boon Planet

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unregistered

Erfahrenes Mitglied
24.04.2019
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Könnte mir auch vorstellen, dass es da Anfechtungen geben könnte...
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
881
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Dürfen die das? Schadensersatz wenn Mahnkosten etc. fällig werden?

Sehr bedenklich. Ich lehne mich mal aus dem Fenster und würde sagen, dass wenn die BaFin nun kontrolliert, der Kundenservice gar nichts sagen kann.
Können 10 Tage sein, kann mehr sein, kann gar nichts sein. Kann auch einfach nur Anweisung sein um die Kunden zu beruhigen.
Ich würde jedenfalls Wirecard und den betroffenen Firmen selbst nichts mehr glauben...

Ich denke der Laden ist Geschichte. Jeder der diese Woche Nachrichten geschaut hat wird sein Geld abgezogen haben, von der Mutter kommt kein Geld mehr, wer soll die Gehälter bezahlen, selbst die Zinsen kann keiner mehr zahlen. Niemand wird mehr Geld einzahlen...
 

unregistered

Erfahrenes Mitglied
24.04.2019
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Du kannst sie ja verklagen. :D

Dazu schreibt die BaFin übrigens:

Es kann vorkommen, dass eine Überweisung verspätet ausgeführt wird. Der auftragserteilende Kunde hat dann einen Anspruch gegen seinen Zahlungsdienstleister. Demnach kann der Kunde von seinem Zahlungsdienstleister verlangen, dass dieser von dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verlangt, dass der zu überweisende Betrag so auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird, als sei die Überweisung ordnungsgemäß ausgeführt worden. Für Folgeschäden aus der Verzögerung können dem Kunden weitere Schadensersatzansprüche zustehen. Ein Zahlungsdienstleister kann die Haftung jedoch in seinen AGB der Höhe nach auf 12.500 Euro für Folgeschäden aus der Verzögerung begrenzen. Diese Haftungsbegrenzungsmöglichkeit gilt nicht, wenn der Zahlungsdienstleister vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Ob tatsächlich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Verbraucher können sich hierzu u.a. an die Schlichtungsstellen der jeweiligen Verbände wenden.


Wenn ich es richtig sehe kann die WC Bank der Empfängerbank also durchaus die eigentliche Wertstellung mitteilen, also z.B. erst am 9. Juli übermitteln, aber die Wertstellung auf den 26.06. setzen, so dass man zumindest laut Wertstellung nicht zu spät dran war, sondern das Institut. Für die sonstigen Schäden müsste man mit der Schlichtungsstelle sprechen oder klagen. ;-) Der Schaden dürfte dann in die Insolvenzmasse gehen, mit vermutlich einer Quote von 0%. ;-)
 

nukin

Erfahrenes Mitglied
26.06.2019
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176
Aber grundsätzlich kann mit dem Geld auf Planet, bis auf etwas längere Wartezeiten, nicht viel passieren oder?
 

ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
285
Köln
Meine 4-stellige Überweisung hängt leider auch im "Nichts" fest, war zu spät, hatte aber zum Glück nur noch ein paar Tausend Restguthaben drauf, welches nicht unmittelbar benötigt wird. Bin doch froh mein Hauptkonto dort nicht zu haben.
 

penamba

Erfahrenes Mitglied
26.11.2015
788
82
Dazu schreibt die BaFin übrigens:



Wenn ich es richtig sehe kann die WC Bank der Empfängerbank also durchaus die eigentliche Wertstellung mitteilen, also z.B. erst am 9. Juli übermitteln, aber die Wertstellung auf den 26.06. setzen, so dass man zumindest laut Wertstellung nicht zu spät dran war, sondern das Institut. Für die sonstigen Schäden müsste man mit der Schlichtungsstelle sprechen oder klagen. ;-) Der Schaden dürfte dann in die Insolvenzmasse gehen, mit vermutlich einer Quote von 0%. ;-)

Das stellt sich die BaFin vielleicht so vor, aber praktisch ist das weitgehend irrelevant. Das ist im Zweifel nicht viel mehr als ein Zettel von den Eltern mit der Bitte um eine Entschuldigung der Fehlstunden. Den kann die Empfängerbank vielleicht für überfällige Zinszahlungen, Dispozinsen etc. akzeptieren (und wird sich vermutlich bei der Senderbank schadlos halten), aber wie sollen denn rückwirkend Lastschriften erfüllt, Überweisungsaufträge nicht abgelehnt etc. werden?
 

unregistered

Erfahrenes Mitglied
24.04.2019
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236
Das stellt sich die BaFin vielleicht so vor, aber praktisch ist das weitgehend irrelevant.
Stimmt natürlich, vor allem, wenn das Institut am Ende nicht mehr existiert. Letztlich ist dann der Sender der Dumme. Aber rein vom Prinzip wäre das das Vorgehen, dass die BaFin in solchen Fällen vorsieht.

Ich persönlich würde ja erwarten, dass so langsam entweder die BaFin oder die WC Bank selbst dazu bis zum Wochenende eine entsprechende Information erlässt, so dass sich Kunden darauf einstellen können. Es kann ja eigentlich nicht sein, dass ein paar Kundendienstmitarbeiter jetzt irgendwelche Wertstellungsfristen in den Raum posaunen und ansonsten gibt's keinerlei Informationspolitik. Die Beruhigungs-Email am 20.06. hatte boon.Planet ja vergleichsweise schnell hinbekommen.
 

dotdaniel

Neues Mitglied
11.07.2018
12
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Bei mir ebenfalls.

