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Dass N26 dem nachgekommen ist, finde ich gerade nicht. Wo hat rhodium das geschrieben. Ob er auch eine Kündigungsbestatigung mit dem Zeitpunkt der Beendigung erhalten hat lese ich hieraus nicht.
Ich finde lediglich das
5. Laufzeit, Beendigung der Geschäftsbeziehung
5.1 Laufzeit
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von einem Jahr geschlossen. Wird der Vertrag vom Kontoinhaber nicht vier Wochen vor Ablauf der Jahresfrist gekündigt, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Verlängert sich der Beitritt des Kunden zur Gruppenversicherung um ein Jahr, wir dem Kunden automatisch eine neue N26 Black ID zugewiesen.
Der Versicherungsschutz für die versicherte Person beginnt für Bestandskunden am Tag des Wechsel von einem bereits bestehenden N26 Konto auf N26 Black und für Neukunden am Tag der Kontoeröffnung eines N26 Kontos und gleichzeitiger Auswahl von N26 Black. Dies gilt nicht, falls ein Kunde im Zuge einer einmaligen Migration von einem Konto bei der WIRECARD Bank AG zu einem Konto der N26 Bank wechselt: Hier beginnt der Versicherungsschutz für die versicherte Person bei Aktivierung der neuen, durch N26 Bank herausgegeben "N26 Black" MasterCard in der “N26-App”. Der Versicherungsschutz für die versicherte Person endet mit dem Wirksamwerden der Kündigung von N26 Black gem. Ziffer 5.2 oder der gesamten Kontoverbindung durch den Kontoinhaber.
5.2 Kündigungsrechte des Kontoinhabers
5.3 Kündigungsrechte von N26
- Der Kontoinhaber kann N26 Black ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
- Eine außerordentliche Kündigung von N26 Black vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Kontoinhaber kommt nur in besonderen Gründen in Betracht, die dem Kontoinhaber das weitere Festhalten am Vertrag als unzumutbar erscheinen lassen. Ein solcher Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kontoinhaber seinen Wohnsitz in ein Land verlegt, in dem die Vertragsleistung von N26 Black nicht angeboten wird.
- Die Kündigungsrechte des Kontoinhabers für die gesamte Kontoverbindung gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „N26 Girokonto" sowie die Ergänzenden Bestimmungen für Nutzer der Mobile App namens „N26-App“ bleiben hiervon unberührt.
Betreffend die Kündigungsrechte von N26 gilt Ziffer 8.3 der Ergänzenden Bestimmungen für Nutzer der Mobile App namens "N26-App"“ oder des über my.n26.com erreichbaren Online-Interfaces und Ziffer 19.1. der Allgemeine Geschäftsbedingungen für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dir und N26 Bank GmbH entsprechend. Das Recht von N26 zur fristlosen Kündigung der Geschäftsbeziehung bleibt hiervon unberührt.
5.4 Folgen einer Kündigung
Kündigt der Kunde sein N26 Black, so bleibt im Übrigen die vertragliche Beziehung zu N26, insbesondere im Hinblick auf das Girokonto, hiervon unberührt. Mit Wirksamwerden der Kündigung von N26 Black entfallen die Versicherungsleistungen nach Maßgabe der allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers. Kündigt der Kontoinhaber oder N26 vor Ablauf der Vertragslaufzeit außerordentlich, so werden ihm bereits geleistete Vorauszahlungen anteilig zurückerstattet.
Er hat doch geschrieben:Dass N26 dem nachgekommen ist, finde ich gerade nicht. Wo hat rhodium das geschrieben.
Dann hat er sich unklar ausgedrückt. Wurde die Schließung nun durchgeführt oder nicht?Am 12.4. habe ich das Konto gekündigt, was aber noch durchgeführt wurde
Nich zu noch, klassische AutokorrekturWurde die Schließung nun durchgeführt oder nicht?
Die haben das Konto aber immer noch nicht gekündigt, die App geht, die Karte geht und ich kann weiterhin Überweisungen tätigen.
Ich interpretiere das so:Aber ich befürchte trotzdem, dass du nicht vor den 12 Monaten raus kommst.
Wurde zwar bereits verlinkt, aber kopiere den Text nochmal hier rein.
https://n26.com/legal-documents/n26-black/?lang=de
Wenn die doch noch Geld wollen sollen sie halt klagen.
Ich würde in dem konkreten Fall die Kündigung schriftlich (Einwurf-Einschreiben) wiederholen und die zerschnittenen Karten gleich beilegen. Zusätzlich würde ich das Konto leer räumen und alles sperren was sich sperren lässt. Dann die App deinstallieren und das Konto nicht mehr nutzen. Wenn die doch noch Geld wollen sollen sie halt klagen.
Ich möchte gerne wissen, ob das Girokonto bei Eröffnung aktuell in der SCHUFA vermerkt wird, wenn man keinen Dispositionskredit beantragt.
Laut FAQ der n26-Website erfolgt ein Eintrag nur dann, wenn ein Dispo gewährt wird.
Habe dazu teils Widersprüchliches gelesen.
Was meinst du mit illegal?
Bei mir als Altkunde wurde das Konto nicht eingetragen, bei der Migration des Kontos zu N26 wurde allerdings meine spanische Adresse "illegal" bei der SCHUFA eingetragen.
Sehr ärgerlich.
Hast du es beanstandet?
Hast du diese spanische Adresse nur der N26 und keiner anderen Bank oder Schufa-Vertragspartner gemeldet - oder woher willst du wissen, wer diesen Adresseintrag verursacht hat?Bei mir als Altkunde wurde das Konto nicht eingetragen, bei der Migration des Kontos zu N26 wurde allerdings meine spanische Adresse "illegal" bei der SCHUFA eingetragen.
Sehr ärgerlich.
Hast du diese spanische Adresse nur der N26 und keiner anderen Bank oder Schufa-Vertragspartner gemeldet - oder woher willst du wissen, wer diesen Adresseintrag verursacht hat?
Wann hast Du das Konto eröffnet?
Ich nehme mal an, Dispo hast Du nicht beantragt?
Weist Du noch, ob Du im Eröffnungsprozess eine SCHUFA-Klausel akzeptiert hast?