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Wer soll sich warum etwas einfallen lassen? Aus Airline Sicht funktioniert das System doch gut. Wenn es dir als Kunde nicht passt im Voraus zu bezahlen bist du ja nicht gezwungen zu buchen. Vertragsfreiheit.
Vertragsfreiheit ist nicht unbegrenzt. Die Airlines weichen schon sehr weit vom gesetzlichen Normalfall ab, der beim Befoerderungsvertrag nun einmal lautet "don't pay the ferryman until he gets you to the other side." Das ist ok, sagt der BGH, weil die arme Airline (im Linienverkehr) mit jedem dahergelaufenen Bankrotteur einen Vertrag abschliessen muss - das Risiko, von so jemandem ihr Geld nicht zu bekommen, will man ihr nehmen. Was durchaus sachgerecht ist.
Falls (!) jetzt wirklich eine Regelung kommt, dass Airlines nicht nur nicht in Vorleistung gehen muessen, sondern zusaetzlich auch noch nicht erstattungspflichtig sind, entzieht das der bisherigen Rechtsprechung die Grundlage. Denn dann muss nicht mehr die arme Airline vor dem klammen Passagier geschuetzt werden, sondern umgekehrt.