Die letzten 2 Überweisungen bei mir:
Hoher 3-stelliger Betrag, gebucht bei boon.PLANET am 24.06.2020 um 12:35 Uhr, Geldeingang bei ING am 25.06.2020 gegen 02:00 Uhr.
Mittlerer 4-stelliger Betrag, gebucht bei boon.PLANET am 25.06.2020 um 11:30 Uhr, Geldeingang bei ING am 26.06.2020 um 15:30 Uhr.

Also scheint zumindest bei der Wirecard Bank noch alles zu laufen.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.073
9.459
Die Queue scheint tatsächlich wieder zu laufen. Bei mir kamen die 10k auch eben an. Sparkasse eingehend, gestern um 10:38 Uhr gebucht. Viel Glück allen anderen bei denen es noch nicht da ist.
 
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Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
2.581
2.210
Meine 2x 10k€ von gestern 10:35 Uhr sind bei der Sparkasse soeben eingetroffen.
Alles ok, die Prantl-Journalie sollte sich schämen.
 
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cigh

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16.09.2013
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Eine vierstellige Überweisung vom späten Mittwochabend ist soeben bei der DKB eingegangen.
 

der_edu

Neues Mitglied
26.06.2020
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Gestern um 22:55 einen vierstelligen Betrag zur DKB überwiesen, heute gegen 15:00 Uhr angekommen.
 

maheDJ

Aktives Mitglied
23.07.2018
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48
Wien
mahe.at
Kam eben per Mail:


English version below

Stellungnahme der Wirecard Bank AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der aktuellen Ereignisse möchten wir darauf hinweisen, dass die Wirecard Bank AG nicht Teil des Insolvenzverfahrens der Wirecard AG ist.

Die BaFin hat für die Wirecard Bank AG bereits einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Die Freigabeprozesse für alle Zahlungen der Bank liegen seitdem ausschließlich innerhalb der Bank und nicht mehr auf Gruppenebene. Mittelabflüsse an die insolvente Wirecard AG und Tochtergesellschaften sind unterbunden.

Wir erwarten keinen Ausfall unserer operativen Prozesse bei der Zahlungsabwicklung für unsere Handelspartner. Mit unseren Partnern wie Visa und Mastercard stehen wir im intensiven Informationsaustausch.

Erneut weisen wir darauf hin, dass Einlagen bei der Wirecard Bank AG in zwei Stufen gesichert sind: Einlagen bis zu 100.000 Euro von Privatpersonen ebenso wie von Personen- oder Kapitalgesellschaften sind pro Kunde durch die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgesichert. Hiervon ausgenommen sind Einlagen u. a. von Kreditinstituten und institutionellen Einlegern wie Versicherungsfonds, Finanzdienstleistern oder der öffentlichen Hand.

Als zweite Stufe der Sicherung ist die Wirecard Bank AG Mitglied im Einlagensicherungsfonds (ESF) des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) als freiwillige Einlagensicherung. Die Sicherung der Einlagen bei der Bank durch den ESF beträgt pro Kunde seit dem 1. Januar 2020 15 % der Eigenmittel der Bank gem. Art. 72 CRR. Dies bedeutet für Sie, dass Ihre relevanten Einlagen bei uns bis zu einem Betrag von 19.700.000 Euro (in Worten: neunzehnmillionensiebenhunderttausend) pro Kunde abgesichert sind. Dies ist abrufbar auf der Website des BdB (www.einlagensicherungsfonds.de). Der Betrag ist der Bank vom Prüfungsverband deutscher Banken (PdB) kürzlich nochmals schriftlich bestätigt worden.

Gesichert durch den ESF des BdB werden „Einlagen“, d. h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen ergeben, die auf einem Konto verbleiben, oder aus Zwischenpositionen resultieren, von der Bank zurückzuzahlen sind, eine Laufzeit von weniger als 18 Monaten aufweisen und weder durch eine Anleihe verbrieft sind noch über die ein Schuldschein ausgestellt wurde. In den Sicherungsbereich einbezogen sind grundsätzlich Gläubiger, die natürliche Personen sind (auch wenn im Rahmen ihres Handelsgewerbes tätig) sowie Personenhandelsgesellschaften und juristische Personen. Ausgenommen sind jedoch Gläubiger, wenn es sich bei ihnen um Kreditinstitute, Finanzinstitute, Wertpapierunternehmen oder Gebietskörperschaften, also etwa Bund, Länder und Gemeinden, handelt. Wegen der weiteren, bedeutsamen Einzelheiten dürfen wir auf § 6 des Statuts des ESF des BdB verweisen und stehen für individuelle Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service Team der Wirecard Bank AG
 

Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
3.780
4.266
Chersonesus Cimbrica
Ich persönlich würde ja erwarten, dass so langsam entweder die BaFin oder die WC Bank selbst dazu bis zum Wochenende eine entsprechende Information erlässt, so dass sich Kunden darauf einstellen können. Es kann ja eigentlich nicht sein, dass ein paar Kundendienstmitarbeiter jetzt irgendwelche Wertstellungsfristen in den Raum posaunen und ansonsten gibt's keinerlei Informationspolitik. Die Beruhigungs-Email am 20.06. hatte boon.Planet ja vergleichsweise schnell hinbekommen.

Gerade gab es per Mail an alle Kunden eine Erklärung der Wirecard Bank AG.


Wir erwarten keinen Ausfall unserer operativen Prozesse bei der Zahlungsabwicklung für unsere Handelspartner. Mit unseren Partnern wie Visa und Mastercard stehen wir im intensiven Informationsaustausch.