Wie kann ich mit voreingestellter Teilzahlung die Zinsen vermeiden? In den AGB findet sich der Text "Die Verpflichtung zur Teil- oder Vollzahlung entsteht, wenn zum Ende einer monatlichen Abrechnungsperiode ein negativer Saldo auf dem Kartenkonto entsteht, den die Bank dem Karteninhaber per Kontoauszug mitteilt."
Verstehe ich es richtig, dass ich also bis zur Erstellung der Abrechnung den Saldo schon manuell ausgleichen muss, um die Zinsen zu vermeiden? Würden dann also keine "Zinsen ab Transaktionstag" entstehen? Oder muss ich so oder so immer sofort Zinsen zahlen, da halt die Teilzahlung noch voreingestellt ist?