Wie lange darf man denn „Fertigware“ in der Bilanz halten, bis man sie als „Recycling Ware“ mit niedrigerem Buchwert ansetzen muss?
Wir produzieren „langlebige Konsumgüter“ aka Möbel und haben ständig ca. 50.000 Möbel im Lager liegen, die binnen 24-48h nach Auftragseingang verschickt werden.
Da gibt es für die bilanzielle Bewertung schon ein paar Zwischenstufen zwischen „aktuelles, in regelmäßiger Produktion befindliches Modell, welches ständig von Kunden abgerufen wird“ und „Kernschrott, bei dem in den letzten 26 Wochen kein einziges Teil mehr bestellt wurde“. Gleiches gilt für das Rekla-/Ersatzteillager, wo man natürlich auch verschrotten oder zumindest abwerten muss, wenn Teile über die Gewährleistungsfrist eines Produktes hinaus am Lager gehalten werden soll (z.B. weil immer mal wieder Endkunden diese auf bezahlter Basis erwerben wollen).
So einfach ist die Frage daher nicht zu beantworten und das Thema ist auch immer wieder ein Fest für die Diskussionen mit dem WP...
Aber auf Boeing 2019 umgesetzt heißt das ganz grob: 737Max ist offiziell in Produktion (ist ja nur pausiert) und im aktuellen Angebot. Dem WP muss man deutlich machen, dass berechtigte Gründe für eine Abnahme der Lagerprodukte bestehen und dass ausreichende Rückstellungen für eine mögliche Gewährleistungs-Nachrüstung des Produktes gebildet wurden => Im obersten Grundsatz erst einmal keine Abwertung der Lagerbestände erforderlich.
Rückstellungen für Kompensationen/Schadenersatzforderungen haben erst einmal nichts mit dem Wert des Fertigprodukte-Lagers zu tun.