10. März 2019: Ethiopian 737 MAX crash

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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
14.937
11.030
CPT / DTM
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Habe ich, nach Aufhebung des Flugverbots, eine rechtliche Handhabe, sollte ich von einem z.B. A321 auf eine B737max8 umgebucht werden bzw. bei einem Aircraft change? Vermutlich eher nicht, oder?

Empfehlung: Erst gar nicht bei einer Airline buchen, die auch MAX in der Flotte hat......
 

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
19.995
17.680
FRA
Richtig. Einen Aircraft Change kann ich vermeiden, wenn ich Airlines meide, die B737-8 in der Flotte haben. Bei einer Umbuchung auf eine andere Airline bin ich aber wohl machtlos.

Wechsel der durchführenden Airline kann aber schon eher ein Grund zu Storno deinerseits sein, als Flugzeug-Wechsel...
 

Travel4Fun

Erfahrenes Mitglied
15.04.2020
1.632
2.105
Habe ich, nach Aufhebung des Flugverbots, eine rechtliche Handhabe, sollte ich von einem z.B. A321 auf eine B737max8 umgebucht werden bzw. bei einem Aircraft change? Vermutlich eher nicht, oder?

Ist die Frage ernst gemeint? :doh:
Du bist doch schon ne Weile hier und solltest Wissen, das die Antwort nein lautet. A/C change hatte noch nie eine rechtliche Konsequenz - allenfalls falls die ursprüngliche Beförderungsklasse weggefallen ist. Und formal ist eine MAX demnächst wieder genauso ein zugelassenes A/C wie eine 321.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.081
10.027
irdisch
Die EASA "übernimmt" ja gerade nicht mehr. Sie entscheidet in einem eigenen Verfahren.
Deswegen frage ich mich auch, wie Airline-Leute hier schon die formell noch gar nicht angeordneten Modifikationen beginnen können?
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.009
6.880
LEJ

ollifast

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
842
0
Die EASA "übernimmt" ja gerade nicht mehr. Sie entscheidet in einem eigenen Verfahren.
Deswegen frage ich mich auch, wie Airline-Leute hier schon die formell noch gar nicht angeordneten Modifikationen beginnen können?
Naja, wohl auf eigenes Risiko, bzw. das von Boeing, wenn sie im Rahmen der Gewährleistung das wünschen und dafür geradestehen.

Als Eigentümer des Flugzeugs darfst du auch große Löcher in die Flügel bohren. Ob das Ding danach noch als lufttüchtig gilt, sei natürlich dahingestellt ... :p
 

ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
3.304
811
Da können sich ja alle deutschen TuiFly Kunden freuen, die wegen der MAX nie mit Ryanair fliegen würden...

TUIfly kommt dann bei mir vorerst zusätzlich zu Rumpelair auf die TUInofly Liste.

Die scheinen derzeit eh rumzubasteln. Haben laut Newsletter das Flugportal unter neuer URL in Ihre Hauptwebpräsenz tui.com übernommen und bieten nun Flüge von sämtlichen Airlines an, z.B. Emirates und Qatar.
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.001
1.113
Mist. Der geizige Ire hat eine Relation, die mir sehr gut in den Kram passt (örtlich und zeitlich). Flug nach LHR verlängert den Vor- und Nachlauf um über 2 Stunden.

Ich habe keine Angst abzustürzen, mir geht es ums Prinzip. Ich halte die B737-8 für ein falsch entwickeltes Flugzeug und möchte es vermeiden, damit zu fliegen.
Bei mir genauso.
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.717
478
STR
Die EASA hat heute Ihre Maßnahmen zur Kommentierung veröffentlicht, nachdem die von der FAA nicht direkt übernommen werden.
https://ad.easa.europa.eu/ad/20-184

EASA conducted a comprehensive review of the measures proposed by Boeing, including flight testing, and considers that these measures adequately address the above described unsafe condition.

Als einzige zusätzliche technische Maßnahme lese ich heraus, dass die Sicherungen für den Stick Shaker farblich hervorgehoben werden müssen. (Stall Warning System Stick Shaker Circuit Breakers – Button (Coloured Cap))