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Eine Flugbuchung fällt nicht unter einen Werkvertrag.
... das sehen die Juristen hier im Forum sicher anders
Eine Flugbuchung fällt nicht unter einen Werkvertrag.
Entscheidend sind die ERLÖSE, nicht die Kosten. Und diese werden eben nunmal nach den oben genannten Parametern vertraglich zwischen dem Kunden und der Airline vereinbart. Wenn du da als Kunde von den ursprünglichen Parametern abweichst, wird die Airline zurecht neu berechnen.
Die Airline und der Passagier haben sich doch auf einen Erlös geeinigt. Anscheinend war der der Airline ja auch genehm, sonst hätten sie die Buchung ja nicht angenommen (bzw. den Preis nicht angeboten).@usarage
Wenn es hier um einen private-Jet Flug ginge, hättest du ohne wenn und aber recht.
Ist es aber nicht. Die Airline bietet hier das ganze Jahr über ein Netzwerk von Flügen an. Das sind "eh da" Kosten; die Kosten für ein einzelnes Flugsegment eines einzelnen Passagiers spielen da so gut wie keine Rolle.
Entscheidend sind die ERLÖSE, nicht die Kosten. Und diese werden eben nunmal nach den oben genannten Parametern vertraglich zwischen dem Kunden und der Airline vereinbart. Wenn du da als Kunde von den ursprünglichen Parametern abweichst, wird die Airline zurecht neu berechnen.
Die Airline und der Passagier haben sich doch auf einen Erlös geeinigt. Anscheinend war der der Airline ja auch genehm, sonst hätten sie die Buchung ja nicht angenommen (bzw. den Preis nicht angeboten).
Der Preis beinhaltet aber einen Abschlag, weil die Umsteigeverbindung den Passagier mehr Zeit/Mühe kostet als eine Direktverbindung. Den Abschlag bekommt der Passagier nur, wenn er seinen Teil der "Abmachung" auch einhält. (ich bin mir sicher, dass Juristen das auch wasserdischt (na, wer erinnert sich?) formulieren können)Die Airline und der Passagier haben sich doch auf einen Erlös geeinigt. Anscheinend war der der Airline ja auch genehm, sonst hätten sie die Buchung ja nicht angenommen (bzw. den Preis nicht angeboten).
Mich erinnert das Vorgehen eher an den Versuch der Autoindustrie Grauimporte/Reimporte zu verhindern - mit dem sie ja auch gescheitert sind. Da wollte man auch künstlich das gleiche Produkt in unterschiedlichen Ländern zu (massiv) unterschiedlichen Preisen verkaufen und es unmöglich machen, dass ein Deutscher sein Auto z.B. aus den Niederlanden erhält.Du bestellst dir deinen neuen VW bei einem Händler in Tunesien. Dort ist er 30% billiger als bei dir zuhause in Frankfurt.
Jetzt kommst du auf die schlaue Idee und rufst in Wolfsburg an: "Sie können sich den teuren Transport meines neuen Autos von Wolfsburg nach Tunesien sparen; ich hole es mir lieber in Wolfsburg ab".
Glaubst du, das funktioniert? (ohne Preisänderung)
Du bestellst dir deinen neuen VW bei einem Händler in Tunesien. Dort ist er 30% billiger als bei dir zuhause in Frankfurt.
Jetzt kommst du auf die schlaue Idee und rufst in Wolfsburg an: "Sie können sich den teuren Transport meines neuen Autos von Wolfsburg nach Tunesien sparen; ich hole es mir lieber in Wolfsburg ab".
Glaubst du, das funktioniert? (ohne Preisänderung)
Du bestellst dir deinen neuen VW bei einem Händler in Tunesien. Dort ist er 30% billiger als bei dir zuhause in Frankfurt.
Jetzt kommst du auf die schlaue Idee und rufst in Wolfsburg an: "Sie können sich den teuren Transport meines neuen Autos von Wolfsburg nach Tunesien sparen; ich hole es mir lieber in Wolfsburg ab".
