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Naja, sofern nur die Kreditkarte kostenpflichtig und um die kostenlose Debitkarte ergänzt werden soll sollte das kein Problem sein. In den bereits durchgeführten Tests musste man auch aktiv werden damit die Kreditkarte erhalten bleibt. Man kann also mit dem Versand der Debitkarte einfach die Kreditkarte kündigen und wer das nicht möchte muss aktiv im Banking einem neuen kostenpflichtigen Kreditkartenvertrag zustimmen.Ich rede überhaupt nicht von "Verwerflichkeit" der Änderungen. Aber ein solches Vorgehen würde genau unter die Voraussetzungen des BGH Urteils fallen. Die Kunden müssen dann aktiv zustimmen.
