzten Segments).
Es ist ja nicht so, dass der Passagier sagt, "für den vereinbarten Preis transportiert ihr mich statt OSL-LHR-Ziel-LHR-OSL jetzt bitte FRA-LHR-Ziel-LHR-FRA (oder OSL-LHR-Ziel-LHR-FRA)".
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Die Airline und der Passagier haben sich doch auf einen Erlös geeinigt. Anscheinend war der der Airline ja auch genehm, sonst hätten sie die Buchung ja nicht angenommen (bzw. den Preis nicht angeboten).

Du bestellst dir deinen neuen VW bei einem Händler in Tunesien. Dort ist er 30% billiger als bei dir zuhause in Frankfurt.

Jetzt kommst du auf die schlaue Idee und rufst in Wolfsburg an: "Sie können sich den teuren Transport meines neuen Autos von Wolfsburg nach Tunesien sparen; ich hole es mir lieber in Wolfsburg ab".

Glaubst du, das funktioniert? (ohne Preisänderung)
 
Zuletzt bearbeitet:

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
Die Airline und der Passagier haben sich doch auf einen Erlös geeinigt. Anscheinend war der der Airline ja auch genehm, sonst hätten sie die Buchung ja nicht angenommen (bzw. den Preis nicht angeboten).
Der Preis beinhaltet aber einen Abschlag, weil die Umsteigeverbindung den Passagier mehr Zeit/Mühe kostet als eine Direktverbindung. Den Abschlag bekommt der Passagier nur, wenn er seinen Teil der "Abmachung" auch einhält. (ich bin mir sicher, dass Juristen das auch wasserdischt (na, wer erinnert sich?) formulieren können)
Andernfalls gilt eben der Preis, den die Airline für die Direktverbindung im Angebot hat.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Du bestellst dir deinen neuen VW bei einem Händler in Tunesien. Dort ist er 30% billiger als bei dir zuhause in Frankfurt.

Jetzt kommst du auf die schlaue Idee und rufst in Wolfsburg an: "Sie können sich den teuren Transport meines neuen Autos von Wolfsburg nach Tunesien sparen; ich hole es mir lieber in Wolfsburg ab".

Glaubst du, das funktioniert? (ohne Preisänderung)
Mich erinnert das Vorgehen eher an den Versuch der Autoindustrie Grauimporte/Reimporte zu verhindern - mit dem sie ja auch gescheitert sind. Da wollte man auch künstlich das gleiche Produkt in unterschiedlichen Ländern zu (massiv) unterschiedlichen Preisen verkaufen und es unmöglich machen, dass ein Deutscher sein Auto z.B. aus den Niederlanden erhält.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.105
990
CGN
Du bestellst dir deinen neuen VW bei einem Händler in Tunesien. Dort ist er 30% billiger als bei dir zuhause in Frankfurt.

Jetzt kommst du auf die schlaue Idee und rufst in Wolfsburg an: "Sie können sich den teuren Transport meines neuen Autos von Wolfsburg nach Tunesien sparen; ich hole es mir lieber in Wolfsburg ab".

Glaubst du, das funktioniert? (ohne Preisänderung)

nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Alleine schon die MWSt-Thematik, wenn das Fahrzeug nicht exportiert wird, ist eine ganz andere als in unserem Beispiel.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Du bestellst dir deinen neuen VW bei einem Händler in Tunesien. Dort ist er 30% billiger als bei dir zuhause in Frankfurt.

Jetzt kommst du auf die schlaue Idee und rufst in Wolfsburg an: "Sie können sich den teuren Transport meines neuen Autos von Wolfsburg nach Tunesien sparen; ich hole es mir lieber in Wolfsburg ab".

Glaubst du, das funktioniert? (ohne Preisänderung)

Ja und Nein. Anreinerstaaten dürfte bei VW klappen. Die Abholung in der Autostadt ist ja durchaus Teil des Angebots. Andere Hersteller bieten ebenfalls Werksabholung inkl. Werksbesichtigung an. Und das ist kein Privileg für die Kunden der deutschen Händler.
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
Mich erinnert das Vorgehen eher an den Versuch der Autoindustrie Grauimporte/Reimporte zu verhindern - mit dem sie ja auch gescheitert sind. Da wollte man auch künstlich das gleiche Produkt in unterschiedlichen Ländern zu (massiv) unterschiedlichen Preisen verkaufen und es unmöglich machen, dass ein Deutscher sein Auto z.B. aus den Niederlanden erhält.

Bei unserem Flugbeispiel ist es aber nicht das gleiche Produkt. Das eine ist ein Direktflug, das andere eine Umsteigeverbindung.
Es dürfte nicht wegzudiskutieren sein, dass Reisende möglichst schnell an ihr Ziel wollen. Also sind Direktflüge so gut wie immer teurer (Zeit ist Geld, schneller ankommen ist bequemer und so weiter).
 