Glaubst du, das funktioniert? (ohne Preisänderung)
Mich erinnert das Vorgehen eher an den Versuch der Autoindustrie Grauimporte/Reimporte zu verhindern - mit dem sie ja auch gescheitert sind. Da wollte man auch künstlich das gleiche Produkt in unterschiedlichen Ländern zu (massiv) unterschiedlichen Preisen verkaufen und es unmöglich machen, dass ein Deutscher sein Auto z.B. aus den Niederlanden erhält.
Der Preis beinhaltet aber einen Abschlag, weil die Umsteigeverbindung den Passagier mehr Zeit/Mühe kostet als eine Direktverbindung. Den Abschlag bekommt der Passagier nur, wenn er seinen Teil der "Abmachung" auch einhält. (ich bin mir sicher, dass Juristen das auch wasserdischt (na, wer erinnert sich?) formulieren können)
Andernfalls gilt eben der Preis, den die Airline für die Direktverbindung im Angebot hat.
Dann müsste das aber auch gelten, wenn die Direktverbindung günstiger gewesen wäre.![]()
Blablablub
Die Swiss schröpft die Schweizer
Die LH schröpft die Deutschen
Die BA die Engländer
Die AF die Franzosen
usw usw usw usw
Doch, fast immer wenn ich ein innerdeutsches oder innereuropäisches Routing suche, dann sind viele der Direktflüge billger, erst recht wenn sie von der gleichen airline angeboten werden wie die Umsteiger (wie es ja auch bei den BA-Interkontinalflügen aus unserem Beispiel ist - alle auf BA Metall möglich).Was - abgesehen von kurzfristigen Sonderangeboten - so gut wie nie vorkommt, oder?
Was - abgesehen von kurzfristigen Sonderangeboten - so gut wie nie vorkommt, oder?
Beides Märkte, in denen Tickets von Haus aus nur einen Teil dessen kosten, was hier in DE/CH/AT verlang wirdNicht selten ist zum Beispiel CPH ORD CPH mit SK billiger als FRA CPH ORD CPH FRA. Ähnliches gilt für WAW mit LO.
Klar bekommst Du S&G wieder. Nachdem die Airline jedoch den Preis für die geänderte Strecke neu berechnet und wahrscheinlich das fünffache von dem verlangt hat, was an S&G wieder ausgezahlt werden müssteOft ist auch die BF gleich und es werden nur S&G nach Routing berechnet. Dann dürfte nach dieser Logik die Airline auch kein extra Geld verlangen und müsste die ungenuzten S&G erstatten. (In Deutschland sind die Airlines meines Wissens sogar dazu gezwungen.)
Beides Märkte, in denen Tickets von Haus aus nur einen Teil dessen kosten, was hier in DE/CH/AT verlang wird
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Klar bekommst Du S&G wieder. Nachdem die Airline jedoch den Preis für die geänderte Strecke neu berechnet und wahrscheinlich das fünffache von dem verlangt hat, was an S&G wieder ausgezahlt werden müsste![]()
Hä?Aber genau darum geht es doch! Und wenn eine Neuberechnung in die eine Richtung legitim ist, dann muss sie es logischerweise auch in die andere (für die Airline ungünstige) Richtung sein.
Hä?
In diesem Thread geht es um Langstreckentickets, die vom EU-Ausland (z.B DUB) über DE (z.B. FRA) oder UK zum Ziel (z.B HNL) führen.
Auf dem Rückweg will sich mancher gern den Weiterflug von DE/UK zum eigentlichen Startpunkt im EU-Ausland (sowie den dann fälligen Rückflug) ersparen.
Wenn Du jetzt in DE aussteigst, machst Du aus DUB-FRA-HNL-FRA-DUB einen Gabelflug DUB-FRA-HNL-FRA (jaja, es gibt keine Direktflüge von/nach HNL von FRA aus). Ohne mit der Matrix gespielt zu haben, gehe ich blind davon aus, dass dieser Gabelflug ein Mehrfaches des 915-Euro-Sonderangebots kosten wird in P.
Wie soll es da für die Airline ungünstiger werden? Die ziehen den für diese Route gültigen Tarif aus der Schublade und der Passagier bekommt Schnappatmung; zumal er P wahrscheinlich eh nicht mehr bekommt zu dem Zeitpunkt und so weiter und so fort.
In welchem Nischenszenario müsste die Airline denn ihrerseits Geld an den Passagier zahlen?