Dürfen die das? Schadensersatz wenn Mahnkosten etc. fällig werden?
Dürfen die das? Schadensersatz wenn Mahnkosten etc. fällig werden?
Du kannst sie ja verklagen.![]()
Es kann vorkommen, dass eine Überweisung verspätet ausgeführt wird. Der auftragserteilende Kunde hat dann einen Anspruch gegen seinen Zahlungsdienstleister. Demnach kann der Kunde von seinem Zahlungsdienstleister verlangen, dass dieser von dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verlangt, dass der zu überweisende Betrag so auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird, als sei die Überweisung ordnungsgemäß ausgeführt worden. Für Folgeschäden aus der Verzögerung können dem Kunden weitere Schadensersatzansprüche zustehen. Ein Zahlungsdienstleister kann die Haftung jedoch in seinen AGB der Höhe nach auf 12.500 Euro für Folgeschäden aus der Verzögerung begrenzen. Diese Haftungsbegrenzungsmöglichkeit gilt nicht, wenn der Zahlungsdienstleister vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Ob tatsächlich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Verbraucher können sich hierzu u.a. an die Schlichtungsstellen der jeweiligen Verbände wenden.
Nach maximal 6 Wochen + 7 Tagen hast Du im Insolvenzfall einer Bank Dein Geld bis zu 100k€ zurück.Aber grundsätzlich kann mit dem Geld auf Planet, bis auf etwas längere Wartezeiten, nicht viel passieren oder?
Natürlich abwarten ... und Popcorn essen.![]()
Dazu schreibt die BaFin übrigens:
Wenn ich es richtig sehe kann die WC Bank der Empfängerbank also durchaus die eigentliche Wertstellung mitteilen, also z.B. erst am 9. Juli übermitteln, aber die Wertstellung auf den 26.06. setzen, so dass man zumindest laut Wertstellung nicht zu spät dran war, sondern das Institut. Für die sonstigen Schäden müsste man mit der Schlichtungsstelle sprechen oder klagen. ;-) Der Schaden dürfte dann in die Insolvenzmasse gehen, mit vermutlich einer Quote von 0%. ;-)
Der KGV ist einfach fantastisch!![]()
Stimmt natürlich, vor allem, wenn das Institut am Ende nicht mehr existiert. Letztlich ist dann der Sender der Dumme. Aber rein vom Prinzip wäre das das Vorgehen, dass die BaFin in solchen Fällen vorsieht.Das stellt sich die BaFin vielleicht so vor, aber praktisch ist das weitgehend irrelevant.
Geld ist bei mir da. Überwiesen am 24. um 18:0x.
| English version below Stellungnahme der Wirecard Bank AG Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der aktuellen Ereignisse möchten wir darauf hinweisen, dass die Wirecard Bank AG nicht Teil des Insolvenzverfahrens der Wirecard AG ist. Die BaFin hat für die Wirecard Bank AG bereits einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Die Freigabeprozesse für alle Zahlungen der Bank liegen seitdem ausschließlich innerhalb der Bank und nicht mehr auf Gruppenebene. Mittelabflüsse an die insolvente Wirecard AG und Tochtergesellschaften sind unterbunden. Wir erwarten keinen Ausfall unserer operativen Prozesse bei der Zahlungsabwicklung für unsere Handelspartner. Mit unseren Partnern wie Visa und Mastercard stehen wir im intensiven Informationsaustausch. Erneut weisen wir darauf hin, dass Einlagen bei der Wirecard Bank AG in zwei Stufen gesichert sind: Einlagen bis zu 100.000 Euro von Privatpersonen ebenso wie von Personen- oder Kapitalgesellschaften sind pro Kunde durch die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgesichert. Hiervon ausgenommen sind Einlagen u. a. von Kreditinstituten und institutionellen Einlegern wie Versicherungsfonds, Finanzdienstleistern oder der öffentlichen Hand. Als zweite Stufe der Sicherung ist die Wirecard Bank AG Mitglied im Einlagensicherungsfonds (ESF) des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) als freiwillige Einlagensicherung. Die Sicherung der Einlagen bei der Bank durch den ESF beträgt pro Kunde seit dem 1. Januar 2020 15 % der Eigenmittel der Bank gem. Art. 72 CRR. Dies bedeutet für Sie, dass Ihre relevanten Einlagen bei uns bis zu einem Betrag von 19.700.000 Euro (in Worten: neunzehnmillionensiebenhunderttausend) pro Kunde abgesichert sind. Dies ist abrufbar auf der Website des BdB (www.einlagensicherungsfonds.de). Der Betrag ist der Bank vom Prüfungsverband deutscher Banken (PdB) kürzlich nochmals schriftlich bestätigt worden. Gesichert durch den ESF des BdB werden „Einlagen“, d. h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen ergeben, die auf einem Konto verbleiben, oder aus Zwischenpositionen resultieren, von der Bank zurückzuzahlen sind, eine Laufzeit von weniger als 18 Monaten aufweisen und weder durch eine Anleihe verbrieft sind noch über die ein Schuldschein ausgestellt wurde. In den Sicherungsbereich einbezogen sind grundsätzlich Gläubiger, die natürliche Personen sind (auch wenn im Rahmen ihres Handelsgewerbes tätig) sowie Personenhandelsgesellschaften und juristische Personen. Ausgenommen sind jedoch Gläubiger, wenn es sich bei ihnen um Kreditinstitute, Finanzinstitute, Wertpapierunternehmen oder Gebietskörperschaften, also etwa Bund, Länder und Gemeinden, handelt. Wegen der weiteren, bedeutsamen Einzelheiten dürfen wir auf § 6 des Statuts des ESF des BdB verweisen und stehen für individuelle Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Service Team der Wirecard Bank AG |
Ich persönlich würde ja erwarten, dass so langsam entweder die BaFin oder die WC Bank selbst dazu bis zum Wochenende eine entsprechende Information erlässt, so dass sich Kunden darauf einstellen können. Es kann ja eigentlich nicht sein, dass ein paar Kundendienstmitarbeiter jetzt irgendwelche Wertstellungsfristen in den Raum posaunen und ansonsten gibt's keinerlei Informationspolitik. Die Beruhigungs-Email am 20.06. hatte boon.Planet ja vergleichsweise schnell hinbekommen.