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ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Der Preis beinhaltet aber einen Abschlag, weil die Umsteigeverbindung den Passagier mehr Zeit/Mühe kostet als eine Direktverbindung. Den Abschlag bekommt der Passagier nur, wenn er seinen Teil der "Abmachung" auch einhält. (ich bin mir sicher, dass Juristen das auch wasserdischt (na, wer erinnert sich?) formulieren können)
Andernfalls gilt eben der Preis, den die Airline für die Direktverbindung im Angebot hat.

Dann müsste das aber auch gelten, wenn die Direktverbindung günstiger gewesen wäre. :D
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
Blablablub

Die Swiss schröpft die Schweizer
Die LH schröpft die Deutschen
Die BA die Engländer
Die AF die Franzosen

usw usw usw usw

Die plausibelste Erklärung von allen. Die Preisbildung bei Flügen, wie auch bei einigen anderen Dienstleistungen (Handwerker zB), basiert allein auf dem Prinzip, dem Kunden möglichst tief in die Tasche zu greifen, und diese Schmerzgrenze ist je nach Land unterschiedlich.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Was - abgesehen von kurzfristigen Sonderangeboten - so gut wie nie vorkommt, oder?
Doch, fast immer wenn ich ein innerdeutsches oder innereuropäisches Routing suche, dann sind viele der Direktflüge billger, erst recht wenn sie von der gleichen airline angeboten werden wie die Umsteiger (wie es ja auch bei den BA-Interkontinalflügen aus unserem Beispiel ist - alle auf BA Metall möglich).
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Was - abgesehen von kurzfristigen Sonderangeboten - so gut wie nie vorkommt, oder?

Das kommt häufiger vor als man denkt. Letztlich ist es hier ein bisschen Forumsmentalität durch Umwege Geld zu sparen. Aber in der Welt da draußen :D gibt es diese Konstellation oft. Nicht selten ist zum Beispiel CPH ORD CPH mit SK billiger als FRA CPH ORD CPH FRA. Ähnliches gilt für WAW mit LO. Oft ist auch die BF gleich und es werden nur S&G nach Routing berechnet. Dann dürfte nach dieser Logik die Airline auch kein extra Geld verlangen und müsste die ungenuzten S&G erstatten. (In Deutschland sind die Airlines meines Wissens sogar dazu gezwungen.)
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
Nicht selten ist zum Beispiel CPH ORD CPH mit SK billiger als FRA CPH ORD CPH FRA. Ähnliches gilt für WAW mit LO.
Beides Märkte, in denen Tickets von Haus aus nur einen Teil dessen kosten, was hier in DE/CH/AT verlang wird
Oft ist auch die BF gleich und es werden nur S&G nach Routing berechnet. Dann dürfte nach dieser Logik die Airline auch kein extra Geld verlangen und müsste die ungenuzten S&G erstatten. (In Deutschland sind die Airlines meines Wissens sogar dazu gezwungen.)
Klar bekommst Du S&G wieder. Nachdem die Airline jedoch den Preis für die geänderte Strecke neu berechnet und wahrscheinlich das fünffache von dem verlangt hat, was an S&G wieder ausgezahlt werden müsste :D
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Beides Märkte, in denen Tickets von Haus aus nur einen Teil dessen kosten, was hier in DE/CH/AT verlang wird

...

Aber genau darum geht es doch! Und wenn eine Neuberechnung in die eine Richtung legitim ist, dann muss sie es logischerweise auch in die andere (für die Airline ungünstige) Richtung sein.

...

Klar bekommst Du S&G wieder. Nachdem die Airline jedoch den Preis für die geänderte Strecke neu berechnet und wahrscheinlich das fünffache von dem verlangt hat, was an S&G wieder ausgezahlt werden müsste :D

Naja, bei stornierten Oneways funktioniert es ganz gut. LH hat in meinem Fall die Basefare und YQ (in meinem Fall 8 Euro) behalten, S&G wurden komplett erstattet. War ein 60 Euro teurer, innerdeutscher Onewayflug, im Light Tarif, völlig unflexibel.
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
Aber genau darum geht es doch! Und wenn eine Neuberechnung in die eine Richtung legitim ist, dann muss sie es logischerweise auch in die andere (für die Airline ungünstige) Richtung sein.
Hä?
In diesem Thread geht es um Langstreckentickets, die vom EU-Ausland (z.B DUB) über DE (z.B. FRA) oder UK zum Ziel (z.B HNL) führen.
Auf dem Rückweg will sich mancher gern den Weiterflug von DE/UK zum eigentlichen Startpunkt im EU-Ausland (sowie den dann fälligen Rückflug) ersparen.
Wenn Du jetzt in DE aussteigst, machst Du aus DUB-FRA-HNL-FRA-DUB einen Gabelflug DUB-FRA-HNL-FRA (jaja, es gibt keine Direktflüge von/nach HNL von FRA aus). Ohne mit der Matrix gespielt zu haben, gehe ich blind davon aus, dass dieser Gabelflug ein Mehrfaches des 915-Euro-Sonderangebots kosten wird in P.
Wie soll es da für die Airline ungünstiger werden? Die ziehen den für diese Route gültigen Tarif aus der Schublade und der Passagier bekommt Schnappatmung; zumal er P wahrscheinlich eh nicht mehr bekommt zu dem Zeitpunkt und so weiter und so fort.
In welchem Nischenszenario müsste die Airline denn ihrerseits Geld an den Passagier zahlen?
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Hä?
In diesem Thread geht es um Langstreckentickets, die vom EU-Ausland (z.B DUB) über DE (z.B. FRA) oder UK zum Ziel (z.B HNL) führen.
Auf dem Rückweg will sich mancher gern den Weiterflug von DE/UK zum eigentlichen Startpunkt im EU-Ausland (sowie den dann fälligen Rückflug) ersparen.
Wenn Du jetzt in DE aussteigst, machst Du aus DUB-FRA-HNL-FRA-DUB einen Gabelflug DUB-FRA-HNL-FRA (jaja, es gibt keine Direktflüge von/nach HNL von FRA aus). Ohne mit der Matrix gespielt zu haben, gehe ich blind davon aus, dass dieser Gabelflug ein Mehrfaches des 915-Euro-Sonderangebots kosten wird in P.
Wie soll es da für die Airline ungünstiger werden? Die ziehen den für diese Route gültigen Tarif aus der Schublade und der Passagier bekommt Schnappatmung; zumal er P wahrscheinlich eh nicht mehr bekommt zu dem Zeitpunkt und so weiter und so fort.
In welchem Nischenszenario müsste die Airline denn ihrerseits Geld an den Passagier zahlen?

Eigentlich geht es hier im Thread darum das letzte Segment verfallen zu lassen. Die Ausgangslage ist in deinem Fall immer, dass der Abflugort des Passagiers in DE ist. Gehen wir mal davon aus, ein Däne fliegt nach Amerika. Dann würde er ja unter Umständen CPH ORD CPH buchen, richtig? So, nun will ich mal wieder in die Windy City und dabei die C von SK testen. Also buche ich FRA CPH ORD CPH FRA. Wenn ich jetzt aber in CPH aussteigen will (warum auch immer) dann müsste ich nach Deiner Logik Geld zurück bekommen. Denn CPH ORD CPH ist höchstwahrscheinlich deutlich günstiger als FRA CPH ORD CPH FRA. Bekomme ich aber nicht!!! SK wird mir was husten! Vermutlich lachen die mich aus! Ergo: Wenn die mir mal mit einer Nachberechnung aus dem gleichen Grund kommen werde ich denen was husten! Vermutlich lache ich die aus!
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Es ist ja nicht nur eine Frage der Tarife (und da habe ich ja meine Meinung schon klar geäußert)....

Hinzu kommt noch administrative Belange:

- Wer bezahlt den Sachbearbeiter, der prüft ob die Airline für die verkürzte Strecke überhaupt Beförderungsrechte hat? Ist zwar eher die Ausnahme, aber sowas gibt es.
- Wer bezahlt den Programmierer, der in die IT-Systeme die Sonderfunktion einbaut, das Gepäck entgegen der Reservierung „short“ zu checken?
- Wer bezahlt den zusätzlichen Zeitaufwand für den checkin-Agenten?
- Wie sieht es für die verkürzte Strecke ggf. mit zusätzlichen oder veränderten Steuern oder Abgaben aus?
- Eigentlich müsstest du beim Checkin noch ein Formular unterschreiben (was dann auch noch archiviert werden muss), in welchem du auf alle Ansprüche aus der restlichen Vertragserfüllung seitens der Airline verzichtest. Sonst kämen die ganz schlauen Maximierer ja vielleicht auf die Idee, im Anschluss noch eine Kompensation für den (angeblich) gestrichenen Flug zu fordern
- Was passiert bei irrops, wenn z.B. der verkürzte Flug ausfällt? Zu welchem Flughafen schicken sie dich dann?
 
Zuletzt bearbeitet:

Al_aaf

Erfahrenes Mitglied
Maximierung XXXL

Warum kann eigentlich niemand Regeln akzeptieren? Die Suche nach dem Schlupfloch in der Regel wird gegebenenfalls ein Gericht als gültig oder ungültig erklären. Und wer es darauf ankommen lässt, warum nicht, eigenes Vergnügen.
Meine Meinung, wer ein letztes Segment/e verfallen lassen möchte, wusste vorher was er bucht. Wenn wirklich jemand dringend und Lebensnotwendig solche Segmente verfallen lassen muss, wird ihm/ihr die Folgenkosten egal sein.

Mein Löffelchen Löwen Senf